Betreff
Standorte Übergangswohnheime für Flüchtlinge - Weiterentwicklung - Festlegung eines neuen zusätzlichen Standortes
Vorlage
51/022/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.    Aktuelle Beschlusslage

 

       Der Rat beschloss am 25.03.2014:

1. Der Antrag der Stv. Lukat, den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der Polnischen Mütze, die aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen aufzuheben, wird abgelehnt.

2. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstraße zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt nicht.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint, ist ggfls. ein Kauf anzustreben.

4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das leer stehende Untergeschoss des Gebäu­des der Kindertageseinrichtung Bachstr. 64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorüberge­hende Unterbringung von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme bis 2015/2016 herzurichten.

 

Der Rat beschloss am 06.05.2014:

1.  Der Rat der Stadt Haan spricht sich für die schnellstmögliche, bedarfsorien­tierte Beseitigung des Unterbringungsdefizits für Asylbewerber aus.

2.  Hierzu soll aus baulicher Sicht das Szenario 2 – „PROVISORIEN“ umgesetzt werden. Dazu sind die Standorte „Provisorium ehemalige Musikschule Dieker Str.“ und „Kampheider Straße“ baulich umzusetzen.

3.  Dabei sind zur Beschleunigung der Umsetzung alle Möglichkeiten für vergabe­rechtliche Erleichterungen auszuschöpfen.

4.  Zur Vorbereitung weiterer Bedarfsdeckung über das Szenario 2 hinaus sind die notwendigen Maßnahmen für die Aktivierung der Standorte Neandertalweg und Ellscheid III zu ergreifen, die ohne Budgetbereitstellung möglich sind (Einholung Befreiung, interne Planung).

(Szenario 2 aus Vorlage 65/070/2014: Siehe Anlage)

 

Eine Beschlussfassung zu anderen Standorten, u. a. Heidfeld, „Zirkuswiese“, erfolgte nicht.

 

2.    Aktuelle Situation / Ausgangslage

 

·      In der im Sommer d. J. fertiggestellten Wohnunterkunft Ellscheid II erfolgt der Bezug mit Neuzugängen seit August 2014.

·      Vorstehender Ratsbeschluss vom 06.05.2014 beinhaltet zur Unterbringung von Flüchtlingen (Bedarfsdeckung) die Herrichtung des Provisoriums „Ehem. Musikschule Dieker Str.“ (voraussichtlicher Bezug ab November 2014) sowie die bauliche Umsetzung am Standort Kamp­heider Str. (Aufstellungsbeschluss B-Plan im SUVA am 25.11.2014 geplant).

·      Vorstehender Ratsbeschluss vom 06.05.2014 (Szenario 2) basiert auf der Prognose, dass Ende 2014 rd. 170 Flüchtlinge unterzubringen sind und Mitte 2015 der Unter­bringungsbedarf oberhalb der verfügbaren Kapazitäten liegt (Verfügbarkeit der Kampheider Str. ist im Szenario 2 für Ende 2015 eingeplant).

·      Szenario 2 beinhaltet den Umstand, dass alle Provisorien (jedoch ohne Gebäude an der „Polnischen Mütze“) dauerhaft (zumindest bis Ende des Pla­nungszeitraumes 2016) zur Verfügung stehen. Ferner wird in Szenario 2 eine zusätzliche Steigerungsquote von 30 Flüchtlingen für 2014 angenommen.

·      Das Freiziehen des Standortes Bachstr. 64 (ehem. Schulpavillon und Untergeschoss KiTa-Gebäude, aktuell rd. 40 Personen) sowie des Provisoriums an der Dieker Str. (ehem. Musikschule) und Schaffung von Ersatzkapazitäten sind im Szenario 2 nicht vorgesehen.

·      Vorgenannte Prognose (Szenario 2; 170 Personen Ende 2014) war bereits im September 2014 erfüllt (aktuell Ende Oktober 2014: 183 Flüchtlinge).

·      Der Ratsbeschluss vom 25.03.2014 beinhaltet das Freiziehen des Standortes Bachstraße bis 2016.

·      Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge teilt unter dem 15.10.2014 mit, im Zeitraum Januar bis September 2014 seien gegenüber dem gleichen Vor­jahreszeitraum die Zahl der Asylerstanträge um 57,2 % und die Zahl der Asylfolgeanträge um 74,1 % gestiegen.

