Betreff
Derzeitige Steuerungsmechanismen des Betriebshofes Haan und deren Optimierungspotentiale am Beispiel der Park- und Gartenanlagen, Spiel- und Bolz-plätze, sowie des Straßenbegleitgrüns
Vorlage
III/010/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

 Zum Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt hinsichtlich der bestehenden Steuerungsmechanismen gab die Verwaltung eine Stellungnahme ab.

 

Daraufhin bewertete das GPA NRW seine Erkenntnisse in einer Synopse neu.

 

Nachfolgend sind die Bemerkungen der GPA zur Steuerung noch einmal aufgeführt.

 

„Die Kennzahlenergebnisse spiegelten die kostengünstige Aufgabenerledigung wider. Diese gründet sich auch auf die relativ weitreichende Vergabe von Leistungen zu Wettbewerbspreisen. Die entsprechenden Standards sind definiert und im Erfüllungsgrad Grünflächenmanagement berücksichtigt.

Im Übrigen zeigt der Erfüllungsgrad Grünflächenmanagement, dass grundlegende Instrumente zur Finanzsteuerung bereits eingeführt sind.“

 

 

Somit erkennt die GPA das Bestehen von Steuerungsmechanismen hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungserbringung an.

 

Durch das GPA wurden die Bereiche Park- und Gartenanlagen, Spiel- und Bolzplätze und Straßenbegleitgrün betrachtet.

 

Bei zwei dieser Bereiche wurden Einsparpotentiale erkannt, während bei den Park- und Gartenanlagen die Unterhaltungskosten weit unter dem Benchmark liegen. Dies sogar soweit, dass die Einsparpotentiale der beiden anderen Bereiche theoretisch kompensiert werden.

 

Weiterhin bemerkt die GPA in der Synopse,

 

dass es an definierten, strategischen und operativen Zielen fehle.

Sowohl quantitative, als auch qualitative Ziele sollten durch die Politik und Verwaltung benannt werden um zu entsprechenden Maßnahmen zu führen“.

 

Hier sei darauf hingewiesen, dass im Haushaltsplan unter dem Produkt „Öffentliches Grün, Waldflächen“ (z. B. auf der Seite 591im Haushaltsplan 2014), seit Jahren nachfolgende Ziele aufgeführt sind:

 

-       Naturverträgliche Pflege und Bereitstellung der Waldflächen zur Erholungsnutzung

 

-       Wirtschaftliche und ordnungsgemäße Pflege der Grünanlagen, Sicherstellung eines sauberen und standardgemäßen Zustandes

 

-       Planung und Anlage von nachhaltig pflegeeffizienten Neuanlagen

 

-       Optimierung des Grünflächenportfolios, insbesondere unter Beachtung der Rest-/ Kleinstgrünflächen.

 

-       Fortentwicklung des Image „Gartenstadt“

 

 

Diese Zielvorgaben sind Grundlage des Handelns für das operative Geschäft des Betriebshofes der Stadt Haan. Hier wird aktive Steuerung betrieben. Dies erfolgt mittels eines durch jahrelange Erfahrung optimierten Zusammenspiels zwischen Fremdvergabe und Eigenleistung zur wirtschaftlichen Leistungserbringung. Diese Handlungsweise hat dazu geführt, dass das eigene Personal und die Gerätschaften einen optimalen Auslastungsgrad haben.

 

Der Erfolg ist im Besonderen auch daran abzulesen, dass es trotz erfolgtem Personalabbau gelungen ist, eine deutlich erweiterte Aufgabenpalette abzuwickeln. Hier sollen beispielhaft genannt werden:

 

-       Unterhaltung der Kunststoff-Spielbeläge von 2 Sportplätzen

 

-       Einsatz einer Kleinkehrmaschine in der Straßenreinigung

 

-       Unterhaltung des Waldfriedhofs

 

-       Ausbildung von derzeit 3 Auszubildenden mit verstärktem Einsatz der Kolonnen bei Neubaumaßnahmen

 

Seit dem Ausbau des Grünzuges „Haaner Bachtal“ Anfang der 80er Jahre haben sich zudem die bewirtschafteten Grünflächen rasant vermehrt. In jüngster Vergangenheit und aktuell sind hier ca. 10.000m² mit dem Grünzug Technologiepark im Jahre 2014 und ca. 11.000m² mit dem Spielplatz „Hasenhaus“ in 2015 zu nennen.

 

 

 

Optimierungsmöglichkeiten im Bereich Straßenbegleitgrün

 

Dass es trotzdem weiterer aktiver Steuerungsmöglichkeiten zur Optimierung der Eigenleistungen bedarf, hat der Betriebshof bereits vor Jahren erkannt und sich die Einführung und Nutzung einer Leistungserfassungs-Software zum Ziel gesetzt. Diese wurde im Jahr 2013 eingeführt.

 

Die Verwaltung hofft durch den erweiterten Einsatz der am Betriebshof eingesetzten Leistungserfassungssoftware (DINOB) zukünftig den Einsatz des eigenen Personals noch effizienter steuern zu können um somit die Grünflächen wirtschaftlich und ohne zusätzliches Personal zu unterhalten.

 

Angestrebt wird eine Kosten-Leistungsrechnung für Standardpflegeleistungen, die Rückschlüsse auf wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten ermöglicht. In der Leistungserfassungssoftware werden derzeit schon die zeitlichen Aufwendungen von Arbeitnehmern und Geräten für Standardleistungen erhoben. Zukünftig sollen diese dann beispielsweise bezogen auf die Flächen in einen Kontext gebracht werden, um vergleichbare und quantitative Aussagen über die Wirtschaftlichkeit von Leistungen zu erhalten. Dies soll anhand von Musterpflegeflächen geschehen, die derzeit im Haaner Stadtbild anzutreffen sind. Hier sind in erster Linie anspruchsvollere Pflegeleistungen wie die Pflege von Stauden-, Rosen und Wechselbepflanzungsbeeten gemeint. Diese Vorgehensweise führt auf pragmatischem Weg zu belastbaren Aussagen.

