Sachverhalt:
1. Aktuelle Beschlusslage
Der
Rat beschloss am 25.03.2014:
1. Der Antrag der Stv. Lukat, den Beschluss des Rates vom 04.02.2014 zum
sofortigen Abriss von vier städtischen Gebäuden an der Polnischen Mütze, die
aktuell zur Unterbringung von 25 Flüchtlingen dienen aufzuheben, wird
abgelehnt.
2. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstraße zum
Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt nicht.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, sich weiterhin intensiv mit der
Prüfung von Bestandsimmobilien zu befassen. Wo dies wirtschaftlich sinnvoll
erscheint, ist ggfls. ein Kauf anzustreben.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, das
leer stehende Untergeschoss des Gebäudes der Kindertageseinrichtung Bachstr.
64 (unterhalb der Kindertageseinrichtung) für die vorübergehende Unterbringung
von ca. 20 Flüchtlingen als Sofortmaßnahme bis 2015/2016 herzurichten.
Der Rat beschloss
am 06.05.2014:
1.
Der Rat der Stadt Haan spricht sich für die
schnellstmögliche, bedarfsorientierte Beseitigung des Unterbringungsdefizits
für Asylbewerber aus.
2.
Hierzu soll aus baulicher Sicht das Szenario 2 –
„PROVISORIEN“ umgesetzt werden. Dazu sind die Standorte „Provisorium ehemalige
Musikschule Dieker Str.“ und „Kampheider Straße“ baulich umzusetzen.
3.
Dabei sind zur Beschleunigung der Umsetzung alle Möglichkeiten
für vergaberechtliche Erleichterungen auszuschöpfen.
4.
Zur Vorbereitung weiterer Bedarfsdeckung über das
Szenario 2 hinaus sind die notwendigen Maßnahmen für die Aktivierung der
Standorte Neandertalweg und Ellscheid III zu ergreifen, die ohne
Budgetbereitstellung möglich sind (Einholung Befreiung, interne Planung).
(Szenario 2 aus Vorlage 65/070/2014: Siehe Anlage)
Eine Beschlussfassung zu anderen Standorten, u. a.
Heidfeld, „Zirkuswiese“, erfolgte nicht.
2. Aktuelle Situation / Ausgangslage
· In der im Sommer
d. J. fertiggestellten Wohnunterkunft Ellscheid II erfolgt der Bezug mit
Neuzugängen seit August 2014.
· Vorstehender
Ratsbeschluss vom 06.05.2014 beinhaltet zur Unterbringung von Flüchtlingen
(Bedarfsdeckung) die Herrichtung des Provisoriums „Ehem. Musikschule Dieker
Str.“ (voraussichtlicher Bezug ab November 2014) sowie die bauliche Umsetzung
am Standort Kampheider Str. (Aufstellungsbeschluss B-Plan im SUVA am
25.11.2014 geplant).
· Vorstehender
Ratsbeschluss vom 06.05.2014 (Szenario 2) basiert auf der Prognose, dass Ende
2014 rd. 170 Flüchtlinge unterzubringen sind und Mitte 2015 der Unterbringungsbedarf
oberhalb der verfügbaren Kapazitäten liegt (Verfügbarkeit der Kampheider Str.
ist im Szenario 2 für Ende 2015 eingeplant).
· Szenario 2
beinhaltet den Umstand, dass alle Provisorien (jedoch ohne Gebäude an der
„Polnischen Mütze“) dauerhaft (zumindest bis Ende des Planungszeitraumes 2016)
zur Verfügung stehen. Ferner wird in Szenario 2 eine zusätzliche
Steigerungsquote von 30 Flüchtlingen für 2014 angenommen.
· Das Freiziehen des
Standortes Bachstr. 64 (ehem. Schulpavillon und Untergeschoss KiTa-Gebäude,
aktuell rd. 40 Personen) sowie des Provisoriums an der Dieker Str. (ehem.
Musikschule) und Schaffung von Ersatzkapazitäten sind im Szenario 2 nicht
vorgesehen.
· Vorgenannte
Prognose (Szenario 2; 170 Personen Ende 2014) war bereits im September 2014
erfüllt (aktuell Ende Oktober 2014: 183 Flüchtlinge).
· Der Ratsbeschluss
vom 25.03.2014 beinhaltet das Freiziehen des Standortes Bachstraße bis 2016.
· Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge teilt unter dem 15.10.2014 mit, im Zeitraum Januar
bis September 2014 seien gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum die Zahl der
Asylerstanträge um 57,2 % und die Zahl der Asylfolgeanträge um 74,1 %
gestiegen.
