Betreff
Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014
Vorlage
32-2/003/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Gemäß § 40 des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) in Verbindung mit § 66 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) prüft der Wahlprüfungsausschuss die gegen die Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor. Der Wahlprüfungsausschuss macht dem Rat der Stadt Haan einen Vorschlag über den von ihm im Wahlprüfungsverfahren zu treffenden Beschluss. Entsprechendes gilt aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl zum Senior(inn)enbeirat.

 

Die Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25. 05. 2014 umfasst folgende Einzelprüfungen:

1.  Wählbarkeit aller gewählten Rats- und Senior(inn)enbeiratsmitglieder.

2.   Mögliche Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung, die im jeweils vorliegendem Einzelfall auf das Wahlergebnis im Wahlbezirk oder auf die Zuteilung der Sitze aus der Reserveliste von entscheidendem Einfluss gewesen sein könnten.

3.  Feststellung des Wahlergebnisses.

4.  Eingang von Einsprüchen.

 

zu 1.:  

Die Wählbarkeit aller von den Parteien bzw. sonstigen Vorschlagsberechtigten aufgestellten Rats- und Senior(inne)enbeiratskandidat(inn)en wurde bereits vor der Wahl vom Wahlamt überprüft. Die Überprüfung ergab, dass alle Kandidat(inn)en wählbar sind. Nachträglich wurde nicht bekannt, dass etwa durch Wohnsitzwechsel, Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte oder die Einrichtung einer Betreuung in allen Angelegenheiten Veränderungen eingetreten sind, die der Wählbarkeit einzelner Kandidat(inn)en entgegenstehen würden.

 

zu 2.:    

Unregelmäßigkeiten im Sinne der o.a. Ausführungen wurden bei der Wahl oder der Wahlhandlung weder behauptet noch festgestellt.

 

 

zu 3.:

Zur Feststellung des Wahlergebnisses wird auf die in den Anlagen 2 und 3 beigefügten Niederschriften der Sitzungen des Wahlausschusses verwiesen.

 

zu 4.:

Gegen die Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat hat niemand Einspruch eingelegt.

 

 

Die Unterlagen über die Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan werden, soweit sie für die Vorprüfung durch den Wahlausschuss benötigt werden, in der Sitzung in der Gliederung der Anlage 1 bereitgehalten.

 

Beschlussvorschlag:

Nach erfolgter Vorprüfung der Gültigkeit der Wahl zum Rat und Seniorenbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014 schlägt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat der Stadt vor:

Es wird festgestellt, dass alle am 25. 05. 2014 gewählten Vertreter/-innen wählbar waren, weder bei den Vorbereitungen der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist. Die Wahl zum Rat und zum Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25.. 05. 2014 werden für gültig erklärt.