Betreff
Technologiepark Haan NRW - Anregungen der Anwohner der Windfoche
hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 25.09.2014
Vorlage
61/019/2014
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit Schreiben vom 05.07.2014 haben Anwohner der Windfoche eine Stellungnahme zum Bebauungsplan Nr. 168 „Technologiepark Haan│NRW, 2. Bauabschnitt“ abgegeben. In der Stellungnahme wird zwischen der Ortslage Windfoche und der geplanten Gewerbebebauung eine Abstandszone von 30 m gefordert (anstatt der im bisherigen Vorentwurf enthaltenen 15 m bzw. 20 m).

Die Verwaltung hat allen Unterzeichnern der o. g. Stellungnahme mit Schreiben vom 15.07.2014 den Eingang des Schreibens bestätigt und hierbei mitgeteilt, dass das Schreiben als Stellungnahme zur Planung zusammen mit den übrigen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 (1) BauGB von der Verwaltung geprüft und der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 168 unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse erarbeitet werden wird.

Das Schreiben wurde den Mitgliedern des Rates am 23.09.2014 zur Verfügung gestellt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist eine Vergrößerung des Abstandes von bisher 15 m auf  20 m denkbar. Durch Abrücken der Baugrenze von bisher 3 m auf 5 m kann insgesamt ein Abstand von 25 m zwischen der geplanten Gewerbebebauung und den jeweiligen Grundstücksgrenzen gewährleistet werden. Eine Änderung des u. a. zur Kontingentierung des Gewerbelärms erstellten Schallgutachtens ist hierbei nicht erforderlich.

 

Sollte der Ausschuss ein weiteres Verbreitern des Grünzugs favorisieren, müsste das Lärmgutachten komplett neu erstellt werden, da sich in diesem Fall die der Kontingentierung zu Grunde gelegten Flächen und somit die Kontingentierung selbst mehr als nur marginal ändern würden. Die Erarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfs würde entsprechend verzögert werden. Außerdem würden sich die Gewerbeflächen im Vergleich zur bisherigen Vorentwurfsplanung um ca. 156 m x 15 m = 2.340 m² verringern. Eine Beratung über den Beschluss zur Offenlage in der Sitzung am 25.11.2014 wäre nicht mehr möglich.

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.“