Betreff
Perspektive Kita-Bachstraße - Antrag der Ratsfraktion Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan vom 09.10.2014
Vorlage
51/023/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.03.2014:

 

„1.   Die vom Landesjugendamt für eine dauerhafte Betriebsgenehmigung einer Kindertagesstätte in den Bestandsbauten an der Bachstraße geforderten Investitionen werden abgelehnt.

2.    Auf dem alten Schulgelände an der Bachstraße soll eine neue Kindertagesstätte errichtet werden.

3.    Diese neue Kindertagesstätte soll in bis zu fünf Gruppen für Kinder von 0-6 Jahren betrieben werden.

4.    Die Trägerschaft dieser neuen Kindertagesstätte soll der Privaten Kindergruppe Haan übertragen werden.“

 

Der am 25.03.2014 beschlossene Neubau beinhaltet die Verlagerung der derzeitig geführten vier Gruppen – also keine zusätzlichen Ü 3-Betreuungsplätze – und die Schaffung einer zusätzlichen U 3-Gruppe (beabsichtigt: 10 Plätze im Gruppentyp II).

Die Nachfrage nach U 3-Betreuungsplätzen steigt weiterhin. Für das laufende Kindergartenjahr 2014/15 besteht aktuell eine Warteliste für insgesamt 53 U 3-Kinder. Dies entspricht 5 U 3-Gruppen (Gruppentyp II). Die dokumentierte Bedarfslage setzt sich für das Kindergartenjahr 2015/16 fort. Derzeit findet im Rahmen der Jugendhilfeplanung der Abstimmungsprozess mit den Trägern über die Gruppenstrukturen und Aufnahmekontingente für das Kindergartenjahr 2015/16 statt.

Die derzeitige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die viergruppige Kindertageseinrichtung Bachstraße wurde durch das Landesjugendamt mit Schreiben vom 13.02.2014 weiterhin bis 31.07.2015 befristet (siehe JHA 26.02.2014, nichtöffentliche Anlage 4). Das Landesjugendamt erwartet eine detaillierte Aussage zur Perspektive.

Eine Mitteleinplanung ist im Haushaltsplan 2015 nicht erfolgt.

 

Zur Weiterentwicklung der Einrichtung erfolgte zu Beginn bzw. im Frühjahr dieses Jahres ein intensiver Abstimmungsprozess mit dem Träger, den Eltern, den Anwohnern und der Politik. Nachhaltig eingefordert wurde die Perspektive Neubau.

Der Neubau der Kindertageseinrichtung und die Nutzung des Areals für Wohnbebauung erfordern einen B-Plan.

Hinsichtlich der Bewertung der finanziellen Alternativen auf der Basis des Ratsbeschlusses vom 25.03.2014 wird auf die nichtöffentliche Vorlage 51/024/2014 verwiesen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

Finanzielle Auswirkungen werden aus der nichtöffentlichen Unterlage zu Vorlage 51/024/2014 ersichtlich.