hier: Beschluss über die Gültigkeit der Wahl zum Rat und Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25. Mai 2014
Sachverhalt:
Begründung:
Gemäß §§ 40, 46b des Gesetzes über die Kommunalwahlen im Lande
Nordrhein- Westfalen (Kommunalwahlgesetz - KWahIG) hat der neue Rat nach
Vorprüfung durch den Wahlprüfungsausschuss (WPA) unverzüglich über die
Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu beschließen.
Entsprechendes gilt aufgrund des § 2 Abs. 3 der Satzung des
Senior(inn)enbeirats der Stadt Haan für die Wahl zum Senior(inn)enbeirat. Die
notwendige Vorprüfung hat am 28. 08. 2014 der WPA durchgeführt (vgl. hierzu die
beigefügte Niederschrift der WPA-Sitzung).
Die Vorprüfung
hat zu folgenden Ergebnissen geführt:
1.
Die Wählbarkeit
aller Kandidaten für das Amt des Rates und Senior(inn)enbeirats ergab sich aus
den vorgelegten Unterlagen.
2.
Unregelmäßigkeiten
bei der Wahl oder bei der Wahlhandlung wurden weder behauptet noch
festgestellt.
3.
Die Feststellung
der Wahlergebnisse ist nicht zu beanstanden.
4.
Einsprüche gegen
die Wahlen wurden nicht erhoben.
5.
Die
Wahlergebnisse und Hinweise auf Einspruchsmöglichkeiten wurden ordnungsgemäß
öffentlich bekannt gemacht.
Der Beschlussentwurf entspricht dem
einstimmigen Vorschlag des WPA mit 15 Ja-Stimmen bei keiner Gegenstimme und keiner
Enthaltung.
Gemäß § 40 Abs.
2 KWahlG sind die Mitglieder des Rates der Stadt Haan nicht gehindert, an der
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl des Rates der Stadt Haan mitzuwirken,
auch wenn sich die Feststellung im Einzelfall auf ihre Wahl erstreckt.
Beschlussvorschlag:
1. Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am
25. Mai 2014 in den Rat der Stadt Haan gewählten Vertreter(innen) wählbar
waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch bei der Wahlhandlung
Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind, dass die Feststellung des Wahlergebnisses
nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl nicht erhoben
wurden. Die Wahl zum Rat der Stadt Haan am 25. Mai 2014 wird daher für gültig erklärt.
2. Es wird festgestellt, dass alle an der Wahl am
25. Mai 2014 in den Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan gewählten
Vertreter(innen) wählbar waren, dass weder bei der Vorbereitung der Wahl noch
bei der Wahlhandlung Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind und die Feststellung
des Wahlergebnisses nicht zu beanstanden ist und dass Einsprüche gegen die Wahl
nicht erhoben wurden. Die Wahl zum Senior(inn)enbeirat der Stadt Haan am 25.
Mai 2014 wird daher für gültig erklärt.