Betreff
Finanzielle Zuwendungen an Herrn Abel als fraktionsloses Ratsmitglied
- hier: Antrag des Stv. Abel vom 19.06.2014
Vorlage
10/011/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Antrag vom 19.06.2014 begehrt Herr Abel die Gewährung einer pauschalen Zuwendung als fraktionsloses Ratsmitglied von monatlich 150 € gem. § 56 Abs. 3 Satz 6 Gemeindeordnung (GO)NRW. Dies bedarf eines Ratsbeschlusses und einer entsprechenden Änderung der Hauptsatzung, die eine derartige Zuwendung nicht vorsieht. Eine entsprechende Vorlage ergeht – den Beschluss des Rates vorausgesetzt – für die September-Sitzung des Rates.

 

Nach den Urteilen der Verwaltungsgerichte Köln vom 02.02.2011 – Az.: 4 K 2077/10 – und Düsseldorf vom 06.07.2011 – Az.: 1 K 3739/10 – steht die Einführung eines Anspruchs auf finanzielle Zuwendungen und auch die Regelung ihrer Höhe im Ermessen des Rates. Sieht er von einer entsprechenden Regelung ab, hat das fraktionslose Ratsmitglied gem. § 56 Abs. 3 Satz 5 GO NRW einen gesetzlichen Anspruch, dass ihm von der Gemeinde in angemessenem Umfang Sach- und Kommunikationsmittel zum Zwecke der Vorbereitung der Ratssitzungen zur Verfügung gestellt werden. Dieser Anspruch entfällt,  wenn der Rat stattdessen finanzielle Zuwendungen in angemessenem Umfang gewährt.

 

Somit besteht für den Rat keine Bindung, finanzielle Zuwendungen an fraktionslose Ratsmitglieder zu bewilligen. Die Einführung einer solchen Regelung hat allerdings den Vorteil einer pragmatischen Erfüllung des gesetzlichen Anspruchs fraktionsloser Ratsmitglieder. Die Höhe der beantragten Zuwendung von monatlich 150 € bewegt sich deutlich unter der zulässigen Höchstgrenze und ist angemessen.

 

Der Rat der Stadt Haan hat in seiner Sitzung am 04.06.2013 eine solche finanzielle Zuwendung an das damals fraktionslose Ratsmitglied Stv. Lukat in Höhe von 100 € monatlich beschlossen (Anlage 1).

Beschlussvorschlag:

 

Dem Stv. Abel werden als fraktionsloses Ratsmitglied finanzielle Zuwendungen in Höhe von 150 € monatlich gewährt.

Finanz. Auswirkung:

 

150 € monatlich / 1.800 € jährlich