Betreff
Stellenplan der Stadt Haan für das Jahr 2009
Vorlage
10/016/2009
Art
Beschlussvorlage

Inhalt

 

1.           Rechtsgrundlage

2.           Aufstellung des Stellenplans

2.1                Stellen der Beamtinnen/Beamten (derzeitige Regelung)

2.2                Stellen der Beamtinnen/Beamten (neue Regelung)

2.3                Stellen der Tariflich Beschäftigten

2.4                Umstellung auf NKF

2.5                   Entwicklung der Anzahl der Stellen

2.6                   Umfang des Stellenplans

3.             Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2009

4.            Personalhaushalt

4.1                Allgemeines

4.2                Leistungsentgelte

4.3                Strukturdaten

4.4                Entwicklung der Personalkosten

4.5                Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen

5.            Weiteres Verfahren

6.            Anlagen


1.       Rechtsgrundlage

Nach § 79 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz, der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW) ist der Stellenplan für die Beamtinnen/Beamten und Tariflich Beschäftigten Anlage des Haushaltsplanes.

Laut §§ 1 und 8 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ist dem Haushaltsplan der Stel­len­plan, der die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen/Beamten und nicht nur vorüber­ge­hend Tariflich Beschäftigten aus­weisen muss, beizu­fügen. Anzahl und Be­wertung der Stellen sind anzugeben. Die Form des Stellen­plans ist in den Verwaltungsvor­schriften zur Gemeindehaushalts­verordnung vor­gegeben.

 

2.         Aufstellung des Stellenplans

2.1       Stellen der Beamtinnen/ Beamten (derzeitige Regelung)

           

Nach § 26 Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) werden Obergrenzen für Beförde­rungsämter festgelegt. Mit dem "Dienstrechtsreformgesetz“ aus dem Jahre1997 ist die prozentu­ale Verteilung zwischen dem Ein­gangsamt und dem ersten Beförderungsamt einer Laufbahn entfallen. Inzwi­schen ist A 7 Eingangsamt für die Laufbahn des mittleren Dienstes. Die Verord­nung zur Festsetzung besonderer Stellenober­grenzen in den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Stellenober­grenzenverordnung - StOV-Gem -) lässt abwei­chend von § 26 BBesG andere Obergrenzen für Beförde­rungs­ämter zu. Nach § 26 Abs. 1 BBesG dürfen die Anteile der Beförderungsämter in den einzel­nen Laufbahnen nach Maß­gabe sachgerechter Bewertung nicht überschreiten:

   im mittleren Dienst                    in der Besoldungsgruppe A 8                30 v. H.,

                                                   in der Besoldungsgruppe A 9                  8 v. H.,

   im gehobenen Dienst     in der Besoldungsgruppe A 11              30 v. H.,

                                                   in der Besoldungsgruppe A 12              16 v. H.,

                                                   in der Besoldungsgruppe A 13                6 v. H.,

   im höheren Dienst                     in den Besoldungsgruppen

A 15, A 16 und B 2 zusammen                40 v. H.

Die Stellenobergrenzenverordnung (StOV Gem) - Neufassung vom 10.05.2005 - lässt abwei­chend von § 26 Abs. 1 BBesG für kreisangehörige Gemeinden bis 30.000 Ein­wohner/innen für „Laufbahnbeamtinnen/beamte“ zu:

- im gehobenen Dienst:             bis zu 6 Stellen der Besoldungsgruppe A 13 und bis zu 7 Stellen der Besoldungsgruppe A 12

- im höheren Dienst:                 können Stellen bis A 14 ausgewiesen werden

Wird eine Stellenobergrenze nicht ausgeschöpft, kann der verbleibende Anteil dem der niedrigeren Besoldungsgruppe der gleichen Laufbahn hinzugerechnet werden.

Aufgrund der StOV Gem werden die Stellen der Feuer­wehr und der ARGE "ausgesondert" und bleiben bei der Ermittlung der Stellenobergrenzen unbe­rücksichtigt.

