Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung durch die Bezirksregierung Düsseldorf gemäß § 6 BauGB
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Haan hat am 23.09.2014 die 28. Änderung des
Flächennutzungsplanes „Landstraße“ beschlossen. Ziel der
Flächennutzungsplanänderung ist die Ausweisung eines Sondergebietes
„Küchenfachmarkt und Lager- / Möbelabholcenter“ für nicht zentrenrelevante
Sortimente zur Erweiterung des an der Landstraße ansässigen
Möbeleinrichtungshauses Ostermann. Die Planunterlagen wurden mit Schreiben vom
06.10.2014 an die Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung verschickt. Mit
Schreiben vom 07.01.2015 wurde die Genehmigung erteilt (s. Anlage 1). Als
Nebenbestimmung wurden zwei redaktionelle Ergänzungen in der Begründung inkl.
Umweltbericht vorgegeben. Zum Einen sind in der Begründung noch Angaben zum
Störfallschutz zu ergänzen. Zum Anderen sind in der Begründung und im
Umweltbericht noch Angaben zur artenschutzrechtlichen Prüfung anzuführen. Die
Änderungen wurden bereits mit der Bezirksregierung Düsseldorf vor Erteilung der
Genehmigung abgestimmt. Die redaktionell ergänzte Begründung und der
Umweltbericht zur 28. Änderung des Flächennutzungsplans sind der Anlage 2 zu
entnehmen. Die Ergänzungen befinden sich auf den Seiten 16-19 der Begründung
und auf den Seiten 9-10 des Umweltberichtes. Die Ergänzungen wurden gelb
hinterlegt (in der kopierten Anlage grau). Der Begründung wurde als neue Anlage
zudem die im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 173 erarbeitete
Artenschutzprüfung mit Stand vom 12.03.2014 beigefügt. Diese wurde der Sitzungsvorlage
nicht beigefügt, da sie dem Rat der Stadt Haan bereits zum Beschluss der 28.
Änderung des FNP und dem parallel dazu erfolgten Satzungsbeschluss zum
Bebauungsplan Nr. 173 „Kampheider Straße / Landstraße“ am 23.09.2014 vorgelegt
wurde und somit den Ratsmitgliedern bekannt ist ( Beschlussvorlage
61/007/2014).
Des Weiteren wurden in der Genehmigungsverfügung
der Bezirksregierung Düsseldorf noch Hinweise aufgeführt. Dem Hinweis 1a wird
nicht gefolgt, da in dem angesprochenen Verfahrensvermerk der Zeitpunkt der
Diskussionsveranstaltung genannt wird und daher aus Sicht der Verwaltung
eindeutig ist. Dem Hinweis 2a wird entsprochen, indem unter Abschnitt 1.5.3 in
der Begründung (Seite 5) ergänzt wird, dass das Plangebiet nicht im Geltungsbereich des Landschaftsplanes liegt. Auch
dem Hinweis 2b wird gefolgt, indem in der Begründung unter Abschnitt 2.1 (Seite
7) noch redaktionell ergänzt wird, dass das Sondergebiet die Zweckbestimmung
„Küchenfachmarkt und Lager- / Möbelabholzentrum“ für nicht zentrenrelevante Sortimente erhält. Auch diese
redaktionellen Ergänzungen sind der Anlage 2 zu entnehmen und wurden ebenfalls
gelb hinterlegt.
Beschlussempfehlung
Bevor die 28. Änderung des Flächennutzungsplanes
öffentlich bekannt gemacht werden kann und somit wirksam wird, muss der Rat der
Stadt Haan die redaktionellen Änderungen zustimmend zur Kenntnis nehmen.
Entsprechend empfiehlt die Verwaltung, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
Mit Wirksamkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes kann auch der
Bebauungsplan Nr. 173 durch Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Haan
Rechtskraft erlangen.
Beschlussvorschlag:
Die redaktionell geänderten Teile der Begründung und des Umweltberichtes zur 28. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Stand vom 14.01.2015 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.