Sachverhalt:
1. Vorbemerkungen
Zuständigkeit des
Jugendhilfeausschusses
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugendhilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fragen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.
2. Beratung des Haushaltes 2015
Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Produktbereich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).
Im Einzelnen:
Produkt |
Bezeichnung |
Seiten Haushalts- planentwurf |
060110 |
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger) |
375 - 383 |
060120 |
Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. |
385 - 390 |
060125 |
Kindertageseinrichtung Bollenberg |
391 - 396 |
060130 |
Kindertagespflege |
397 - 402 |
060210 |
Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen |
403 - 408 |
060220 |
Einrichtungen der Jugendarbeit |
409 - 415 |
060310 |
Ambulante Hilfen |
417 - 422 |
060320 |
Stationäre Hilfen |
423 - 428 |
060330 |
Rechtsangelegenheiten Minderjähriger |
429 - 434 |
060340 |
Unterhaltsvorschuss |
435 - 440 |
2.1 Kindertagesbetreuung in
Einrichtungen
Produkt
060110 Förderung
von Kindern in Kindertageseinrichtungen
(fremder
Träger)
Produkt
060120 Städt.
Kindertageseinrichtung Alleestr.
Produkt 060125 Kindertageseinrichtung Bollenberg
2.11 Jugendhilfeplanung –
Kindertagesstättenbedarfsplanung / Haushalt 2015
Der Rat der Stadt Haan beschloss in seiner Sitzung am 03.02.2015 (nach Vorberatung im JHA am 22.01.2015 und HFA am 27.01.2015) die Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 (Vorlage 51/035/2015). Die Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/2015 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.02.2014 beschlossen.
Die Jugendhilfeplanungen für die beiden Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 sind Grundlagen für die Anmeldung der Finanzbedarfe ans Land entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie für die Haushaltsplanung 2015 (Jugendhilfeplanung 2014/2015 für die Zeit vom 01.01. - 31.07. sowie Jugendhilfeplanung 2015/2016 für die Zeit vom 01.08. - 31.12.).
U 3-Situation
Mit der am 03.02.2015 vom Rat beschlossenen Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 stehen für das genannte Kindergartenjahr in Einrichtungen und in der Kindertagespflege insgesamt rd. 343 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies ergibt eine Bedarfsdeckungsquote von rd. 49 %.
Nach dem im Februar d. J. über KitaVM durchgeführten Vergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 sind die verfügbaren U 3-Betreuungsplätze regelmäßig belegt. Anfang März d. J. wurden insgesamt 49 Absagen für Haaner unter Dreijährige versandt. Dies bedeutet, dass für das Kindergartenjahr 2015/2016 insgesamt 392 U 3-Betreuungsplätze erforderlich wären (= rd. 56 % Bedarfsdeckungsquote).
2.12 Betriebskosten / investive
Maßnahmen; Planjahre 2016 ff.
Betriebskosten
Für die Planjahre 2016 ff. werden die Daten aus der Jugendhilfeplanung 2015/2016 fortgeschrieben unter Einbeziehung der bekannten bzw. eingeschätzten Entwicklungen. Berücksichtigt sind:
- Neubau / Erweiterung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria vom Frieden (viergruppige anstelle der zweigruppigen Einrichtung) für die Zeit ab 01.01.2016
- Neubau der städt. Kindertageseinrichtung Bollenberg (viergruppige Einrichtung mit einer zusätzlichen U 3-Gruppe), Inbetriebnahme vorgesehen ab 01.01.2017 bei Einbindung der eingruppigen Dependance der Einrichtung Bollenberger Busch und Aufgabe der städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. (zweigruppige Einrichtung) zum 31.12.2016
- Neubau / Erweiterung der Kindertageseinrichtung der Privaten Kindergruppe Haan e. V. um eine zusätzliche U 3-Gruppe (dann fünfgruppig) ab 01.01.2017.
