Betreff
Querung der Flurstraße (K 16) in Höhe der Einmündungen "Am Kauerbusch"
Vorlage
66/009/2014
Art
Beschlussvorlage

Anlass:

 

Im Rahmen der Diskussion zur Schulwegsicherung im Bereich der Dieker Straße wurde in der letzten SUVA-Sitzung auch der Kreuzungspunkt Flurstraße/Am Kauerbusch angesprochen. An dieser Stelle kreuzen viele Schüler des Gymnasiums die Kreisstraße. Die Verwaltung wurde beauftragt, für die nächste Sitzung eine Stellungnahme aus verkehrstechnischer Sicht vorzulegen.

Der Kreis hat die Querungssituation im Sommer 2014 untersucht und auch eine Verkehrszählung vorgenommen. Das Ergebnis der Untersuchung liegt vor und wird nachfolgend erläutert.

 

 

 

Sachverhalt:

 

Bei der Flurstraße handelt es sich um eine klassifizierte Straße, hier die Kreisstraße 16, welche in ihrer Funktion überörtlichen Verkehr aufzunehmen und weiterzuleiten hat. Sie dient zudem als Autobahnzubringer zu den Anschlussstellen Haan-West und Haan-Ost der Autobahn A 46. Mit einem Verkehrsaufkommen von ca. 12.750 Kfz in 24 Stunden zählt die K 16 zu den durchschnittlich belasteten Kreisstraßen im Kreis Mettmann.

In der betroffenen Örtlichkeit befindet sich keine Querungshilfe für Fußgänger. Das Tempolimit ist mit den innerstädtisch vorgegebenen 50 km/h gesetzlich geregelt. Grundsätzlich gilt, dass im Verlauf einer solchen klassifizierten Hauptverkehrsstraße nicht an jeder zuführenden / untergeordneten Straße Querungshilfen für Fußgänger geschaffen werden können. Dies würde die Funktion der Straße und deren Verkehrsfluss unterbinden. Innerstädtische Staus, mehr Abgase und Lärm wären nicht auszuschließen.

Um ein genaueres Bild von der Verkehrssituation auf der Flurstraße zu bekommen, hat der Kreis eine Ortsbesichtigung durchgeführt, bei der die morgendlichen (7 – 8 Uhr) Querungen der Schülerinnen und Schüler beobachtet wurden. So konnten in dem genannten Zeitraum 23 jugendliche Radfahrerinnen und Radfahrer ermittelt werden, welche die Flurstraße „Am Kauerbusch“ heraus in Richtung Sedanstraße überquerten. Verkehrsunsichere Situationen wurden dabei nicht festgestellt. Dies erklärt sich durch die guten Sichtverhältnisse in beide Fahrtrichtungen der Flurstraße und die ausreichenden „Lücken“ im Kfz-Verkehr. So musste kein/e Schülerin/Schüler länger als eine Minute bis zur Querung warten. Wie bereits erwähnt, handelte es sich bei den Schülerinnen und Schüler um Jugendliche, welche die dortige Verkehrssituation souverän meisterten. Unsichere Verkehrsteilnehmer dagegen können, z.B. auf dem Weg zum Gymnasium, die Ampel an der Kreuzung Dieker Straße / Böttinger Straße zur Querung nutzen. Insofern besteht – insbesondere für Schulkinder – keine unbedingte Notwendigkeit, die K 16 in Höhe der Straße „Am Kauerbusch“ zu queren.

Abschließend bleibt zu erwähnen, dass bei der Beobachtung keine gefährliche Verkehrssituation erkannt wurde. Auch eine Unfalluntersuchung der Kreispolizeibehörde zeigt keine Auffälligkeiten oder weist einen Unfallhäufungspunkt aus. Der Kreis wird daher an dieser Stelle keine Baumaßnahmen vornehmen.

Zur Unterstützung der dort querenden (insbesondere) Schülerinnen und Schüler hat der Kreis die Kreispolizeibehörde und die Kreisordnungsbehörde gebeten, die Flurstraße (in Höhe „Am Kauerbusch“) mit in die Standortliste der Geschwindigkeitsüberwachung aufzunehmen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Baumaßnahmen sind hier nicht erforderlich.