hier: Darstellung und Abstimmung der erforderlichen Erschließungsmaßnahmen
Sachverhalt:
In der Sitzung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr am 09.09.2014 wurde zur Abstimmung der
erforderlichen Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet der 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 34 „Erikaweg / Leichlinger Straße“ die Sitzungsvorlage
61/013/2014 eingebracht. Im Rahmen der Sitzung wurden durch Herrn Runge, vom Verkehrsplanungsbüro
Runge + Küchler, die Untersuchungen zum Knotenpunkt Düsseldorfer Straße /
Leichlinger Straße / Erkrather Straße vorgestellt und die Auswirkungen der
einzelnen Planvarianten dargelegt. Die Powerpointpräsentation zu diesem Vortrag
wurde im Nachgang den Sprechern der Fraktionen im SUVA übersandt und auch unter
der o.a. Sitzungsvorlage in das Ratsinformationssystem eingestellt. In der
Sitzung erfolgte keine Beschlussfassung, die Entscheidung wurde auf den SUVA am
30.10.2014 vertagt. Für die Beschlussfassung am 30.10.2014 wurden seitens der
Verwaltung nunmehr Beschlussempfehlungen formuliert. Zudem haben sich zu
einzelnen Punkten noch Änderungen / Ergänzungen ergeben, die im Folgenden
erläutert werden.
1. Ausbau der Kreuzung
Düsseldorfer Straße / Leichlinger Straße / Erkrather Straße
In der Sitzung des SUVA am 09.09.2014 wurden
durch Herrn Runge die verschiedenen möglichen Knotenpunktformen erläutert und
bewertet. Aus Sicht des Gutachters wurde als Ergebnis empfohlen, den
Kreuzungspunkt unsignalisiert zu belassen und nur durch Umbaumaßnahmen die
Ortseingangssituation stärker zu betonen. Die Verkehrsqualität würde weiterhin
wie im Bestand die Stufe D (ausreichend) erreichen. Der Durchgangsverkehr auf
der Erkrather Straße ist durch verkehrsberuhigende Maßnahmen zusätzlich zu
reduzieren.
Seitens der Verwaltung wird dieser
Empfehlung nicht gefolgt. Um langfristig die Verkehrssituation im
Ortseingangsbereich zu verbessern und um ein gefahrloses Ausfahren auf die B228
aus der Erkrather wie der Leichlinger Straße zu ermöglichen, wird die Anlage
einer lichtsignalisierten Kreuzung favorisiert. Hierdurch wird die
Verkehrsqualität und -sicherheit im Kreuzungsbereich deutlich erhöht und auch
langfristig ein gute Qualitätsstufe für die Verkehrsabwicklung (Stufe B)
gewährleistet. Der Ortseingangsbereich kann durch gestalterische Maßnahmen
betont werden und die Engstelle im Bereich des griechischen Restaurants wird
beseitigt. Die mittleren Wartezeiten liegen weiterhin bei 25 s, sodass sich
auch gegenüber der unsignalisierten Kreuzung kein deutlicher Zeitvorteil
ergibt, der zusätzliche Schleichverkehre auf der Erkrather Straße bedingt.
Entsprechend der unsignalisierten Variante sind begleitend im Bereich der
Erkrather Straße verkehrsberuhigende Maßnahmen durchzuführen und vertraglich
mit dem Vorhabenträger zu sichern (s. Punkt 2).
Gemäß dem Wunsch des Ausschusses hat der
Vorhabenträger Gespräche mit den Grundstückseigentümern, von denen Flächen zur
Realisierung eines Kreisverkehres erworben werden müssten, geführt. Von den
drei betroffenen Eigentümern sind zwei nicht zur Abgabe von Flächen bereit, der
Dritte hat grundsätzlich Verkaufsbereitschaft gezeigt. Die Realisierung eines
ausreichend großen und verkehrssicheren Kreisverkehres ist somit aus Sicht der
Verwaltung nicht möglich.