3. Entwicklung
bis 2014 der untergebrachten Flüchtlinge in Haan
Entwicklung
der Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in Wohnheimen / städt. Häusern und
Privatwohnungen (Dezember 2010 bis Oktober 2014):
|
Zeitpunkt / Anzahl
Personen |
|||||||||
|
Dez 2010 |
Dez 2011 |
Dez 2012 |
Dez 2013 |
Jan 2014 |
Mai 2014 |
Juni 2014 |
Jul 2014 |
Aug 2014 |
30.
Okt 2014 |
Unterkünfte/
städt. Häuser |
43 |
61 |
80 |
114 |
118 |
127 |
131 |
135 |
133 |
146 |
Wohnungen |
18 |
17 |
14 |
20 |
20 |
23 |
23 |
22 |
29 |
37 |
Insgesamt |
61 |
78 |
94 |
134 |
138 |
150 |
154 |
157 |
162 |
183 |
4. Voraussichtliche
Entwicklung 2015
Die
Verwaltung geht davon aus, dass die Prognose aus Szenario 2 hinsichtlich der
erforderlichen Platzkapazitäten in Wohnheimen nicht nach unten zu korrigieren
ist. Zwar sind derzeit knapp 40 Personen in Privatwohnungen untergebracht. Die
Erweiterung der Kapazitäten durch Anmietungen ist auf Grund der
Wohnungsmarktsituation nur in geringem Umfang möglich.
Es
muss mit einem deutlichen Anstieg der Zuzüge (Zuwachsraten) gerechnet werden.
Dies bedeutet, dass weiterhin ca. Mitte 2015 mit einem Fehlbedarf, wie in
Szenario 2 ausgewiesen, gerechnet werden muss und der Bedarf für weitere
Unterbringungskapazitäten in Wohnheimen gegeben sein wird.
5. Stellungnahme des Dezernates III vom 29.10.2014 zu anderen
aktuellen Standorten
Neubau von 2 Wohnheimen für gesamt ca. 60 Personen Kampheider Str.
Gemäß Beschluss des Rates vom
6.5.2014 hat die Verwaltung begonnen, den Standort Kampheider Straße für einen
Neubau von 2 Wohnheimen planungsrechtlich zu entwickeln.
Hinsichtlich der entstandenen
öffentlichen Diskussion über den Standort hält die Verwaltung die Erarbeitung
und Durchführung eines rechtskonformen Bauleitplanverfahrens für geboten.
Somit können sowohl die öffentlichen, als auch die privaten Belange sachgerecht
in eine Abwägung eingestellt werden.
Mittlerweile wurden
konzeptionelle Vorplanungen für den Hochbau als Grundlage für die Ausgestaltung
des B-Planes erstellt. Die Verwaltung beabsichtigt, für den Standort Kampheider
Straße dem SUVA in seiner Sitzung am 25.11.2014, den Aufstellungsbeschluss und
den Beschluss über die Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung zur Beratung
vorzulegen.
Eine vorgezogene Baugenehmigung
scheint derzeit nicht realisierbar. Der in Szenario 2 der Beratungsunterlage
65/70/2014 dargestellte Zeitplan mit Fertigstellung der Wohnunterkünfte an
diesem Standort zum Ende 2015 lässt sich daher aufgrund des gebotenen
Bauleitplanverfahrens aller Wahrscheinlichkeit nach nicht umsetzen.
Reaktivierung Standort Neandertalweg für 30 Personen
In der Vorlage 65/070/2014 wurde der
Standort Neandertalweg als Möglichkeit zum kurzfristigen Abfangen befristeter
Bedarfsspitzen vorgestellt.
Die zwischenzeitlich durchgeführte
Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten / Grundstückssituation aus
bautechnischer Sicht hat ergeben, dass an dem Standort der ehemaligen
Wohnunterkunft Neandertalweg auf der noch vorhandenen Bodenplatte des
damaligen Gebäudes, unter teilweiser Nutzung der vorhandenen
Versorgungsanschlüsse ein baugleiches, zweigeschossiges Gebäude wie das in
diesem Jahr erstellte Gebäude Ellscheid II zur Unterbringung von ca. 30
Personen errichtet werden könnte.
