Betreff
Durchführung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
- Anträge der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 zur Übernahme durch KiBiz entstehender Defizitbeträge und der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 15.08.2014 zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
- Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 01.08.2014 zu den Auswirkungen der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes
Vorlage
51/015/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Unter der 21.05.2014 beantragt die Private Kindergruppe Haan e. V. (Anlage 1) die Übernahme durch KiBiz entstehender Defizite. Die Private Kindergruppe Haan e. V. betreibt als Träger die Kindertageseinrichtungen in der Guttentag-Loben-Str. 10, Bachstr. 64 sowie die Waldgruppe am Standort Bachstr. 64. Der Träger führt im Antrag zur Begründung aus, die gesetzlich geregelte jährliche Steigerung der Kindpauschalen um 1,5 v. H. (§ 19 Abs. 2 KiBiz) decke nicht die tariflichen Entgelterhöhungen von 3 % in 2014 und 2,4 % ab 01.03.2015.

Die Evangelische Kirchengemeinde Haan betreibt als Träger die Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstr. 10 („Am Park“), Kurze Str. 4 und Kampstr. 70 („Am Nachbarsberg“). Der Antrag des Trägers vom 15.08.2014 (Anlage 2) stellt ebenso dar, dass das Finanzierungssystem nach KiBiz nicht zur auskömmlichen Finanzierung der Betriebskosten ausreicht. Bereits mit Antrag vom 28.01.2013 (Anlage 3) wurde der Träger in gleicher Sache tätig. Der Antrag vom 28.01.2013 auf Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wurde in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.04.2013 und in der Sitzung des Rates am 04.06.2013 abgelehnt (siehe Vorlage 51/111/2013, Anlage 4). Die Verwaltung argumentierte zum damaligen Zeitpunkt mit Hinweis auf die beabsichtigte „2. KiBiz-Revision“ und der zum damaligen Zeitpunkt diskutierten bzw. geforderten auskömmlichen Gestaltung der Kindpauschalen bzw. der jährlichen Anpassung der Kindpauschalen. In der Diskussion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 30.04.2014 bestand Einvernehmen, dass der Antrag der Evangelischen Kirchengemeinde Haan nach Vorliegen des Ergebnisses der „2. KiBiz-Revision“ ggf. erneut zu prüfen sei. Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsproblem verweist die Antragstellerin auf die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014 (Anlage 5).

Die Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 01.08.2014 (Anlage 6) hinterfragt die (finanziellen) Auswirkungen der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes („2. KiBiz-Revision“). Um Beantwortung zur Sitzung des Rates am 23.09.2014 wird gebeten. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Fragestellungen gegenüber allen Trägern, also über die beiden vorgenannten Träger als Antragsteller hinausgehend, zu thematisieren ist und zur finanziellen Situation ein Meinungsbild insgesamt erarbeitet werden muss. Die Verwaltung wird in der Sitzung der „AG 78“ am 25.08.2014 die Angelegenheit ansprechen und zusammen mit den Trägern das weitere Vorgehen abstimmen.

 

Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern
(Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - datiert vom 30.10.2007 und trat zum 01.08.20108 in Kraft. Das 1. KiBiz-Änderungsgesetz trat zum 01.08.2011 in Kraft, das 2. KiBiz-Änderungsgesetz zum 01.08.2014. In allen Gesetzgebungsverfahren wurde von den Spitzenverbänden der Träger kritisch betrachtet die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten.

Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) erfolgte maßgeblich die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch Kindpauschalen in unterschiedlicher Höhe nach Gruppentypen und Betreuungsumfang. Nach § 20 KiBiz erhalten Kindertageseinrichtungen (entsprechend den vorgenannten Kriterien) Jugendamtszuschüsse in unterschiedlicher Höhe zwischen 79 und 92 v. H., abhängig von der Art des Trägers, der Summe der Kindpauschalen. Bei den Anteilen „oberhalb“ der vorgenannten Werte handelt es sich um sog. Trägeranteile. Mit bzw. seit Einführung des Kinderbildungsgesetzes erhöhen sich die Kindpauschalen jährlich um 1,5 v. H.

 

Die Stadt Haan gewährt seit vielen Jahren und auf breiter Basis Zuschüsse zu gesetzlich vorgese­hene Trägeranteile zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die zwischen den Trägern und der Stadt vertraglich geregelten Zuschüsse zu den Trägeranteilen sowie Personalkostenzuschüsse sind in 2014 mit 0,461 Mio. € veranschlagt (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 376, Nr. 15. und Seite 377, Erläuterung zu Nr. 15.) und unterlagen in den vergangenen Jahren einer jährlichen Steigerung.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grund der vorliegenden Anträge der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 und der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 15.08.2014 auf zusätzliche Betriebskostenzuschüsse in Verhandlungen mit den Trägern einzutreten und die finanzielle Situation für die Haushaltsberatungen 2015 aufzubereiten.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz mit allen Trägern der Haaner Kindertageseinrichtungen zu erörtern, ggf. unter Einbindung der „AG 78 Jugendhilfeplanung“, sowie unter Berücksichtigung der Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 01.08.2014 und das Ergebnis spätestens zu den Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanzielle Auswirkung der Angelegenheit ist noch nicht überschaubar.