Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 09.09.2014 wurde zur Abstimmung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Straße“ die Sitzungsvorlage 61/013/2014 eingebracht. Im Rahmen der Sitzung wurden durch Herrn Runge, vom Verkehrsplanungsbüro Runge + Küchler, die Untersuchungen zum Knotenpunkt Düsseldorfer Straße / Leichlinger Straße / Erkrather Straße vorgestellt und die Auswirkungen der einzelnen Planvarianten dargelegt. Die Powerpointpräsentation zu diesem Vortrag wurde im Nachgang den Sprechern der Fraktionen im SUVA übersandt und auch unter der o.a. Sitzungsvorlage in das Ratsinformationssystem eingestellt. In der Sitzung erfolgte keine Beschlussfassung, die Entscheidung wurde auf den SUVA am 30.10.2014 vertagt. Für die Beschlussfassung am 30.10.2014 wurden seitens der Verwaltung nunmehr Beschlussempfehlungen formuliert. Zudem haben sich zu einzelnen Punkten noch Änderungen / Ergänzungen ergeben, die im Folgenden erläutert werden.

 

1.    Ausbau der Kreuzung Düsseldorfer Straße / Leichlinger Straße / Erkrather Straße

In der Sitzung des SUVA am 09.09.2014 wurden durch Herrn Runge die verschiedenen möglichen Knotenpunktformen erläutert und bewertet. Aus Sicht des Gutachters wurde als Ergebnis empfohlen, den Kreuzungspunkt unsignalisiert zu belassen und nur durch Umbaumaßnahmen die Ortseingangssituation stärker zu betonen. Die Verkehrsqualität würde weiterhin wie im Bestand die Stufe D (ausreichend) erreichen. Der Durchgangsverkehr auf der Erkrather Straße ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zusätzlich zu reduzieren.

 

Seitens der Verwaltung wird dieser Empfehlung nicht gefolgt. Um langfristig die Verkehrssituation im Ortseingangsbereich zu verbessern und um ein gefahrloses Ausfahren auf die B228 aus der Erkrather wie der Leichlinger Straße zu ermöglichen, wird die Anlage einer lichtsignalisierten Kreuzung favorisiert. Hierdurch wird die Verkehrsqualität und -sicherheit im Kreuzungsbereich deutlich erhöht und auch langfristig ein gute Qualitätsstufe für die Verkehrsabwicklung (Stufe B) gewährleistet. Der Ortseingangsbereich kann durch gestalterische Maßnahmen betont werden und die Engstelle im Bereich des griechischen Restaurants wird beseitigt. Die mittleren Wartezeiten liegen weiterhin bei 25 s, sodass sich auch gegenüber der unsignalisierten Kreuzung kein deutlicher Zeitvorteil ergibt, der zusätzliche Schleichverkehre auf der Erkrather Straße bedingt. Entsprechend der unsignalisierten Variante sind begleitend im Bereich der Erkrather Straße verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen und vertraglich mit dem Vorhabenträger zu sichern (s. Punkt 2).

 

Gemäß dem Wunsch des Ausschusses hat der Vorhabenträger Gespräche mit den Grundstückseigentümern, von denen Flächen zur Realisierung eines Kreisverkehres erworben werden müssten, geführt. Von den drei betroffenen Eigentümern sind zwei nicht zur Abgabe von Flächen bereit, der Dritte hat grundsätzlich Verkaufsbereitschaft gezeigt. Die Realisierung eines ausreichend großen und verkehrssicheren Kreisverkehres ist somit aus Sicht der Verwaltung nicht möglich.

 

Unabhängig von diesem Prüfergebnis hält die Verwaltung unter Abwägung der Umbaukosten, der zu erwartenden Zunahme der Schleichverkehre über die Erkrather Straße und der zu erreichenden Verkehrsqualität, einzig die Anlage einer Lichtsignalanlage, wie oben ausgeführt, für die beste Regelung des Kreuzungsbereiches. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde daher unter Punkt 1 ausformuliert. Die genaue bautechnische Ausgestaltung des Kreuzungsbereiches ist im weiteren Verfahren mit Straßen NRW abzustimmen. Durch den Straßenbaulastträger wird gemäß seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des BP 34 ebenfalls die Errichtung einer Lichtsignalanlage favorisiert (s. Anlage 1).

 

 

 

