Betreff
Einbringung des Entwurfs des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Haan
Vorlage
20/001/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 95 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Haan vorgelegt. Der Jahresabschluss besteht aus der Bilanz, der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, dem Anhang und dem Lagebericht.

 

Die Unterlagen (Bilanz zum 31.12.2012, Gesamtergebnisrechnung, Gesamtfinanzrechnung, Anhang, Lagebericht) werden am 24.06.2014 vor der Sitzung des Rates verteilt (wegen des Umfangs erhalten alle Stadtverordneten den Jahresabschluss mit Teilrechnungen als CD, die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses und die Ratsfraktionen zusätzlich in gedruckter Form).

 

Der im Haushaltsjahr 2012 entstandene Jahresfehlbetrag von 547.302,15 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt. Im Haushaltsplan 2012 ist der Jahresfehlbetrag mit 4.223.528 Euro veranschlagt. Der im Haushaltsplan 2012 eingeplante An- und Verkauf von Grundstücken im Technologiepark Haan | NRW für den 2. Bauabschnitt konnte wegen der Nichtansiedlung eines großen Unternehmens nicht durchgeführt werden. Das Jahresergebnis hat sich hauptsächlich durch einen höheren Gewerbesteuermehrertrag und auf der Aufwandsseite im wesentlichen durch geringere Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen und Transferaufwendungen  gegenüber der Veranschlagung im Haushaltsplan 2012 verbessert.   

Ermächtigungen für Aufwendungen (Ergebnishaushalt) aus 2012 in das Haushaltsjahr 2013 wurden nicht übertragen. Die aus 2012 nach 2013 übertragenen Ermächtigungen für Auszahlungen für Investitionen betragen  8.383.555,75 Euro.

 

Der Rat leitet den Jahresabschluss an den Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Prüfung und Testierung des Jahresabschlusses 2012 gemäß § 101 GO NRW soll am 05.11.2014 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgen und stützt sich auf den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Danach erfolgt nach Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 02.12.2014 und im Rat am 09.12.2014 gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW die Feststellung des Jahresabschlusses 2012 und die Entlastung des Bürgermeisters durch die Ratsmitglieder.

 

 

 

Anlagen (werden am 24.06.2014 vor der Sitzung verteilt):

Bilanz zum 31.12.2012

Gesamtergebnisrechnung

Gesamtfinanzrechnung

Anhang

Lagebericht

Jahresabschluss 2012 mit Teilrechnungen und Anlagen (als CD)

Beschlussvorschlag:

Der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 der Stadt Haan wird

zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet.