Betreff
Wahl der/des Jugendhilfeausschussvorsitzenden
Vorlage
51/013/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die/der  Vorsitzende wird in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses vom Jugendhilfeausschuss selbst gewählt. Die Wahl wird durch offene Abstimmung vollzogen, sofern diesem Verfahren niemand widerspricht.

Gemäß § 4 Abs. 5 AG KJHG NW muss die Vorsitzende / der Vorsitzende der Vertretungskörperschaft angehören und in dieser Eigenschaft Mitglied im Jugendhilfeausschuss sein.

Beschlussvorschlag:

-

Finanz. Auswirkung:

keine