Investiver Aufwand:
- Für die Kindertageseinrichtung Maria vom Frieden beschloss der Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015, der Kath. Kirchengemeinde Haan einen Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes in Höhe von 189.000 € zu gewähren. Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 060110 (investiver Bereich, Seite 382, Maßnahme 51115001) eingearbeitet. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen Investor.
Auf Grund des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018“ beantragte die Verwaltung in Februar d. J. nach den entsprechenden Förderbestimmungen die Förderung der Einrichtung (möglicher förderfähiger Aufwand 70.000 €). Bei Bewilligung der Förderung ergäbe sich bei Produkt 060110 ein Ertrag in Höhe von 63.000 € (70.000 € abzgl. 10 % Eigenanteil).
- Der investive Aufwand für die Kindertageseinrichtung Bollenberg ist im Haushaltsplan 2015 bei Produkt 060125 (investiver Bereich, Seite 395, Maßnahmen 51112001 und 65012001) eingeplant.
- Für das Neubauprojekt der Privaten Kindergruppe Haan e. V. sind im Haushaltsplan 2015 keine investiven Mittel veranschlagt.
2.13 Finanzierung der
Kindertageseinrichtungen / Defizitabdeckung / Anträge der Träger
Für die Sitzung des Jugendhilfeeausschusses am 04.09.2014 legte die Verwaltung mit Vorlage 51/051/2014 die Anträge der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 sowie der Evangelischen Kirchengemeinde vom 15.08.2014 betreffend einer nicht auskömmlichen Finanzierung der Kindertageseinrichtungen durch das Kinderbildungsgesetz vor.
Die Verwaltung wurde zum damaligen Zeitpunkt beauftragt, die finanzielle Situation für die Haushaltsberatungen 2015 aufzubereiten und mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen ggf. unter Einbindung der „AG 78“ (AG Jugendhilfeplanung) zu erörtern.
Bereits mit Schreiben vom 28.01.2013 beantragte die Evangelische Kirchengemeinde Haan unter Hinweis auf die nicht auskömmliche Finanzierung durch das Kinderbildungsgesetz die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses (siehe Vorlage 51/111/2013). Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Antrag mit dem Hinweis auf die „2. KiBiz-Revision“ (Änderungsgesetz seit 01.08.2014 in Kraft) abgelehnt.
Zur Problemstellung:
Die Finanzierung des Aufwands für Kindertageseinrichtungen - unberücksichtigt besonderer Aufwendungen, die gesondert vom Aufwand abhängig bzw. für bestimmte Zwecke bezuschusst werden (z. B. Sprachförderung) - erfolgt über Kindpauschalen (§§ 19, 20 KiBiz). Die Kindpauschalen erhöhen sich seit Inkraftreten des Kinderbildungsgesetzes 2008 um jährlich 1,5 Prozent (§ 19 Abs. 2 KiBiz). Fakt ist, dass seit mehreren Jahren die tariflichen Abschlüsse (auch wenn diese bei den einzelnen Trägern unterschiedlich ausfallen) oberhalb dieser prozentualen Steigerungen liegen.
Die Angelegenheit wurde in der Sondersitzung der „AG 78“ am 10.09.2014 thematisiert, mit den Trägern erörtert und in den folgenden Wochen teilweise in bilateralen Gesprächen mit Trägern konkretisiert.
Zwischenzeitlich gingen ergänzend zu den bereits zur Sitzung am 04.09.2014 vorliegenden Unterlagen - diese werden zur Vervollständigung in nachstehender Auflistung berücksichtigt - von verschiedenen Trägern folgende Schriftstücke / Anträge ein (Anlagen 1.1):
· Schreiben der Privaten Kindergruppe Haan vom 05.11.2014 sowie Schreiben vom 21.05.2014
Der Träger stellt dar, dass für die Einrichtungen in der Guttentag-Loben-Str. 10, Bachstr. 64 und dem Waldkindergarten in der Bachstr. 64 Defizite für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 von bis zu 50.000 € sowie für das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 nach derzeitiger Einschätzung von 134.000 € entstehen.
· Schreiben des Waldorfkindergarten vom 25.09.2014
Nach einer Einschätzung des Trägers ergibt sich für die Einrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 eine Defizit-Prognose für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 in Höhe von ca. 10.000 €.
· Schreiben des Caritasverbandes im Kreis Mettmann e. V. vom 04.11.2014
Der Träger teilt mit, das für das laufende Kindergartenjahr 2015/2016 für die Einrichtung in der Düsselberger Str. 7 mit einem Fehlbetrag von ca. 20.000 € gerechnet wird.
· Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH
Der Träger führt für die Einrichtungen Am Bandenfeld 110, Bollenberger Busch 29 und in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 aus, der Personaleinsatz erfolge noch oberhalb der Mindestausstattung nach KiBiz. Befürchtet werde, dass der bisherige Standard nicht gehalten werden könne.
Zum jetzigen Zeitpunkt wird kein Fehlbetrag dargestellt.
· Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 03.03.2015 sowie Schreiben vom 28.01.2013 und 15.08.2014
Der Träger führt aus, dass über die Trägeranteile hinaus folgende Mehrleistungen zu erbringen waren bzw. sind:
- Kindergartenjahr 2012/13: 122.320 €
- Kindergartenjahr 2013/14: 88.920 €
- Kindergartenjahr 2014/15: 166.552 €
Der Träger führt aus, die genannten Aufwendungen übersteigen das der Gemeinde Mögliche und beantragt den Ausgleich rückwirkend und für die Zukunft.
· Schreiben der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten vom 09.03.2015
Der Träger schafft es aktuell, mit verschiedenen Maßnahmen den finanziellen Ausgleich herbeizuführen. Eine Aussage für die Zukunft betreffend die Auskömmlichkeit des Finanzierungssystems vermag der Träger nicht aufzuzeigen. In diesem Zusammenhang wird auf die künftige „Spitzabrechnung“ (Wegfall des 10 %igen Puffers) verwiesen.
Personalausstattung
Zum besseren Verständnis für die Problemstellung ist kurz auf die personelle Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes einzugehen.
In der Anlage 1 zu § 19 KiBiz werden die erforderliche Personalstunden für Fachkräfte (FK) und Ergänzungskräfte (EK) dargestellt.
Für eine fiktive Einrichtung (20 Plätze Typ Ic, 10 Plätze Typ IIb und 20 Plätze IIc) ergeben sich folgende Personalwerte:
- Mindestbesetzung (1. Wert): 275 Std./Woche
- Mindestbesetzung plus Leitungsfreistellung (2. Wert): 300 Std./Woche
- Mindestbesetzung plus sonstige FK-Stunden (3. Wert) 336,5 Std./Woche
Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Träger und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2008 in der Fassung vom 01.01.2015 (“Personalvereinbarung“) können unter bestimmten Voraussetzungen Ergänzungskräfte im Rahmen von Fachkraftstunden sowie Berufspraktikantinnen / Berufspraktikanten sowie Personen, die eine praxisintegrierte Ausbildung zur Erzieherin / Erzieher absolvieren (anteilig) anstelle der einer Ergänzungskraft eingesetzt werden. Diese „Personalvereinbarung“ schafft die Möglichkeit, gegenüber der Anlage 1 zu § 19 KiBiz Personal modifiziert einzusetzen.
Die Träger arbeiten regelmäßig (bereits) mit dem Mindestwert (1. Wert) bzw. teilweise mit (anteiligen) Leitungsfreistellungen. Regelmäßig ist Einsparungspotential durch Personalreduzierung nicht mehr, allenfalls noch geringfügig gegeben.
Die Mindestbesetzung (1. Wert), ggf. unter Berücksichtigung der „Personalvereinbarung“ darf nicht unterschritten werden.
