Begründung:
Nach § 22 Abs. 1 FSHG hat die Gemeinde unter Beteiligung ihrer Feuerwehr
einen Brandschutzbedarfsplan aufzustellen. Den aktuellen BSBP hat der Rat der
Stadt Haan am 18. 05. 2004 beschlossen. Daher ist die Aufstellung eines neuen
BSBP unter Berücksichtigung eingetretener Änderungen, Bedarfe und zukünftiger
Entwicklungen erforderlich.
Diesbezüglich hat die Verwaltung einen neuen BSBP entworfen. Bevor
dieser Entwurf jedoch in den Sitzungszyklus eingebracht bzw. öffentlich
behandelt wird, hält die Verwaltung es für zweckmäßig, dessen komplexen Inhalt
fraktionsübergreifend intern zu beraten. Dieses Verfahren mit der Bildung eines
unentgeltlich tätigen Arbeitskreises hat sich bei der Erstellung des aktuellen
BSBP bewährt.
Da der Arbeitskreis keine Entscheidungen trifft, ist eine
Widerspiegelung der Fraktionsstärken bei seiner Zusammensetzung nicht
erforderlich. Daher überlässt es die Verwaltung den Fraktionen, die aus deren
Sicht sachkundigen Vertretungen zu entsenden. Hierbei sollte auch dem
fraktionslosen Ratsmitglied Herrn Abel die Möglichkeit angeboten werden, sich
an dem Arbeitskreis zu beteiligen.
Die Verwaltung erwartet, dass mehr als eine Sitzung des Arbeitskreises
erforderlich wird, und hat deshalb zwei Termine für dieses Jahr vorgeschlagen.
Die öffentliche Behandlung des BSBP ist im BVFOA am 26.02. sowie im HFA am
10.03. und im Rat am 17.03.2015 vorgesehen. Somit verbleibt genügend Zeit,
ggfls. noch weitere Termine für Arbeitskreissitzungen festzulegen.
Beschlussvorschlag:
1.
Vor einer öffentlichen Behandlung des Brandschutzbedarfsplans (BSBP) im
BVFOA, HFA und Rat stimmt ein Arbeitskreis nichtöffentlich den von der Verwaltung
erstellten Entwurf ab.
2.
Für die Sitzungen des Arbeitskreises kann jede Fraktion einen oder
mehrere Vertretungen benennen.
3.
Den Entwurf des BSBP übermittelt die Verwaltung den benannten
Vertretungen und Herrn Abel.
4.
Die Sitzungen des Arbeitskreises finden in der Feuer- und Rettungswache
der Stadt Haan am 27. 11. und 11. 12. 2014 statt.