Sachverhalt:
Die aktuelle Entwicklung betreffend die beabsichtige Unterbringung von
Flüchtlingen in der Landesfinanzschule wurde mit Vorlagen-Nr. 51/039/2015 dem
Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 (Tischvorlage) vorgelegt. Diese Vorlage
wird den Mitgliedern des Sozial- und Integrationsausschusses zur Kenntnis
gegeben (siehe Anlage).
Aktuell ist die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den letzten
zwei Monaten wiederum stark, gegenüber den Vormonaten überproportional,
angestiegen (von Mitte November 2014 bis Ende Januar 2015 +35 Flüchtlinge).
Fortschreibung der Unterbringungen:
|
Zeitpunkt / Anzahl
Personen |
||||||||
|
Dez 2010 |
Dez 2011 |
Dez 2012 |
Dez 2013 |
Jan 2014 |
Juni 2014 |
18.11. 2014 |
07.01. 2015 |
30.01. 2015 |
Unterkünfte/ städt.
Häuser |
43 |
61 |
80 |
114 |
118 |
131 |
152 |
174 |
185 |
Wohnungen |
18 |
17 |
14 |
20 |
20 |
23 |
38 |
39 |
40 |
Insgesamt |
61 |
78 |
94 |
134 |
138 |
154 |
190 |
213 |
225 |
Derzeit kalkuliert die Verwaltung bis zum Jahresende 2015 mit rd. 290
Flüchtlingen. Diese Zahl ist momentan auch Grundlage für den
Haushaltsplanentwurf 2015.
Nach dem aktuellen Stand geht die Verwaltung davon aus, dass das „Haus
Westfalen“ der Landesfinanzschule bis zum Ende des 1. Quartals 2015 zur
Unterbringung von 50 - 60 Flüchtlingen zur Verfügung stehen wird. Der
Muster-Mietvertrag wurde vom Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) mit Mail am
02.02.2015 übersandt und dem Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 vorgelegt
(nichtöffentliche Tischvorlage 51/039/2015/1).
Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen macht deutlich, dass die auch
finanziell in der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auf den Weg gebrachten
neuen Projekte / zusätzliche Unterkünfte (Neandertalweg -30 Personen-,
Leichlinger Straße -11 Personen-) sowie die im Haushalt 2014 eingeplante neue
Wohnunterkunft Kampheider Straße (60 Personen) weiterhin benötigt werden. Hinzu
kommt, dass Ende 2016 entsprechend Ratsbeschluss die provisorische Unterkunft
Bachstraße 64 zu räumen ist und dann rd. 40 Personen in die neu
vorhandenen Wohnunterkünfte
unterzubringen sind. Das Festhalten an diesen „Fahrplan“ wurde in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015 nochmals politisch bekräftigt.
Die Verfügbarkeit des „Hauses Westfalen“ für die Unterbringung von
Flüchtlingen schafft nach heutigen Erkenntnissen nur vorübergehend für einige
Monate in 2015 Entlastung. Die neuen Wohnunterkünfte Neandertalweg und
Leichlinger Straße stehen Anfang 2016 zur Verfügung. In der ehem. Musikschule
Dieker Straße besteht aktuell eine freie Kapazität für rd. 20 Personen. Zur
auch bereits thematisierten Konzentrierung von Flüchtlingen in weiteren
Gebäuden der Landesfinanzschule ist auf die bereits vorgetragene Haltung der
Verwaltung und des Betreuungsmanagements (Caritasverband) hinzuweisen. Die Unterbringung
von rd. 100 Flüchtlingen an einen Standort wird noch gerade als
sozialverträglich betrachtet. Eine über diese Personenzahl hinausgehende
Konzentrierung wird einen deutlichen
Mehraufwand für die soziale Betreuung / Begleitung und Kontrolle erfordern.
Bereits jetzt sind alle vorhandenen Kapazitäten erschöpft.
Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und
Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Finanz. Auswirkung:
Die finanziellen Auswirkungen betreffend die Landesfinanzschule sind der Vorlage 51/039/2015 (siehe Anlage) zu entnehmen.