hier: Überprüfung Erhaltungssatzung und Einrichtung Gestaltungsbeirat
Sachverhalt:
Die Verwaltung
hat mit der laufenden Untersuchung zum Integrierten Handlungskonzept (InHK)
Innenstadt einen ersten Schritt zur intensiveren planerischen Auseinandersetzung
mit den städtebaulichen und architektonischen Chancen aber auch Defiziten der
Haaner Innenstadt eingeleitet. Insbesondere seitens der Bürgerschaft wurde in
den Veranstaltungen zum InHK das baukulturelle Erbe als besondere Qualität der
Innenstadt hervorgehoben, mitunter aber auch der Verlust städtebaulicher Strukturen
und historischer Bauwerke in den letzten Jahren beklagt.
Diese baulichen
Veränderungen in der Haaner Innenstadt vollziehen sich im Kontext bundesweiter,
bzw. regionaler sozialer und ökonomischer Entwicklungen, die die
Stadtentwicklung der Stadt Haan, aber auch viele andere Städte im Umkreis zur
Landeshauptstadt Düsseldorf prägen.
Diese
Herausforderungen lassen sich stichwortartig beschreiben:
·
Die Stadt Haan ist verkehrsgünstig gelegen und verfügt über eine
gute sozial Infrastruktur und die Nähe zu attraktiven Naherholungsräumen. Diese
Lagegunst macht Haan als Wohnstandort attraktiv. Die ökonomischen Rahmenbedingungen
lassen langfristig noch steigende Grundstückspreise /Mieterträge erwarten.
·
Aufgrund demografischer Entwicklungen stehen im innenstadtnahen
Bereich (z.T. im Geltungsbereich der Erhaltungssatzung) Areale zur
Umstrukturierung an. Grundstückseigentümer können oder wollen ihre z.T. sehr
großen Grundstücke nicht mehr pflegen und unterhalten.
·
Kleinteilige, nicht barrierefreie ältere Bausubstanz entspricht
vielfach nicht mehr den Ansprüchen heutigen Wohnkomforts. Energetische
Anforderungen an den Altbestand wachsen.
·
Der Gesetzgeber fordert die städtebauliche Entwicklung im
Innenbereich vor der Außenbereichsentwicklung. Knapp werdendes Bauland steht
daher im Focus städtebaulicher Planung und privatwirtschaftlichen Bauinteresses
·
Neubebauungen entsprechen zwar geltendem Planrecht,
diskussionswürdig ist jedoch ihre architektonische Ausprägung.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, das Thema Erhaltung
und Neuerrichtung baulicher Anlagen im Innenstadtbereich intensiver planerisch
zu begleiten. Die Bauerhaltung und die bauliche
Neugestaltung stehen seit jeher im öffentlichen Interesse. Einerseits bieten
Abriss historischer Bausubstanz und Neubauvorhaben Anlass für öffentliche,
zuweilen kontroverse Diskussionen, andererseits streben Bauherren und
Architekten nach möglichst große Planungs- und Baufreiheit.
Die Verwaltung
beabsichtigt deshalb:
·
Die bestehende Erhaltungssatzung in Verbindung mit der Denkmalbereichssatzung
II (Stadtmitte Haan) – zu überprüfen und zu einer rechtlich soliden
städtebaulichen Entscheidungsgrundlage weiterzuentwickeln. (Die Bereiche für
Gruiten und Gruiten-Dorf können anschließend analog betrachtet werden.) Dabei
wird auch zu untersuchen sein, wie mit einer Gestaltungssatzung das Stadtbild
geschützt werden kann.
·
Parallel dazu schlägt die Verwaltung vor, einen
Gestaltungsbeirat aus unabhängigen Fachexperten auf dem Gebiet der Architektur /
Denkmalpflege, des Städtebaus und der Landschaftsplanung einzuberufen. Die Aufgabe des
Gestaltungsbeirates besteht in der Erarbeitung von Empfehlungen für die Verwaltung,
den Fachausschuss, bzw. den Rat zu städtebaulichen, architektonische, bzw.
baukünstlerischen Projekten, die für die Erhaltung oder Gestaltung des Haaner
Stadtbildes von Bedeutung sind.
