Sachverhalt:
Dieser Antrag ähnelt dem Antrag Frau Lukats
zur Ratssitzung am 06. 05. 2014, die Verwaltung zu beauftragen, mit den
vorhandenen Mitarbeitern des Ordnungsamtes der Stadt Haan ein nachhaltiges
Konzept zur Durchsetzung des Verunreinigungsgebotes gem. § 6 Straßenordnung der
Stadt Haan vorzulegen und mit dessen Umsetzung zu beginnen. Diesen Antrag hatte
der Rat der Stadt Haan vor zwei Monaten mit 2 Ja- und 40 Nein-Stimmen
abgelehnt.
Hierzu hatte die Verwaltung u.
a. ausgeführt, sie könne nicht nachvollziehen, welche Art von Konzeption die
Antragstellerin fordere. Die Arbeitsstunden der Mitarbeiter des Bauhofes seien aus
finanziellen Gründen durch die Politik verringert worden und das Ordnungsamt
sei gerade auch zu Wahlzeiten bekanntlich dünn besetzt. Viele Verursacher
könnten gar nicht dingfest gemacht werden, weil es keine
Rund-um-die-Uhr-Streifen geben würde. Sie appelliere an das Verständnis, aus
den vorhandenen geringen finanziellen Möglichkeiten das Beste zu machen und
nicht den Überwachungsstaat auszurufen.
Hieran
hat sich inhaltlich in den vergangenen zwei Monaten nichts geändert. Der von
der WLH beantragte Auftrag durch den Rat enthält keine Berücksichtigung der
fehlenden Personalressourcen der Stadtverwaltung.
Schon
in der Beschlussvorlage Nr. 32-2/016/2012
zur HFA- und Ratssitzung am 04. bzw. 11. 12. 2012 hatte die Verwaltung ein
Konzept zur Einführung einer City-Streife vorgeschlagen und ihre bisherige
Auffassung nicht mehr aufrecht erhalten, es bestünde hierfür kein Bedarf. „Alternativ käme nur der Einsatz eines eigenen sog. OSD (Ordnungs- und
Servicedienst) in Frage. Über entsprechendes Personal verfügt die Verwaltung
jedoch nicht.“ Dieser Ansicht ist der Rat
seinerzeit mehrheitlich gefolgt.
Ferner
hat die Verwaltung in der Informationsvorlage Nr. 32-2/023/2013 zur Ratssitzung am 15. 10. 2013 einen
Bericht über den Einsatz der City-Streife vorgelegt. Hier hatte die Verwaltung
die positiven Erfahrungen dargestellt und darauf hingewiesen, dass eine private City-Streife nicht mehr als
die Jedermann-Rechte wahrnehmen dürfe. „Daher
wäre es ggfls empfehlenswert, Sicherheitskräfte als Erfüllungsgehilfen eines
kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes einzusetzen. Bei einer derartigen
Kombination dürfte die städtische Dienstkraft die ordnungsbehördlichen
Befugnisse ausüben und würde begleitend durch eine Sicherheitskraft unterstützt.
Hierbei handelt es sich jedoch um eine Aufgabe, für deren Erfüllung es der Bereitstellung
entsprechender Personalressourcen und zusätzlicher Finanzmittel bedarf.“
Weitergehende Entscheidungen als eine Bereitstellung von 10.000 € Finanzmitteln für den diesjährigen Einsatz einer City-Streife hat der Rat der Stadt Haan nicht getroffen. Angesichts dieser Beschlusslage fehlen die Voraussetzungen, um irgend ein anderes Konzept umsetzen zu können.
Hinsichtlich des Antrages zur Nr. 2 ist nicht klar, was der Ausschuss beraten und beschließen soll. Diesbezüglich gibt es (noch) keine Zuständigkeitsregelungen, außerdem handelt es sich bei Maßnahmen der Gefahrenabwehr inhaltlich um Aufgaben, die dem Verantwortungs- und Kompetenzbereich der Verwaltung zu
Beschlussvorschlag:
Mit Antrag vom 19. 06. 2014 begehrt die WLH folgende Beschlüsse:
1. Der Rat der Stadt Haan beauftragt die
Verwaltung zur Erstellung eines ganzjährigen Konzepts, um den der Behörde
bekannten vorliegenden Störungen der Sicherheit und Ordnung nachhaltig entgegen
zu treten.
2. Im Fachausschuss der Stadt Haan, dem Ausschuss
für Bauvergabe, Feuerschutz und Ordnungsangelegenheiten wird dazu inhaltlich
beraten und beschlossen.