Betreff
Ganztagsoffensive
Entgeltordnung für die Teilnahme an außerschulischen Betreuungsangeboten in der Sekundarstufe I
Vorlage
40/014/2009
Aktenzeichen
40-1
Art
Beschlussvorlage

 

Sachverhalt:

Wie bereits mehrfach sowohl mündlich als auch in Form von Berichts- und Beschlussvorlagen schriftlich ausführlich berichtet, wird ab 01. Februar 2009 für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, ein Programm zur pädagogischen Übermittagbetreuung –Geld oder Stelle- eingerichtet. Die Schulen wählen, ob sie Geld oder entsprechend Lehrerstellen-Anteile für die pädagogische Übermittag-Betreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie auch für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote im Rahmen eines Ganztagsangebots eingesetzt werden. Dieses Programm ersetzt das bisherige Programm Dreizehn Plus, das derzeit in Haan an allen drei weiterführenden Schulen vorgehalten wird. Jede Schule ist verpflichtet, an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht eine Übermittagbetreuung für Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Darüber hinaus soll sie – im Hinblick auf die Förderbedarfe und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie die Bedarfe der Eltern – ergänzende außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen.

 

Elternbeiträge können jedoch nur für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote, nicht aber für die Übermittagbetreuung an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht erhoben werden. Wie bereits in der Sitzungsvorlage 40/011/2009 ausführlich dargelegt, übernimmt die Stadt vorrübergehend für das nächste Halbjahr die Trägerschaft des gesamten Programms „Geld oder Stelle“. In Abstimmung mit den Vertretern der Schulleitungen und der Fördervereine wurde ein sozialverträgliches finanzielles Konzept zur Festlegung eines Elternbeitrages entwickelt, welches sich inhaltlich in der als Anlage zu dieser Beratungsvorlage zwecks Beschlussfassung vorgelegten Entwurf einer Entgeltordnung wieder findet. Ob diese Satzung bei einer externen Trägerschaft zu einem späteren Zeitpunkt noch mal zu ändern und/oder betragsmäßig anzupassen ist, bleibt aufgrund der ausstehenden Gespräche und Verhandlungen abzuwarten.

 

Da der Betreuungsumfang- und/oder Bedarf der betroffenen Schülerinnen und Schüler je nach Unterrichtsumfang unterschiedlich ist, soll den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten grundsätzlich die Festlegung der Betreuungstage pro Woche ermöglicht werden, was sich auch in einer Tageweisen für alle Schulformen einheitlichen Beitragsstaffelung wiederspiegelt. Ziel war ebenfalls eine sozialverträgliche Beitragsstruktur zu schaffen, die für möglichste viele Schülerinnen und Schüler eine Teilnahme ermöglicht und nicht mangels Finanzierbarkeit im Einzelfall zu einer Nichtanmeldung führt.

 

Die finanziellen Auswirkungen lassen sich nur schwer ermitteln, da derzeit nicht abschließend zu ermitteln ist, für wie viele Betreuungstage die Eltern sich im einzelnen entscheiden werden. Bei derzeit ca. 50 Betreuungsverträgen und der Annahme, dass jedes Kind im Durchschnitt für 3 Tage angemeldet wird, ist bei 10 pflichtigen Monatsbeiträgen im Jahr 2009 (Start erst ab 01.02. sowie Entfallen der Zahlungspflicht für den Hauptferienmonat) mit einer Einnahme in Höhe von rd. 12.000 € zu rechnen, wodurch sich der städt. Eigenanteil in Höhe von 29.400 € um den v.g. Betrag auf   17.400 € reduzieren würde.  Dies ist jedoch nur eine vorläufige Schätzung, die sich nach oben oder unten jederzeit verändern kann.      

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2023) in ihrer z. Zt. geltenden Fassung wird die Satzung  über die Erhebung von Entgelten im Rahmen der „nachschulischen Betreuung von Schülerinnen und Schülern in der Sekundarstufe I“ entsprechend der Anlage I zu Sitzungsvorlage  40/014/2009 beschlossen

 

 

Finanz. Auswirkung:

12.000 €  Einnahmen im Jahr 2009 (vorläufige Kostenschätzung)