Betreff
Sofort-Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes im Rathaus Kaiserstr. 85 und dem Verwaltungsgebäude Alleestr. 8
Vorlage
65/004/2014
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Im Rahmen des betrieblich-organisatorischen Arbeitsschutzes wurden Ende des letzten Jahres in den beiden Verwaltungsgebäuden der Stadt Haan Evakuierungsübungen durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Brandschutz-Sicherheit beider Gebäude in Frage gestellt. Desweiteren hat der Arbeitgeber Stadt Haan als Gebäudebetreiber nach neuestem Regelwerk (z.B. VDI 3810) regelmäßig eine Gefährdungsanalyse seines Gebäudes, auch unter betrieblichen Gesichtspunkten durchzuführen. Daher beauftragte das Gebäudemanagement zum Jahreswechsel 2013/2014 einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Brandschutz damit, eine Gefährdungsbeurteilung mit Schwachstellenanalyse des baulichen Brandschutzes in den Gebäuden durchzuführen und ein Brandschutzkonzept für beide Gebäude zu erstellen.

 

Die Schwachstellenanalyse und der Entwurf des Brandschutzkonzeptes liegen nach umfassenden Besichtigungen und intensiver Bearbeitungsphase nun im Entwurf vor. Die umgehende inhaltliche Durcharbeitung der Unterlagen durch die Amtsleitung 65 ergab für jedes der beiden Verwaltungsgebäude ca. 40 = insgesamt 80 Brandschutzmängel unterschiedlichsten Ausmaßes, die beseitigt oder kompensiert werden müssen.

 

Als gravierendste Mängel sind hier zu benennen:

·         In beiden Gebäuden ist der 1te bauliche Rettungsweg brandschutztechnisch nicht abgetrennt,

·         in beiden Gebäuden fehlt der für Sonderbauten geforderte 2te bauliche Rettungsweg vollends,

·         teilweise werden die maximal zulässigen Rettungsweglängen deutlich überschritten,

·         die Geschoßdecken erfüllen die geforderte Brandschutzqualität F 90 größtenteils nicht annähernd.

 

Diese Mängel sind als so gravierend einzuschätzen, dass sofort gehandelt werden muss. Daher sind folgende erste, unverzüglich umzusetzende Kompensationsmaßnahmen vorzunehmen:

·         in beiden Verwaltungsgebäuden sind flächendeckende, bei der Feuerwehr aufgeschaltete Brandmeldeanlagen zu installieren (150.000 €),

·         mindestens am Rathaus Kaiserstraße ist 1 Nottreppe als 2ter baulicher Rettungsweg zu errichten (30.000 €),

·         im Rathaus Herstellung von Bypass-Rettungswegen zur Nottreppe,

·         in beiden Gebäuden Ertüchtigung des ersten baulichen Rettungsweges,

in beiden Gebäuden Bauwerkserkundung für nachfolgende Maßnahmen (120.000 €).

Hierzu gibt es keine realistischen oder empfehlenswerten technischen Alternativen.

 

Eine erste grobe Kostenschätzung ergab für die oben geschilderten, zwingend notwendigen Sofort-Maßnahmen Kosten in Höhe von

ca. 300.000,- €.

Diese Ausgaben sind aus dem Produkt 010720 zu zahlen. Fälligkeit liegt in 2014.

Zur Deckung dieser konsumtiven Ausgaben werden Haushaltsmittel aus dem Deckungskreis der Bauunterhaltung eingesetzt:

·         125.000 € aus Prod. 030120, Flachdachsanierung Turnhalle Dieker Str.,

·         80.000 € aus Prod. 010720,  Ertüchtigung Beleuchtung Verwaltungsgebäude,

·         Rest in Höhe von 95.000 € durch Reduzierung bei verschiedenen anderen Positionen der Bauunterhaltung.

 

Die für die Deckung dieser unvorhergesehenen Ausgabe in Anspruch genommenen Mittelansätze werden unter Priorisierung in die Haushaltsplanung 2015 wieder aufgenommen.

Für den Fall, dass die Mittel im Deckungskreis der Bauunterhaltung im Jahresverlauf nicht ausreichen sollten, stehen bei Produkt 100400, Neubau Mietgebäude des Wohnheims Ellscheid II für Asylbewerber, bei Bedarf bisher nicht verausgabte, jedoch zukünftig noch für die Ertüchtigung der Entwässerungsanlage benötigte Haushaltsmittel in Höhe von ca. 100.000 € zur Verfügung. Bei Bedarf wird über deren Inanspruchnahme zu gegebener Zeit ein Beschluss herbeigeführt.

 

 

Das Brandschutzkonzept wird momentan erörtert und weiter vervollständigt. Am 11.8.2014 wird ein erstes Abstimmungsgespräch mit der Bauaufsicht und dem vorbeugendem Brandschutz stattfinden. Es ist davon auszugehen, dass auch aus dortiger Sicht die beschriebenen Sofort-Maßnahmen die Minimum-Anforderung zur Aufrechterhaltung des weiteren Betriebs darstellen.

Die Erteilung der Aufträge für die Sofortmaßnahmen ist vorbereitet und wird baldmöglichst nach dem Gespräch bei der Bauaufsicht erfolgen.

 

 

Über die Sofort-Maßnahmen hinaus müssen in 2015 noch diverse Folge-Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Ertüchtigung der Brandschutzqualität der Geschoßdecken). Die Kosten hierfür können momentan noch nicht beziffert werden. Sie werden demnächst von Amt 65 unter Beteiligung externer Fachleute ermittelt und für die Haushaltsberatungen 2015 vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht bezüglich der Sofort-Maßnahmen zur Ertüchtigung des Brandschutzes im Rathaus Kaiserstr. 85 und dem Verwaltungsgebäude Alleestr. 8 wird zur Kenntnis genommen.