Sachverhalt:
Bei Produkt 060320, Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen“ (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 426, Nr. 13. und Seite 427,
Erläuterung zu Nr. 13.), handelt es sich um Jugendhilfekosten (stationäre
Hilfen zur Erziehung), die nach Umzug der / des personensorgeberechtigten
Eltern / Elternteils in den hiesigen Jugendamtsbereich nach §§ 89 ff. SGB VIII
bis zum Zeitpunkt des Leistungseintritts durch das Jugendamt Haan an den
bisherigen Leistungsträger zu erstatten sind. Zwischen Umzug des / der
Personensorgeberechtigten können auf Grund der erforderlichen Prüfungen und der
Abgabe des Kostenanerkenntnisses längere Zeiträume entstehen. In dieser Zeit
bleibt das bisher zuständige Jugendamt für die Leistungsgewährung zuständig,
das neu zuständige Jugendamt wird kostenerstattungspflichtig. Nach Abgabe des
Kostenanerkenntnisses übernimmt das neu zuständige Jugendamt (hier: Jugendamt
Haan) den Fall in die entsprechende Hilfeart. Die Abrechnung durch das bisher
zuständige Jugendamt kann bis zur Beendigung / Einstellung der Hilfe erfolgen.
Gegenüber dem Haushaltsansatz 2014 in Höhe von 250.000 € entsteht ein
Mehraufwand in Höhe von 150.000 € durch zusätzliche Fälle gegenüber der
haushaltsmäßigen Einplanung. Seit Jahresbeginn (zum 01.01.2014: 6 nicht
abgeschlossene Kostenerstattungsfälle) sind 12 neue Erstattungsfälle
entstanden. Bis heute endeten 11 Kostenerstattungsfälle z. T. durch Übernahme
in die laufende Hilfegewährung sowie z. T. durch Beendigung der
Kostenerstattungspflicht. Der Mehraufwand wird insbesondere ausgelöst durch 4
Minderjährige in Heimerziehung (Geschwisterkinder in Zuständigkeit des gleichen
Jugendhilfeträgers). Die Abrechnung der zu erstattenden Aufwendungen wurde
zwischenzeitlich mehrmals beim bisher zuständigen Jugendhilfeträger
angefordert.
Bei Produkt 060320 („Stationäre Hilfen“), Aufwandsart
„Transferleistungen“ (siehe Haushaltsplan 2014, Seite 426, Nr. 15. und Seite
427, Erläuterung zur Nr. 15) handelt es sich um verschiedene Hilfen zur
Erziehung (§§ 19, 33, 34, 35, 35a, § 41 SGB VIII).
Gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung (Ansatz 2014: 2.257.000 €)
entsteht durch Fallzu- und -abgänge in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute sowie
auf Grund der Hochrechnung bis Jahresende auf der Basis der aktuellen
Fall-Situation ein Mehraufwand von 91.500 €.
Veränderungen im Einzelnen:
Produktsach-konto |
Bezeichnung |
Ansatz Haushalts-plan
2014 |
Mehr-/ Minder-bedarf |
Neuer Bedarf |
060320.533210 |
Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform |
1.350.000 € |
250.000 € |
1.600.000 € |
060320.533211 |
Stationäre Hilfe für seelisch Behinderte |
130.000 € |
-50.000 € |
80.000 € |
060320.533212 |
Hilfe für junge Volljährige |
340.000 € |
-110.000 € |
230.000 € |
060320.533213 |
Gemeinsame Wohnform für Mütter/ Väter und Kinder |
122.500 € |
-42.500 € |
80.000 € |
060320.533214 |
Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung |
15.000 € |
-6.000 € |
9.000 € |
060320.533215 |
Unterbringung in einer anderen Familie |
280.000 € |
45.000 € |
325.000 € |
060320.533216 |
Inobhutnahme junger Menschen - Notfallregelung - |
20.000 |
5.000 € |
25.000 € |
|
Summen: |
2.257.500 € |
91.500 € |
2.349.000 € |
Bei Produkt 060310 „Ambulante Hilfen“, Aufwandsart „Transferleistungen“
(siehe Haushaltsplan 2014, Seite 420, Nr. 15. und Seite 421, Erläuterung zu Nr.
15.) entsteht gegenüber der ursprünglichen Haushaltsplanung (Ansatz 2014:
983.252 €) durch Fallzu- und -abgänge in der Zeit vom 01.01.2014 bis heute
sowie auf Grund der Hochrechnung bis Jahresende auf der Basis der aktuellen
Fall-Situation ein Minderaufwand von 80.500 € (Neuer Bedarf: 902.752 €). Der
Minderaufwand von 80.500 € bei Produkt 060310 wird zur teilweisen Deckung des Mehraufwands
bei Produkt 060320 herangezogen.
Die überplanmäßige Leistung ist im Sinne von § 83 Abs. 1 Satz 1 GO NRW
unabwendbar, es handelt sich um eine pflichtige Angelegenheit (Hilfegewährung)
nach SGB VIII. Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2014 bedarf die Leistung der
vorherigen Zustimmung durch den Rat.
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Haan stimmt nach § 83 Abs. 2 GO NRW der Leistung der
überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen im Produkt 060320 „Stationäre
Hilfen“ bei der Aufwandsart „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ in
Höhe von 150.000 € und bei der Aufwandsart „Transferaufwendungen“ in Höhe von
91.500 € zu.
Finanz. Auswirkung:
Siehe Sachverhalt.