Rücklagen
Nach § 20a KiBiz sind in einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel (einschließlich des sich aus § 19 Abs. 1 KiBiz ergebenden Trägeranteils) einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage ist zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz zu nutzen. Die Rücklage ist in der Endabrechnung für ein abgelaufenes Kindergartenjahr darzustellen.
Die Rücklage dient z. B. für Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. für Ersatzbeschaffungen, aber auch zur Defizitabdeckung.
Für das Kindergartenjahr 2013/14 sind die Endabrechnungen durch die Träger regelmäßig noch nicht erstellt. Eine aktuelle Übersicht über vorhandene Rücklagen steht noch nicht zur Verfügung.
Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurden mit Stand vom 31.07.2013 für drei Einrichtungen Rücklagen dargestellt, davon für zwei Einrichtungen im Umfang von insgesamt rd. 315.000 €. Für die dritte Einrichtung wurde eine Rücklage von rd. 14.000 € nachgewiesen. Für eine der drei Einrichtungen wurde eine defizitäre Betriebskostenentwicklung aufgezeigt.
Zusammenfassung
Mit Vorlage 51/051/2014 wurde die Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014 anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens zum KiBiz-Änderungsgesetz („2. KiBiz-Revision“) beigefügt, die die nicht konforme Entwicklung der KiBiz-Steigerung und der Tarifsteigerungen veranschaulicht. Die entsprechende Seite der Stellungnahme ist nochmals beigefügt (Anlage 1.2). Das zum 01.08.2014 in Kraft getretene KiBiz-Änderungsgesetz veränderte die Finanzierungssystematik nicht.
Aus Sicht der Fach-Verwaltung ist mit dem personellen Mindestwert nach KiBiz bzw. mit dem qualitativ modifizierten Personaleinsatz nach der „Personalvereinbarung“ der in § 3 KiBiz definierte Auftrag (Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag) und der sich daraus ergebende Anspruch für Kinder und Eltern, gerichtet an die Einrichtung bzw. den Träger sowie an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, nicht zu erfüllen. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes wird betreffend die Personalausstattung mindestens der 1. KiBiz-Wert plus Freistellung für erforderlich gehalten. Dies umso mehr im Hinblick auf den gestiegenen administrativen Aufwand durch die 2. KiBiz-Revision.
Demgegenüber steht die problematische Finanzausstattung (Schere zwischen prozentuale Steigerung der Kindpauschalen und der Tarifabschlüsse geht seit Jahren weiter auf) durch den Gesetzgeber sowie die finanzielle Auswirkung / Belastung für die Stadt.
Für die auf Grund eingegangener vertraglichen Regelung zu leistenden Zuschüsse an die Träger (anteilige bzw. vollständige Übernahme der Trägeranteile) sind im Haushalt 2015 0,630 Mio. € eingeplant (siehe Haushaltsplan 2015, Seite 378, Nr. 15 und Seite 379, Erläuterung zu Nr. 15).
Bei Übernahme der von den Trägern dargestellten Defizite würde für die Stadt im Haushaltsjahr 2015 ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von rd. 0,438 Mio. € entstehen.
Betreffend das Kindergartenjahr 2015/2016 ist anzumerken, dass auf Seiten der Träger noch nicht alle Kalkulationen abgeschlossen sind, eine wesentliche Situationsveränderungen ist jedoch nicht zu erwarten.
Kann die eine oder andere Gruppe oder Einrichtung durch einen freien Träger wegen finanzieller Unterdeckung nicht fortgeführt werden - die Nachfragesituation lässt aktuell und mittelfrist den Verzicht auf Betreuungsplätze nicht zu - müsste für die Sicherstellung des Betriebs ein anderer freier Träger gefunden werden - diese Option ist auf Grund der Trägermeldungen als schwierig zu betrachten - oder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt) müsste ersatzweise einspringen. Bei städtischer Aufgabenwahrnehmung verringert sich die Refinanzierungsquote des Landes (Landeszuschuss nach § 21 Abs. 1 KiBiz) von 36, 36,5 bzw. 38,5 Prozent bei den freien Trägern auf 30 Prozent beim öffentlichen Jugendhilfeträger.