Unabhängig von diesem Prüfergebnis hält die
Verwaltung unter Abwägung der Umbaukosten, der zu erwartenden Zunahme der
Schleichverkehre über die Erkrather Straße und der zu erreichenden Verkehrsqualität,
einzig die Anlage einer Lichtsignalanlage, wie oben ausgeführt, für die beste
Regelung des Kreuzungsbereiches. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wurde
daher unter Punkt 1 ausformuliert. Die genaue bautechnische Ausgestaltung des
Kreuzungsbereiches ist im weiteren Verfahren mit Straßen NRW abzustimmen. Durch
den Straßenbaulastträger wird gemäß seiner Stellungnahme im Rahmen der öffentlichen
Auslegung der 1. Änderung des BP 34 ebenfalls die Errichtung einer
Lichtsignalanlage favorisiert (s. Anlage 1).
2. Verkehrsberuhigende und
-lenkende Maßnahmen im Bereich der Erkrather Straße
Wie im Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan
und von Herrn Runge in der Sitzung am 09.09.2014 dargestellt, nehmen die
bereits heute im Bereich der Erkrather Straße vorhandenen Schleichverkehre
durch die Errichtung des Baumarktes im Bereich der Erkrather Str. und des
angrenzenden Straßennetzes zu. Aufgrund dessen wurden im Verkehrsgutachten zum
Bebauungsplan (s. Anlage 2) bereits vier Varianten zu den Auswirkungen auf das
Straßensystem Erkrather Straße betrachtet. Die Variante 1 und 2 bilden hierbei
nur die Auswirkungen ab, wie sich die Verkehre entwickeln, wenn sowohl der
Kreuzungspunkt Düsseldorfer Str./Erkrather Str./LeichlingerStr. als auch der
Kreuzungspunkt Flurstr./Ginsterweg als Kreisverkehr ausgebaut werden bzw. beide
unsignalisiert verbleiben. Die Varianten 3 und 4 sehen dagegen
verkehrsberuhigende und verkehrslenkende Maßnahmen im Straßensystem Erkrather
Str. vor. Der Kreuzungsbereich Düsseldorfer Str./Erkrather Str./Leichlinger
Str. wird hierbei als nichtsignalisierte Kreuzung betrachtet, der
Kreuzungspunkt Flurstr./Ginsterweg als Kreisverkehr. Im Nachgang zu den
Gesprächen mit den Vertretern der Interessengemeinschaft Erkrather Straße
wurden durch die Verwaltung noch drei weitere Varianten abgebildet und durch
das Verkehrsplanungsbüro Runge und Küchler gerechnet. In diesem Zusammenhang
ist auch darauf hinzuweisen, dass auch durch Anwohner des Forstweges zwischenzeitlich
Anregungen zur Verkehrsführung im Bereich Erkrather Straße schriftlich eingereicht
wurden, die der Anlage 5 zu entnehmen sind.
Die zusätzlichen Varianten werden im
Folgenden kurz beschrieben (siehe hierzu auch Anlage 3 und 4):
Variante
5
In der Variante 5 wird auf der Erkrather
Straße ab der Einmündung Forstweg bis zur Bebauung Erkather Straße 37 eine
Einbahnstraße in Richtung Bachstraße ausgewiesen. Zusätzlich wird die bereits
ausgewiesene „Tempo-30 Zone“ durch den Einbau von Berliner Kissen
verkehrsberuhigt.
Somit können zukünftig zwar Verkehre aus
Richtung Flurstraße in Richtung B 228 erfolgen, Verkehre aus der Gegenrichtung
werden aber komplett unterbunden. Hierdurch ergeben sich deutliche Verkehrsmengenreduzierungen
in der mittleren Erkrather Straße, im Forst- und Ginsterweg. Darüber hinaus
kann der Fahrbahnbereich verringert und somit den Fußgängern mehr Platz
eingeräumt werden.
Im Bereich der Erkrather Str. Nord kommt es
zu keiner Verschlechterung gegenüber der Analyseergebnisse 2013, im Bereich der
Bachstraße-Ost erfolgt eine Erhöhung um 400 Fahrzeuge, da nunmehr Verkehre von
der mittleren Erkrather Straße in Richtung Autobahnanschluss Haan-West
überwiegend über die Bachstraße abfließen werden. In der Bachstr.-West nehmen
hingegen die Belastungen gegenüber der Analyse 2013 um 300 KFZ/24h ab.