Planungsrechtlich beurteilt sich das
Vorhaben gem. § 35 BauGB. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplanes. In Vorgesprächen mit dem Kreis Mettmann konnte bereits
geklärt werden, dass im Hinblick auf eine befristete Genehmigung
grundsätzliche planungs- und landschaftsrechtliche Bedenken gegen das Vorhaben
nicht bestehen. Die Verwaltung klärt momentan mit der Aufsichtsbehörde, ob nach
der in Aussicht stehenden Novellierung des BauGB u.a. zur Erleichterung der
Zulässigkeit von Flüchtlingsunterkünften in Außenbereichsflächen, vereinfachte
Voraussetzungen zur planungsrechtlichen Zulässigkeit an diesem Standort
bestehen.
Es wird davon ausgegangen, dass eine auf 2 –
3 Jahre befristete Baugenehmigung erlangt werden kann. Darüberhinaus strebt
die Verwaltung vorbehaltlich der Abstimmung mit
der Kreisbehörde an, im Rahmen des Genehmigungsverfahren eine
verlängerte Standzeit zu erwirken, da diese sowohl wirtschaftlicher ist als
auch mit Blick auf die Auflösung der Provisorien Bachstr. und Dieker Str. einen
Vorteil bringt.
Für den Fall, dass lediglich eine kurze
Standzeit genehmigt werden kann, ist bei baugleicher Bauweise wie Ellscheid II
ein Umsetzen des Gebäudes an einen anderen Standort möglich.
Die voraussichtlichen Baukosten stellen sich
basierend auf dem diesjährigen Ausschreibungsergebnis für das Projekt Ellscheid
wie folgt dar:
Herrichten
des Grundstücks,
Versorgungsanschlüsse etc. ca. 200.000 €
Miete,
Laufzeit 15 Jahre: ca.
1.800.000 €
oder
Kauf ca.
1.200.000 €
Kosten
für die Umsetzung des Gebäudes, bei Bedarf,
De-/Montage, Herrichtung Grundstück ca. 300.000 €
Für die Zeitplanung ist unbedingt zu
berücksichtigen, dass ab Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung eine
Projektlaufzeit von 8 Monaten bis Bezugsfertigstellung benötigt wird. Je nach
Beschaffungsart (Miete) ist eine formale EU-weite Ausschreibung durchzuführen.
Dies bedeutet, dass bei Mittelbereitstellung Ende Juni 2015 (Haushalt 2015) mit
einer Bezugsfertigstellung frühestens Anfang April 2016 gerechnet werden muss.
Weiteres = 3. Unterkunftsgebäude am Standort
Ellscheid (Ellscheid III)
Bisher wurden von Seiten der Verwaltung für
ein drittes Unterkunftsgebäude am Standort Ellscheid keine vorbereitenden
Maßnahmen ergriffen. Dieser Standort sollte als Letzter für die Schaffung
weiterer Unterbringungsmöglichkeiten vorangetrieben werden. Bei Fortbestand
der alten Unterkunft (Ellscheid I) kann die verbliebene Grundstücksfläche nur
suboptimal baulich ausgenutzt werden. Der Zuschnitt der Fläche lässt keine
wirtschaftliche Grundrisslösung zu. Desweiteren erschweren verschärfte
Gesetzesvorgaben die Entwässerung dieses Standortes, was Zeitverluste und
Kostensteigerungen mit sich bringt.
Standort Landstraße
Nach aktueller Rechtslage besteht für den
Standort Landstr. (nahe der Salzlagerhalle) weiterhin das Erfordernis, den
Bebauungsplan zu ändern. Ob nach der in Aussicht stehenden Novellierung des
BauGB (Bauplanungsrechtliche Erleichterung zur Flüchtlingsunterbringung) ggfs.
auf eine Änderung des Planrechts verzichtet werden kann und eine
planungsrechtliche Zulässigkeit über eine Befreiung erteilt werden kann,
müsste sehr sorgfältig geprüft werden, nachbarrechtliche Klagen wären indes
nicht auszuschließen. Dies bedeutet zeitlich die gleiche Problematik bzw.
Unkalkulierbarkeit wie beim Standort Kampheider Str.
Der Standort ist darüberhinaus gegenüber anderen Standorten wegen deutlicher Nachteile aufgrund höherem Baugrund- /
Altlasten- Bauzeit- und Kostenrisiko, höherer Schallschutzauflagen als äußerst
wenig geeignet einzustufen. Die baulich-technischen Erschwernisse bewirken
eine Verlängerung der Bauzeit auf voraussichtlich 12 Monate ab Ratsbeschluss
und Mittelbereitstellung. Der Standort ist also wenig geeignet, dem jetzigen
Engpass Abhilfe zu schaffen.
