Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen auf dem Gelände der Landesfinanzschule
Vorlage
51/039/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Mit dem vom Landtag NRW am 17.12.2014 verabschiedeten Haushaltsgesetz 2015 wurde dem Land ermöglicht, (ausschließlich) für die Unterbringung von Flüchtlingen den Kom­munen landeseigene Liegenschaft mietzinsfrei zur Verfügung zu stellen.

Die Ratsfraktionen von SPD, GAL, CDU, WLH und FDP beantragten unter dem 19.12.2014 für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Ver­kehr am 20.01.2015 (und die nachfolgenden Sitzungen des Haupt- und Finanzaus­schusses und des Rates) den Tagesordnungspunkt „Unterbringung von Flüchtlin­gen auf dem Gelände der Landesfinanzschule“ mit dem Beschlussvorschlag:

„Die Verwaltung der Stadt Haan wird beauftragt mit dem Bau- und Liegenschafts­betrieb des Landes Nordrhein-Westfalen umgehend über die kostenlose Überlas­sung des Geländes der Landesfinanzschule zum Zweck der Flüchtlingsunterbrin­gung zu verhan­deln.“

(Antrag: Anlage 1; siehe hierzu auch Vorlage 61/042/2015)

 

Unmittelbar nach Verabschiedung des o. a. Haushaltsgesetzes 2015 setzte die Ver­wal­tung die Kontakte und Gespräche mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW nunmehr mit der Zielsetzung „mietzinsfreie Anmietung der Landesfinanzschule“ fort.

Zuletzt in der 5. KW wurde vom BLB nochmals mitgeteilt, man wolle  kurzfristig einen Muster-Mietvertrag nach hier übersenden. Der Muster-Mietvertrag wurde vom BLB per Mail am 02.02.2015 übersandt.

Bei Anmietung der Liegenschaft (siehe nichtöffentliche Vorlage 51/039/2015/1) sind der Herrichtungsaufwand für die Flüchtlings­unter­kunft sowie der laufende Aufwand für Betrieb, Bewirtschaftung und Instand- / Unterhaltung (Gesamtareal) von der Stadt zu tragen. Haushaltsmittel stehen im Haushalt nicht zur Ver­fügung.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt geht die Verwaltung davon aus, dass für die Unterbringung von Flüchtlingen (zunächst) nur das „Haus Westfalen“ (ca. 60 Personen) hergerichtet wird. Dieses Gebäude kann im Hinblick auf den aktuellen Zustand und im Verhältnis zu den sonstigen Gebäuden mit relativ geringem Aufwand und in einem überschau­baren Zeitraum fertiggestellt werden.

Nach wiederholt vorgetragener Auffassung halten Verwaltung und Betreuungsmana­gement der Caritas die zentralisierte Unterbringung von bis zu 100 Flüchtlingen für gerade noch sozialverträglich. Eine größere Anzahl löst erheblichen Mehraufwand in den Betreuungsleistungen (insbesondere soziale Begleitung und Kontrolle) aus. 

Die derzeit verfügbaren Ressourcen im Außendiensteinsatz / Hauswarte sind erschöpft. Die Entwicklung bei den Flüchtlingszahlen / zusätzliche Wohnunterkünfte an neuen Standorten erfordert eine zusätzliche Hauswartstelle (Vollzeitstelle) bei Produkt 100400.  

 

Nach derzeitigen Erkenntnissen / Einschätzungen entsteht folgender Aufwand:

Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime

·      Nutzungsänderung und bauliche Herrichtung

„Haus Westfalen“ in 2015                                                               ca.    67.000 €

(ggflls. Mehraufwand für Brandschutz)

 

·      Instandhaltung  der Gebäude, Grünflächenpflege (gesamt)   ca.135.000 €/Jahr

 

·      Betriebskosten (gesamt)                                                                   ca. 220.000 €/Jahr

 

·      Einrichtung / Ausstattung „Haus Westfalen“

in 2015 (investiv) geschätzt                                                                    50.000 €

 

(Siehe auch Aufstellung unter Finanzielle Auswirkungen)

 

 

Nach § 82 Abs. 1 GO NRW kann die Gemeinde im Rahmen der vorläufigen Haus­haltsfüh­rung Aufwendungen entstehen lassen und Auszahlungen leisten, wenn die für die Weiter­führung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die vorgesehene Maßnahme zur Unterbringung von Flüchtlingen - Pflichtaufgabe nach § 1 Flücht­lingsaufnahmegesetz NRW - ist zwingend und unaufschiebbar.

Bei Anmietung sind die Aufwendungen / Auszahlungen durch den Rat zur Ver­fü­gung zu stellen (vorläufige Haushaltsführung; Beschluss zeitgleich mit dem Beschluss über die Anmietung).

