Betreff
Unterbringung von Flüchtlingen - Aktueller Sachstand - Aussprache nach Besichtigung der Landesfinanzschule
Vorlage
51/040/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Die aktuelle Entwicklung betreffend die beabsichtige Unterbringung von Flüchtlingen in der Landesfinanzschule wurde mit Vorlagen-Nr. 51/039/2015 dem Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 (Tischvorlage) vorgelegt. Diese Vorlage wird den Mitgliedern des Sozial- und Integrationsausschusses zur Kenntnis gegeben (siehe Anlage).

 

Aktuell ist die Anzahl der untergebrachten Flüchtlinge in den letzten zwei Monaten wiederum stark, gegenüber den Vormonaten überproportional, angestiegen (von Mitte November 2014 bis Ende Januar 2015 +35 Flüchtlinge).

Fortschreibung der Unterbringungen:

 

 

Zeitpunkt / Anzahl Personen

 

Dez

2010

Dez

2011

Dez

2012

Dez

2013

Jan

2014

Juni

2014

18.11.

2014

07.01.

2015

30.01.

2015

Unterkünfte/ städt. Häuser

43

61

80

114

118

131

152

174

185

Wohnungen

18

17

14

20

20

23

38

39

40

Insgesamt

61

78

94

134

138

154

190

213

225

 

Derzeit kalkuliert die Verwaltung bis zum Jahresende 2015 mit rd. 290 Flüchtlingen. Diese Zahl ist momentan auch Grundlage für den Haushaltsplanentwurf 2015.

Nach dem aktuellen Stand geht die Verwaltung davon aus, dass das „Haus Westfa­len“ der Landesfinanzschule bis zum Ende des 1. Quartals 2015 zur Unterbringung von 50 - 60 Flüchtlingen zur Verfügung stehen wird. Der Muster-Mietvertrag wurde vom Bau-und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) mit Mail am 02.02.2015 übersandt und dem Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015 vorgelegt (nichtöffentliche Tischvorlage 51/039/2015/1).

 

Die Entwicklung der Flüchtlingszahlen macht deutlich, dass die auch finanziell in der Abstimmung mit der Kommunalaufsicht auf den Weg gebrachten neuen Projekte / zusätzliche Unterkünfte (Neandertalweg -30 Personen-, Leichlinger Straße -11 Per­sonen-) sowie die im Haushalt 2014 eingeplante neue Wohnunterkunft Kampheider Straße (60 Personen) weiterhin benötigt werden. Hinzu kommt, dass Ende 2016 ent­sprechend Ratsbeschluss die provisorische Unterkunft Bachstraße 64 zu räumen ist und dann rd. 40 Personen in die neu vorhandenen  Wohnunterkünfte unterzubringen sind. Das Festhalten an diesen „Fahrplan“ wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015 nochmals politisch bekräftigt.

 

Die Verfügbarkeit des „Hauses Westfalen“ für die Unterbringung von Flüchtlingen schafft nach heutigen Erkenntnissen nur vorübergehend für einige Monate in 2015 Entlastung. Die neuen Wohnunterkünfte Neandertalweg und Leichlinger Straße ste­hen Anfang 2016 zur Verfügung. In der ehem. Musikschule Dieker Straße besteht aktuell eine freie Kapazität für rd. 20 Personen. Zur auch bereits thematisierten Kon­zentrierung von Flüchtlingen in weiteren Gebäuden der Landesfinanzschule ist auf die bereits vorgetragene Haltung der Verwaltung und des Betreuungsmanagements (Caritasverband) hinzuweisen. Die Unterbringung von rd. 100 Flüchtlingen an einen Standort wird noch gerade als sozialverträglich betrachtet. Eine über diese Perso­nenzahl hinausgehende Konzentrierung  wird einen deutlichen Mehraufwand für die soziale Betreuung / Begleitung und Kontrolle erfordern. Bereits jetzt sind alle vorhan­denen Kapazitäten erschöpft. 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Die finanziellen Auswirkungen betreffend die Landesfinanzschule sind der Vorlage 51/039/2015 (siehe Anlage) zu entnehmen.