Mehrbelastungen treten daher auf dem äußeren Straßennetz (Hochdahler Str.,
Düsseldorfer Str.) auf.
Variante
6
Die Variante 6 entspricht der Variante 5,
nur der nördliche Abschnitt wird zur unechten Einbahnstraße, d.h. von der
Flurstraße aus besteht das „Verbot der Einfahrt“ (Zeichen 267 StVO). Es darf
aus der Erkrather Straße nur nach rechts ausgefahren werden, Anwohner der
Erkrather Straße können hingegen auch nach Süden ausfahren.
Durch diese zusätzliche Maßnahme reduziert
sich der Verkehr in der gesamten Erkrather Str. nochmals. Im Bereich des
Forstweges reduzieren sich die Verkehrsmengen gegenüber der Analyse 2013
hingegen nur von 900 auf 800 KFZ/24h. Auch der Verkehr in der Bachstr.-Ost
erhöht sich um 500 KFZ/24h und die zusätzlichen Erhöhungen auf dem äußeren
Straßennetz liegen gegenüber Variante 5 nochmals um 500 KFZ/24h höher.
Variante
7
Die Variante 7 entspricht ebenfalls
weitestgehend der Variante 5, nur das in diesem Fall die Einbahnrichtung in der
mittleren Erkrather Str. von der Bachstr. in Richtung Forstweg geführt wird. Da
in die Flurstraße nur rechts abgebogen werden darf, wird hierdurch die
Erkrather Str. für Schleichverkehre in Richtung Autobahn deutlich
unattraktiver. Die errechneten Verkehrsstärken entsprechen in etwa der Variante
6.
Bei allen Varianten wurde im Forstweg die
Errichtung von zwei Pflanzbeeten symbolisch dargestellt, durch welche die
Einhaltung der hier bereits festgesetzten „Zone 30“ unterstützt und das
Abstellen von LKWs im Straßenraum erschwert werden soll.
Durch das Verkehrsplanungsbüro Runge +
Küchler wurden alle betrachteten Varianten in einer Tabelle auf Seite 5 der
Anlage 4 gegenübergestellt.
Seitens der Verwaltung wird die Variante 5
favorisiert und als verträglichste Lösung betrachtet, weil hierdurch deutliche
Entlastungen im Bereich der Erkrather Straße zu verzeichnen sind sowie im
Forst- und Ginsterweg. Die im Bereich der Bachstr.-Ost zu erwartenden Erhöhungen
von rund 400 KFZ/24h können von dem Straßennetz aufgenommen werden und werden
als verträglich angesehen. Im Bereich der Bachstr.-West verringert sich der
Verkehr gegenüber der Analyse 2013 sogar um 300 KFZ/24h. Die
Verkehrssteigerungen im äußeren Straßennetz verlaufen moderater als in Variante
3, 6 und 7. Die Hochdahler und Düsseldorfer Straße sind von ihrer Funktion als
innerörtliche Hauptverkehrsstraßen dazu geeignet, die zusätzlichen Verkehre
aufzunehmen und abzuwickeln. Entsprechend wurde unter Punkt 2-4 des
Beschlussentwurfes eine Beschlussfassung formuliert.
3. Sonstige bauliche Maßnahmen im
klassifizierten Straßennetz
Durch Herrn Runge wurden am 09.09.2014
bereits die beabsichtigten, sonstigen Maßnahmen im Bereich der B228 und der
Ohligser Straße dargestellt. So sind im Bereich der Einfahrten zum Baumarkt
bauliche Maßnahmen im Straßenraum umzusetzen, die ein links Ausfahren in die
Düsseldorfer Straße verhindern (s. S. 6-7 in Anlage 2 der Sitzungsvorlage
61/013/2014). Die Maßnahme ist mit dem Straßenbaulastträger im Detail
abzustimmen und zu sichern. Die hieraus resultierenden Kosten sind im Rahmen
des städtebaulichen Vertrages dem Vorhabenträger zu übertragen. Dasselbe gilt
für die geplante Anbindung des neuen Wohngebietes an die Ohligser Straße. Auch
die hieraus resultierenden Umbaumaßnahmen und Ummarkierungen (s. S. 5 der
Anlage 2 der Sitzungsvorlage 61/013/2014)) sind mit Straßen NRW konkret
abzustimmen und die Übernahme der Kosten ist vertraglich mit dem Vorhabenträger
vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu sichern. Hierzu ist eine entsprechende
Beschlussempfehlung unter Punkt 5 und 6 formuliert.
