Betreff
Wahl der/des Jugendhilfeausschussvorsitzenden
Vorlage
51/013/2014
Art
Beschlussvorlage
Sachverhalt:
Die/der Vorsitzende wird in der konstituierenden
Sitzung des Ausschusses vom Jugendhilfeausschuss selbst gewählt. Die Wahl wird durch
offene Abstimmung vollzogen, sofern diesem Verfahren niemand widerspricht.
Gemäß § 4 Abs. 5
AG KJHG NW muss die Vorsitzende / der Vorsitzende der Vertretungskörperschaft
angehören und in dieser Eigenschaft Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein.
Beschlussvorschlag:
-
Finanz. Auswirkung:
keine