2.2       Stellen der Beamtinnen/ Beamten (neue Regelung)

Mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen  (Landtagsdrucksache 14/7792) soll die Stellenobergrenzen- verordnung vom 10.5.2005 aufgehoben und der § 26 Abs. 1 Bundesbesoldungsgesetz für die Kommunen in NRW außer Kraft gesetzt werden (dadurch entfallen die unter Ziff. 2.1 aufgeführten Vorschriften).

Hintergrund dieser Gesetzesänderung ist, dass das bisherige System der  von der Einwohnerzahl abhängigen Stellenobergrenzen aufgrund neuer Entwicklungen (Verwaltungsstrukturreform, neue Formen interkommunaler Zusammenarbeit) als Instrument zur Begrenzung von Personalkosten nicht mehr sachgerecht ist. 

Zu diesem Gesetzentwurf hat es am 5.2.2009 eine Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss des Landes gegeben. Das Gesetz soll zeitnah verabschiedet und rückwirkend ab 1.1.2008 in Kraft treten.

 

2.3       Stellen der Tariflich Beschäftigten

Die Vergütungsgruppen der Angestellten und Lohngruppen der Arbeiter/innen entfielen mit dem Inkrafttreten des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) zum 01.10.2005. Die bisherigen Angestellten und Arbeiter/innen wurden als „Tariflich Beschäf­tigte“ zum 01.10.2005 in die neuen Entgeltgruppen nach dem TVöD übergeleitet. Im Stellenplan erfolgt die entsprechende Ausweisung.

Für die Stellen der Tariflich Beschäftigten sind keine Regelungen über Stellenobergrenzen bzw. über Anteile in Laufbahnen zu berücksichtigen.

 

2. 4   Umstellung auf NKF

Mit der Einführung des NKF erfolgt eine Umstellung der Ausweisung von Stellen auf eine Vollzeitverrechnung. In der Vergangenheit wurde dies nicht konsequent durchgeführt. So wurden bisher (teilweise) 2 Teilzeitkräfte auf einer Stelle geführt (z. B. bei den Badewärterinnen und den Reinigungskräften) und es wurden einzelne Teilzeitkräfte auf einer „ganzen“ Stelle geführt.  Durch die Umstellung erfolgt jetzt eine genaue Ausweisung der Stellenanteile im Stellenplan. Insgesamt führt diese Umstellung zu einer Verringerung der ausgewiesenen Stellen.

Außerdem werden die einzelnen Stellenanteile bei den entsprechenden Produkten ausgewiesen. So ist im Haushaltsplan sofort erkennbar, wie viel Personal welche Produkte erfordern. 

 

 


2.5       Entwicklung der Anzahl der Stellen

 

 

Jahr

Anzahl der Stellen *)

Abweichung zum Vorjahr v. H.

Beamte

Tariflich Beschäftigte

Insgesamt

1995

62

232

294

---

1996

62

230

292

-0,7

1997

63

224

287

-1,7

1998

62

216

278

-3,1

1999

63

218

281

*) Die Anzahl der Stellen für die Jahre bis einschl. 2003 wurde um die Anzahl der Stellen der ausge­sonderten Stadtwerke reduziert.

 
 1,1

2000

66

219

285

 1,4

2001

69

216

285

 0,0

2002

67

218

285

 0,0

2003

64

209

273

       -4,2

2004

64

212

276

 1,1

2005

65

213

278

 0,7

2006

68

209

277

-0,3

  2007

     68

       212

280

         1,0

  2008

69

210

279

- 0,3

 2009*

69

198,2

267,2

 

 

* Mit Einführung des NKF im Jahre 2009 erfolgt die Umstellung auf eine Vollzeitverrechnung.

   Dadurch ergibt sich eine Verringerung der Stellen.  