Bei der Betrachtung der von den Trägern dargestellten Sachverhalte ist zu berücksichtigen, dass die finanziellen Voraussetzungen der verschiedenen Träger unterschiedlich betrachtet / bewertet werden können.
Dargestellte Finanzierungsbedarfe der Träger im Einzelnen:
Träger |
Vorjahr(e) |
2015 (Kgj. 2014/2015) |
Folgejahr(e) |
Private Kindergruppe Haan e.V. |
|
50.000 € |
134.000 € + X |
Waldorfkindergarten Haan e.V. |
|
10.000 € |
|
Caritasverband für den Kreis Mettmann e. V. |
|
|
20.000 € |
Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH |
|
derzeit unklar |
|
Ev. Kirchengemeinde Haan |
122.320 € 88.920 € |
166.552 € |
|
Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten |
|
derzeit unklar |
|
Summen |
212.240 € |
226.552 € |
|
437.792 € |
Bei positiver Beschlussfassung entsprechend den von den Trägern dargestellten Finanzbedarfen (Haushaltsjahr 2015: rd. 438.000 €) ist für die Planjahre 2016 ff. jährlich der für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 dargestellte Finanzbedarf in Höhe von insgesamt 226.552 € zzgl. der erhöhte Bedarf der Privaten Kindergruppe in Höhe von 84.000 € (= insgesamt rd. 310.000 €) zu veranschlagen (Produktsachkonto 060110.531812 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - freiwillige).
Ebenso sind bei positiver Beschlussfassung die Rahmenbedingungen / Grundlagen für die Gewährung der freiwilligen Zuschüsse festzulegen:
- Der Umfang des Personaleinsatzes ist zu definieren (Mindestbesetzung entsprechend „1. KiBiz-Wert“ oder Mindestbesetzung mit (ggf. anteiliger) Freistellung der Leitung = „2. KiBiz-Wert“).
- Bestehende Rücklagen sind vorrangig zur Defizitabdeckung einzusetzen.
- Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit den Trägern und Vorlage der Verträge.
Beschluss zu den Anträgen der Träger („Defizitabdeckung“):
nach Beratung.
Elternbeiträge
Für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen sowie für die Tagespflege werden Beiträge nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen vom 11.02.2015 erhoben. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Erhöhung um 10 %/Jahr eingearbeitet, für die Zeit ab 01.08.2015 (anteilig) (siehe Vorlage 51/050/2015).
Siehe Haushaltsplan 2015 zu
- Produkt 060110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger), Seite 378, Nr. 4. und Seite 379, Erläuterung zu 4.
- Produkt 060120 Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr., Seite 388, Nr. 4. und Seite 389, Erläuterung zu 4.
- 060125 Städt. Kindertageseinrichtung Bollenberg (neu), Seite 392, Nr. 4.
- 060130 Kindertagespflege, Seite 400, Nr. 3. und Seite 401, Erläuterung zu 3.
2.2 Produkt 060210 Kinder-
und Jugendarbeit außerhalb von
Einrichtungen
Der Stadtjugendring beantragt mit Mail vom 13.03.2015 (Anlage 1.3)die Prüfung, ob die im Jahr 2011 vorgenommen 10 %ige Kürzung der Zuschüsse an den Stadtjugendring (zur Verteilung an die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände/-gemeinschaften) weiter bestehen muss oder ob eine Erhöhung um 10 % auf das vorherige Niveau möglich ist.
Im Haushaltsplan 2015 ist bei Produkt 060210 ein Zuschuss von 7.363 € eingestellt (siehe Haushaltsplan 2015, Seite 406, Nr. 15. und Seite 407, Erläuterung zu Nr. 15.).
