Betreff
Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/16
Vorlage
51/035/2014
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Siehe Anlage 2.

Beschlussvorschlag:

 

Für das Kindergartenjahr 2015/16 (01.08.2015 – 31.07.2016) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2015 zu melden.

Finanz. Auswirkung:

 

Produkte

- 060110 Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)

- 060120 Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

 

Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2015

 

Ertrag:

 

Landeszuweisung

für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKiTa,

Sprachförderung, Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr, u.a.       4,760 Mio. €

 

Aufwand (nur Produkt 060110):

 

- Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz) zum lfd. Betrieb,

Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,

plusKiTa, Sprachförderung u. a.                                                            8,305 Mio. €

 

- Städt. Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u. a.)                                0,630 Mio. €