 

 

 

2.6       Umfang des Stellenplans

 

Der Stellenplan (Anlage 1) umfasst in dieser Reihenfolge:

 

·      Stellenplan                  Teil A: Beamtinnen/Beamte

·      Stellenübersicht          Teil A: Aufteilung nach der Gliederung

                                                    - Beamtinnen/Beamte -  

·      Stellenplan                  Teil B: Tariflich Beschäftigte

·      Stellenübersicht          Teil B:  Aufteilung nach der Gliederung

- Tariflich Beschäftigte -

·      Stellenübersicht          Teil B:  Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit

-  Beamtinnen/Beamte zur Anstellung –

·      Stellenübersicht          Teil B:  Dienstkräfte in der Probe- oder Ausbildungszeit

                                                                             - Nachwuchskräfte und informatorisch

beschäftigte Dienstkräfte –

 

 


3.       Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2009

· Tariferhöhung von 2,8 % für die Tariflich Beschäftigten (ab 1.1.2009) und Einmalzahlung in Höhe von 225 €  je Vollzeitkraft

·      Für die Beamtinnen/Beamten sind die z. Zt. laufenden Tarifverhandlungen der Länder maßgebend, weil diese Ergebnisse auf die kommunalen Beamtinnen/Beamten übertragen werden. Weil in den vergangenen Jahren die Ergebnisse zeitverzögert auf die Beamtinnen/Beamten übertragen wurden, ist im Entwurf des Haushaltes 2009 eine Erhöhung von 5 % ab dem 1.7.2009 in Höhe von ca. 74.000 € eingeplant. Nach jüngsten Äußerungen des Ministerpräsidenten ist jedoch davon auszugehen, dass die Regelung für die tariflich Beschäftigten zeitgleich auf die Beamtinnen/ Beamten übertragen wird. Dies könnte (je nach Erhöhung) zu Mehrausgaben führen, die bisher nicht eingeplant sind. Sollten die Tarifverhandlungen bis Ende März abgeschlossen sein, kann das Ergebnis noch in den Haushalt 2009 eingepflegt werden. 

 

4.         Personalhaushalt

4.1       Allgemeines

Die Personalausgaben umfas­sen die Besoldungen der Beamtinnen/Beamten und Entgelte der Tariflich Beschäftigten sowie die Abgaben und Umlagen.  

Es sind ab 2009 durch die Einführung des NKF Mittel für die Rücklagenbildung (Pensionsrückstellung/Altersteilzeit) einzuplanen. Es handelt sich für 2009 um einen  Betrag von 0,770 Mio. €.  Da diese Aufwendungen zahlungsunwirksam sind, entsteht durch NKF kein zusätzlicher Finanzbedarf. Durch diese Darstellung wird der Ressourcenverbrauch transparenter.  

Die Darstellung der Personalkostenentwicklung ab dem Jahre 2009 ist entsprechend anders zu strukturieren (siehe Ziff. 4.4).  

 

4.2    Leistungsentgelte

          Gem. § 18 TVöD wurde  ab dem 1.1.2007 ein Leistungsentgelt eingeführt. Nach über einem Jahr Vorberatung in der „Leistungsentgeltkommission“ konnte am 21.9.2007 die Dienstvereinbarung zur Einführung leistungs- und erfolgsorientierter Entgelte von der Vorsitzenden des Personalrates und dem Bürgermeister unterzeichnet werden.

Die Dienstvereinbarung gilt ab 1.1.2008. Ab diesem Zeitpunkt sollte das Leistungsentgelt als Leistungsprämie auf der Basis von Zielvereinbarungen für die Tariflich Beschäftigten und die Beamtinnen und Beamten gewährt werden. Für die Tariflich Beschäftigten beträgt die Leistungsprämie 1% der Jahresbruttoentgelte (ca. 77.000 €). Für die Beamtinnen und Beamten hat der Rat mit Beschluss vom 12.2.2008 Mittel in Höhe von 25.000 € bereitgestellt.

Kurz vor der Umsetzung der Dienstvereinbarung hat der Städte- und Gemeindebund mitgeteilt, dass die Beamtinnen und Beamten nicht in die für die Tariflich Beschäftigten geltenden Regelungen einbezogen werden dürfen. Eine Einbeziehung wäre mangels entsprechender Rechtsgrundlage ein Verstoß gegen § 2 Bundesbesoldungsgesetz sowie gegen § 6 Landesbesoldungsgesetz.

 

Da es bedingt durch die Personalstruktur in den Kommunen zu erheblichen Problemen führt, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten aufgrund der derzeit geltenden Rechtslage nicht möglich ist, soll mit dem Gesetzentwurf zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen in Nordrhein-Westfalen  (siehe auch Ziff. 2.2)  die Möglichkeit geschaffen werden, auch die Beamtinnen und Beamten in die jeweils geschlossenen Dienstvereinbarungen aufzunehmen.