Provisorium ehemaliges VHS-Gebäude Bachstraße
Der Vollständigkeit halber soll
die Möglichkeit der Einrichtung eines weiteren Provisoriums zur Abfangung von
Bedarfsspitzen, für die befristete Unterbringung von ca. 30 Personen im
ehemaligen VHS-Gebäude Bachstr. nicht unerwähnt bleiben.
Hier ist mit Herrichtungskosten
von 125.000 €, konsumtiv, zu rechnen.
Das Provisorium könnte, wie die
anderen Provisorien auch, relativ zeitnah geschaffen werden – innerhalb ca. 4
Monaten ab Ratsbeschluss und Mittelbereitstellung.
Allerdings würde dieses weitere
Provisorium eher die Problematik nicht ausreichender Anzahl von
Belegungsplätzen verschärfen, als dass es zu einer langfristigen Lösung der
Unterbringungsengpässe führt.
Landesfinanzschul-Areal
– Umnutzung Haus Westfalen
Wie bereits in der Vorlage III/006/2014
beschrieben, besteht nach einer ersten Einschätzung der Verwaltung die
Möglichkeit, das im östlichen Grundstücksteil des Landesfinanzschul-Areals
befindliche Wohnheim „Haus Westfalen“ einer Nachnutzung als Wohnunterkunft für
Asylsuchende zuzuführen. Es wird von einer Unterbringungskapazität für 50 – 60
Personen in 4 Geschossen ausgegangen.
Das Gebäude befindet sich in einem
verhältnismäßig guten Instandhaltungszustand. Aufgrund seiner früheren Nutzung
sind nur geringe Eingriffe bzw. kleine bauliche Maßnahmen für die Nutzung als
Asylbewerberunterkunft nötig. Die Kosten hierfür werden im unteren 6-stelligen
Bereich eingeschätzt.
Das Gebäude stellt eine gute Möglichkeit
dar, die auch auf Sicht der nächsten Jahre bestehenden Engpässe bei der
Unterbringung von Asylsuchenden in der Stadt Haan wirksam und für einen
mittelfristigen Zeitraum aufzufangen – auch mit Blick auf die Auflösung der
bereits bestehenden Provisorien Bachstraße und Dieker Straße.
Da der BLB bisher kein akzeptables Angebot
für eine vorübergehende Anmietung dieses Gebäudes vor Verkauf des Areals
vorgelegt hat, kann diese Möglichkeit erst bei Erwerb des
Landesfinanzschul-Areals zur Verfügung stehen.
6. Stellungnahme des Amtes 51
Neandertalweg
Der
Neandertalweg ist geeignet als „zusätzlicher neuer Standort“ (Option einer
mittelfristigen Nutzung von bis zu 15 Jahren) für das Abfangen der sich ab
Mitte 2015 abzeichnenden Bedarfsunterdeckung bis zur Herrichtung einer
„dauerhaften“ neuen Unterkunft. Vorbehaltlich der Abstimmung mit der
Aufsichtsbehörde ist der Standort längerfristig nutzbar über den in der
Diskussion über die Vorlage 65/070/2014 genannten Zeitraum (2 – 3 Jahre)
hinaus.
Eine
Unterkunft in Gruiten entlastet andere Ortsteile. Es besteht keine politische
Vorgabe – u. a. Zeitdauer – aus den politischen Beratungen zur Vorlage
65/070/2014. Hinsichtlich der Umsetzung sind Beeinträchtigungen bzw.
Problemlagen gegenüber anderen Standorten als gering einzuschätzen.
Problematisch ist wegen der Abgelegenheit die Kontrolle. Hierfür erforderliche
zusätzliche Personalressourcen stehen nicht zur Verfügung. Andererseits ist der
einschätzbare Zeitpunkt zur Realisierung gegenüber anderen Standortes derzeit
mit einem „Plus“ zu versehen.
Ellscheid III
Die Übergangswohnheime Ellscheid I und II,
letztere wurde Anfang August 2014 in Betrieb genommen, sind für jeweils 30 -35
Personen (abhängig von der Anzahl der Personen in Familienverbänden) ausgelegt.
In „Notphasen“ (vor Inbetriebnahme von Ellscheid II) erfolgte eine
Überbelegung in Ellscheid I mit über 40 Personen.
Die Errichtung eines weiteren Wohnheimes am
Standort Ellscheid (Ellscheid III) ist aus Sicht des Fachamtes aus sozialen und
pädagogischen Gründen nicht vertretbar.
