Sachverhalt:
Gemäß § 40 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) in Verbindung mit § 66 der
Kommunalwahlordnung (KWahlO) prüft der Wahlprüfungsausschuss die gegen die Wahl
erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor. Der
Wahlprüfungsausschuss macht dem Rat der Stadt Haan einen Vorschlag über den von
ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Entsprechendes gilt
aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für
die Wahl zum Senior(inn)enbeirat.
Die Vorprüfung
der Gültigkeit der Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25.
05. 2014 umfasst folgende Einzelprüfungen:
1.
Wählbarkeit
aller gewählten Rats- und Senior(inn)enbeiratsmitglieder.
2.
Mögliche
Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die
im jeweils vorliegendem Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf
die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen
sein könnten.
3.
Feststellung des
Wahlergebnisses.
4.
Eingang von
Einsprüchen.
zu 1.:
Die Wählbarkeit
aller von den Parteien bzw. sonstigen Vorschlagsberechtigten aufgestellten
Rats- und Senior(inne)enbeiratskandidat(inn)en wurde bereits vor der Wahl vom
Wahlamt überprüft. Die Überprüfung ergab, dass alle Kandidat(inn)en wählbar
sind. Nachträglich wurde nicht bekannt, dass etwa durch Wohnsitzwechsel,
Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Einrichtung einer Betreuung
in allen Angelegenheiten Veränderungen eingetreten sind, die der Wählbarkeit
einzelner Kandidat(inn)en entgegenstehen würden.
zu 2.:
Unregelmäßigkeiten
im Sinne der o.a. Ausführungen wurden bei der Wahl oder der Wahlhandlung weder
behauptet noch festgestellt.
zu 3.:
Zur
Feststellung des Wahlergebnisses wird auf die in den Anlagen 2 und 3
beigefügten Niederschriften der Sitzungen des Wahlausschusses verwiesen.
zu 4.:
Gegen die Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat hat niemand
Einspruch eingelegt.
Die Unterlagen über die Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der
Stadt Haan werden, soweit sie für die Vorprüfung durch den Wahlausschuss
benötigt werden, in der Sitzung in der Gliederung der Anlage 1 bereitgehalten.
Beschlussvorschlag:
Nach erfolgter Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Rat und
Seniorenbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014 schlägt der Wahlprüfungsausschuss
dem Rat der Stadt vor:
Es wird festgestellt, dass alle am 25. 05. 2014 gewählten
Vertreter/-innen wählbar waren, weder bei den Vorbereitungen der Wahl noch bei
der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung des
Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist. Die Wahl zum Rat und zum Senior(inn)enbeirat
der Stadt Haan am 25.. 05. 2014 werden für gültig erklärt.