Betreff
Präsentskonzept, ganzjähriges Konzept der Ordnungsbehörde, hier: Antrag der Fraktion WLH
Vorlage
32-2/002/2014
Art
Antrag
Untergeordnete Vorlage(n)

Sachverhalt:

 

Dieser Antrag ähnelt dem Antrag Frau Lukats zur Ratssitzung am 06. 05. 2014, die Verwaltung zu beauftragen, mit den vorhandenen Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Haan ein nachhaltiges Konzept zur Durchsetzung des Verunreinigungsgebotes gem. § 6 Straßenordnung der Stadt Haan vorzulegen und mit dessen Umsetzung zu beginnen. Diesen Antrag hatte der Rat der Stadt Haan vor zwei Monaten mit 2 Ja- und 40 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

Hierzu hatte die Verwaltung u. a. ausgeführt, sie könne nicht nachvollziehen, welche Art von Konzeption die Antragstellerin fordere. Die Arbeitsstunden der Mitarbeiter des Bauhofes seien aus finanziellen Gründen durch die Politik verringert worden und das Ordnungsamt sei gerade auch zu Wahlzeiten bekanntlich dünn besetzt. Viele Verursacher könnten gar nicht dingfest gemacht werden, weil es keine Rund-um-die-Uhr-Streifen geben würde. Sie appelliere an das Verständnis, aus den vorhandenen geringen finanziellen Möglichkeiten das Beste zu machen und nicht den Überwachungsstaat auszurufen.

 

Hieran hat sich inhaltlich in den vergangenen zwei Monaten nichts geändert. Der von der WLH beantragte Auftrag durch den Rat enthält keine Berücksichtigung der fehlenden Personalressourcen der Stadtverwaltung.

 

Schon in der Beschlussvorlage Nr. 32-2/016/2012 zur HFA- und Ratssitzung am 04. bzw. 11. 12. 2012 hatte die Verwaltung ein Konzept zur Einführung einer City-Streife vorgeschlagen und ihre bisherige Auffassung nicht mehr aufrecht erhalten, es bestünde hierfür kein Bedarf. Alternativ käme nur der Einsatz eines eigenen sog. OSD (Ordnungs- und Servicedienst) in Frage. Über entsprechendes Personal verfügt die Verwaltung jedoch nicht.“ Dieser Ansicht ist der Rat seinerzeit mehrheitlich gefolgt.

 

Ferner hat die Verwaltung in der Informationsvorlage Nr. 32-2/023/2013 zur Ratssitzung am 15. 10. 2013 einen Bericht über den Einsatz der City-Streife vorgelegt. Hier hatte die Verwaltung die positiven Erfahrungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass eine private City-Streife nicht mehr als die Jedermann-Rechte wahrnehmen dürfe. „Daher wäre es ggfls empfehlenswert, Sicherheitskräfte als Erfüllungsgehilfen eines kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes einzusetzen. Bei einer derartigen Kombination dürfte die städtische Dienstkraft die ordnungsbehördlichen Befugnisse ausüben und würde begleitend durch eine Sicherheitskraft unterstützt. Hierbei handelt es sich jedoch um eine Aufgabe, für deren Erfüllung es der Bereitstellung entsprechender Personalressourcen und zusätzlicher Finanzmittel bedarf.“

 

Weitergehende Entscheidungen als eine Bereitstellung von 10.000 € Finanzmitteln für den diesjährigen Einsatz einer City-Streife hat der Rat der Stadt Haan nicht getroffen. Angesichts dieser Beschlusslage fehlen die Voraussetzungen, um irgend ein anderes Konzept umsetzen zu können.

 

Hinsichtlich des Antrages zur Nr. 2 ist nicht klar, was der Ausschuss beraten und beschließen soll. Diesbezüglich gibt es (noch) keine Zuständigkeitsregelungen, außerdem handelt es sich bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr inhaltlich um Aufgaben, die dem Verantwortungs- und Kompetenzbereich der Verwaltung zu

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

 Mit Antrag vom 19. 06. 2014 begehrt die WLH folgende Beschlüsse:

 

1.  Der Rat der Stadt Haan beauftragt die Verwaltung zur Erstellung eines ganzjährigen Konzepts, um den der Behörde bekannten vorliegenden Störungen der Sicherheit und Ordnung nachhaltig entgegen zu treten.

 

2.  Im Fachausschuss der Stadt Haan, dem Ausschuss für Bauvergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten wird dazu inhaltlich beraten und beschlossen.