Wegen der o. a. Problematik, wurde die Einführung des Leistungsentgeltsystems  auf den 1.1.2009 verschoben. Die Auszahlung des Leistungsentgeltes erfolgt für das Jahr 2008 im „Gießkannenprinzip“.

Die Zielvereinbarungen für das Jahr 2009 werden z. Zt. abgeschlossen.  Für das Jahr 2010 und folgende muss die Zielvereinbarung jeweils bis zum 31.12. des Vorjahres abgeschlossen werden.

         

4.3    Strukturdaten

· Das Rechnungsergebnis 2008 beträgt                                        13,560 Mio. €.

· Der für das Haushaltsjahr 2009 vorgelegte Haushalt

veranschlagt                                                                           14,370 Mio. €.

Die Mehrkosten 2009 gegenüber 2008  von                                   0,810 Mio. €

setzen sich wie folgt zusammen:

-       Tariferhöhung bei den Tariflich Beschäftigten                           rd. 0,260 Mio. €

-       Einmalzahlung bei den Tariflich Beschäftigten                           rd. 0,057 Mio. €

-       Besoldungserhöhung bei den Beamtinnen/Beamten                  rd. 0,074 Mio. €

-       Dienstalterssteigerungen/Beförderungen                                   rd. 0,039 Mio. €

-       Leistungsentgelte (Auszahlung von 2008 in 2009)                    rd. 0,077 Mio. € 

-   Auswirkungen von Neueinstellungen/ Übernahme

nach Ausbildung in 2008 ( *1)                                                            rd. 0,305 Mio. € 

-  Auswirkungen von neuen Stellen in 2009 (*2)                          rd. 0,172 Mio. €

Gesamt:                                                                                     rd. 0,984 Mio. €          

Minderausgaben

-  Auswirkungen durch Ausscheiden von Mitarbeiter-

    innen/Mitarbeitern                                                                               ./.  rd. 0,174 Mio. €

                         

Mehrkosten                                                                                                   0,810 Mio. €

 

*  1   Die Mehrausgaben sind  hauptsächlich begründet durch folgende,

          im Jahre 2008 neu eingerichtete Stellen:

Stelle 10/35 PC Support

Stelle 23/16 Stadtmarketing

Stelle 51/7   Jugendhilfeplanung

Stelle 51/3   Aufsuchende Jugendarbeit

Stelle 51/43 Kindertageseinrichtung (0,8 Stelle)

Stelle 51/58 Sozialer Dienst  nach SGB  (0,5 Stelle)

Stelle 65/22 Projekte Stadtbücherei/Umkleidegeb. Sportplatz                    

Stelle 65/23 Gymnasium u. a. Projekte

* 2 Mehrausgaben für in 2009 neu einzurichtende Stellen:

Stelle 51/26 Bezirkssozialdienst/Prävention

Stelle 51/27 Migration/Gremien

Stelle 60/16           Vergabestelle (0,7 Stelle)

Stelle 65/24 Energiemanagement/Umsetzung Klimaschutz

Stelle 70/16 Verwaltungsaufgaben Bauhof (0,5 Stelle)

 

4.4 Entwicklung der Personalkosten

 

Jahr

Haushaltsansatz

in Mio. EUR

Rechnungs-ergebnis

in Mio. EUR

Abweichung des Rechnungs-ergebnisses zu dem des Vorjahres

1999

11,13

11,36

1,8

2000

11,71

11,71

3,1

2001

11,70

11,72

0,1

2002

11,73

11,62

-0,9

2003

11,88

11,92

2,6

2004

12,35

12,40

4,0

2005

12,25

12,36

-0,3

2006

13,08

13,01

5,2

2007

13,13

12,99

-0,2

2008

13,84

13,56

4,3

 

ohne

Rückstellungen

mit

Rückstellungen

 

 

2009

14,37

15,14

 

5,9/11,65*

2010

14,60

15,39

 

 

2011

14,74

15,52

 

 

2012

14,94

15,73

 

 

 

*) Steigerung des Haushaltsansatzes gegenüber dem Vorjahr

 

 

Bei der o. a. Aufstellung bleiben Verbesserungen im Einnahmebereich unberücksichtigt. So sind z. B. durch die ARGE im Jahre 2008 Personalkosten in Höhe von ca. 374.000         erstattet worden.