 

Im Detail ergibt sich derzeit folgender Sachstand:

 

Übernahme der Liegenschaft und Umnutzung Haus Westfalen

Von den auf der Liegenschaft vorhandenen 3 Gebäuden ist das bisher als Wohnheim genutzte Gebäude „Haus Westfalen“ mit Abstand am besten geeignet für die Unter­brin­gung von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Das Haus bietet 4 übersichtliche Geschosse mit Einzel- und Doppelzimmern, die für die Belegung mit Asylbewerbern ohne weiteren baulichen Aufwand in den Zimmern geeignet sind. Sanitäre Anlagen für ca. 70 Personen stehen zur Verfügung. Allerdings sind pro Geschoss noch die Installationen für jeweils eine Gemeinschaftsküche und einen Waschmaschinen- und Trockenraum zu erstellen. Ebenfalls pro Geschoss wird ein Gemeinschaftsraum (Caritas-Beratung, Kinderspielzim­mer, Raum der Ruhe) hergerichtet. Nach der Her­richtung können in diesem Gebäude 60 Personen wohnen.

Aufgrund der geänderten Nutzung und des Übergangs der Betreiberfunktion auf die Stadt ist für die geplante Umnutzung des „Haus Westfalen“ ein Nutzungsänderungs­antrag zu erstellen und bei der Bauaufsicht der Stadt Haan zur Genehmigung einzu­reichen. Auf­grund der geplanten Änderungen ist eine Gefährdungsanalyse zu erstellen und das Brandschutzkonzept ist anzupassen. Hieraus können sich weitere bauliche Anforderungen ergeben (z.B. Erweiterung der Brandmeldeanlage mit Mel­dern in allen Zimmern), die zur Zeit noch ermittelt werden. Der Nutzungsänderungs­antrag wird momentan im Gebäude­management erstellt.

Kosten für die Nutzungsänderung und bauliche Herrichtung: ca. 67.000 € (nach jet­zigem Erkenntnisstand, ggflls. Mehrkosten durch Brandschutz, die noch nicht bezif­fert werden können).

 

Für alle geplanten Umnutzungen und baulich-technischen Änderungen ist die Zustimmung des BLB NRW einzuholen.

 

 

Betrieb der Liegenschaft

Im Gegenzug zur mietfreien Überlassung der Liegenschaft durch den BLB muss die Stadt die Instandhaltung, Wartung, Sachverständigenprüfungen und den Betrieb aller Gebäude und der gesamten Liegenschaft übernehmen. Damit gehen die Betreiber­verantwortung und die Verkehrssicherungspflichten auf die Stadt über.

Kosten für die Instandhaltung der Gebäude und die Grünflächenpflege: ca. 135.000 €/Jahr. Es handelt sich um einen grob ermittelten Kostenansatz unter der Annahme, dass Haus Westfalen genutzt wird und die beiden anderen Gebäude ungenutzt blei­ben.

Die Betriebskosten der gesamten Liegenschaft (Gas, Wasser, Strom, Versicherung, Müll, Gebühren etc.) sind ebenfalls von der Stadt zu tragen. Hierfür muss die Stadt selbst Ver­träge abschließen. Wenn die Gebäude „Haus Rheinland“ und „Seminarge­bäude“ nicht genutzt werden, werden die Betriebskosten nach bisherigem Ermitt­lungsstand voraus­sichtlich bei ca. 222.000 €/Jahr liegen. Der Kostenansatz wird momentan noch weiter konkretisiert.

 

Zur Vorbereitung des Betriebsübergangs fand in der 5. KW bereits ein Abstim­mungstermin mit dem zuständigen Mitarbeiter des BLB statt.

 

In den o.g. genannten Betriebskosten sind Kosten für notwendige Hausmeisterleis­tungen nicht enthalten. Hier ist entsprechender zusätzlicher Stellenbedarf im Stellen­plan zu berücksichtigen.

 

 

Zeitrahmen

Das Gebäudemanagement hat sofort nach Erstabstimmung mit dem BLB mit der Vorbe­reitung der notwendigen Maßnahmen zur Übernahme des Betriebs der Lie­genschaft und Herrichtung des Hauses Westfalen begonnen.

Es ist davon auszugehen, dass – das Erwirken der Baugenehmigung und die Umsetzung der baulichen Maßnahmen bis Mitte Mai 2015 abgeschlossen sein kön­nen und dann die Belegung erfolgen kann.

 

 

Weitere Nutzungen in den beiden anderen Gebäuden

Bedingung für die mietzinsfreie Überlassung der Liegenschaft ist die ausschließliche Nut­zung zum Zwecke der Flüchtlingsunterbringung.

