Sachverhalt:
Anlass der
Vorlage
Anlässlich der ersten Sitzung im Jahr 2015 möchte die
Verwaltung auf die aktualisierte Liste zum Straßensanierungsprogramm hinweisen.
Die 2005 angenommene jährliche Preissteigerung von 1,5 % pro Jahr ist aufgrund
von extremen Preissteigerungen, u.a. im Bitumenbereich, nicht mehr aktuell.
Deshalb wurde eine weitere Spalte in die Tabelle eingefügt. Hier ist die
Preissteigerung über den Baupreisindex des Landes NRW berücksichtigt. Dieser
liegt deutlich über der durchschnittlichen Steigerungsrate von 1,5%/a. Bezogen
auf das Jahr 2005 ergibt sich für das Jahr 2015 ein Faktor von 111,6/80,8=
1,381.
Ausgangslage
In seiner Sitzung am 06.07.2005 wurde dem BVFA
erstmalig ein von der Verwaltung erarbeitetes Straßensanierungsprogramm
vorgestellt. Wesentliche Grundlage des Programms war das Straßenschadenskataster
des Bauhofs. Es beschreibt das kommunale Anlagevermögen „Straße“ in ca. 400
Einzelabschnitten anhand von technisch begründbaren Kriterien, und erlaubt so
eine -weitestgehend- objektive Beurteilung des Straßenzustands.
Der
offensichtliche Sanierungsbedarf an den kommunalen Straßen wurde durch das
Kataster bekräftigt und dokumentiert. Allein der nachgewiesene Investitionsstau
belief sich zu diesem Zeitpunkt auf ca. 7,4 Mio Euro.
Die
als dringend erkannten Maßnahmen wurden gewichtet und in einer Prioritätenliste
zusammengefasst. Von den bis Ende 2014 über 30 vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen
wurden bisher lediglich 8 (!) realisiert. Somit ist das gesamte Sanierungsprogramm
in Verzug geraten und wird auch chronologisch nicht mehr planmäßig umgesetzt.
Einen
Überblick über die ursprünglich geplanten und tatsächlich umgesetzten Projekte
zeigt die nachfolgende Tabelle:
|
||||||||||||
Nr.
aus 2005 |
Straße |
Kosten |
Kosten |
Bauaus- |
Bauaus- |
Kosten |
Kosten |
Tats.
Baukosten realisiert/ Jahres-kosten
kumuliert aus Programm 2005 (ohne Steigerungs-rate) |
||||
von
- bis |
geschätzt |
realisiert |
führung |
führung |
kumuliert |
kumuliert |
||||||
geplant |
realisiert |
geplant |
realisiert |
|||||||||
€ |
€ |
€ |
€ |
|||||||||
1 |
Steinkulle |
60.000 |
74.000 |
2002 |
2006 |
60.000 |
74.000 |
945.000 |
||||
von
DB - Steinstr. |
|
|
|
|
|
7,83% |
||||||
4 |
Deller
Straße |
405.000 |
270.000 |
2007 |
2006/2007 |
465.000 |
344.000 |
1.780.000 |
||||
Am
Kauerb. - Schiensb. |
|
|
|
|
|
|
19,33% |
|||||
3 |
Kölner
Straße |
445.000 |
430.000 |
2006 |
2007/2008 |
910.000 |
774.000 |
|
||||
Bahnhofstr.
- Wilhelmstr. |
|
|
|
|
|
|
|
|||||
9 |
Eisenbahnstraße |
94.000 |
130.000 |
2008 |
2007/2008 |
1.004.000 |
904.000 |
|
||||
Bahnhof |
|
|
|
|
|
|
|
|||||
38 |
Eisenbahnstraße |
78.000 |
78.000 |
ff |
2007/2008 |
1.082.000 |
982.000 |
2.714.000 |
||||
Bahnhof
- Alte Ley |
|
|
|
|
|
|
36,18% |
|||||
6 |
Bismarckstraße |
170.000 |
197.000 |
2009 |
2009 |
1.252.000 |
1.179.000 |
3.665.000 |
||||
Martin-Luther-Str.