2.    Verkehrsberuhigende und -lenkende Maßnahmen im Bereich der Erkrather Straße

Wie im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan und von Herrn Runge in der Sitzung am 09.09.2014 dargestellt, nehmen die bereits heute im Bereich der Erkrather Straße vorhandenen Schleichverkehre durch die Errichtung des Baumarktes im Bereich der Erkrather Str. und des angrenzenden Straßennetzes zu. Aufgrund dessen wurden im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan (s. Anlage 2) bereits vier Varianten zu den Auswirkungen auf das Straßensystem Erkrather Straße betrachtet. Die Variante 1 und 2 bilden hierbei nur die Auswirkungen ab, wie sich die Verkehre entwickeln, wenn sowohl der Kreuzungspunkt Düsseldorfer Str./Erkrather Str./LeichlingerStr. als auch der Kreuzungspunkt Flurstr./Ginsterweg als Kreisverkehr ausgebaut werden bzw. beide unsignalisiert verbleiben. Die Varianten 3 und 4 sehen dagegen verkehrsberuhigende und verkehrslenkende Maßnahmen im Straßensystem Erkrather Str. vor. Der Kreuzungsbereich Düsseldorfer Str./Erkrather Str./Leichlinger Str. wird hierbei als nichtsignalisierte Kreuzung betrachtet, der Kreuzungspunkt Flurstr./Ginsterweg als Kreisverkehr. Im Nachgang zu den Gesprächen mit den Vertretern der Interessengemeinschaft Erkrather Straße wurden durch die Verwaltung noch drei weitere Varianten abgebildet und durch das Verkehrsplanungsbüro Runge und Küchler gerechnet. In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, dass auch durch Anwohner des Forstweges zwischenzeitlich Anregungen zur Verkehrsführung im Bereich Erkrather Straße schriftlich eingereicht wurden, die der Anlage 5 zu entnehmen sind.

Die zusätzlichen Varianten werden im Folgenden kurz beschrieben (siehe hierzu auch Anlage 3 und 4):

 

Variante 5

In der Variante 5 wird auf der Erkrather Straße ab der Einmündung Forstweg bis zur Bebauung Erkather Straße 37 eine Einbahnstraße in Richtung Bachstraße ausgewiesen. Zusätzlich wird die bereits ausgewiesene „Tempo-30 Zone“ durch den Einbau von Berliner Kissen verkehrsberuhigt.

Somit können zukünftig zwar Verkehre aus Richtung Flurstraße in Richtung B 228 erfolgen, Verkehre aus der Gegenrichtung werden aber komplett unterbunden. Hierdurch ergeben sich deutliche Verkehrsmengenreduzierungen in der mittleren Erkrather Straße, im Forst- und Ginsterweg. Darüber hinaus kann der Fahrbahnbereich verringert und somit den Fußgängern mehr Platz eingeräumt werden.

Im Bereich der Erkrather Str. Nord kommt es zu keiner Verschlechterung gegenüber der Analyseergebnisse 2013, im Bereich der Bachstraße-Ost erfolgt eine Erhöhung um 400 Fahrzeuge, da nunmehr Verkehre von der mittleren Erkrather Straße in Richtung Autobahnanschluss Haan-West überwiegend über die Bachstraße abfließen werden. In der Bachstr.-West nehmen hingegen die Belastungen gegenüber der Analyse 2013 um 300 KFZ/24h ab. Mehrbelastungen treten daher auf dem äußeren Straßennetz (Hochdahler Str., Düsseldorfer Str.) auf.

 

Variante 6

Die Variante 6 entspricht der Variante 5, nur der nördliche Abschnitt wird zur unechten Einbahnstraße, d.h. von der Flurstraße aus besteht das „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267 StVO). Es darf aus der Erkrather Straße nur nach rechts ausgefahren werden, Anwohner der Erkrather Straße können hingegen auch nach Süden ausfahren.

Durch diese zusätzliche Maßnahme reduziert sich der Verkehr in der gesamten Erkrather Str. nochmals. Im Bereich des Forstweges reduzieren sich die Verkehrsmengen gegenüber der Analyse 2013 hingegen nur von 900 auf 800 KFZ/24h. Auch der Verkehr in der Bachstr.-Ost erhöht sich um 500 KFZ/24h und die zusätzlichen Erhöhungen auf dem äußeren Straßennetz liegen gegenüber Variante 5 nochmals um 500 KFZ/24h höher.

 

Variante 7

Die Variante 7 entspricht ebenfalls weitestgehend der Variante 5, nur das in diesem Fall die Einbahnrichtung in der mittleren Erkrather Str. von der Bachstr. in Richtung Forstweg geführt wird. Da in die Flurstraße nur rechts abgebogen werden darf, wird hierdurch die Erkrather Str. für Schleichverkehre in Richtung Autobahn deutlich unattraktiver. Die errechneten Verkehrsstärken entsprechen in etwa der Variante 6.

 

Bei allen Varianten wurde im Forstweg die Errichtung von zwei Pflanzbeeten symbolisch dargestellt, durch welche die Einhaltung der hier bereits festgesetzten „Zone 30“ unterstützt und das Abstellen von LKWs im Straßenraum erschwert werden soll.

 

Durch das Verkehrsplanungsbüro Runge + Küchler wurden alle betrachteten Varianten in einer Tabelle auf Seite 5 der Anlage 4 gegenübergestellt.