 

Sollte über die Unterbringungskapazität von 60 Personen im Haus Westfalen hinaus noch größerer Bedarf entstehen, könnten im nächsten Schritt weitere Kapazitäten in Haus Rheinland aktiviert werden. Auch hier wäre ein Nutzungsänderungsantrag zu stellen. Allerdings sind die bauliche Grundsubstanz, die räumlich-funktionale Qualität und der Brandschutz in diesem Gebäude als deutlich problematischer einzustufen. Nach momen­taner Einschätzung ist mit deutlich höherem baulich-technischen Auf­wand für eine ent­sprechende Herrichtung des Gebäudes zu rechnen. Unter Umstän­den käme aus Gründen des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr nur eine Teil-Nutzung des Gebäudes in Frage.

Für die Inbetriebnahme auch des Hauses Rheinland werden weitere Kosten für bau­liche Anpassungen und für den Gebäudebetrieb entstehen. Beide Kostenblöcke kön­nen derzeit noch nicht beziffert werden, da sie abhängig vom Grad und der Art der Nutzung bzw. den Anforderungen aus dem Brandschutz sind.

 

Das Seminargebäude sollte aufgrund der bestehenden Raumzuschnitte, Funktiona­litäten und des Brandschutzes nicht für die Wohnnutzung durch Flüchtlinge und Asylbewerber vorgesehen werden, da hierzu umfangreichere Umbauarbeiten nötig wären.

Auch für andere, momentan diskutierte Nutzungen, die im Zusammenhang mit der Unter­bringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern stehen, z.B. „Flüchtlingscafé“ wäre jeweils ein auf diese Nutzung abgestimmter Nutzungsänderungsantrag zu erstellen – mit entspre­chenden Konsequenzen für die zeitliche Umsetzbarkeit.

Für etwaige Änderungen an dem Seminargebäude können konkrete Kosten noch nicht benannt werden, da sie abhängig vom jeweiligen Betriebskonzept der gewünschten Nut­zungen sind. Auch in diesem Fall steigen die Betriebskosten.

 

Hinweis:

In seiner Sitzung am 16.12.2014 beschloss der Rat, dass an den Standorten Neandertalweg und Leichlinger Str. jeweils ein zusätzliches Übergangswohnheim errichtet werden soll. Das Gebäudemanagement hatte direkt nach Ratsbeschluss, noch vor dem Jahreswechsel die ersten notwendigen Schritte zur Projektvorberei­tung und zum Anstoß der Vergaben eingeleitet. Zu dem Zeitpunkt hätten aufgrund der gegebenen Dringlichkeit evtl. vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleuni­gung der Abläufe in Anspruch genommen werden können.

Nachdem jedoch direkt zu Jahresbeginn das Angebot des BLB zur mietzinsfreien Überlas­sung des Landesfinanzschul-Areals vorgelegt wurde, wird nun dieses Projekt (Haus Westfalen) mit Priorität bearbeitet.

Der Neubau der Wohnunterkünfte Neandertalweg und Leichlinger Str. wird erst danach, voraussichtlich ab April d.J. weiter verfolgt werden können. Beschleunigte Umsetzung ist nun aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bei ord­nungsgemäßem Pro­jektablauf kann mit Inbenutzungnahme der Neubauten frühes­tens zum 1.1.2016 gerechnet werden.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung werden für 2015 folgende Mittel zur Verfügung gestellt:

 Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime

·      Nutzungsände­rung und bauliche Herrichtung

„Haus Westfalen“ in 2015                                                                        67.000 €

(ggflls. Mehraufwand für Brandschutz)

·      Instandhaltung  der Gebäude, Grünflächenpflege                          113.000 €

·      Betriebskosten Wohnunterkunft („Haus Westfalen“)                           61.500 €

·      Betriebskosten leer stehende Gebäude                                               109.500 €

·      Einrichtung / Ausstattung „Haus Westfalen“ (investiv)                      50.000 €

 

Finanz. Auswirkung:

Produkt 100400 - Städt. Unterkünfte, Übergangswohnheime

·      Nutzungsände­rung und bauliche Herrichtung

„Haus Westfalen“ in 2015                                                         ca.  67.000 €

(ggflls. Mehraufwand für Brandschutz)

·      Instandhaltung  der Gebäude, Grünflächenpflege              ca. 135.000 €/Jahr

-       2015 ab März                                                                         ca. 113.000 €

·      Betriebskosten Wohnunterkunft („Haus Westfalen“)

-       2015 ab März                                                                         ca.   61.500 €

-       2016                                                                                        ca.   87.000 €

(Folgejahre: wie 2016 zzgl. Preisindex)

·      Betriebskosten leer stehende Gebäude

-       2015 ab März                                                                         ca. 109.500 €

-       2016                                                                                        ca. 135.000 €

(Folgejahre: wie 2017 zzgl. Preisindex)

·      Einrichtung / Ausstattung „Haus Westfalen“

in 2015 (investiv) geschätzt                                                              50.000 €