- Königstr. |
|
|
|
|
|
|
32,17% |
|||||
23 |
Wilhelmstraße |
530.000 |
456.000 |
2009 |
2009/2010 |
1.782.000 |
1.635.000 |
4.872.000 |
||||
Bahnhofstr.
- Thienh. Str. |
|
|
|
|
|
|
33,56% |
|||||
7 |
Königstraße Kaiserstr.- K.-A.-Jung-Platz |
350.000 |
440.000 |
2008 |
2014 |
2.132.000 |
2.075.000 |
|
||||
Als
Folge der zurückgestellten Maßnahmen entstehen erhebliche Unterhaltungskosten.
Allein für die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit in der Schillerstraße
und Königstraße musste der Bauhof in den letzten Jahren erheblichen
finanziellen Aufwand betreiben. Die Lebensdauer der Straßen wird dadurch jedoch
keineswegs verlängert. Weitere, erhöhte Unterhaltungskosten in den Folgejahren
sind unausweichlich, wenn die Straße nicht neu ausgebaut wird. Um weitere
Kosten zur Erhaltung zu vermeiden, ist die Erneuerung der aufgeführten Straßen
notwendig.
Das Straßennetz in Haan
Der Zustand des kommunalen Straßennetzes in der Stadt
Haan verschlechtert sich stetig und zusehends. Ein hoher Prozentsatz der
Straßen ist bereits heute baulich nicht mehr zufriedenstellend. Steigende
Verkehrsbelastungen infolge des wachsenden Schwerlastverkehrs mit immer höheren
Tonnagen zehren an der Bausubstanz. Die unvermeidlichen Straßenaufbrüche zur
Verlegung der Ver- und Entsorgungsleitungen tragen ebenfalls in hohem Maße zur
Zerstörung des Baukörpers bei.
Die Stadt Haan verfügt über ein kommunales Straßennetz von insgesamt ca.
80 km Länge. Als überörtliche Straßen kommen noch ca. 11 km Kreisstraßen und
ca. 14,5 km Landesstraßen auf dem Haaner Stadtgebiet hinzu.
In den Vorkriegsjahren war das Netz noch wenig
ausgebaut. Es beschränkte sich auf wenige Hauptverkehrswege. Erst in den 1950er
und 1960er Jahren erfolgte mit dem allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung die
wesentliche Erweiterung. Bis zum Jahr 1970 waren ca. 56 % der heutigen
Straßenkilometer gebaut, bis 1980 bereits ca. 83 %. Danach schwächte sich der
kommunale Straßenbau in Haan erstmals ab. Mit den Baugebieten „Brucherkotten“
und „Gewerbegebiet Haan-Ost“ erfolgte in den Achtzigern noch einmal eine kurze
Wiederbelebung des Straßenbaus, bevor er im letzten Jahrzehnt des vergangenen
Jahrhunderts fast gänzlich zum erliegen kam. Einzig die Böttinger Straße und
das Baugebiet „Wiedenhof“ konnten in diesem Zeitraum von der Verwaltung
realisiert werden. In den letzten Jahren wurden wieder einzelne Projekte
umgesetzt.
Straßenerneuerung
Die Erneuerung von
Straßen umfasst mindestens
- den Einbau
einer Deck- und Binderschicht, eventuell auch Tragschichten
- die Neupflasterung mit
Tragschichteinbau.
Projekte
dieser Art wurden in Haan innerhalb der letzten 20 Jahre, bis auf wenige
Ausnahmen, so gut wie nicht in Angriff genommen. Erst seit 2004 wurden wieder
Mittel in die Straßenerneuerung investiert. Einen kurzen Schub erfuhr der
Straßenbau erst infolge des bereits erwähnten Sanierungsprogramms zum Abbau des
Sanierungsstaus.
Netzerweiterung
Bis auf die Niederbergische Allee im Technologiepark Haan ist eine
Erweiterung des kommunalen Straßennetzes durch die Stadt Haan seit der
Erschließung des Baugebietes „Wiedenhof“ nicht mehr erfolgt. Das Straßennetz
verlängerte sich lediglich durch privat finanzierte Erschließungsgebiete wie z.