 

Seitens der Verwaltung wird die Variante 5 favorisiert und als verträglichste Lösung betrachtet, weil hierdurch deutliche Entlastungen im Bereich der Erkrather Straße zu verzeichnen sind sowie im Forst- und Ginsterweg. Die im Bereich der Bachstr.-Ost zu erwartenden Erhöhungen von rund 400 KFZ/24h können von dem Straßennetz aufgenommen werden und werden als verträglich angesehen. Im Bereich der Bachstr.-West verringert sich der Verkehr gegenüber der Analyse 2013 sogar um 300 KFZ/24h. Die Verkehrssteigerungen im äußeren Straßennetz verlaufen moderater als in Variante 3, 6 und 7. Die Hochdahler und Düsseldorfer Straße sind von ihrer Funktion als innerörtliche Hauptverkehrsstraßen dazu geeignet, die zusätzlichen Verkehre aufzunehmen und abzuwickeln. Entsprechend wurde unter Punkt 2-4 des Beschlussentwurfes eine Beschlussfassung formuliert.

 

 

 

3.    Sonstige bauliche Maßnahmen im klassifizierten Straßennetz

Durch Herrn Runge wurden am 09.09.2014 bereits die beabsichtigten, sonstigen Maßnahmen im Bereich der B228 und der Ohligser Straße dargestellt. So sind im Bereich der Einfahrten zum Baumarkt bauliche Maßnahmen im Straßenraum umzusetzen, die ein links Ausfahren in die Düsseldorfer Straße verhindern (s. S. 6-7 in Anlage 2 der Sitzungsvorlage 61/013/2014). Die Maßnahme ist mit dem Straßenbaulastträger im Detail abzustimmen und zu sichern. Die hieraus resultierenden Kosten sind im Rahmen des städtebaulichen Vertrages dem Vorhabenträger zu übertragen. Dasselbe gilt für die geplante Anbindung des neuen Wohngebietes an die Ohligser Straße. Auch die hieraus resultierenden Umbaumaßnahmen und Ummarkierungen (s. S. 5 der Anlage 2 der Sitzungsvorlage 61/013/2014)) sind mit Straßen NRW konkret abzustimmen und die Übernahme der Kosten ist vertraglich mit dem Vorhabenträger vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu sichern. Hierzu ist eine entsprechende Beschlussempfehlung unter Punkt 5 und 6 formuliert.

 

 

4.    Erschließungsmaßnahmen im Bereich der Leichlinger Straße, des neuen Wohngebietes und für die östliche Gewerbestraße

Für die sonstigen verkehrlichen Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet wird gegenwärtig die Erschließungsplanung erstellt. Die Planung der Leichlinger Str. steht in Abhängigkeit zur Ausführung des Knotenpunktes Düsseldorferstr./Erkrather Str./Leichlinger Str.. Die Entwurfsplanung ist vom Vorhabenträger vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu erarbeiten. und die Kostenübernahme ist im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die Entwurfsplanung für das geplante Wohngebiet wird derzeit überarbeitet, um die vom Ausschuss geforderten, zwei unabhängig von einander anfahrbaren Stellplätze je Wohneinheit umzusetzen. Für die östliche Gewerbestraße wurde eine Vorentwurfsplanung mit Höhenangaben vorgelegt, welche die im Bebauungsplan bereits dargestellte Straßenverkehrsfläche umfasst. Ein möglicher zukünftiger Ausbau dieser Straße erfolgt durch die Stadt.

 

 

 

5.    Entwurfsplanung für den Kanalbau

Die erforderlichen Kanalbaumaßnahmen wurden in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage 61/013/2014 durch das beauftragte Ingenieurbüro Leinfelder beschrieben. Die Planung ist im Detail auszuarbeiten und im städtebaulichen Vertrag vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu sichern.

 

 

 

6.    Weiteres Planverfahren

Im Planungs- und Umweltausschuss am 15.05.2014 erfolgte der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und zur 30. Änd. des FNP. Entsprechend hat die Verwaltung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und die 30. Änd. des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen vorgetragen, die zu einer Änderung des Planentwurfes führen und die es rechtlich geboten erscheinen lassen, eine erneute Offenlage durchzuführen. Es ist beabsichtigt, den geänderten Planentwurf in die Sitzung des SUVA am 25.11.2014 einzubringen.

 

 

 

7.    Beschlussempfehlung

Die Verwaltung empfiehlt, den aufgezeigten Erschließungsmaßnahmen gemäß Beschlussentwurf zuzustimmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

„1.   Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Erkrather Straße / Leichlinger Straße ist zu einem lichtsignalisierten Kreuzungspunkt umzubauen. Die genaue Ausführung ist im weiteren Verfahren mit Straßen NRW abzustimmen.

2.    Die Erkrather Straße ist zwischen der Einmündung Forstweg und der Einmündung Bachstraße als Einbahnstraße in Richtung Bachstraße zu beschildern.

3.    Auf der Erkrather Straße sind zwischen dem Forstweg und der Bachstraße zur Geschwindigkeitsregulierung und zur Einhaltung der ausgewiesenen „Zone 30“ 5 Berliner Kissen anzulegen. Die genaue Lage ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.

4.    Im Bereich des Forstweges werden zur Geschwindigkeitsregulierung zwei Pflanzbeete errichtet. Die genaue Lage ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.

5.    Die vorgelegten baulichen Maßnahmen in der B 228 zur Erschließung des Baumarktes und der Fachmärkte werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu sichern.

6.    Die neue Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Ohligser Straße wird zur Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu sichern.“

 

Finanz. Auswirkung:

keine