Sachverhalt:

 Der Rat der Stadt Haan hat am 23.09.2014 die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes „Landstraße“ beschlossen. Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes „Küchenfachmarkt und Lager- / Möbelabholcenter“ für nicht zentrenrelevante Sortimente zur Erweiterung des an der Landstraße ansässigen Möbeleinrichtungshauses Ostermann. Die Planunterlagen wurden mit Schreiben vom 06.10.2014 an die Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung verschickt. Mit Schreiben vom 07.01.2015 wurde die Genehmigung erteilt (s. Anlage 1). Als Nebenbestimmung wurden zwei redaktionelle Ergänzungen in der Begründung inkl. Umweltbericht vorgegeben. Zum Einen sind in der Begründung noch Angaben zum Störfallschutz zu ergänzen. Zum Anderen sind in der Begründung und im Umweltbericht noch Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung anzuführen. Die Änderungen wurden bereits mit der Bezirksregierung Düsseldorf vor Erteilung der Genehmigung abgestimmt. Die redaktionell ergänzte Begründung und der Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans sind der Anlage 2 zu entnehmen. Die Ergänzungen befinden sich auf den Seiten 16-19 der Begründung und auf den Seiten 9-10 des Umweltberichtes. Die Ergänzungen wurden gelb hinterlegt (in der kopierten Anlage grau). Der Begründung wurde als neue Anlage zudem die im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 173 erarbeitete Artenschutzprüfung mit Stand vom 12.03.2014 beigefügt. Diese wurde der Sitzungsvorlage nicht beigefügt, da sie dem Rat der Stadt Haan bereits zum Beschluss der 28. Änderung des FNP und dem parallel dazu erfolgten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 173 „Kampheider Straße / Landstraße“ am 23.09.2014 vorgelegt wurde und somit den Ratsmitgliedern bekannt ist ( Beschlussvorlage 61/007/2014).

 

Des Weiteren wurden in der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf noch Hinweise aufgeführt. Dem Hinweis 1a wird nicht gefolgt, da in dem angesprochenen Verfahrensvermerk der Zeitpunkt der Diskussionsveranstaltung genannt wird und daher aus Sicht der Verwaltung eindeutig ist. Dem Hinweis 2a wird entsprochen, indem unter Abschnitt 1.5.3 in der Begründung (Seite 5) ergänzt wird, dass das Plangebiet nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt. Auch dem Hinweis 2b wird gefolgt, indem in der Begründung unter Abschnitt 2.1 (Seite 7) noch redaktionell ergänzt wird, dass das Sondergebiet die Zweckbestimmung „Küchenfachmarkt und Lager- / Möbelabholzentrum“ für nicht zentrenrelevante Sortimente erhält. Auch diese redaktionellen Ergänzungen sind der Anlage 2 zu entnehmen und wurden ebenfalls gelb hinterlegt.

 

Beschlussempfehlung

Bevor die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich bekannt gemacht werden kann und somit wirksam wird, muss der Rat der Stadt Haan die redaktionellen Änderungen zustimmend zur Kenntnis nehmen. Entsprechend empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Beschluss zu fassen. Mit Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch der Bebauungsplan Nr. 173 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan Rechtskraft erlangen.

 

Beschlussvorschlag:

Die redaktionell geänderten Teile der Begründung und des Umweltberichtes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Stand vom 14.01.2015 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.