 

Darüber hinaus werden auch die Leistungen des Betriebshofs in anderen relevanten Bereichen erfasst und ausgewertet. Im Anschluss an den Erhebungsprozess, der mindestens über die Dauer einer Vegetationsperiode erfolgen muss, wird die Verwaltung darstellen, mit welchen geeigneten Maßnahmen eine weitere Optimierung vollzogen werden kann. Dies wird zwangsläufig zur Diskussion über Standards in der Grünflächenpflege und anderen Arbeitsbereichen führen.

 

Die Verwaltung verspricht sich durch die Einführung von Muster-Pflegeleistungen nicht nur wirtschaftlichere Abläufe sondern sieht auch die Möglichkeit, durch Stärkung der Revierverantwortlichkeit die Motivation der Mitarbeiter zu verbessern.

 

Darüber hinaus wird es zu einer Verstetigung des im Stadtbild angetroffenen Straßenbegleitgrüns mit entsprechendem Wiederkennungswert kommen.

 

Diese Schritte können ohne Einführung zusätzlicher Software und Personalressourcen erfolgen und werden zu belastbaren Ergebnissen führen.

 

 

 

Wirtschaftliche Optimierungsmöglichkeiten bei Spiel- und Bolzplätzen

 

Entsprechend des Untersuchungsberichts der GPA weist die Stadt Haan eine bezogen auf die Einwohner sehr geringe Fläche an Spiel- und Bolzplätzen auf. Es handelt sich hier um eine hohe Anzahl relativ kleiner Flächen. Um den Spielwert auf diesen Flächen trotzdem zu gewährleisten hat Haan die meisten Spielgeräte je Quadratmeter Spielplatzfläche aller untersuchten Gemeinden mit daraus folgenden Verkehrssicherungspflichten. Aus diesem Grund und wegen der intensiven Nutzung müssen die zur Verfügung stehenden Flächen häufiger geprüft, gewartet, gepflegt und gesäubert werden.

 

In den Kosten für die Spiel- und Bolzplätze stecken zudem nicht unerhebliche Abschreibungsanteile der bestehenden Spielgeräte.

 

Eine wirtschaftliche Optimierung kann deshalb nur durch die Aufgabe einzelner Spielplatzflächen und/oder Reduzierung der Anzahl von Spielgeräten erfolgen. Es muss aber bereits jetzt darauf hingewiesen werden, dass durch die singuläre Herausnahme von Spielgeräten der Spielwert auf den ohnehin sehr kleinen Flächen derart sinken wird, dass eine Akzeptanz durch die Nutzer nicht mehr zu erwarten ist.

 

Im Rahmen eines zu erstellenden Spielflächenkonzeptes/Spielflächenleitplans können entsprechende Vorschläge erarbeitet und den politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Einsparpotentiale für Pflegeleistungen an den jeweiligen Spielplätzen sind mit der Leistungserfassungssoftware zu ermitteln, um eine sachgerechte Diskussion zu ermöglichen.

 

 

 

Fazit:

 

·         Der Bauhof erbringt seine Leistungen entsprechend der im Haushaltsplan nachlesbaren und verabschiedeten Ziele.

·         Die Verwaltung hat bereits weit vor Beginn der Prüfung durch die GPA damit begonnen neue Steuerungsmechanismen einzuführen.

·         Es ist auf pragmatischem Weg möglich, Aussagen über den Pflegeaufwand für Standardleistungen und Musterpflegeflächen zu erhalten, ohne dabei zusätzliche Kosten zu erzeugen.

·         Die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit ist nur durch eine Veränderung der bestehenden Pflegestandards und Aufgabe von Bestandsflächen möglich.

·         Es ist bereits heute absehbar, dass die angestrebten Einsparpotentiale nicht kurzfristig erschlossen und haushaltswirksam werden können.

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Eine Kosten-Leistungsrechnung für Standardpflegeleistungen wird wie beschrieben eingeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse der Betrachtung werden frühestens im zweiten Quartal 2016 vorliegen.

 

Weiterhin werden die bestehenden Spielplätze einer eingehenden Prüfung im Rahmen eines Spielflächenleitplans unterzogen, der auch Aussagen über mögliche Um- und Rückbaumaßnahmen enthalten soll. Die Verwaltung wird für die jeweiligen Spielplatzflächen im gleichen Zug die Pflegeleistungen für ein Kalenderjahr benennen.

 

Die Ergebnisse der Betrachtungen sind dann in den entsprechenden Fachausschüssen zu beraten und über die Verwaltungsvorschläge ist zu beschließen.

 

Für die Erstellung eines Spielflächenleitplans muss sich die Verwaltung eines geeigneten Planungsbüros bedienen. Die Kosten hierfür werden zu rund 15.000 € geschätzt und wären aus dem Produkt 090110 zu begleichen. Im Rahmen der Jahresarbeitsplanung und Haushaltsplanaufstellung 2015 wurde eine derartige Planung nicht berücksichtigt. Gegebenenfalls müsste der Ansatz erhöht oder andere Planungen müssten zurück gestellt werden.

 

 

Verfasser: Claus Hippel, Betriebshof

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die beschriebene weitere Vorgehensweise wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Erstellung eines Spielflächenleitplans wird beschlossen.

3.    Die Ergebnisse der Betrachtungen sind im 2. Quartal 2016 dazulegen.