hier: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 24.11.2014
Anlass:
Die CDU-Ratsfraktion beschreibt in ihrem Antrag vom
24.11.2014 die derzeitige unzufriedenstellende bauliche und verkehrliche
Situation entlang der Ohligser Straße zwischen „Pütt“ und „Am Schlagbaum“. Sie
bittet die Verwaltung konkrete Informationen von der Landesebene einzuholen,
wann der schon lange angekündigte Ausbau der L 288 erfolgen soll. Sofern der
Ausbau nicht kurzfristig durchgeführt wird, fordert die CDU die Schaffung
provisorischer Sicherungsmaßnahmen durch den Landesbetrieb Straßen.NRW.
Sachverhalt:
Der Ausbau der Ohligser Straße wurde bereits in den 1990er
Jahren zwischen dem Landesbetrieb und der Stadt Haan vereinbart. Die
Neugestaltung sollte in drei Bauabschnitten erfolgen. Der Erste erstreckte sich
von der Einmündung in die B 228 (Düsseldorfer Straße) bis zum Kreisverkehr „Am
Schlagbaum“, und wurde bis 1997 auch fertig gestellt. Im zweiten und dritten
Bauabschnitt sollten dann die restlichen Flächen neugestaltet werden. Der
Landesbetrieb war zuständig für den Ausbau der Fahrbahn und des geplanten
kombinierten Geh-/Radweg. Die Stadt Haan hatte die Kosten für die Stellplätze
und Pflanzflächen zu tragen. Die Verwaltung stellte hierfür im Jahr 1995 einen
Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Düsseldorf.
Zur Umsetzung der Bauabschnitte Zwei und Drei ist es bis
heute nicht gekommen. Der Landesbetrieb hatte das Projekt wiederholt
verschoben. In Folge der Umstrukturierung und der damit verbundenen geänderten
Zuständigkeiten beim Landesbetrieb, verlor der Ausbau der Ohligser Straße an
Priorität. Um zumindest die Verkehrssicherheit sicher zu stellen, wurden im
Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen einzelne Teilflächen der Fahrbahn erneuert.
Damit demonstriert der Landesbetrieb seine Absicht, eine grundhafte
Sanierung nicht weiter zu verfolgen.
Seit Jahren erhält die Stadt Haan diese immer gleich lautende Antwort.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, zwischen der Einmündung
„Heideweg“ und „Sombers“ entlang der südöstlichen Seite der Ohligser Straße
einen Gehweg herzustellen, und hat für den Haushaltsplan 2015 Mittel in Höhe
von 60.000,- € beantragt. Bisher ist dieser Abschnitt nur mit einer
wassergebundenen Decke befestigt. Teilweise fehlt selbst diese ganz. Für
mobilitätseingeschränkte Personen ist der „Gehweg“ praktisch nicht nutzbar.
Eine Beleuchtung ist in diesem Bereich bereits vorhanden. Somit befindet sich
hier für die Schulkinder aus dem Bereich Tenger die einzige Möglichkeit über
einen beleuchteten Weg zur Schule „Steinkulle“ zu gehen. Ein, wenn auch nicht
üppiger, Ausbau des Gehweges in diesem Bereich wäre somit nicht nur eine längst
überfällige wesentliche Verbesserung für die Fußgänger und Anwohner, sondern
diente in erster Linie der Schulwegsicherung für die Kinder der Grundschule.
Ein darüber hinaus gehender Alleingang der Stadt Haan für die
Anlage von Stellplätzen und Pflanzflächen ist weder finanziell noch baulich
sinnvoll. Die Kosten wären, im Gegensatz zu der ursprünglich mit dem
Landesbetrieb vereinbarten Variante, ausschließlich von der Stadt zu tragen.
Zudem wären die Anlagen ohne Abstimmung mit den Planungen des Landesbetriebs
„ins Blaue hinein geplant“, und müssten schlimmstenfalls bei einem
nachfolgenden Ausbau der Fahrbahn abgerissen werden.
Die Verwaltung hat den Landesbetrieb nunmehr schriftlich
aufgefordert, zu der Problematik Stellung zu nehmen. Sobald eine Antwort
vorliegt, wird sie dem Ausschuss berichten.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.