Betreff
Endausbau der Niederbergischen Allee im Technologiepark Haan, 1. Bauabschnitt
hier: Bewilligung einer außerplanmäßigen Verpflichtungser-mächtigung von 250.000 EUR im Haushaltsjahr 2014 (Leistung der Auszahlung in 2015) bei der im Haushaltsplan veranschlagten Maßnahme ?Straßenbau Technologiepark Haan NRW (1. BA)? im Produkt 120110
Vorlage
66/007/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die Arbeiten zur Erschließung des Technologiepark Haan wurden im Jahr 2008 in Angriff genommen. Mit Herstellung der asphaltierten Baustraße (heutige Niederbergische Allee) wurde die verkehrstechnische Erschließung sicher gestellt. Nachdem inzwischen bis auf ein kleines Restgrundstück alle Gewerbeflächen erfolgreich verkauft und bebaut werden konnten, steht nun der endgültige Straßenausbau an. Den Grundstückserwerbern wurde beim Grundstückskauf zugesagt, den Endausbau zügig voranzutreiben, sobald alle Flächen vermarktet seien. Zuletzt sagte die Verwaltung den Start der Baumaßnahme (Ausschreibung) für das dritte/vierte Quartal 2014 zu. Die ansässigen Firmen fragen jetzt nach dem konkreten Termin für die Baudurchführung.

Vorgesehen ist die Herstellung einer 12,75 m breiten Straße. Entlang der nördlichen (bebauten) Straßenseite erhält die Straße einen getrennten Geh-/Radweg und einen 2,00 m breiten Parkstreifen. Die zweispurige Asphaltstraße wird mit einer Fahrbahnbreite von jeweils 3,50 m, zusammen also 7,00 m ausgeführt. Die Anbindung an die Ellscheider Straße erfolgt zunächst als unsignalisierte T-förmige Straßenkreuzung. Der an dieser Stelle vorgesehene Kreisverkehr verzögert sich noch, weil der Landesbetrieb Straßen.NRW seine Planungen für die ebenfalls an den Kreisverkehr anzuschließende Brücke über die Bahngleise noch nicht fertiggestellt hat. Der von der Stadt Haan zu tragende Kostenanteil für die Herstellung des Kreisverkehrs ist in der städtischen Finanzplanung für die Jahre 2019ff mit 393.400,- € berücksichtigt.

Die Vorbereitungen für die Ausschreibung der Straßenbauarbeiten sind mittlerweile soweit abgeschlossen, dass eine seriöse Kostenschätzung vorgenommen werden konnte. Danach beläuft sich die zu beauftragende Kostensumme auf ca. 650.000,- €. Für den Endausbau stehen im Haushaltsplan 2014 unter dem Produkt – Nr. 120110 und der Investitionsnummer 66009012 allerdings nur ca. 400.000,- € zur Verfügung. Eine Verpflichtungsermächtigung ist nicht festgesetzt. Der Anstieg der geschätzten Kosten beruht im Wesentlichen auf Preissteigerungen im allgemeinen Asphaltstraßenbau. Die bei den letzten öffentlich ausgeschriebenen Straßenbaumaßnahmen der Stadt Haan erzielten Preise (Ausbau Königstraße, Kreisverkehr Flurstraße/Ginsterweg) liegen erheblich über den ursprünglichen Schätzungen für den Technologiepark.

Um die Maßnahme nicht weiter zu verzögern und den begründeten Forderungen der Grundstückserwerber nachkommen zu können, ist jetzt eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von ca. 250.000,- € zu bewilligen. Die Ausschreibung und die Erteilung des Auftrages könnten dann noch wie geplant in diesem Jahr erfolgen. Die Auszahlung der Mittel ist erst in 2015 erforderlich.

Könnten die fehlenden Gelder nicht zur Verfügung gestellt werden, ist der Endausbau der Straße erst nach Rechtskraft des Haushaltsplans 2015 möglich.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Für die Investitionsmaßnahme „Straßenbau Technologieparkt Haan | NRW (1. BA)“ wird eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung von 250.000 EUR in 2014 (Leistung der Auszahlung in 2015) bewilligt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan 2014 ff.

Verpflichtungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen in zukünftigen Jahren dürfen grundsätzlich nur eingegangen werden, wenn der Haushaltsplan hierzu ermächtigt. Sie dürfen ausnahmsweise auch überplanmäßig oder außerplanmäßig eingegangen werden, wenn sie unabweisbar sind und der in der Haushaltssatzung festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen nicht überschritten wird.

Die im Haushaltsplan 2014 (Produkt 110210) veranschlagten Investitionsmaßnahmen „Kanalsanierung Rheinische Straße“ (Verpflichtungsermächtigung 215.000 EUR in 2014, Leistung der Auszahlung in 2015) und „Kanalsanierung „Schallbrucher Höh“ (Verpflichtungsermächtigung 60.000 EUR in 2014, Leistung der Auszahlung in 2015) werden entsprechend der Arbeitskapazität des Tiefbauamtes zeitlich nicht wie vorgesehen durchgeführt.

Die Maßnahmen werden auf die Zeit nach 2015 verschoben. Die festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen werden nicht in Anspruch genommen. Hinsichtlich der außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für den Straßenbau Technologieparkt Haan | NRW (1. BA) findet also ein Austausch der Verpflichtungsermächtigungen innerhalb des durch den Gesamtbetrag gesetzten Rahmens statt.

In den Haushaltsplan 2015 werden die erforderlichen Änderungen aufgenommen. Gemäß § 9 der Haushaltssatzung 2014 ist der Rat für die Bewilligung der Verpflichtungsermächtigung zuständig.