           

 

3.    Entwicklung bis 2014 der untergebrachten Flüchtlinge in Haan

 

Entwicklung der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in Wohnheimen / städt. Häusern und Privatwohnungen (Dezember 2010 bis Oktober 2014):

 

 

Zeitpunkt / Anzahl Personen

 

Dez

2010

Dez

2011

Dez

2012

Dez

2013

Jan

2014

Mai

2014

Juni

2014

Jul

2014

Aug

2014

30. Okt

2014

Unterkünfte/ städt. Häuser

43

61

80

114

118

127

131

135

133

146

Wohnungen

18

17

14

20

20

23

23

22

29

37

Insgesamt

61

78

94

134

138

150

154

157

162

183

 

 

4.    Voraussichtliche Entwicklung 2015                     

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass die Prognose aus Szenario 2 hinsichtlich der erforderlichen Platzkapazitäten in Wohnheimen nicht nach unten zu korrigie­ren ist. Zwar sind derzeit knapp 40 Personen in Privatwohnungen untergebracht. Die Erweiterung der Kapazitäten durch Anmietungen ist auf Grund der Wohnungsmarktsituation nur in geringem Umfang möglich.

Es muss mit einem deutlichen Anstieg der Zuzüge (Zuwachsraten) gerechnet werden. Dies bedeutet, dass weiterhin ca. Mitte 2015 mit einem Fehl­bedarf, wie in Szenario 2 ausgewiesen, gerechnet werden muss und der Bedarf für weitere Unterbringungskapazitäten in Wohnheimen gegeben sein wird.

 

5.    Stellungnahme des Dezernates III vom 29.10.2014 zu anderen aktuellen Standorten

 

Neubau von 2 Wohnheimen für gesamt ca. 60 Personen Kampheider Str.

Gemäß Beschluss des Rates vom 6.5.2014 hat die Verwaltung begonnen, den Standort Kampheider Straße für einen Neubau von 2 Wohnheimen planungs­rechtlich zu entwickeln.

Hinsichtlich der entstandenen öffentlichen Diskussion über den Standort hält die Verwaltung die Erarbeitung und Durchführung eines rechtskonformen Bauleit­planverfahrens für geboten. Somit können sowohl die öffentlichen, als auch die privaten Belange sachgerecht in eine Abwägung eingestellt werden.

Mittlerweile wurden konzeptionelle Vorplanungen für den Hochbau als Grundlage für die Ausgestaltung des B-Planes erstellt. Die Verwaltung beabsichtigt, für den Standort Kampheider Straße dem SUVA in seiner Sitzung am 25.11.2014, den Aufstellungsbeschluss und den Beschluss über die Öffentlichkeits- sowie Behör­denbeteiligung zur Beratung vorzulegen.

Eine vorgezogene Baugenehmigung scheint derzeit nicht realisierbar. Der in Szenario 2 der Beratungsunterlage 65/70/2014 dargestellte Zeitplan mit Fertig­stellung der Wohnunterkünfte an diesem Standort zum Ende 2015 lässt sich daher aufgrund des gebotenen Bauleitplanverfahrens aller Wahrscheinlichkeit nach nicht umsetzen.

 

Reaktivierung Standort Neandertalweg für 30 Personen

In der Vorlage 65/070/2014 wurde der Standort Neandertalweg als Möglichkeit zum kurzfristigen Abfangen befristeter Bedarfsspitzen vorgestellt.

Die zwischenzeitlich durchgeführte Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten / Grundstückssituation aus bautechnischer Sicht hat ergeben, dass an dem Standort der ehemaligen Wohnunterkunft Neandertalweg auf der noch vorhan­denen Bodenplatte des damaligen Gebäudes, unter teilweiser Nutzung der vor­handenen Versorgungsanschlüsse ein baugleiches, zweigeschossiges Gebäude wie das in diesem Jahr erstellte Gebäude Ellscheid II zur Unterbringung von ca. 30 Personen errichtet werden könnte.

