Betreff
Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes
hier: Festlegung der Standorte für das Jahr 2015
Vorlage
66/011/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Zwischen Rat und Verwaltung wurde vereinbart, das kommunale Geschwindigkeitsmessgerät jährlich an ca. 5 Standorten einzusetzen. Auf Vorschlag der Verwaltung werden 4 bis 5 Standorte, ausschließlich auf Gemeindestraßen, benannt. Die Straßenverkehrsbehörde legt zu Beginn eines jeden Jahres die Einsatzstellen des Messgerätes fest. Das Messgerät wird dann für jeweils ca. eine Woche installiert. Anschließend wertet die Straßenverkehrsbehörde die Ergebnisse aus. Bei Auffälligkeiten werden die Ergebnisse an die Polizei weitergeleitet.

 

Für 2015 schlägt die Verwaltung folgende Standorte vor:

Ø Dieker Straße gegenüber der Schule (Bürgerwunsch)

Ø Bachstraße in Höhe von Haus-Nr. 52 (Bürgerwunsch)

Ø Adlerstraße zwischen Amselweg und Gymnasium (Wunsch der Politik)

Ø Turnstraße (Seniorenbeirat)

Ø Friedrichstraße (Seniorenbeirat)

 

Weitere Wünsche seitens der Polizei und dem Ausschuss werden gerne entgegengenommen.

 

Beschlussvorschlag:

 

Nach Beratung im Ausschuss.