hier: Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.09.2014
Sachverhalt:
Der Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 05.09.2014 wurde
zuständigkeitshalber vom Rat an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und
Verkehr verwiesen. Laut Antrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die
baulichen und finanziellen Planungen zu tätigen, um den Gruitener Bahnhof unter
Berücksichtigung beider Zugangsseiten barrierefrei zu gestalten. Denn wenn ein
im Koalitionsvertrag der Bundesregierung angesprochenes drittes
Modernisierungsprogramm komme, müssten für den Gruitener Bahnhof konkrete Pläne
und valide Kostenannahmen vorliegen. Der Antrag ist Anlage 1 zu
entnehmen.
Tatsächlich wird im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ein weiteres
Bahnhofsmodernisierungsprogramm angesprochen: „Die Umsetzung der
UN-Behindertenkonvention im Verkehrsbereich werden wir vorantreiben. Unser Ziel
ist es, dass alle Menschen in der gesamten Reisekette und in allen
Verkehrsträgern ohne Barrieren mobil sein können. Neben dem weiteren Ausbau
barrierefreier Fahrgast- und Tarifinformationen werden wir ein Bahnhofsmodernisierungsprogramm
mit einem verbindlichen Fahrplan zum barrierefreien Aus- und Umbau aller
größeren Bahnhöfe vorlegen. Für kleinere Bahnhöfe und Haltepunkte wollen wir
zusammen mit den Betroffenen geeignete, kostengünstige Lösungen entwickeln.“
(S. 45)
Der CDU-Ortsverband Gruiten hat der Verwaltung mit Email vom 24.09.2014
eine Information der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zukommen lassen, nach der ein
drittes Programm aus Sicht der Deutschen Bahn zu begrüßen sei. Es gebe hierzu
aber bisher nur allererste Sondierungsgespräche mit der Landesregierung. Ob,
wann und wie eine Modernisierungsoffensive 3 wirklich komme, sei daher zum
jetzigen Zeitpunkt noch nicht zu sagen (siehe Anlage 2).
Vor dem Hintergrund der Verfahrensabwicklung der
Modernisierungsoffensive 2 durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR (VRR) hatte
die Verwaltung mit Schreiben vom 16.09.2014 auch den VRR um eine
Sachstandsmitteilung hinsichtlich eines weiteren
Bahnhofsmodernisierungsprogramms gebeten. In diesem Rahmen hat die Verwaltung
auch um eine Empfehlung gebeten, welche Vorbereitungen die Stadt Haan treffen
sollte, um bei Auferlegung eines dritten Bahnhofsmodernisierungsprogramms
bestmöglich aufgestellt zu sein. In dem Antwortschreiben des VRR vom 01.10.2014
heißt es, dass dem VRR die im Koalitionsvertrag getroffene Vereinbarung von der
DB Station und & Service noch nicht vorgestellt wurde. Es handele sich nach
dem Verständnis des VRR um Hauptbahnhöfe in Großstädten, die neben Regional-
auch Fernverkehrszüge aufweisen.
Eine Unterstützung durch die Stadt Haan sei zur Zeit nicht erforderlich.
Eventuelle Vorfinanzierungskosten für Planungen der Städte würden i.d.R. weder
von der DB Station & Service, noch vom VRR zurückerstattet. Das Schreiben
ist Anlage 3 beigefügt.
Für das Priorisierungsverfahren zur Nachmeldung von Bahnhöfen der 2.
Modernisierungsoffensive wurden die Grundlagen vom Land NRW, von der DB Station
& Service AG und von den drei Schienenpersonennahverkehrs-Zweckverbänden
erarbeitet. Seitens der Stadt Haan waren lediglich Planungsmodule zu
bezeichnen. Die Kostenschätzungen erfolgten ebenfalls durch die
Bewertungskommission aufgrund von vorliegenden Erfahrungswerten aus dem Umbau
anderer Bahnhöfe. Seitens der Haaner Politik und Bürgerschaft wurde das
Verfahren durch Einbringung von konkreten Planungen und Unterschriftensammlungen
engagiert begleitet. Es wurde schließlich die Einrichtung von Aufzügen an
beiden Bahnsteigen beim Land angemeldet.
Die Verwaltung rät zum gegenwärtigen Zeitpunkt von der Erarbeitung
konkreter Umbaupläne und Kostenschätzungen für den Gruitener Bahnhof ab. Die
Herstellung einer Barrierefreiheit unter Berücksichtigung beider Zugangsseiten
ist aufgrund der sich aus der vorhandenen Infrastruktur ergebenden Zwangspunkte
mit sehr hohen Kosten verbunden. Die Planungskosten berechnen sich gemäß der
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure aus den Nettobaukosten der
geplanten Maßnahmen. Dies führt dazu, dass eine Entwurfsplanung, vergleichbar
mit der Planung, die 2009 für den barrierefreien Zugang von der Thunbuschstraße
erstellt wurde, nach einer überschlägigen Schätzung mit Planungskosten im hohen
fünfstelligen bis sechsstelligen Bereich verbunden wäre. Bezugnehmend auf die
Mitteilung des VRR vom 01.10.2014 wären diese Planungskosten aller Voraussicht
nach von der Stadt Haan selbst zu tragen.
Ob und wann diese Pläne aufgegriffen würden, ist nicht absehbar, so dass
je nach Zeitpunkt sogar mit einer kostenträchtigen Überarbeitung der
Planunterlagen im Falle von Änderungen von Richtlinien oder Qualitätsstandards
gerechnet werden muss. Aus Sicht der Verwaltung sollte derzeit eine
Konkretisierung der Pläne nicht vorangetrieben werden. Im Fall einer Auflage
einer MOF 3 wird die Verwaltung umgehend die im Programm enthaltenen Ziele
prüfen und dem Ausschuss auf dieser Grundlage Vorschläge für die zu erstellende
Projektskizze zur Beratung vorlegen.
Beschlussvorschlag:
„Der Antrag wird zurückgestellt, bis eine dritte
Modernisierungsoffensive (MOF 3) eingeführt wird.“