Bei einer Verdichtung am Standort Ellscheid
mit rd. 100 Personen muss mit erheblichen Problemstellungen gerechnet werden
(hohe Lärmbelästigung auch in Abend- / Nachstunden, Unordnung,
Verunreinigungen, Vandalismus) auch durch die an großen Standorten entstehende
Anonymität. Hinzu kommen vermehrte Problemstellungen auf Grund der größeren
Personengruppen verschiedenster Ethnien. Erhöhte Problemlagen erfordern
deutlich höhere Präsenz durch die Verwaltung - diese Personalstunden stehen
nicht zur Verfügung - sowie durch die pädagogischen Fachkräfte des
Betreuungsmanagements - dies würde die Erhöhung des entsprechenden Budgets
erfordern -. Ausführungen zu den Folgen einer hohen Verdichtung wurden bereits
in der Sitzung des Sozialausschusses am 20.02.2014 erteilt.
Provisorium ehemaliges VHS-Gebäude Bachstr.
Der Rat beschloss am 25.03.2014:
2. Ein Umbau der früheren VHS-Räumlichkeiten an der Bachstraße zum
Zwecke der Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen erfolgt nicht.
Der Träger der Kindertageseinrichtung an der
Bachstr. 64, Private Kindergruppe Haan e. V., sprach sich öffentlich und
schriftlich gegen die Nutzung des ehem. VHS-Gebäudes für Flüchtlinge aus.
Unter Berücksichtigung der bereits
ausgelasteten zwei Provisorien am Standort Bachstr. (ehemaliger Schulpavillon,
Untergeschoss KiTa-Gebäude) würde bei Erweiterung der Kapazität um ein 3.
Provisorium eine Unterbringungskapazität von insgesamt rd. 70 Plätzen
entstehen.
Die Sozialverträglichkeit ist unter dem
Aspekt zu betrachten, dass der Standort mitten in einem unmittelbar
angrenzenden umliegenden Wohngebiet liegt sowie bei Nutzung des ehemaligen
VHS-Gebäudes die dortige Kindertageseinrichtung umschließt. Die Belegungsquote
ist unter Berücksichtigung des Wohnumfeldes problematisch. In einer solchen
Konstellation können Problemstellungen zwischen den Bewohnern der Unterkünfte
und dem Umfeld abhängig von der Anzahl der untergebrachten Personen ansteigen,
ggf. überproportional.
Die Herrichtung / Nutzung des
ehem. VHS-Gebäudes bedingt die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.03.2014
sowie eine entsprechende positive Beschlussfassung mit Verlängerung der
Laufzeit auch für die Nutzung des ehem. Schulpavillons und des Untergeschosses
des KiTa-Gebäudes.
7. Fazit
Zur
Deckung des sich abzeichnenden Anstiegs von Flüchtlingen und deren
Unterbringung wird der Standort Neandertalweg reaktiviert. Hierfür sind
folgende Fakten maßgebend:
·
Verteilung der
Unterbringungskapazitäten auf alle Stadtgebiete
·
Keine politischen Vorgaben
·
Option für eine mittelfristige
Nutzung / bis zu 15 Jahren
·
Keine Umfeldproblematik /
Wohnbebauung etc.
·
Die nur in einem geringen Umfang bestehende
Kontrollmöglichkeit wird auf Grund der vorgenannten positiven Aspekte nicht
priorisiert
Falls sich der Anstieg der Flüchtlingszahlen
bis Ende des Jahres wie in den letzten Monaten fortsetzt, beabsichtigt die
Verwaltung - auf der Basis der bis dahin zu erwartenden Ergebnisse zur
Nutzungsdauer (Anmietung / Kauf) - auf die Politik unmittelbar zuzukommen bzw.
entsprechend die Kommunalaufsicht zu beteiligen.
Bei Beginn der Maßnahmenumsetzung ab
Mittelbereitstellung durch den Haushalt 2015 steht das Übergangswohnheim
Neandertalweg erst ab ca. Frühjahr 2016 zur Verfügung. Dann kann kein Abfangen
der „Spitze“ in 2015 erfolgen.
Beschlussvorschlag:
1. Für
ein zusätzliches neues Übergangswohnheim für Flüchtlinge wird der Standort
Neandertalweg festgelegt.
2. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel
werden auf der Basis der Ergebnisse der laufenden Prüfung zur Nutzungsdauer im
Haushaltsplan 2015 eingeplant.
Finanz. Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen können derzeit
nicht konkretisiert werden.