hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.04.2014
Stellungnahme der
Verwaltung:
Die Feuerwehr Haan befasst sich bereits seit einigen Monaten mit der
Frage, wie sich eine Kinderfeuerwehr in Haan umsetzen lassen könnte. Sie wird
als ein weiterer, wichtiger Baustein bei der Nachwuchsgewinnung gesehen. In dem
Alter, in dem eine Aufnahme in die Jugendfeuerwehr möglich ist – der
Gesetzgeber sieht hier das 10. Lebensjahr vor –, haben sich an Vereinen und
Organisationen interessierte Mädchen und Jungen oft bereits anderweitig
orientiert. Eine Kinderfeuerwehr könnte ihre frühzeitige Bindung, frühestens ab
dem 6. Lebensjahr, an die Freiwillige Feuerwehr ermöglichen. Zudem könnte eine
Kinderfeuerwehr auch für den Nachwuchs von Feuerwehrangehörigen interessant
sein und deren familiäre Situation unterstützen.
Die Feuerwehr Haan hat daher ein großes Interesse, eine Kinderfeuerwehr
zu etablieren. Hierzu wurden bereits Gespräche mit anderen Feuerwehren und dem Feuerwehrverband
NRW geführt. Ebenso wurden Kinderfeuerwehren besucht. Innerhalb der Feuerwehr
Haan haben sich schon Interessierte für eine Betreuung gefunden.
In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit keinen rechtlichen Rahmen für
Kinderfeuerwehren. Daher ist ein rechtssicheres Handeln für die Stadt Haan
problematisch. Die räumliche Situation der Feuer- und Rettungswache ist darauf
ausgelegt, dass sich Angehörige schnell in den Räumlichkeiten bewegen können
und es möglichst wenige Barrieren gibt. Das Gebäude erfüllt daher hinsichtlich
des Unfallschutzes nicht die Anforderungen für den Betrieb einer
Kinderfeuerwehr (Absturz, Glas, Quetschgefahr an Türen). Aus Sicht der
Wehrleitung lassen sich hier aber Lösungen erarbeiten.
Derzeit ist auch die Versicherungssituation noch nicht geklärt. Es muss
sowohl für die Kinder als auch die Betreuer eine Lösung gefunden werden.
Unklar ist zudem, welche Qualifikation die Betreuer aufweisen müssen. Es
ist nicht auszuschließen, dass sie über eine Erzieher-Ausbildung verfügen
müssen. Die an einer Betreuung interessierten Feuerwehrangehörigen sollen in jedem Fall schon jetzt zu Jugendleitern ausgebildet werden.
Zu denken ist ggfls. an die Möglichkeit eines „Aufbaulehrgangs“, der zur
Leitung einer Kinderfeuerwehr berechtigt.
In anderen Bundesländern sind Kinderfeuerwehren bereits rechtlich
eingeführt. In Niedersachsen haben der Landesfeuerwehrverband und das
Schulministerium eine Angliederung an die Grundschulen vereinbart. Derartige
Anbindungen an den Offenen Ganztag werden derzeit auch in Nordrhein-Westfalen
diskutiert. In Sachsen-Anhalt haben die Unfallversicherer bereits Leitlinien
für den Betrieb aufgestellt.
Die Feuerwehr Haan möchte die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr zeitnah
umsetzen, sobald dies rechtssicher möglich ist. Der benötigte finanzielle
Rahmen für die sachliche Ausstattung ist zur Zeit noch unklar.
Die Verwaltung kommt nach Klärung der Rahmenbedingungen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.