 

 

 

5.         Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen

Die Stellen der Beamtinnen/Beamten sind aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu bewerten. Die sachgerechte Stellenbewertung erfolgt hier nach dem Stellenbewer­tungs­gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Ver­waltungsvereinfachung (KGSt). Bei verschiedenen Bewertungskriterien werden Punktwerte ermittelt, die Addi­tion erbringt die Zuordnung zu einer Besoldungs­gruppe.

Ergeben sich Stellenüber­hänge an Stellen für Beförderungsämter, so ist in entsprechendem Ausmaß bei der Gesamtzahl der Planstellen der betroffenen Besoldungsgruppen der Vermerk „ku“ (künftig umzuwandeln bzw. künftig zu überprüfen) oder „kw“ (künftig wegfallend) anzubringen.

In den Jahren 1988, 1993, 1998 und 2006 wurden sämtliche Stellen der Beamtinnen/Beamten bewertet.

Die Eingruppierungen der Tariflich Beschäftigten erfolgen bis zur Vereinbarung neuer Eingruppierungsmerkmale nach den bisherigen Eingruppie­rungsmerkmalen des BAT bzw. BMT-G. Die Zuordnung in die entsprechende Ent­geltgruppe erfolgt nach der Überleitungstabelle.

Ursprünglich wurde davon ausgegangen, dass die  Eingruppierungsmerkmale  nach dem TVöD (seit 1.10.2005 in Kraft) bis Ende 2006 vorliegen. Inzwischen sind 3 1/2 Jahre vergangen, ohne dass neue Eingruppierungsrichtlinien vorliegen. Dies erschwert die Stellenbewertung der Tariflich Beschäftigten erheblich.

Die Ergebnisse der im Jahre 2008 durchgeführten Stellenbewertungen sind, soweit sich Veränderungen ergeben haben, in den Stellenplanentwurf 2009 eingeflossen. 

Die Bewertung der Stellen der Beamtinnen/Beamten und der Tariflich Be-schäftigten wird hier seit Mitte der 80er Jahre durch die Stellenbewertungs-kommission (als Empfehlung für den Verwal­tungsvorstand) vorgenommen.

 

6.         Weiteres Verfahren

Die "Einbringung" des Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan erfolgt in der Sit­zung des Rates am 17.2.2009.

Die Verwaltung schlägt eine Beratung des Stellenplanes am 5.3.2009 im Arbeitskreis Personal + Organisation vor. Entsprechend den Ter­minen für die Bera­tung bzw. Beschlussfas­sung über die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Finanz­plan (HFA am 17. bzw. 24.3.2009 und Rat am 31.3.2009) kann dann jeweils grund­sätzlich in öffentlicher (bei Bedarf ergänzend in nichtöffentlicher) Sit­zung die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung erfolgen.

          Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte wurden bei der Erstellung des Stellenplanes beteiligt.  Beiden wurde der vorliegende Entwurf zugeleitet. Soweit Stellungnahmen erfolgen, werden diese umgehend nachgereicht.

 

 

 

 

7.         Anlagen

Über den Verwaltungsentwurf zum Stellenplan (Anlage 1) hinaus sind Anlagen beigefügt, die die Stellenbesetzung und die Änderungsvorschläge (Anlagen 2 und 3) erkennen lassen.

 

Die Anlagen 2 und 3  (Stellenverteilung auf Produkte/Stellenbesetzung und die entsprechenden Erläuterungen,  sowie ggf. die Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstel­lungsbeauftrag­ten sind nur für die nichtöffentliche Beratung bestimmt.

 

 

Anlage       1.                 Stellenplan 2009

2.                                Stellenverteilung auf Produkte  und Stellenbesetzung

- Beamtinnen/Beamte und Tariflich Beschäftigte-

3.                                Erläuterungen

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

„Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2009 wird entsprechend dem in  Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet.“

 

 

Finanz. Auswirkung:

siehe Sachverhalt