Betreff
Übertragung des städtischen Hallenbades auf die Stadtwerke Haan GmbH
hier: Antrag der FPD-Ratsfraktion vom 02.09.2014
Vorlage
10/018/2014/1
Art
Antrag
Referenzvorlage

Sachverhalt:

 

 

Der Rat der Stadt Haan hat am 18.10.2011 nachstehenden Beschluss gefasst:

 

„Die Ausgliederung des städtischen Badbetriebes in die Stadtwerke Haan GmbH auf der Grundlage der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes vom 23.09.2010 wird nicht weiter verfolgt.

Der Bürgermeister als Vertreter der Gesellschafterversammlung wird beauftragt, die Stadtwerke Haan GmbH zu veranlassen, die Vorbereitungen zur gesellschaftrechtlichen Ausgliederung des Badbetriebes nach Maßgabe der verbindlichen Auskunft des Finanzamtes vom 23.9.2010 abzubrechen“.

 

Vorausgegangen war ein von den Stadtwerken Haan GmbH beauftragtes Gutachten der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen, das für das Hallenbad einen negativen Verkehrswert von 1.649.000 € festgestellt hat. Aufgrund des Gutachtens ist die gesellschaftsrechtliche Ausgliederung durch oben stehenden Ratsbeschluss nicht weiter verfolgt worden; die Ergebnisse des Gutachtens wurden nicht kritisch hinterfragt. Auf die Vorlage SKA/022/2011 wird verwiesen. Hinzu kommt, dass ein negativer Verkehrswert gesellschaftsrechtlich nicht eingebracht werden kann.

 

In der Bilanz der Stadt Haan ist das Hallenbad (= Gebäude) mit einem Buchwert von 0 €  ausgewiesen (31.12.2013), das Grundstück wird in der Bilanz mit 581.000 €  angesetzt.

Hinzu kommt, dass verbindliche Auskünfte zum steuerlichen Querverbundeine Zeit lang durch die Finanzbehörden nicht erteilt wurden. Dies ist jedoch seit Juli 2014 wieder möglich.

 

Falls politisch nunmehr eine gesellschaftsrechtliche Ausgliederung des Hallenbades gewünscht ist bzw. die Vorbereitungen wieder aufgenommen werden sollen, wäre mit den Stadtwerken Haan GmbH die Konditionen einer Übernahme des Hallenbades zu klären. Es ist davon auszugehen, dass nach wie vor abweichende Vorstellungen über den Verkehrswert bestehen.

 

Die Gespräche wären auch vor dem Hintergrund der von der Stadt kürzlich eingesetzten Haushaltsmittel von 920.000 € (2013-2015) für die Ertüchtigung des Hallenbades zu führen. Mit diesen Mitteln sind und werden zur Sicherstellung des Betriebes u.a. elektrische Anlagen, Filtertechnik und Dach ertüchtigt und diverse Sicherheitsmängel beseitigt. Ziel dieser Instandhaltungsmaßnahmen ist, den Fortbetrieb des Hallenbades für die nächsten 10-15 Jahre aus Sicht der Betriebssicherheit und der Verlässlichkeit des Betriebs zu gewährleisten. Eine grundlegende Kernsanierung mit energetischer Sanierung wird nicht durchgeführt.

Die eingesetzten Mittel sind konsumtiv, nicht investiv, d.h. sie werden in der städtischen Bilanz nicht aktiviert und erhöhen nicht den Buchwert des Hallenbades in der städtischen Bilanz. Ein aktuelles Verkehrswertgutachten, das insbesondere die durchgeführten Maßnahmen angemessen berücksichtigt, wäre für die Einbringung in die Stadtwerke Haan GmbH zu erstellen.

 

Zudem wäre von den Stadtwerken Haan GmbH ein tragfähiges Betreiberkonzept vorzulegen, das neben den Belangen der Sportvereine auch das Schulschwimmen angemessen würdigt. Dieses Konzept müsste darstellen, ob die Stadtwerke das Bad ohne weitere Grundsanierungen betreiben würden oder weiterhin eine Gesamtsanierung des Bades mit energetischer Sanierung und den daraus resultierenden Kosten anstreben.

 

Daneben ist eine verbindliche Auskunft für den steuerlichen Querverbund erneut beim Finanzamt Hilden zu beantragen, dies unter

·         den geänderten Parametern, dass die Stadtwerke Haan GmbH nunmehr neben den Sparten Gas, Wasser, dem Blockheizkraftwerk im Hallenbad auch die Stromsparte bedient und geänderte Beteiligungsverhältnisse vorliegen

·         den geänderten steuerlichen Rahmenbedingungen (laufendes Gesetzgebungsverfahren im Körperschaftssteuergesetz).

 

Berücksichtigt werden muss auch, dass die Stadtwerke Haan zwar durch die Verluste des Hallenbades Steuervorteile generieren, dies jedoch durch verminderte Gewinne zu einer geringeren Gewerbesteuerzahlung der Stadtwerke und zu einer geringeren Gewinnausschüttung für die Stadt Haan führen. Für eine gesellschaftsrechtliche Ausgliederung wäre externe Beratung erforderlich; dafür sind bisher keine Haushaltsmittel veranschlagt. Die Verwaltung hält daher eine gesellschaftsrechtliche Ausgliederung zum jetzigen Zeitpunkt nicht für sinnvoll.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Antrag der FDP vom 2.9.2014, die Bemühungen zur Übertragung des Hallenbades auf die Stadtwerke Haan GmbH wieder aufzugreifen, wird abgelehnt.

 

Finanz. Auswirkung:

 

keine