Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt Haan und Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2012
Vorlage
20/004/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 Mit Beschluss vom 24.06.2014 überwies der Rat der Stadt Haan den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2012 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Nach § 101 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss.

Die Prüfung wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Kreises Mettmann durchgeführt.

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat deshalb am 05.11.2014 für den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Jahresabschluss 2012 der Stadt Haan in der Fassung vom 19.09.2014 den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk gem. § 101 Abs. 3 GO NRW erteilt.

Gem. § 101 Abs. 7 GO NRW ist der Bestätigungsvermerk von der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses mit Datum 05.11.2014 unterzeichnet worden.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.11.2014 

- dem Rat empfohlen, gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Jahresabschluss für 2012 Stadt Haan festzustellen und

- den Ratsmitgliedern empfohlen, gem. § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012 zu entlasten.

Der nach Abschluss der Prüfung im Haushaltsjahr 2012 entstandene Jahresfehlbetrag von 547.945,70 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Veränderungen des Jahresergebnisses 2012 (Haushaltsermächtigungen), die aufgrund der Prüfung des Jahresabschluss 2012 erfolgten, sind mit Feststellung des  geprüften und testierten Jahresabschusses 2012 beschlossen worden.

Von der Möglichkeit gem. § 101 Abs. 2 GO NRW vor Abgabe des Prüfberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat der Stadt Haan zum Prüfungsergebnis Stellung zu nehmen, hat der Bürgermeister mit Stellungnahme vom 02.10.2014 Gebrauch gemacht.

Der vom Rat festgestellte Jahresabschluss 2012 wird dem Landrat in Mettmann als Aufsichtsbehörde unverzüglich angezeigt. Der Jahresabschluss 2012 wird entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht.

 

Die Unterlagen zum geprüften Jahresabschluss 2012 (Prüfungsbericht einschließlich Jahresabschluss 2012) sind  zum Rechnungsprüfungsausschuss am 05.11.2014 an alle Ratsglieder verteilt worden.

 

Beschlussvorschlag:

Der  Jahresabschluss 2012  der Stadt Haan wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW festgestellt.

Der im Haushaltsjahr 2012 entstandene Jahresfehlbetrag von 547.945,70 Euro wird gemäß der Vorgabe des § 75 Abs. 2 GO NRW durch die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt.

Die Ratsmitglieder entlasten gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.