Betreff
Kommunalwahl 2014
hier: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014
Vorlage
32-2/004/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Begründung:

 

Gemäß §§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) hat der neue Rat nach Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss (WPA) unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen. Entsprechendes gilt aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl zum Senior(inn)enbeirat. Die notwendige Vorprüfung hat am 28. 08. 2014 der WPA durchgeführt (vgl. hierzu die beigefügte Niederschrift der WPA-Sitzung).

 

 

Die Vorprüfung hat zu folgenden Ergebnissen geführt:

1.    Die Wählbarkeit aller Kandidaten für das Amt des Rates und Senior(inn)enbeirats ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen.

2.      Unregelmäßigkeiten bei der Wahl oder bei der Wahlhandlung wurden weder behauptet noch festgestellt.

3.      Die Feststellung der Wahlergebnisse ist nicht zu beanstanden.

4.    Einsprüche gegen die Wahlen wurden nicht  erhoben.

5.    Die Wahlergebnisse und Hinweise auf Einspruchsmöglichkeiten wurden ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht.

 

 

Der Beschlussentwurf entspricht dem einstimmigen Vorschlag des WPA mit 15 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner Enthaltung.

 

 

Gemäß § 40 Abs. 2 KWahlG sind die Mitglieder des Rates der Stadt Haan nicht gehindert, an der Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Haan mitzuwirken, auch wenn sich die Feststellung im Einzelfall auf ihre Wahl erstreckt.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.  Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am 25. Mai 2014 in den Rat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Rat der Stadt Haan am 25. Mai 2014 wird daher für gültig erklärt.

 

2.  Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am 25. Mai 2014 in den Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014 wird daher für gültig erklärt.