B. „Hasenhaus“, „Tenger“ oder „Altes Walzwerk “.
Wirtschaftliches Erhaltungsmanagement
Die Stadt Haan als kommunaler Straßenbaulastträger
muss sich der Verpflichtung zum pfleglichen und wirtschaftlichen Umgang mit dem
Anlagevermögen „Straße“ stellen. Um den Verkehrsteilnehmern jederzeit einen
optimalen, verkehrssicheren Straßenzustand gewährleisten zu können, dabei aber
die Gesamtwirtschaftlichkeit nicht außer Acht zu lassen, ist ein sinnvolles
Erhaltungsmanagement erforderlich.
Ziel eines
kommunalen Straßenbaulastträgers muss sein:
·
Verkehrssicherer
Straßenzustand für alle Verkehrsteilnehmer
- Wirtschaftliche Werterhaltung des
Anlagevermögens „Straße“
- Minimale Belästigung infolge Lärm,
Erscheinungsbild und Spritzwasser
Dabei
spielen die Besonderheiten des kommunalen Straßennetzes mit seinen vielfältigen
Aufgaben eine gravierende Rolle. Außerortsstraßen dienen zunächst dem
fließenden Verkehr. Innerortsstraßen müssen dagegen weitaus umfangreichere
Funktionen übernehmen. Neben der Verbindungsfunktion ist die Erschließungsfunktion
ein wesentlicher Faktor. Die Straße bildet die Trasse für sämtliche Ver- und
Entsorgungsleitungen.
Hinzu kommt, dass Straßen heute Aufenthalts- und Kommunikationsräume
(Fußgängerzonen, Verkehrsberuhigte Bereiche usw.) darstellen. Auf Grund ihrer
Nutzungsstruktur werden an Innerortsstraßen erheblich höhere Qualitätsansprüche
gestellt, als an Außerortsstraßen.
Der Erhaltungsaufwand ist nicht zuletzt
wegen vieler Kleinflächen, Einbauten, Problemen mit Anliegern und privaten
Zufahrten erheblich höher als auf der freien Strecke.
Die konsequente Überwachung und Qualitätskontrolle sowohl der
Versorgungsträgermaßnahmen, als auch der eigenen Erhaltungs- und
Neubauprojekte, ist dabei zwingende Voraussetzung. Daneben gehört zu einem
erfolgreichen Erhaltungsmanagement nicht nur die einmalige Erfassung und
Bewertung des Straßenzustandes, sondern auch die kontinuierliche Pflege der
Bestandsdaten.
Straßen unterliegen aber auch ohne
zustandsstörende Aufgrabungen einem Werteverzehr und können ohne Grundsanierung
nur zeitlich begrenzt genutzt werden. Selbst innerhalb der planmäßigen
Nutzungsdauer können Instandhaltungs-maßnahmen erforderlich werden.
Die Nutzungsdauer einer Straße wird in
Fachkreisen zwischen 45 und 60 Jahren angesetzt. Ohne rechtzeitige Investition
in eine Sanierung ist nach Ablauf dieser Zeitspanne eine kostspielige
Grunderneuerung notwendig. Werden jedoch frühzeitig Maßnahmen zur Straßenerhaltung
ergriffen, kann der Lebenszyklus einer Straße entscheidend verlängert werden.
Gemäß der Forschungsgesellschaft für Straßen und
Verkehrswesen (FGSV) verlängert sich die Nutzungsdauer einer Straße von 45 auf
90 Jahre, sofern nach etwa 30 Jahren die Deckschicht und nach weiteren 30
Jahren die Deck- und Binderschicht erneuert werden. Gesamtwirtschaftlich
betrachtet können auf diese Weise erhebliche Kosten eingespart werden.
Grundsätzlich gilt für alle Straßenerhaltungsmaßnahmen der Leitspruch: „Je früher,
desto besser“. Der systematischen Instandsetzung mit problemangemessenen
Budgets ist demnach immer der Vorzug gegenüber der „reaktiven“ Schadensbehebung
zu geben.
