Sachverhalt:
Durch die Einführung der online-Ausleihe über das Internet-Portal ‚bibnet’ werden personenbezogene Daten von der Stadtbücherei Haan an das
‚bibnet’ zur Verfügung gestellt.
Nach Abstimmung mit der Datenschutzbeauftragten ist die Benutzungsordnung unter § 3 um den Zusatz:
„Die Stadtbüchereien sind nach Maßgabe des Gesetzes zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung zur Verarbeitung folgender Daten berechtigt:
Bezeichnung der entliehenen Medieneinheiten; Name, Geburtstag, Anschrift des Benutzers; bei Minderjährigen auch die entsprechenden Daten eines gesetzlichen Vertreters“
zu erweitern.
Die Änderung der Benutzungsordnung ist zur datenschutzrechtlichen Sicherheit notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei Haan - Benutzungsordnung - vom 27.4.2007 wird unter der Maßgabe, dass in §1 der Änderungssatzung das Wort „gesetzlichen“ dem Wort „Vertreter“ vorangestellt wird, gemäß Anlage 1 geändert.
Finanz. Auswirkung:
keine