Betreff
Beratung des Haushaltes 2015, des Stellenplanes 2015 und des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020 für den Bereich des Jugendamtes
Vorlage
51/046/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.      Vorbemerkungen

Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses

 

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich nach § 71 Abs. 2 SGB VIII mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Gem. § 71 Abs. 3 SGB VIII soll der Jugend­hilfeausschuss vor jeder Beschlussfassung der Vertretungskörperschaft in Fra­gen der Jugendhilfe gehört werden. Der Jugendhilfeausschuss hat das Recht, Anträge an die Vertretungskörperschaft zu stellen. Nach § 5 Abs. 3 der Satzung des Jugendamtes erfolgt durch den Jugendhilfeausschuss die Vorberatung des Haushalts für den Bereich der Jugendhilfe.

 

 

 

2.      Beratung des Haushaltes 2015

 

 

Für die Haushaltsberatung beigefügt sind die Unterlagen für den Pro­duktbe­reich 06 - Kinder, Jugend- und Familienhilfe (Anlage 1).

 

Im Einzelnen:

 

Produkt

 

Bezeichnung

 

Seiten

Haushalts-

planentwurf

060110

Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen

(fremder Träger)

375 - 383

060120

Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

385 - 390

060125

Kindertageseinrichtung Bollenberg

391 - 396

060130

Kindertagespflege

397 - 402

060210

Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrich­tungen

403 - 408

060220

Einrichtungen der Jugendarbeit

409 - 415

060310

Ambulante Hilfen

417 - 422

060320

Stationäre Hilfen

423 - 428

060330

Rechtsangelegenheiten Minderjähriger

429 - 434

060340

Unterhaltsvorschuss

435 - 440

 

 

2.1    Kindertagesbetreuung in Einrichtungen

 

Produkt 060110         Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen

                                                (fremder Träger)

                                 Produkt 060120         Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr.

          Produkt 060125         Kindertageseinrichtung Bollenberg

 

         

2.11  Jugendhilfeplanung – Kindertagesstättenbedarfsplanung / Haushalt 2015

 

Der Rat der Stadt Haan beschloss in seiner Sitzung am 03.02.2015 (nach Vor­beratung im JHA am 22.01.2015 und HFA am 27.01.2015) die Jugendhilfepla­nung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 (Vorlage 51/035/2015). Die Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2014/2015 wurde vom Rat in seiner Sitzung am 04.02.2014 beschlossen.

Die Jugendhilfeplanungen für die beiden Kindergartenjahre 2014/2015 und 2015/2016 sind Grundlagen für die Anmeldung der Finanzbedarfe ans Land entsprechend den gesetzlichen Regelungen im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) sowie für die Haushaltsplanung 2015 (Jugendhilfeplanung 2014/2015 für die Zeit vom 01.01. - 31.07. sowie Jugendhilfeplanung 2015/2016 für die Zeit vom 01.08. - 31.12.).

 

U 3-Situation

Mit der am 03.02.2015 vom Rat beschlossenen Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016 stehen für das genannte Kinder­gartenjahr in Einrichtungen und in der Kindertagespflege insgesamt rd. 343 Betreuungsplätze zur Verfügung. Dies ergibt eine Bedarfsdeckungsquote von rd. 49 %.

Nach dem im Februar d. J. über KitaVM durchgeführten Vergabeverfahren für das Kindergartenjahr 2015/2016 sind die verfügbaren U 3-Betreuungsplätze regelmäßig belegt. Anfang März d. J. wurden insgesamt 49 Absagen für Haaner unter Dreijährige versandt. Dies bedeutet, dass für das Kindergartenjahr 2015/2016 insgesamt 392 U 3-Betreuungsplätze erforderlich wären (= rd. 56 % Bedarfsdeckungsquote).