Überprüfung Erhaltungssatzung
Das Rechtsinstrument der
aktuellen Erhaltungssatzung (mit den Bereichen Innenstadt, Gruiten und
Gruiten-Dorf) existiert bereits seit 1985. Seit dieser Zeit hat sich das
Stadtbild jedoch erheblich verändert, daher ist es aus Sicht der Verwaltung
rechtlich geboten die Erhaltungsgründe genauer darzulegen, und die Satzung
ggfs. entsprechend anzupassen. Aufgrund des größeren Handlungsdrucks soll
dieses zunächst nur für den Bereich Innenstadt erfolgen.
Hierzu ist zunächst eine
städtebauliche Erfassung und Beurteilung der Bestandsbebauung im bisherigen
Geltungsbereich durchzuführen. Dabei kann bereits auf Ergebnisse aus der
Analyse des öffentlichen Raumes im Rahmen des InHK Innenstadt Haan
zurückgegriffen werden. In einem nachfolgenden Schritt sind hieraus Handlungsempfehlungen
zum Umgang mit schutzwürdigen Bauten und städtebaulich schützenswerten
Bereichen zu erarbeiten und eine rechtliche Anpassung der bestehender beiden
Satzungen zu fertigen. Dort wo es notwendig erscheint, soll ergänzend eine
Gestaltungsatzung die Schutzziele rechtlich definieren. Dieser Prozess soll
unter aktiver Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgen.
Die Verwaltung hatte bereits als Antwort auf einen
seinerzeitigen Antrag zur Aufstellung einer Gestaltungssatzung im Frühjahr 2013
in der Vorlage 61/117/2013 ausgeführt:
„Aus Sicht der Verwaltung wäre es daher
zuerst sinnvoll, für die Innenstadt ein Gestaltungkonzept zu entwickeln,
welches vorhandene Mängel im öffentlichen Raum und im Bereich der Bebauung
umfassend analysiert und aufzeigt. Aufbauend auf einer entsprechenden Analyse
könnten z.B. freiwillige Maßnahmen mit Einzelhändlern wie z.B. die Gestaltung
von Leerständen diskutiert und abgestimmt werden. Auch Maßnahmen im
öffentlichen Raum könnten angedacht und deren Umsetzung überprüft werden.
Grundsätzlich könnten sich aus einer entsprechenden Analyse jedoch auch
Änderungserfordernisse für die Bauvorschriften der betroffenen Bebauungspläne
oder ggf. auch für zusätzliche Satzungen nach § 86 BauO NRW ergeben.“
Wegen des oben beschriebenen Arbeitsaufwandes und den
rechtlichen Auswirkungen der Satzungstexte bedarf es der zwingenden externen
Unterstützung. Die Verwaltung hat daher entsprechende Mittel im HH-Entwurf 2015
vorgesehen.
Gestaltungsbeirat
Parallel zur Überprüfung der
Erhaltungssatzung schlägt die Verwaltung die Einrichtung eines
Gestaltungsbeirates vor. Gestaltungsbeiräte oder auch Beiräte für Stadtgestaltung
sind ein erprobtes Instrument zur Steigerung der
Planungs- und Baukultur und zur Vermeidung städtebaulicher und
architektonischer Fehlentwicklungen. Der Gestaltungsbeirat begutachtet dazu
Bauvorhaben mit städtebaulicher Bedeutung, bzw. mit Bedeutung für das Stadtbild
in der Gesamtstadt.
Der Gestaltungsbeirat ist kein
Ausschuss im Sinne des § 57 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen,
sondern hat eine beratende Funktion im Hinblick auf Entscheidungen der
Verwaltung, des zuständigen Fachausschusses und des Rates.
Gestaltungsbeiräte bilden eine Plattform, um in transparenten
Beurteilungsvorgängen, die zumeist unterschiedlichen Interessen der am Bau Beteiligten
zusammenzuführen und die Akzeptanz für eine qualitätvolle Stadt- und Bauarchitektur
zu fördern. Sie existieren bereits erfolgreich in vielen
nordrhein-westfälischen Städten unterschiedlicher Einwohnerzahl, u.a in den
Mittelstädten Arnsberg, Warendorf und Gütersloh oder auch in Großstädten u.a.
in Aachen, Bonn, Köln, Mülheim und Wuppertal. Darüber hinaus gibt es bundesweit
eine Vielzahl solcher Beiräte.
Die Verwaltung wird dem
Ausschuss bis zur nächsten Sitzung eine Geschäftsordnung für einen zu
gründenden Gestaltungsbeirat der Stadt Haan vorlegen.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt
bis zur nächsten Sitzung des SUVA einen Vorschlag zur Geschäftsordnung des
Gestaltungsbeirates der Stadt Haan vorzulegen.
Finanz. Auswirkung:
keine