Planungsrechtlich beurteilt sich das Vorhaben gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplanes. In Vorgesprächen mit dem Kreis Mettmann konnte bereits geklärt werden, dass im Hinblick auf eine befris­tete Genehmigung grundsätzliche planungs- und landschaftsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben nicht bestehen. Die Verwaltung klärt momentan mit der Aufsichtsbehörde, ob nach der in Aussicht stehenden Novellierung des BauGB u.a. zur Erleichterung der Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften in Außenbe­reichsflächen, vereinfachte Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Zulässig­keit an diesem Standort bestehen.

Es wird davon ausgegangen, dass eine auf 2 – 3 Jahre befristete Baugenehmi­gung erlangt werden kann. Darüberhinaus strebt die Verwaltung vorbehaltlich der Abstimmung mit  der Kreisbehörde an, im Rahmen des Genehmigungsverfahren eine verlängerte Standzeit zu erwirken, da diese sowohl wirtschaftlicher ist als auch mit Blick auf die Auflösung der Provisorien Bachstr. und Dieker Str. einen Vorteil bringt.

Für den Fall, dass lediglich eine kurze Standzeit genehmigt werden kann, ist bei baugleicher Bauweise wie Ellscheid II ein Umsetzen des Gebäudes an einen anderen Standort möglich.

Die voraussichtlichen Baukosten stellen sich basierend auf dem diesjährigen Ausschreibungsergebnis für das Projekt Ellscheid wie folgt dar:

       Herrichten des Grundstücks,                                                    
       Versorgungsanschlüsse etc.                             ca. 200.000 €

       Miete, Laufzeit 15 Jahre:                                 ca. 1.800.000 €

       oder

       Kauf                                                                    ca. 1.200.000 €

       Kosten für die Umsetzung des Gebäudes, bei Bedarf,       
       De-/Montage, Herrichtung Grundstück           ca. 300.000 €

Für die Zeitplanung ist unbedingt zu berücksichtigen, dass ab Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung eine Projektlaufzeit von 8 Monaten bis Bezugsfertigstellung benötigt wird. Je nach Beschaffungsart (Miete) ist eine formale EU-weite Aus­schreibung durchzuführen. Dies bedeutet, dass bei Mittelbereitstellung Ende Juni 2015 (Haushalt 2015) mit einer Bezugsfertigstellung frühestens Anfang April 2016 gerechnet werden muss.

 

Weiteres = 3. Unterkunftsgebäude am Standort Ellscheid (Ellscheid III)

Bisher wurden von Seiten der Verwaltung für ein drittes Unterkunftsgebäude am Standort Ellscheid keine vorbereitenden Maßnahmen ergriffen. Dieser Standort sollte als Letzter für die Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten voran­getrieben werden. Bei Fortbestand der alten Unterkunft (Ellscheid I) kann die verbliebene Grundstücksfläche nur suboptimal baulich ausgenutzt werden. Der Zuschnitt der Fläche lässt keine wirtschaftliche Grundrisslösung zu. Desweiteren erschweren verschärfte Gesetzesvorgaben die Entwässerung dieses Standortes, was Zeitverluste und Kostensteigerungen mit sich bringt.

 

Standort Landstraße

Nach aktueller Rechtslage besteht für den Standort Landstr. (nahe der Salzla­gerhalle) weiterhin das Erfordernis, den Bebauungsplan zu ändern. Ob nach der in Aussicht stehenden Novellierung des BauGB (Bauplanungsrechtliche Erleich­terung zur Flüchtlingsunterbringung) ggfs. auf eine Änderung des Planrechts ver­zichtet werden kann und eine planungsrechtliche Zulässigkeit über eine Befrei­ung erteilt werden kann, müsste sehr sorgfältig geprüft werden, nachbarrechtli­che Klagen wären indes nicht auszuschließen. Dies bedeutet zeitlich die gleiche Problematik bzw. Unkalkulierbarkeit wie beim Standort Kampheider Str.

Der Standort ist darüberhinaus gegenüber anderen Standorten wegen deutlicher Nachteile aufgrund höherem Baugrund- / Altlasten- Bauzeit- und Kostenrisiko, höherer Schallschutzauflagen als äußerst wenig geeignet einzustufen. Die bau­lich-technischen Erschwernisse bewirken eine Verlängerung der Bauzeit auf voraussichtlich 12 Monate ab Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung. Der Stand­ort ist also wenig geeignet, dem jetzigen Engpass Abhilfe zu schaffen.

