Sachverhalt:
Entsprechend den guten Erfahrungen in den vergangenen Jahren sollen auch im Jahr 2015 aus Anlass verschiedener Veranstaltungen zusätzliche Ladenöffnungszeiten an Sonntagen entsprechend dem Antrag von „Wir-für-Haan e. V.“ vom 17. 10. 2014 (Anlage 2) freigegeben werden.
Hierzu hat die Verwaltung die örtlich zuständigen Gliederungen der Gewerkschaft ver.di, des Einzelhandelsverbandes des Kreises Mettmann (EHV), der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Handwerkskammer (HWK) Düsseldorf sowie der evangelisch-lutherischen und römisch-katholischen Kirche angehört (Anlage 3). Die Anhörungsmöglichkeiten haben EHV, IHK und HWK (Anlagen 4 bis 6) wahrgenommen.
Die Voraussetzungen für den Erlass der Verordnung werden erfüllt. Daher empfiehlt die Verwaltung den Erlass der in der Anlage 1 enthaltenen Verordnung
Beschlussvorschlag:
Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus
besonderem Anlass im Jahr 2015 wird in der Fassung der Anlage 1 beschlossen.
Finanz. Auswirkung:
keine