Konsequenz
des bisherigen Verhaltens
Bei der Stadt Haan wurde in der
Vergangenheit kein stringentes Straßenerhaltungs-management betrieben. Der Wert
des kommunalen Anlagevermögens beläuft sich gem. Wertermittlung der Kämmerei
auf ca. 35,8 Mio € (Stand 31.12.2013, vgl. 38,7 Mio. € (Stand 2005)). Im NKF
wird die Lebensdauer der Haaner Straßen mit 60 Jahren angesetzt, so dass die
Höhe der Abschreibungen ca. 1,7 % p.a. beträgt. Dies entspricht einer
notwendigen Abschreibung in Höhe von ca. 600.000,- €. Um den damaligen Sanierungsstau
in Höhe von ca. 7,4 Mio. € abzubauen, hat die Verwaltung dem Fachausschuss im
Juni 2005 das erste grobe Sanierungsprogramm vorgestellt. Das Programm enthielt
einen Maßnahmen-, Kosten- und Zeitplan der 66 Einzelprojekte umfasste. Bisher
konnte dieses Programm jedoch aus finanzwirtschaftlichen Gründen nicht „eins zu
eins“ umgesetzt werden. Es wurden lediglich die ersten Einzelbaumaßnahmen
realisiert (8 von mehr als 30).
Zukünftige
Ausrichtung
Innerhalb
der nächsten 15 Jahre werden ca. 60 Straßenabschnitte das Ende ihrer
Nutzungsdauer erreicht haben, und einer Erneuerung bedürfen. Im Schnitt sind
also ca. 4 Straßenabschnitte pro Jahr grundlegend zu sanieren.
Mit der Sanierung dieser Flächen darf nicht
weiter gewartet werden. Insbesondere die in den 1950er und 1960er Jahren
hergestellten Straßen sind abgängig und müssen jetzt erneuert werden.
Andernfalls wird der ohnehin schon große Sanierungsstau weiter erhöht und die
Verkehrssicherheit kann nur noch unter erheblichem Mittelaufwand gewährleistet
werden.
Vor dem Hintergrund der Fakten ist ein
Verzicht auf die notwendigen Investitionen in annähernder Höhe der
Abschreibungen (ca. 600.000,- €) bei den Straßenerneuerungen auch kurzfristig
nicht zu rechtfertigen.
In Anbetracht der eingeschränkten
finanziellen Möglichkeiten der Stadt Haan, und den dringend erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen, ist zu überlegen, wie die begrenzten Spielräume am sinnvollsten genutzt werden
können. Daher hat die Verwaltung in der als Anlage beigefügten Tabelle die
Spalte „Abrechnungsart“ hinzugefügt. Je nach Ausbauzustand der zu sanierenden
Straße, werden die Anlieger zu Beiträgen veranlagt. Bei Maßnahmen die auf
Grundlage des KAG abgerechnet werden, beträgt der von den Anliegern zu
finanzierende Anteil maximal 50 %. Bei einem erstmaligen Ausbau einer Straße
der nach dem BauGB berechnet wird, liegt der Kostenanteil für die Anlieger
dagegen bei maximal 90 %. Das bedeutet, dass sich die Stadt hier lediglich mit
ca. 10 % beteiligen muss.
Deutlich werden die Auswirkungen der
Abrechnungsart an den Beispielen „Dieker Straße“ und „Neustraße“. Bei der
„Dieker Straße“ läge der von der Stadt aufzubringende Eigenanteil bei
geschätzten 60 %, das entspricht ca. 356.000,- €. Für die „Neustraße“ wären von
der Stadt hingegen nur ca. 20.000,- bis 30.000,- € zu tragen.
Um der Verschlechterung des allgemeinen
Straßenzustandes entgegenzuwirken ist es zwingend notwendig Straßensanierungsmaßnahmen
in den nächsten Jahren durchführen zu können. Die BauGB-Projekte sind daher vorzuziehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Die
Priorisierung der Straßenbaumaßnamen wird zugunsten der gemäß dem BauGB
abzuwickelnden Projekte geändert.
Finanz. Auswirkung:
siehe Sachverhalt