Betreff
Kinderfeuerwehr für Haan
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 29.04.2014
Vorlage
32-2/001/2014
Art
Antrag

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Feuerwehr Haan befasst sich bereits seit einigen Monaten mit der Frage, wie sich eine Kinderfeuerwehr in Haan umsetzen lassen könnte. Sie wird als ein weiterer, wichtiger Baustein bei der Nachwuchsgewinnung gesehen. In dem Alter, in dem eine Aufnahme in die Jugendfeuerwehr möglich ist – der Gesetzgeber sieht hier das 10. Lebensjahr vor –, haben sich an Vereinen und Organisationen interessierte Mädchen und Jungen oft bereits anderweitig orientiert. Eine Kinderfeuerwehr könnte ihre frühzeitige Bindung, frühestens ab dem 6. Lebensjahr, an die Freiwillige Feuerwehr ermöglichen. Zudem könnte eine Kinderfeuerwehr auch für den Nachwuchs von Feuerwehrangehörigen interessant sein und deren familiäre Situation unterstützen.

 

Die Feuerwehr Haan hat daher ein großes Interesse, eine Kinderfeuerwehr zu etablieren. Hierzu wurden bereits Gespräche mit anderen Feuerwehren und dem Feuerwehrverband NRW geführt. Ebenso wurden Kinderfeuerwehren besucht. Innerhalb der Feuerwehr Haan haben sich schon Interessierte für eine Betreuung gefunden.

 

In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit keinen rechtlichen Rahmen für Kinderfeuerwehren. Daher ist ein rechtssicheres Handeln für die Stadt Haan problematisch. Die räumliche Situation der Feuer- und Rettungswache ist darauf ausgelegt, dass sich Angehörige schnell in den Räumlichkeiten bewegen können und es möglichst wenige Barrieren gibt. Das Gebäude erfüllt daher hinsichtlich des Unfallschutzes nicht die Anforderungen für den Betrieb einer Kinderfeuerwehr (Absturz, Glas, Quetschgefahr an Türen). Aus Sicht der Wehrleitung lassen sich hier aber Lösungen erarbeiten.

 

Derzeit ist auch die Versicherungssituation noch nicht geklärt. Es muss sowohl für die Kinder als auch die Betreuer eine Lösung gefunden werden.

 

Unklar ist zudem, welche Qualifikation die Betreuer aufweisen müssen. Es ist nicht auszuschließen, dass sie über eine Erzieher-Ausbildung verfügen müssen. Die an einer Betreuung interessierten Feuerwehrangehörigen sollen in jedem Fall schon jetzt zu Jugendleitern ausgebildet werden. Zu denken ist ggfls. an die Möglichkeit eines „Aufbaulehrgangs“, der zur Leitung einer Kinderfeuerwehr berechtigt.

 

In anderen Bundesländern sind Kinderfeuerwehren bereits rechtlich eingeführt. In Niedersachsen haben der Landesfeuerwehrverband und das Schulministerium eine Angliederung an die Grundschulen vereinbart. Derartige Anbindungen an den Offenen Ganztag werden derzeit auch in Nordrhein-Westfalen diskutiert. In Sachsen-Anhalt haben die Unfallversicherer bereits Leitlinien für den Betrieb aufgestellt.

 

Die Feuerwehr Haan möchte die Einrichtung einer Kinderfeuerwehr zeitnah umsetzen, sobald dies rechtssicher möglich ist. Der benötigte finanzielle Rahmen für die sachliche Ausstattung ist zur Zeit noch unklar.

 

Die Verwaltung kommt nach Klärung der Rahmenbedingungen unaufgefordert auf die Angelegenheit zurück.