Sachverhalt:
Anlass der Vorlage
Anträge vom 26.06.2014/ 20.11.2014 der WLH
zum UA OPC/zum HFA.
Erläuterungen
Die
WLH beantragt mit Schreiben vom 26.06.2014 (Anlage 1) sowie vom 20.11.2014
(Anlage 2) inhaltlich eine Zusammenstellung aller outgesourcten Maßnahmen im Bereich
des Technischen Dezernates. Hierbei werden exemplarisch Beispiele genannt.
Stetig
auftretende Leistungen können bei der Stadt Haan durch das eigene Fachpersonal
abgedeckt werden.
Das
Baudezernat hat mit Vorlage zum UA OPC (SV-Nr. III/007/2014, Anlage 3) ausgeführt,
dass es ich bei den geforderten Maßnahmen nicht um Outsourcing handelt.
Vielmehr werden externe Sachaufwendungen bei einigen wenigen Sachverhalten
notwendig. Hierbei handelt es sich grundsätzlich um abzudeckende
Bedarfsspitzen, regelmäßige Fremdvergabe (unter Einbeziehung der
Fachausschüsse) und/oder Maßnahmen, welche nicht wirtschaftlich durch die Stadt
Haan zu erbringen sind.
Bei
strengerer Betrachtung kann bei folgenden Fremdvergaben von Outsourcing
ausgegangen werden:
Seit
vielen Jahren verfolgt die Stadtverwaltung den Einsatz von Fremdfirmen bei
Reinigungsdienstleistungen. Diese Verfahrensweise entspricht den Empfehlungen
der KGSt. und wurde von der GPA (Bericht aus 2009) befürwortet. Die
verbleibenden städt. Reinigungskräfte werden in sensiblen Bereichen (Vertraulichkeit,
besondere Hygiene) eingesetzt.
Die
Fremdvergabe der Pflege der städt. Grünanlagen seit Jahrzenten resultiert aus
Aufgabenmehrungen bei gleichzeitigem Abbau von eigenem Personal. Das verbleibende
qualifizierte (eigene) Personal führt anspruchsvolle gärtnerische Arbeiten aus.
Die Fremdfirmen werden für maschinelle Pflegearbeiten und einfache gärtnerische
Arbeiten beauftragt.
Externe
Personalaufwendungen sind als Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen oder
als Sonstige ordentliche Aufwendungen im Haushalt eingeplant und können bei
Bedarf dort nachgelesen werden.
Das
Baudezernat beantwortet die Anfrage der WLH abschließend mit der Auflistung der
Maßnahmen, aus denen externe Dienstleistungen entstehen (Anlage 4).
Es
wird darauf hingewiesen, dass die im Antrag der WLH zum UA OPC vom 26.06.2014
(Anlage 1) genannten Unterlagen zur Fremdvergabe im Bereich der Grünflächen (16
Seiten) das Leistungsverzeichnis der Vergabe ist. Das Verzeichnis wurde seitens
der Verwaltung am 27.06.2014 per Mail an Frau Lukat übermittelt.
Der
Antrag der WLH ist somit hinreichend beantwortet, ein TOP zum nächsten UA OPC
ist nicht mehr notwendig.
Beschlussvorschlag:
Die
Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Antrag der WLH ist beantwortet,
ein TOP zum nächsten UA OPC ist nicht notwendig.