- Anträge der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 zur Übernahme durch KiBiz entstehender Defizitbeträge und der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 15.08.2014 zur Erhöhung des Betriebskostenzuschusses
- Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 01.08.2014 zu den Auswirkungen der Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes
Sachverhalt:
Unter der 21.05.2014 beantragt die Private
Kindergruppe Haan e. V. (Anlage 1) die Übernahme durch KiBiz
entstehender Defizite. Die Private Kindergruppe Haan e. V. betreibt als Träger
die Kindertageseinrichtungen in der Guttentag-Loben-Str. 10, Bachstr. 64 sowie
die Waldgruppe am Standort Bachstr. 64. Der Träger führt im Antrag zur
Begründung aus, die gesetzlich geregelte jährliche Steigerung der
Kindpauschalen um 1,5 v. H. (§ 19 Abs. 2 KiBiz) decke nicht die tariflichen
Entgelterhöhungen von 3 % in 2014 und 2,4 % ab 01.03.2015.
Die Evangelische Kirchengemeinde Haan
betreibt als Träger die Kindertageseinrichtungen in der Bismarckstr. 10 („Am
Park“), Kurze Str. 4 und Kampstr. 70 („Am Nachbarsberg“). Der Antrag des
Trägers vom 15.08.2014 (Anlage 2) stellt ebenso dar, dass das
Finanzierungssystem nach KiBiz nicht zur auskömmlichen Finanzierung der
Betriebskosten ausreicht. Bereits mit Antrag vom 28.01.2013 (Anlage 3)
wurde der Träger in gleicher Sache tätig. Der Antrag vom 28.01.2013 auf
Erhöhung des Betriebskostenzuschusses wurde in der Sitzung des
Jugendhilfeausschusses am 30.04.2013 und in der Sitzung des Rates am 04.06.2013
abgelehnt (siehe Vorlage 51/111/2013, Anlage 4). Die Verwaltung
argumentierte zum damaligen Zeitpunkt mit Hinweis auf die beabsichtigte „2.
KiBiz-Revision“ und der zum damaligen Zeitpunkt diskutierten bzw. geforderten
auskömmlichen Gestaltung der Kindpauschalen bzw. der jährlichen Anpassung der
Kindpauschalen. In der Diskussion in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am
30.04.2014 bestand Einvernehmen, dass der Antrag der Evangelischen
Kirchengemeinde Haan nach Vorliegen des Ergebnisses der „2. KiBiz-Revision“
ggf. erneut zu prüfen sei. Im Zusammenhang mit dem Finanzierungsproblem
verweist die Antragstellerin auf die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014 (Anlage 5).
Die Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom
01.08.2014 (Anlage 6) hinterfragt die (finanziellen) Auswirkungen der
Überarbeitung des Kinderbildungsgesetzes („2. KiBiz-Revision“). Um Beantwortung
zur Sitzung des Rates am 23.09.2014 wird gebeten. Die Verwaltung vertritt die
Auffassung, dass die Fragestellungen gegenüber allen Trägern, also über die
beiden vorgenannten Träger als Antragsteller hinausgehend, zu thematisieren ist
und zur finanziellen Situation ein Meinungsbild insgesamt erarbeitet werden
muss. Die Verwaltung wird in der Sitzung der „AG 78“ am 25.08.2014 die
Angelegenheit ansprechen und zusammen mit den Trägern das weitere Vorgehen
abstimmen.
Das Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von
Kindern
(Kinderbildungsgesetz - KiBiz) - Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes - SGB VIII - datiert vom 30.10.2007 und trat zum
01.08.20108 in Kraft. Das 1. KiBiz-Änderungsgesetz trat zum 01.08.2011 in
Kraft, das 2. KiBiz-Änderungsgesetz zum 01.08.2014. In allen
Gesetzgebungsverfahren wurde von den Spitzenverbänden der Träger kritisch
betrachtet die auskömmliche Finanzierung der Betriebskosten.
Mit Inkrafttreten des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz)
erfolgte maßgeblich die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch
Kindpauschalen in unterschiedlicher Höhe nach Gruppentypen und
Betreuungsumfang. Nach § 20 KiBiz erhalten Kindertageseinrichtungen
(entsprechend den vorgenannten Kriterien) Jugendamtszuschüsse in
unterschiedlicher Höhe zwischen 79 und 92 v. H., abhängig von der Art des
Trägers, der Summe der Kindpauschalen. Bei den Anteilen „oberhalb“ der
vorgenannten Werte handelt es sich um sog. Trägeranteile. Mit bzw. seit
Einführung des Kinderbildungsgesetzes erhöhen sich die Kindpauschalen jährlich
um 1,5 v. H.
Die Stadt Haan gewährt seit
vielen Jahren und auf breiter Basis Zuschüsse zu gesetzlich vorgesehene
Trägeranteile zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen. Die zwischen den
Trägern und der Stadt vertraglich geregelten Zuschüsse zu den Trägeranteilen
sowie Personalkostenzuschüsse sind in 2014 mit 0,461 Mio. € veranschlagt (siehe
Haushaltsplan 2014, Seite 376, Nr. 15. und Seite 377, Erläuterung zu Nr. 15.)
und unterlagen in den vergangenen Jahren einer jährlichen Steigerung.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, auf Grund der vorliegenden Anträge der Privaten
Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 und der Evangelischen Kirchengemeinde
Haan vom 15.08.2014 auf zusätzliche Betriebskostenzuschüsse in Verhandlungen
mit den Trägern einzutreten und die finanzielle Situation für die
Haushaltsberatungen 2015 aufzubereiten.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung der Kindertageseinrichtungen nach
dem Kinderbildungsgesetz mit allen Trägern der Haaner Kindertageseinrichtungen
zu erörtern, ggf. unter Einbindung der „AG 78 Jugendhilfeplanung“, sowie unter
Berücksichtigung der Anfrage der FDP-Ratsfraktion vom 01.08.2014 und das
Ergebnis spätestens zu den Haushaltsberatungen 2015 vorzulegen.
Finanz. Auswirkung:
Die finanzielle Auswirkung der Angelegenheit ist noch nicht überschaubar.