Sachverhalt:
Siehe Anlage 2.
Beschlussvorschlag:
Für das Kindergartenjahr 2015/16 (01.08.2015 – 31.07.2016) wird als Ergebnis der Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII vorbehaltlich der Zustimmung des Landes und der Zuschussgewährung nach § 21 Kinderbildungsgesetz NZW (KiBiz NRW) beschlossen, die in Anlage 1 aufgeführten Gruppen mit den dargestellten Betreuungsplätzen zu bilden.
Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Finanzbedarf dem Land nach § 19 Abs. 3 und 4 KiBiz NRW fristgerecht zum 15.03.2015 zu melden.
Finanz. Auswirkung:
Produkte
- 060110 Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen (fremder Träger)
- 060120 Städt.
Kindertageseinrichtung Alleestr.
Finanzielle Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2015
Ertrag:
Landeszuweisung
für Kindpauschalen, Familienzentren, plusKiTa,
Sprachförderung, Beitragsfreiheit letztes Kindergartenjahr, u.a. 4,760 Mio. €
Aufwand (nur Produkt 060110):
- Jugendamtszuschuss (§ 20 KiBiz) zum lfd. Betrieb,
Weiterleitung Zuweisung Familienzentren,
plusKiTa, Sprachförderung u. a. 8,305 Mio. €
- Städt. Zuschuss (Übernahme Trägeranteil u. a.) 0,630 Mio. €