 

Provisorium ehemaliges VHS-Gebäude Bachstraße

Der Vollständigkeit halber soll die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren Provisoriums zur Abfangung von Bedarfsspitzen, für die befristete Unterbringung von ca. 30 Personen im ehemaligen VHS-Gebäude Bachstr. nicht unerwähnt bleiben.

Hier ist mit Herrichtungskosten von 125.000 €, konsumtiv, zu rechnen.

Das Provisorium könnte, wie die anderen Provisorien auch, relativ zeitnah geschaffen werden – innerhalb ca. 4 Monaten ab Ratsbeschluss und Mittelbe­reitstellung.

Allerdings würde dieses weitere Provisorium eher die Problematik nicht ausrei­chender Anzahl von Belegungsplätzen verschärfen, als dass es zu einer langfris­tigen Lösung der Unterbringungsengpässe führt.

 

Landesfinanzschul-Areal – Umnutzung Haus Westfalen

Wie bereits in der Vorlage III/006/2014 beschrieben, besteht nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit, das im östlichen Grundstücksteil des Landesfinanzschul-Areals befindliche Wohnheim „Haus Westfalen“ einer Nachnutzung als Wohnunterkunft für Asylsuchende zuzuführen. Es wird von einer Unterbringungskapazität für 50 – 60 Personen in 4 Geschossen ausgegan­gen.

Das Gebäude befindet sich in einem verhältnismäßig guten Instandhaltungszu­stand. Aufgrund seiner früheren Nutzung sind nur geringe Eingriffe bzw. kleine bauliche Maßnahmen für die Nutzung als Asylbewerberunterkunft nötig. Die Kosten hierfür werden im unteren 6-stelligen Bereich eingeschätzt.

Das Gebäude stellt eine gute Möglichkeit dar, die auch auf Sicht der nächsten Jahre bestehenden Engpässe bei der Unterbringung von Asylsuchenden in der Stadt Haan wirksam und für einen mittelfristigen Zeitraum aufzufangen – auch mit Blick auf die Auflösung der bereits bestehenden Provisorien Bachstraße und Dieker Straße.

Da der BLB bisher kein akzeptables Angebot für eine vorübergehende Anmie­tung dieses Gebäudes vor Verkauf des Areals vorgelegt hat, kann diese Mög­lichkeit erst bei Erwerb des Landesfinanzschul-Areals zur Verfügung stehen.

 

6.    Stellungnahme des Amtes 51

 


       Neandertalweg

       Der Neandertalweg ist geeignet als „zusätzlicher neuer Standort“ (Option einer mittelfristigen Nutzung von bis zu 15 Jahren) für das Abfangen der sich ab Mitte 2015 abzeichnenden Bedarfsunterdeckung bis zur Herrichtung einer „dauerhaften“ neuen Unterkunft. Vorbehaltlich der Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde ist der Standort längerfristig nutzbar über den in der Diskussion über die Vorlage 65/070/2014 genannten Zeitraum (2 – 3 Jahre) hinaus.

       Eine Unterkunft in Gruiten entlastet andere Ortsteile. Es besteht keine politische Vorgabe – u. a. Zeitdauer – aus den politischen Beratungen zur Vorlage 65/070/2014. Hinsichtlich der Umsetzung sind Beeinträchtigungen bzw. Problemlagen gegenüber anderen Standorten als gering einzuschätzen. Problematisch ist wegen der Abgelegenheit die Kontrolle. Hierfür erforderliche zusätzliche Personalressourcen stehen nicht zur Verfügung. Andererseits ist der einschätzbare Zeitpunkt zur Realisierung gegenüber anderen Standortes derzeit mit einem „Plus“ zu versehen.    

 

 

Ellscheid III

Die Übergangswohnheime Ellscheid I und II, letztere wurde Anfang August 2014 in Betrieb genommen, sind für jeweils 30 -35 Personen (abhängig von der Anzahl der Personen in Familienverbänden) ausgelegt. In „Notphasen“ (vor Inbetrieb­nahme von Ellscheid II) erfolgte eine Überbelegung in Ellscheid I mit über 40 Personen.

Die Errichtung eines weiteren Wohnheimes am Standort Ellscheid (Ellscheid III) ist aus Sicht des Fachamtes aus sozialen und pädagogischen Gründen nicht vertretbar.

