Betreff
Besetzung der Erweiterten Schulkonferenz
Vorlage
51/009/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der/die Schulleiter/in einer Schule wird durch die jeweilige Schulkonferenz gewählt. Zwecks Beteiligung des Schulträgers wird die Schulkonferenz gem. § 61 Abs. 2                   S. 2 und 3 des Schulgesetzes in der aktuell gültigen Fassung um ein stimmberechtigtes Mitglied erweitert, das der Schulträger entsendet. Bis zu drei Vertreter/innen des Schulträgers können zudem beratend teilnehmen. Die Vertreter/innen des Schulträgers dürfen nicht der Schule angehören. Nach erfolgter Wahl wird der Schulträger durch die Bezirksregierung Düsseldorf zur Zustimmung aufgefordert, diese kann  innerhalb einer Frist von acht Wochen nur durch einen mit Zweidrittelmehrheit gefassten Ratsbeschluss verweigert werden.

 

In Haan erfolgte in den Jahren 2007 und 2012 eine interfraktionelle Einigung, dass der/die jeweilige Vorsitzende des Schul- und Sportausschusses als stimmberechtigtes Mitglied und der/die Schuldezernent/in sowie jeweils ein von den beiden stärksten Ratsfraktionen CDU und SPD zu benennendes Mitglied als beratende Mitglieder entsendet werden.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die erweiterte Schulkonferenz der städtischen Haaner Schulen werden seitens des Schulträgers Vertreter/innen entsprechend der Anlage 1 zu dieser Sitzungsvorlage entsandt.