4. Erschließungsmaßnahmen im
Bereich der Leichlinger Straße, des neuen Wohngebietes und für die östliche
Gewerbestraße
Für die sonstigen verkehrlichen
Erschließungsmaßnahmen im Plangebiet wird gegenwärtig die Erschließungsplanung
erstellt. Die Planung der Leichlinger Str. steht in Abhängigkeit zur Ausführung
des Knotenpunktes Düsseldorferstr./Erkrather Str./Leichlinger Str.. Die Entwurfsplanung
ist vom Vorhabenträger vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu erarbeiten. und
die Kostenübernahme ist im städtebaulichen Vertrag zu regeln. Die
Entwurfsplanung für das geplante Wohngebiet wird derzeit überarbeitet, um die
vom Ausschuss geforderten, zwei unabhängig von einander anfahrbaren Stellplätze
je Wohneinheit umzusetzen. Für die östliche Gewerbestraße wurde eine
Vorentwurfsplanung mit Höhenangaben vorgelegt, welche die im Bebauungsplan
bereits dargestellte Straßenverkehrsfläche umfasst. Ein möglicher zukünftiger
Ausbau dieser Straße erfolgt durch die Stadt.
5. Entwurfsplanung für den Kanalbau
Die erforderlichen Kanalbaumaßnahmen wurden
in der Anlage 2 der Sitzungsvorlage 61/013/2014 durch das beauftragte
Ingenieurbüro Leinfelder beschrieben. Die Planung ist im Detail auszuarbeiten
und im städtebaulichen Vertrag vor Rechtskraft des Bebauungsplanes zu sichern.
6. Weiteres Planverfahren
Im Planungs- und Umweltausschuss am
15.05.2014 erfolgte der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 1. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 34 und zur 30. Änd. des FNP. Entsprechend hat die
Verwaltung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 34 und die 30. Änd. des
Flächennutzungsplanes in der Zeit vom 10.06.2014 bis zum 18.07.2014 öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen vorgetragen,
die zu einer Änderung des Planentwurfes führen und die es rechtlich geboten
erscheinen lassen, eine erneute Offenlage durchzuführen. Es ist beabsichtigt,
den geänderten Planentwurf in die Sitzung des SUVA am 25.11.2014 einzubringen.
7. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, den aufgezeigten
Erschließungsmaßnahmen gemäß Beschlussentwurf zuzustimmen.
Beschlussvorschlag:
„1. Die Kreuzung Düsseldorfer Straße / Erkrather Straße / Leichlinger
Straße ist zu einem lichtsignalisierten Kreuzungspunkt umzubauen. Die genaue
Ausführung ist im weiteren Verfahren mit Straßen NRW abzustimmen.
2. Die
Erkrather Straße ist zwischen der Einmündung Forstweg und der Einmündung
Bachstraße als Einbahnstraße in Richtung Bachstraße zu beschildern.
3. Auf
der Erkrather Straße sind zwischen dem Forstweg und der Bachstraße zur Geschwindigkeitsregulierung
und zur Einhaltung der ausgewiesenen „Zone 30“ 5 Berliner Kissen anzulegen. Die
genaue Lage ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.
4. Im
Bereich des Forstweges werden zur Geschwindigkeitsregulierung zwei Pflanzbeete
errichtet. Die genaue Lage ist im weiteren Verfahren zu bestimmen.
5. Die
vorgelegten baulichen Maßnahmen in der B 228 zur Erschließung des Baumarktes
und der Fachmärkte werden zur Kenntnis genommen. Die konkrete
Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen und im Rahmen des
städtebaulichen Vertrages zu sichern.
6. Die
neue Anbindung des geplanten Wohngebietes an die Ohligser Straße wird zur
Kenntnis genommen. Die konkrete Ausführungsplanung ist mit Straßen NRW abzustimmen
und im Rahmen des städtebaulichen Vertrages zu sichern.“
Finanz. Auswirkung:
keine