Betreff
Ohligser Straße (L 288) ? Endausbau durch den Landesbetrieb Straßen.NRW ? Sichere Wege für Fußgänger und Radfahrer
hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 24.11.2014
Vorlage
66/010/2014
Art
Antrag

Anlass:

Die CDU-Ratsfraktion beschreibt in ihrem Antrag vom 24.11.2014 die derzeitige unzufriedenstellende bauliche und verkehrliche Situation entlang der Ohligser Straße zwischen „Pütt“ und „Am Schlagbaum“. Sie bittet die Verwaltung konkrete Informationen von der Landesebene einzuholen, wann der schon lange angekündigte Ausbau der L 288 erfolgen soll. Sofern der Ausbau nicht kurzfristig durchgeführt wird, fordert die CDU die Schaffung provisorischer Sicherungsmaßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW.

 

 

Sachverhalt:

Der Ausbau der Ohligser Straße wurde bereits in den 1990er Jahren zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Haan vereinbart. Die Neugestaltung sollte in drei Bauabschnitten erfolgen. Der Erste erstreckte sich von der Einmündung in die B 228 (Düsseldorfer Straße) bis zum Kreisverkehr „Am Schlagbaum“, und wurde bis 1997 auch fertig gestellt. Im zweiten und dritten Bauabschnitt sollten dann die restlichen Flächen neugestaltet werden. Der Landesbetrieb war zuständig für den Ausbau der Fahrbahn und des geplanten kombinierten Geh-/Radweg. Die Stadt Haan hatte die Kosten für die Stellplätze und Pflanzflächen zu tragen. Die Verwaltung stellte hierfür im Jahr 1995 einen Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf.

Zur Umsetzung der Bauabschnitte Zwei und Drei ist es bis heute nicht gekommen. Der Landesbetrieb hatte das Projekt wiederholt verschoben. In Folge der Umstrukturierung und der damit verbundenen geänderten Zuständigkeiten beim Landesbetrieb, verlor der Ausbau der Ohligser Straße an Priorität. Um zumindest die Verkehrssicherheit sicher zu stellen, wurden im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen einzelne Teilflächen der Fahrbahn erneuert. Damit demonstriert der Landesbetrieb seine Absicht, eine grundhafte Sanierung  nicht weiter zu verfolgen. Seit Jahren erhält die Stadt Haan diese immer gleich lautende Antwort.

Die Verwaltung beabsichtigt daher, zwischen der Einmündung „Heideweg“ und „Sombers“ entlang der südöstlichen Seite der Ohligser Straße einen Gehweg herzustellen, und hat für den Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe von 60.000,- € beantragt. Bisher ist dieser Abschnitt nur mit einer wassergebundenen Decke befestigt. Teilweise fehlt selbst diese ganz. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist der „Gehweg“ praktisch nicht nutzbar. Eine Beleuchtung ist in diesem Bereich bereits vorhanden. Somit befindet sich hier für die Schulkinder aus dem Bereich Tenger die einzige Möglichkeit über einen beleuchteten Weg zur Schule „Steinkulle“ zu gehen. Ein, wenn auch nicht üppiger, Ausbau des Gehweges in diesem Bereich wäre somit nicht nur eine längst überfällige wesentliche Verbesserung für die Fußgänger und Anwohner, sondern diente in erster Linie der Schulwegsicherung für die Kinder der Grundschule.

Ein darüber hinaus gehender Alleingang der Stadt Haan für die Anlage von Stellplätzen und Pflanzflächen ist weder finanziell noch baulich sinnvoll. Die Kosten wären, im Gegensatz zu der ursprünglich mit dem Landesbetrieb vereinbarten Variante, ausschließlich von der Stadt zu tragen. Zudem wären die Anlagen ohne Abstimmung mit den Planungen des Landesbetriebs „ins Blaue hinein geplant“, und müssten schlimmstenfalls bei einem nachfolgenden Ausbau der Fahrbahn abgerissen werden.

Die Verwaltung hat den Landesbetrieb nunmehr schriftlich aufgefordert, zu der Problematik Stellung zu nehmen. Sobald eine Antwort vorliegt, wird sie dem Ausschuss berichten.

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.