Betreff
Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan
Vorlage
10/012/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Datum vom 05.05.2014 wurde die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, die Entschädigungsverordnung (EntschVO), geändert.

 

Wesentliche Änderung ist die Erhöhung der Sitzungsgelder für die Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger um 1,8 %.

 

Im Jahr 2013 wurden 195.667,71 € an Sitzungsgeldern und Aufwandsentschädigungen geleistet.

 

Da die neue Entschädigungsverordnung mit Datum vom 01.06.2014 in Kraft getreten ist, ist nunmehr die Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 zu ändern.

 

Die Variante b) bietet den Vorteil, dass die Hauptsatzung nicht bei jeder Änderung der Entschädigungsverordnung geändert werden müsste.

 

Gemäß § 7 (3) Ziffer 3 GO NRW kann eine Änderung der Hauptsatzung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.

Beschlussvorschlag:

 

a)    Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.

 

oder

 

b)    Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Haan vom 22.01.1992 wird in der Fassung der Anlage 2 beschlossen.

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Sachverhalt