Mit Beschluss des Rates am 29.03.2011 zum Haushalt 2011 und Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wurde als Haushaltssicherungs-Maßnahme der bisherige Zuschuss in Höhe von 8.181 € um 10 % auf 7.363 € in 2011 gekürzt (siehe Haushaltssicherungskonzept, Anlage 1 (Blatt 2), zu „Freiwillige Zuschüsse an Dritte (verschiedene Produkte)“. Dieser gekürzte Betrag wird seit 2011 fortgeschrieben.
Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss und um eine Haushaltssicherungsmaßnahme. Bei Rücknahme der Kürzung und Erhöhung des im Haushalt 2015 eingestellten Betrags ist an anderer Stelle bei freiwilligen Leistungen eine entsprechende Kürzung vorzunehmen.
Beschluss
nach Beratung.
2.3 Produkt 060310 Ambulante Hilfe (Haushaltsplan 2015, Seiten 417 - 422)
und
Produkt 060320 Stationäre Hilfen (Haushaltsplan 2015, Seiten 423 - 428)
Die Darstellung der „Hilfen zur Erziehung“ auf der Ebene der Produktsachkonten mit Haushaltsdaten und Fallzahlenentwicklungen wird fortgeschrieben.
Ambulante Hilfen
Fallzahlen 2014 |
Vorläu-figes Ergebnis 2014 (Stand: 25.02.15)
EURO |
Durchschnittswerte 2014 |
Planwerte |
|||||||
Produkt-sachkonto |
Bezeichnung der
Hilfearten |
12/2013 |
Zugänge |
Abgänge |
12/2014 |
Anz. Leistungsmonate |
Fall / Monat EURO |
Fall / Jahr EURO |
Ansatz 2015 EURO |
|
Produkt 060310 Ambulante Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 4175 - 422 |
|
|
|
|
|
|||||
Erträge |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
060310.421110 |
Kostenbeitrag |
2 |
0 |
2 |
0 |
|
128 |
|
|
1.000 |
060310.448200 |
Kostenerstattung |
4 |
5 |
3 |
6 |
|
61.991 |
|
|
20.000 |
Aufwendungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
060310.523200 |
§
89 Kostenerstattung [+ Psych.
Beratungsstelle Hilden-Haan] |
1 |
3 |
4 |
0 |
|
253.918 |
|
|
216.000 |
060310.531890 |
Zuschüsse
SKFM u. Diakonie; Sozialpädago-gische Familienhilfe u. Sozialarbeit |
2 |
1 |
3 |
0 |
|
70.272 |
|
|
70.272 |
060310.533110 |
§
13 Jugendsozialarbeit |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
0 |
|
|
5.000 |
060310.533114 |
§
20 Notsituationen |
0 |
1 |
1 |
0 |
|
165 |
|
|
1.500 |
060310.533116 |
§
27 Abs. 3 |
22 |
25 |
16 |
31 |
310 |
130.919 |
422 |
5.068 |
130.000 |
060310.533117 |
§
29 soziale Gruppenarbeit |
0 |
1 |
1 |
0 |
1 |
132 |
132 |
1.584 |
1.000 |
060310.533118 |
§
30 Erziehungs-beistandschaft |
6 |
4 |
3 |
7 |
85 |
44.470 |
523 |
6.278 |
45.000 |
060310.533119 |
§
31 Sozialpädagogische |
25 |
26 |
21 |
30 |
327 |
173.547 |
531 |
6.369 |
200.000 |
060310.533120 |
§
32 Tagesgruppe |
3 |
2 |
4 |
1 |
37 |
80.128 |
2.166 |
25.987 |
120.000 |
060310.533122 |
§
35 Intensive sozialpädagogi-sche Einzelbetreuung |
0 |
1 |
0 |
1 |
2 |
800 |
400 |
4.800 |
5.000 |
060310.533123 |
§
35a Eingliederungshilfe |
25 |
16 |
10 |
31 |
317 |
163.961 |
517 |
6.207 |
180.000 |
060310.533124 |
§
41 Volljährige |
6 |
6 |
9 |
3 |
75 |
55.376 |
738 |
8.860 |
60.000 |
060310.533138 |
§
27 Kinderschutzam-bulanz (Gutachten) |
2 |
1 |
0 |
3 |
|
|
|
|
10.000 |
