Betreff
Seniorengerechte Quartiersentwicklung
Vorlage
51/042/2015
Art
Informationsvorlage

Sachverhalt:

 

Zusammen mit den ka Kommunen entwickelte der Kreis Mettmann das Rahmenkonzept für eine seniorengerechte Quartiersentwicklung, Stand Oktober 2013 (Anlage 2).

 

Der Kreis führt in seinem Rahmenkonzept u. a. aus:

 

„Die weit überwiegende Zahl älterer Menschen hat den Wunsch so lange wie möglich selbstständig im eigenen Zuhause und im vertrauten Umfeld zu verbleiben. Dies entspricht dem Grundrecht der Selbstbestimmung und Autonomie.“

 

Durch ggf. das bedarfsorientierte Verbessern der individuellen Lebenssituation sowie dem Schaffen bzw. Verbessern von Strukturen in einem Quartier soll es den älter werdenden Menschen ermöglicht werden, solange wie möglich im eigenen Haushalt und in den vertrauten sozialen Strukturen leben zu können. Nicht zuletzt soll über   entsprechende Angebotsstrukturen, auch präventiver Art, ambulante Hilfestellungen gestärkt werden, um vollstationäre Unterbringungen zumindest aufschieben zu können und bei den Aufwendungen hierfür eine Abflachung der ansteigenden Kurve zu Erreichen.

 

Zu den weiteren Inhalten wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen.

 

Ein wesentlicher Grund, die mit intensivierten Maßnahmen (wie z. B. dem vor mehreren Jahren erfolgten Ausbau der Pflege- und Wohnberatung) begonnene Entwicklung jetzt konsequent fortzuführen, ist die vom Kreis beabsichtigte Weiterentwicklung der Förderrichtlinien für Seniorentreffs unter Berücksichtigung der Zielsetzungen des Rahmenkonzeptes des Kreises. Die Weiterentwicklung der Seniorentreffs ist dann Grundlage für die Förderung durch Kreis im bisherigen Umfang. Dieser Weiterentwicklung muss sich somit auch der Treff für Alt und Jung der Arbeiterwohlfahrt  in der Breidenhofer Straße stellen.

 

Betreffend die weitere Bearbeitung der Thematik führte die Verwaltung Gespräche mit dem Träger der vorgenannten Einrichtung und konnte diesen nicht nur als starken und kompetenten Kooperationspartner gewinnen, der Träger erklärte sich auch bereit zur Durchführung der operativen Aufgaben bei Begleitung und Steuerung durch die Verwaltung.

 

Das Tätigwerden durch den Träger setzt voraus, dass die vom Kreis in Aussicht gestellte Förderung zur Verfügung steht. Dies wird derzeit mit dem Kreis konkretisiert.

 

Eine finanzielle Beteiligung der Stadt ist nicht vorgesehen. Der Aufwand für Begleitung und Steuerung kann noch nicht überschaut werden.

 

Die Verwaltung wird in der Angelegenheit kontinuierlich berichten.

Beschlussvorschlag:

 

Der Sozial- und Integrationsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung,  einschließlich das Rohkonzept zur seniorengerechten Quartierentwicklung vom 10.01.2015 (Anlage 1), zur Kenntnis.

Finanz. Auswirkung:

 

Keine vorgesehen.