Betreff
Jahresüberschuss der Stadt-Sparkasse Haan aus dem Geschäftsjahr 2013
Vorlage
20/003/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 der Stadt-Sparkasse Haan weist einen Überschuss von 514.345,03 EUR aus.

 

Gemäß § 24 Abs. 4 Sparkassengesetz NRW (SpkG) beschließt der Rat der Stadt als Vertretung des Trägers der Sparkasse auf Vorschlag des Sparkassenverwaltungs-rates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG i.V.m. § 8 Abs. 2 Buchstabe g) SpkG.

 

Mit dem Beschluss über die Verwendung des Jahresüberschusses ist auch über die Höhe des an den Träger (Stadt Haan) auszuschüttenden Betrages zu entscheiden.

 

In der Sitzung am 25. Juli 2014 hat der Sparkassenverwaltungsrat einstimmig beschlossen, der Vertretung des Trägers (Rat der Stadt Haan) vorzuschlagen auf den ausschüttungsfähigen Gewinn in Höhe von 514.345,03 EUR zu verzichten und diesen der Sicherheitsrücklage der Sparkasse zuzuführen. Somit ist gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der volle Bilanzgewinn in Höhe von 514.345,03 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

Beschlussvorschlag:

Auf den ausschüttungsfähigen Gewinn der Stadt-Sparkassen Haan aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 514.345,03 EUR wird verzichtet. Der Betrag wird der Sicherheitsrücklage der Stadt-Sparkasse Haan zugeführt.

Somit ist gemäß § 25 Abs. 1 Buchstabe c) SpkG der volle Bilanzgewinn in Höhe von 514.345,03 EUR der Sicherheitsrücklage zuzuführen.