060310.533140 |
§
18 begl. Umgang |
5 |
6 |
8 |
3 |
75 |
3.808 |
51 |
609 |
10.000 |
Stationäre Hilfen
Fallzahlen 2014 |
Vorläu-figes Ergebnis 2014 (Stand: 25.02.15)
EURO |
Durchschnittswerte 2014 |
Planwerte |
|||||||
Produkt-sachkonto |
Bezeichnung der
Hilfearten |
12/2013 |
Zugänge |
Abgänge |
12/2014 |
Anz. Leistungsmonate |
Fall / Monat EURO |
Fall / Jahr EURO |
Ansatz 2015 EURO |
|
Produkt 060320 Stationäre Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 423 - 428 |
|
|
|
|
|
|||||
Erträge |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
060320.422110 |
Kostenbeitrag |
42 |
|
|
|
|
170.821 |
|
|
130.000 |
060320.448200 |
Kostenerstattung |
11 |
5 |
2 |
14 |
|
184.446 |
|
|
150.000 |
Aufwendungen |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
060320.523200 |
Kostenerstattung |
11 |
12 |
16 |
7 |
|
390.676 |
|
|
200.000 |
060320.533210 |
§
34 Heimerziehung |
27 |
13 |
20 |
20 |
355 |
1.520.659 |
4.284 |
51.403 |
1.350.000 |
060320.533211 |
§
35a Eingliederungshilfe |
1 |
1 |
1 |
1 |
10 |
64.966 |
6.497 |
77.959 |
100.000 |
060320.533212 |
§
41 Junge Volljährige |
4 |
8 |
3 |
9 |
65 |
221.600 |
3.409 |
40.911 |
400.000 |
060320.533213 |
§
19 Mutter-Kind |
2 |
0 |
2 |
0 |
16 |
72.872 |
4.555 |
|
80.000 |
060320.533214 |
§
35 Intensive sozialpädagogi-sche Einzelbetreuung |
0 |
1 |
0 |
1 |
6 |
10.400 |
1.733 |
|
15.000 |
060320.533215 |
§
33 Vollzeitpflege |
27 |
15 |
5 |
37 |
397 |
342.600 |
863 |
10.356 |
280.000 |
060320.533216 |
§
42 Inobhutnahme |
0 |
5 |
5 |
0 |
5 |
19.630 |
3.926 |
47.112 |
20.000 |
3. Beratung des Stellenplans
2015
Beigefügt ist für den Bereich des Jugendamtes die Stellenverteilung auf Produkte sowie eine Erläuterung für eine Veränderung. (Anlage 2)
4. Beratung
des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020
Für die Beratung beigefügt ist die
Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020. (Anlage 3)
Anlagen:
Anlage 1: Haushaltsplan 2015
Anlagen 1.1: Anlagen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen
· Schreiben der Privaten Kindergruppe Haan vom 05.11.2014 sowie Schreiben vom 21.05.2014
· Schreiben des Waldorfkindergarten vom 25.09.2014
· Schreiben des Caritasverbandes im Kreis Mettmann e. V. vom 04.11.2014
· Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH
· Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 02.03.2015 sowie Schreiben vom 28.01.2013 und 15.08.2014
· Schreiben der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten vom 09.03.2015
Anlage 1.2 Auszug aus der Stellungnahme der Landesarbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014
Anlage 1.3 Mail Stadtjugendring vom 13.03.2015
Anlage 2: Stellenplan 2015
Anlage 3: Haushaltssicherungskonzept bis 2020
Beschlussvorschlag:
1. Der Haushalt 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Beratungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.
2. Der Stellenplan 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.
3. Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.