Betreff
Antrag der Fraktion Wählergemeinschaft Lebenswertes Haan (WLH) aus dem UA OPC am 19.11.2014 ?versteckte Personalkosten durch outsourcing im Bereich des Technischen Dezernates? sowie Antrag zum HFA am 09.12.2014
Vorlage
III/009/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Anlass der Vorlage

Anträge vom 26.06.2014/ 20.11.2014 der WLH zum UA OPC/zum HFA.

 

 

Erläuterungen

Die WLH beantragt mit Schreiben vom 26.06.2014 (Anlage 1) sowie vom 20.11.2014 (Anlage 2) inhaltlich eine Zusammenstellung aller outgesourcten Maßnahmen im Bereich des Technischen Dezernates. Hierbei werden exemplarisch Beispiele genannt.

Stetig auftretende Leistungen können bei der Stadt Haan durch das eigene Fachpersonal abgedeckt werden.

Das Baudezernat hat mit Vorlage zum UA OPC (SV-Nr. III/007/2014, Anlage 3) ausgeführt, dass es ich bei den geforderten Maßnahmen nicht um Outsourcing handelt. Vielmehr werden externe Sachaufwendungen bei einigen wenigen Sachverhalten notwendig. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um abzudeckende Bedarfsspitzen, regelmäßige Fremdvergabe (unter Einbeziehung der Fachausschüsse) und/oder Maßnahmen, welche nicht wirtschaftlich durch die Stadt Haan zu erbringen sind.

Bei strengerer Betrachtung kann bei folgenden Fremdvergaben von Outsourcing ausgegangen werden:

Seit vielen Jahren verfolgt die Stadtverwaltung den Einsatz von Fremdfirmen bei Reinigungsdienstleistungen. Diese Verfahrensweise entspricht den Empfehlungen der KGSt. und wurde von der GPA (Bericht aus 2009) befürwortet. Die verbleibenden städt. Reinigungskräfte werden in sensiblen Bereichen (Vertraulichkeit, besondere Hygiene) eingesetzt.

Die Fremdvergabe der Pflege der städt. Grünanlagen seit Jahrzenten resultiert aus Aufgabenmehrungen bei gleichzeitigem Abbau von eigenem Personal. Das verbleibende qualifizierte (eigene) Personal führt anspruchsvolle gärtnerische Arbeiten aus. Die Fremdfirmen werden für maschinelle Pflegearbeiten und einfache gärtnerische Arbeiten beauftragt.

Externe Personalaufwendungen sind als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder als Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalt eingeplant und können bei Bedarf dort nachgelesen werden.

Das Baudezernat beantwortet die Anfrage der WLH abschließend mit der Auflistung der Maßnahmen, aus denen externe Dienstleistungen entstehen (Anlage 4).

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Antrag der WLH zum UA OPC vom 26.06.2014 (Anlage 1) genannten Unterlagen zur Fremdvergabe im Bereich der Grünflächen (16 Seiten) das Leistungsverzeichnis der Vergabe ist. Das Verzeichnis wurde seitens der Verwaltung am 27.06.2014 per Mail an Frau Lukat übermittelt.

Der Antrag der WLH ist somit hinreichend beantwortet, ein TOP zum nächsten UA OPC ist nicht mehr notwendig.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag der WLH ist beantwortet, ein TOP zum nächsten UA OPC ist nicht notwendig.