Bericht über die Beteiligung der Stadt Haan an privaten Unternehmen und Einrichtungen
Sachverhalt:
Gemäß § 117 Abs. 1 und 2 Gemeindeordnung NRW haben die Kommunen einen Beteiligungsbericht zu erstellen, in dem ihre wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Betätigung zu erläutern ist. Dieser Bericht soll neben Aussagen zur Erfüllung des öffentlichen Zweckes auch Angaben über Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe in den Gesellschaften enthalten. Er ist dem Rat und den Einwohnern zur Kenntnis zu bringen. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Form öffentlich hinzuweisen.
Die Beteiligungen der Stadt werden in der Anlage in tabellarischer Form dargestellt. Der öffentliche Zweck ergibt sich in erster Linie aus dem Gesellschaftsvertrag oder der jeweiligen Satzung.
Beschlussvorschlag:
Der Beteiligungsbericht wird zur Kenntnis genommen.
Finanz. Auswirkung:
Aus der Beteiligung am
Bauverein Haan e.G. hat die Stadt eine Dividende in Höhe von 4 v.H. der
Geschäftsanteile = 1.152,00 €
erhalten.
Die Stadtwerke Haan GmbH
haben eine Gewinnabführung an die Stadt in Höhe von
1.278.352,46
€ vorgenommen.