Sachverhalt:
Der Kreis Mettmann ist Aufgabenträger für
die Planung, Organisation und Ausgestaltung des straßengebundenen Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV). Der Nahverkehrsplan ist hierzu das wirksame
Steuerungsinstrument. Der aktuelle 3. Nahverkehrsplan wurde am 7.4.2014
einstimmig durch den Kreistag beschlossen.[1] Er behandelt u. a.
folgende Themenbereiche:
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Gesetzliche,
finanzielle und planerische Rahmenvorgaben
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Definition
von Bedienungs- und Qualitätsstandards als Leitbild für die Weiterentwicklung
und Ausgestaltung des straßengebundenen ÖPNVs
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Stadtspezifische
Bestandsaufnahme der Einwohner- bzw. Altersstruktur, der Raum-, Siedlungs- und
Wirtschaftsstruktur sowie von Bildungs- sowie Freizeiteinrichtungen im Status
Quo und für den Planungszeitraum
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Bestandsaufnahme
des ÖPNV-Angebotes und der Mobilität im Kreis Mettmann, Bewertung des
ÖPNV-Angebotes in Form einer Stärken-Schwächen-Analyse (u. a. im Bereich der
Angebotsqualität, Konkurrenzfähigkeit der Reisezeiten, Systemtransparenz,
Barrierefreiheit etc.) auf Basis der zuvor definierten Bedienungs- und
Qualitätsstandards und den Ergebnissen der Bestandsaufnahme
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Prognose
der Verkehrsentwicklung und -nachfrage im ÖPNV bis einschl. 2018 als Grundlage
für die zukünftige Ausgestaltung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Mettmann
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Erarbeitung
stadtspezifischer Maßnahmenvorschläge und Prüfaufträge für eine zukunftsfähige
Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes im Kreis Mettmann
Die Stadt Haan betreffen insbesondere
folgende Maßnahmen zur Weiterentwicklung des ÖPNV-Angebotes und folgende
Prüfaufträge, die weiterer Nachfrage- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen
außerhalb des Aufstellungsprozesses des Nahverkehrsplans bedürfen:
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Prüfauftrag:
Einrichtung einer direkten Verbindung zwischen Erkrath Hochdahl und Haan
Krankenhaus (lfd. Nr. 68)
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Prüfauftrag:
Verbesserung der Anbindung von Haan an einen S-Bahn-Haltepunkt (lfd. Nr. 69)
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Prüfauftrag:
Optimierung der Verknüpfungssituation an der S-Bahn-Station Solingen Vogelpark
(lfd. Nr. 72)
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Prüfauftrag:
Ausdehnen des Bedienungsangebots auf der Linie 742 in den Abendstunden zwischen
Mettmann und Haan-Gruiten S (lfd. Nr. 74)
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Maßnahme:
Tausch der Linienendpunkte der Linien SB 50 und 786 in Haan (lfd. Nr. 84)
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Prüfauftrag:
Erschließung des Gewerbegebietes Haan Ost mit der Verlängerung der Linie SB 50
über die Endhaltestelle Nachbarsberg hinaus (lfd. Nr. 85) (Alternativer Ansatz:
Geänderte Streckenführung der Linie SB 50 über Krankenhaus und Landstraße zum
Gewerbegebiet Haan Ost)
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Prüfauftrag:
Verdichtung des Bedienungsangebots auf der Linie SB 50 in der NVZ (lfd. Nr. 86)
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Prüfauftrag:
Verbesserung des Bedienungsangebots in den Abendstunden in Haan (lfd. Nr. 87)
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Prüfauftrag:
Anbindung Wohngebiet Gruiten Hasenhaus (Entwicklungsgebiet) (lfd. Nr. 88)
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Maßnahme:
Ausbau der dynamischen Fahrgastinformation (lfd. Nr. 118)
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Maßnahme:
Barrierefreier Ausbau von Bushaltestellen (lfd. Nr. 119)
Von diesen Maßnahmen und Prüfaufträgen wurde
im Rahmen des Fahrplanwechsels im April 2014 der Tausch der Linienendpunkte der
Linien 786 und SB 50 in Haan (lfd. Nr. 84) umgesetzt, zusammen mit der
probeweisen Erschließung des Gewerbegebiets Haan Ost mit der SB 50 in den
Hauptverkehrszeiten (lfd. Nr. 85), die zunächst bis September 2015 befristet ist.
Im August 2014 wurde das Angebot der Linie SB 50 montags bis freitags zudem durch
zwei Frühfahrten zwischen den Haltestellen "Haan, Nachbarsberg" und
"Haan, Markt" ergänzt.
[1] Die Stadt Haan wurde im Erarbeitungszeitraum zunächst informell und später im Verfahren nach § 9 des Gesetzes über den Öffentlichen Personenverkehr in Nordrhein-Westfalen an der Planung beteiligt. Der Endbericht ist auf der Internetseite des Kreises Mettmann unter http://www.kreis-mettmann.de/media/custom/2023_2885_1.PDF?1402982169 veröffentlicht.