hier: Beschluss der Vorentwurfsplanung,
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung, § 3 (1) BauGB
Sachverhalt:
1./
Ausgangssituation
Der Planungs- und Umweltausschuss des
Rates der Stadt Haan hat am 18.02.2014 den Beschluss zur erneuten Aufstellung
Bebauungsplans Nr. 133 „Luisenstraße / Stöcken“ als Bebauungsplan der
Innenentwicklung, § 13a BauGB gemäß § 2 (1) BauGB gefasst (siehe Sitzungsvorlage
61/152/2014). Der Beschluss wurde mit Ausgabe des Amtsblatts vom 20.06.2014
ortsüblich bekannt gemacht.
Die Verwaltung hat im weiteren Verlauf
eine Bestandsaufnahme unter Berücksichtigung der Nutzungs- und
Eigentumsstruktur vorgenommen und erste Entwicklungskonzepte erarbeitet.
2./ Fortführung der städtebaulichen Planung
In
der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Umwelt und Verkehr am 25.11.2014
und im vorab anberaumten Ortstermin berichtete die Verwaltung über die
Ergebnisse der Bestandsaufnahme und stellte 4 Vorentwurfsvarianten als
Grundlage zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur
Bauleitplanung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB zur Diskussion (Sitzungsvorlage
61/029/2014).
Nach
Beratung der Vorentwurfsvarianten A bis D im Ausschuss wurde einvernehmlich angeregt,
bei der Planung pro Wohneinheit zwei unabhängig voneinander zu erreichende
Stellplätze vorzusehen und die Planung dahingehend zu ergänzen, im Bereich
„Stöcken“ die Erschließung der geplanten Wohngebäude in Form eines hofartigen
Platzes vorzusehen und auf eine PKW-Erschließung über die Luisenstraße ganz zu
verzichten.
Ein
Beschluss entsprechend der Sitzungsvorlage wurde deshalb nicht gefasst, sondern
auf einen der nächsten Sitzungstermine verschoben.
2.1./ Kriterium der
voneinander unabhängig befahrbaren Stellplätze/Wohngrundstück
Die Vorentwürfe A - D berücksichtigen das Stellplatzkriterium weitgehend;
auf eine besondere Darstellung von privaten Kfz.-Stellplätzen wurde in der
Sitzungsvorlage aus Darstellungsgründen verzichtet: Zusätzlich zur
Aufstellfläche vor der jeweiligen Garage sind die Vorgartenflächen der
Entwurfsgrundstücke so dimensioniert, dass hier jeweils ein weiterer Stellplatz
angelegt werden kann.
Lediglich in der Variante A mit der höchsten baulichen Dichte ist das
geforderte Kriterium bei einem Entwurfsgrundstück (Doppelhaushälfte auf
der zur Talstraße orientierten Parzelle Nr. 93) nicht erfüllt. Die beiden
südlich anschließenden Doppelhausgrundstücke bieten in dieser Variante in den
jeweiligen Vorgartenflächen Platz für je einen zusätzlichen Längsparker (durch
Verschieben des Baukörpers um 2m nach Osten wären auch hier
Senkrecht-Aufstellplätze möglich). Zur Verdeutlichung hat die Verwaltung in den
bisherigen Varianten A - D alle garagenunabhängigen Stellplätze gekennzeichnet.
2.2./ Ergänzung der
Vorentwurfsplanung
Basierend auf den Ergebnissen der Beratungen hat die Verwaltung eine Variante
E entwickelt, welche die Anregung aus dem Ausschuss vom 25.11.2014
aufnimmt, die geplante Bebauung ausschließlich über den Bereich Stöcken zu
entwickeln und den Charakter einer „Hofschaft“ als zentrales Entwurfselement
stärker zu betonen. Die Variante E wird im Folgenden näher beschrieben:
Der städtische Erschließungsansatz (Parzelle 306)
wird wie in den Varianten A – D als öffentliche Verkehrsfläche nach Osten
verlängert. In Abweichung zu den bisherigen Varianten mündet die Verkehrsfläche
in einer platzartigen Aufweitung. Um diese zentrale Erschließungsfläche
werden insgesamt max. 7 Wohngebäude als Einzel- und Doppelhäuser gruppiert. Im
Unterschied zur Variante A werden auf den Parzellen 84 - 87 nicht mehr
insgesamt 6, sondern nunmehr lediglich 4 Wohngebäude angeordnet; die
Kfz.-Anbindung über die Luisenstraße entfällt. Auf den Parzellen 86 und 87 wird
der Baukörper (Doppelhaus) für die Platzentwicklung weiter nach Osten
verschoben. Durch die kompakte Anordnung der Baukörper ergibt sich somit eine
geschlossene, der gestalterisch sensiblen Umgebung angemessene Hofsituation.
Angestrebt wird
weiterhin die Anlage einer fußläufigen Verbindung zur Luisenstraße. Alternativ
zu den Varianten A-D wird diese jedoch nicht über die Parzelle 83, sondern über
die bereits heute bestehende, private Zuwegung zum Haus Luisenstraße 17a
geführt. Der Vorteil dieser Variante liegt vor allem in einer einfacheren,
direkten Wegeführung unter Mitbenutzung bereits bestehender
Erschließungsflächen.
3./ Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt, auf Grund der Vorentwurfsplanung (Varianten A,
B, C, D und E) die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB
sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1)
BauGB durchzuführen.
Beschlussvorschlag:
„1./
Der Vorentwurfsplanung (Varianten A - E) entsprechend dieser Sitzungsvorlage
wird zugestimmt. Sie ist dem weiteren Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplans zu Grunde zu legen.
2. Zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gemäß § 3 (1) BauGB ist auf der Grundlage der Vorentwurfsplanung eine
Diskussionsveranstaltung durchzuführen, wobei über die Planung unterrichtet
sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben wird. Die Planunterlagen
werden zusätzlich für 2 Wochen öffentlich ausgelegt.“