Betreff
Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 060320 ?Stationäre Hilfen?
Vorlage
51/016/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Bei Produkt 060320, Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 426, Nr. 13. und Seite 427, Erläuterung zu Nr. 13.), handelt es sich um Jugendhilfekosten (stationäre Hilfen zur Erziehung), die nach Umzug der / des personensorgeberechtigten Eltern / Elternteils in den hiesigen Jugendamtsbereich nach §§ 89 ff. SGB VIII bis zum Zeitpunkt des Leistungseintritts durch das Jugendamt Haan an den bisherigen Leistungsträger zu erstatten sind. Zwischen Umzug des / der Personensorgeberechtigten können auf Grund der erforderlichen Prüfungen und der Abgabe des Kostenanerkenntnisses längere Zeiträume entstehen. In dieser Zeit bleibt das bisher zuständige Jugendamt für die Leistungsgewährung zuständig, das neu zuständige Jugendamt wird kostenerstattungspflichtig. Nach Abgabe des Kostenanerkenntnisses übernimmt das neu zuständige Jugendamt (hier: Jugendamt Haan) den Fall in die entsprechende Hilfeart. Die Abrechnung durch das bisher zuständige Jugendamt kann bis zur Beendigung / Einstellung der Hilfe erfolgen.

Gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 in Höhe von 250.000 € entsteht ein Mehraufwand in Höhe von 150.000 € durch zusätzliche Fälle gegenüber der haushaltsmäßigen Einplanung. Seit Jahresbeginn (zum 01.01.2014: 6 nicht abgeschlossene Kostenerstattungsfälle) sind 12 neue Erstattungsfälle entstanden. Bis heute endeten 11 Kostenerstattungsfälle z. T. durch Übernahme in die laufende Hilfegewährung sowie z. T. durch Beendigung der Kostenerstattungspflicht. Der Mehraufwand wird insbesondere ausgelöst durch 4 Minderjährige in Heimerziehung (Geschwisterkinder in Zuständigkeit des gleichen Jugendhilfeträgers). Die Abrechnung der zu erstattenden Aufwendungen wurde zwischenzeitlich mehrmals beim bisher zuständigen Jugendhilfeträger angefordert.

 

Bei Produkt 060320 („Stationäre Hilfen“), Aufwandsart „Transferleistungen“ (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 426, Nr. 15. und Seite 427, Erläuterung zur Nr. 15) handelt es sich um verschiedene Hilfen zur Erziehung (§§ 19, 33, 34, 35, 35a, § 41 SGB VIII).

Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung (Ansatz 2014: 2.257.000 €) entsteht durch Fallzu- und -abgänge in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute sowie auf Grund der Hochrechnung bis Jahresende auf der Basis der aktuellen Fall-Situation ein Mehraufwand von 91.500 €.

 

Veränderungen im Einzelnen:

 

Produktsach-konto

Bezeichnung

Ansatz Haushalts-plan 2014

Mehr-/ Minder-bedarf

Neuer Bedarf

060320.533210

Heimerziehung, sonstige betreute

Wohnform

1.350.000 €

250.000 €

1.600.000 €

060320.533211

Stationäre Hilfe für seelisch

Behinderte

130.000 €

-50.000 €

80.000 €

060320.533212

Hilfe für junge Volljährige

340.000 €

-110.000 €

230.000 €

060320.533213

Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder

122.500 €

-42.500 €

80.000 €

060320.533214

Intensive sozialpädagogische

Einzelbetreuung

15.000 €

-6.000 €

9.000 €

060320.533215

Unterbringung in einer anderen

Familie

280.000 €

45.000 €

325.000 €

060320.533216

Inobhutnahme junger Menschen

- Notfallregelung -

20.000

5.000 €

25.000 €

 

Summen:

2.257.500 €

91.500 €

2.349.000 €

 

Bei Produkt 060310 „Ambulante Hilfen“, Aufwandsart „Transferleistungen“ (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 420, Nr. 15. und Seite 421, Erläuterung zu Nr. 15.) entsteht gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung (Ansatz 2014: 983.252 €) durch Fallzu- und -abgänge in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute sowie auf Grund der Hochrechnung bis Jahresende auf der Basis der aktuellen Fall-Situation ein Minderaufwand von 80.500 € (Neuer Bedarf: 902.752 €). Der Minderaufwand von 80.500 € bei Produkt 060310 wird zur teilweisen Deckung des Mehraufwands bei Produkt 060320 herangezogen.

 

Die überplanmäßige Leistung ist im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 GO NRW unabwendbar, es handelt sich um eine pflichtige Angelegenheit (Hilfegewährung) nach SGB VIII. Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2014 bedarf die Leistung der vorherigen Zustimmung durch den Rat.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 060320 „Stationäre Hilfen“ bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in Höhe von 150.000 € und bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ in Höhe von 91.500 € zu.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Siehe Sachverhalt.