Bei einer Verdichtung am Standort Ellscheid mit rd. 100 Personen muss mit erheblichen Problemstellungen gerechnet werden (hohe Lärmbelästigung auch in Abend- / Nachstunden, Unordnung, Verunreinigungen, Vandalismus) auch durch die an großen Standorten entstehende Anonymität. Hinzu kommen vermehrte Problemstellungen auf Grund der größeren Personengruppen verschiedenster Ethnien. Erhöhte Problemlagen erfordern deutlich höhere Präsenz durch die Verwaltung - diese Personalstunden stehen nicht zur Verfügung - sowie durch die pädagogischen Fachkräfte des Betreuungsmanagements - dies würde die Erhöhung des entsprechenden Budgets erfordern -. Ausführungen zu den Folgen einer hohen Verdichtung wurden bereits in der Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2014 erteilt.

 

Provisorium ehemaliges VHS-Gebäude Bachstr.

Der Rat beschloss am 25.03.2014:

2. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstraße zum Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt nicht.

 

Der Träger der Kindertageseinrichtung an der Bachstr. 64, Private Kindergruppe Haan e. V., sprach sich öffentlich und schriftlich gegen die Nutzung des ehem. VHS-Gebäudes für Flüchtlinge aus.

 

Unter Berücksichtigung der bereits ausgelasteten zwei Provisorien am Standort Bachstr. (ehemaliger Schulpavillon, Untergeschoss KiTa-Gebäude) würde bei Erweiterung der Kapazität um ein 3. Provisorium eine Unterbringungskapazität von insgesamt rd. 70 Plätzen entstehen.

Die Sozialverträglichkeit ist unter dem Aspekt zu betrachten, dass der Standort mitten in einem unmittelbar angrenzenden umliegenden Wohngebiet liegt sowie bei Nutzung des ehemaligen VHS-Gebäudes die dortige Kindertageseinrichtung umschließt. Die Belegungsquote ist unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes problematisch. In einer solchen Konstellation können Problem­stellungen zwischen den Bewohnern der Unterkünfte und dem Umfeld abhängig von der Anzahl der untergebrachten Personen ansteigen, ggf. überproportional.

Die Herrichtung / Nutzung des ehem. VHS-Gebäudes bedingt die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.03.2014 sowie eine entsprechende positive Beschlussfassung mit Verlängerung der Laufzeit auch für die Nutzung des ehem. Schulpavillons und des Untergeschosses des KiTa-Gebäudes.

 

7.    Fazit

 

Zur Deckung des sich abzeichnenden Anstiegs von Flüchtlingen und deren Unterbringung wird der Standort Neandertalweg reaktiviert. Hierfür sind folgende Fakten maßgebend:

·       Verteilung der Unterbringungskapazitäten auf alle Stadtgebiete

·       Keine politischen Vorgaben

·       Option für eine mittelfristige Nutzung / bis zu 15 Jahren

·       Keine Umfeldproblematik / Wohnbebauung etc.

·      Die nur in einem geringen Umfang bestehende Kontrollmöglichkeit wird auf Grund der vorgenannten positiven Aspekte nicht priorisiert

 

Falls sich der Anstieg der Flüchtlingszahlen bis Ende des Jahres wie in den letzten Monaten fortsetzt, beabsichtigt die Verwaltung - auf der Basis der bis dahin zu erwartenden Ergebnisse zur Nutzungsdauer (Anmietung / Kauf) - auf die Politik unmittelbar zuzukommen bzw. entsprechend die Kommunalaufsicht zu beteiligen.

Bei Beginn der Maßnahmenumsetzung ab Mittelbereitstellung durch den Haushalt 2015 steht das Übergangswohnheim Neandertalweg erst ab ca. Frühjahr 2016 zur Verfügung. Dann kann kein Abfangen der „Spitze“ in 2015 erfolgen.

 

Beschlussvorschlag:

 

1.    Für ein zusätzliches neues Übergangswohnheim für Flüchtlinge wird der Standort Neandertalweg festgelegt.

 2.   Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel werden auf der Basis der Ergebnisse der laufenden Prüfung zur Nutzungsdauer im Haushaltsplan 2015 eingeplant.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanziellen Auswirkungen können derzeit nicht konkretisiert werden.