 

2.12  Betriebskosten / investive Maßnahmen; Planjahre 2016 ff.

 

          Betriebskosten

Für die Planjahre 2016 ff. werden die Daten aus der Jugendhilfeplanung 2015/2016 fortgeschrieben unter Einbeziehung der bekannten bzw. einge­schätzten Entwicklungen. Berücksichtigt sind:

- Neubau / Erweiterung der Kath. Kindertageseinrichtung Maria vom Frieden (viergruppige anstelle der zweigruppigen Einrichtung) für die Zeit ab 01.01.2016

- Neubau der städt. Kindertageseinrichtung Bollenberg (viergruppige Einrich­tung mit einer zusätzlichen U 3-Gruppe), Inbetriebnahme vorgesehen ab 01.01.2017 bei Einbindung der eingruppigen Dependance der Einrichtung Bollenberger Busch  und Aufgabe der städt. Kindertageseinrichtung Alleestr. (zweigruppige Einrichtung) zum 31.12.2016

- Neubau / Erweiterung der Kindertageseinrichtung der Privaten Kindergruppe Haan e. V. um eine zusätzliche U 3-Gruppe (dann fünfgruppig) ab 01.01.2017.

 

Investiver Aufwand:

- Für die Kindertageseinrichtung Maria vom Frieden beschloss der Rat in seiner Sitzung am 03.02.2015, der Kath. Kirchengemeinde Haan einen Zuschuss zu den Kosten der Einrichtung / Herrichtung des Außenspielgeländes in Höhe von 189.000 € zu gewähren. Der Zuschuss ist im Haushaltsplan 2015 bei Pro­dukt 060110 (investiver Bereich, Seite 382, Maßnahme 51115001) eingear­beitet. Die Errichtung der Kindertageseinrichtung erfolgt durch einen Investor.

  Auf Grund des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015 - 2018“ beantragte die Verwaltung in Februar d. J. nach den entsprechenden Förderbestimmungen die Förderung der Einrichtung (möglicher förderfähiger Aufwand 70.000 €). Bei Bewilligung der Förderung ergäbe sich bei Produkt 060110 ein Ertrag in Höhe von 63.000 € (70.000 € abzgl. 10 % Eigenanteil).

- Der investive Aufwand für die Kindertageseinrichtung Bollenberg ist im Haus­haltsplan 2015 bei Produkt 060125 (investiver Bereich, Seite 395, Maßnah­men 51112001 und 65012001) eingeplant.

- Für das Neubauprojekt der Privaten Kindergruppe Haan e. V. sind im Haushalts­plan 2015 keine investiven Mittel veranschlagt.

 

2.13  Finanzierung der Kindertageseinrichtungen / Defizitabdeckung / Anträge der Träger

 

Für die Sitzung des Jugendhilfeeausschusses am 04.09.2014 legte die Ver­waltung mit Vorlage 51/051/2014 die Anträge der Privaten Kindergruppe Haan e. V. vom 21.05.2014 sowie der Evangelischen Kirchengemeinde vom 15.08.2014 betreffend einer nicht auskömmlichen Finanzierung der Kinderta­geseinrichtungen durch das Kinderbildungsgesetz vor.

Die Verwaltung wurde zum damaligen Zeitpunkt beauftragt, die finanzielle Situ­ation für die Haushaltsberatungen 2015 aufzubereiten und mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen ggf. unter Einbindung der „AG 78“ (AG Jugendhilfe­planung) zu erörtern.

Bereits mit Schreiben vom 28.01.2013 beantragte die Evangelische Kirchen­gemeinde Haan unter Hinweis auf die nicht auskömmliche Finanzierung durch das Kinderbildungsgesetz die Erhöhung des Betriebskostenzuschusses (siehe Vorlage 51/111/2013). Zum damaligen Zeitpunkt wurde der Antrag mit dem Hinweis auf die „2. KiBiz-Revision“ (Änderungsgesetz seit 01.08.2014 in Kraft) abgelehnt.

 

Zur Problemstellung:

Die Finanzierung des Aufwands für Kindertageseinrichtungen - unberücksichtigt besonderer Aufwendungen, die gesondert vom Aufwand abhängig bzw. für bestimmte Zwecke bezuschusst werden (z. B. Sprachförderung) - erfolgt über Kindpauschalen (§§ 19, 20 KiBiz). Die Kindpauschalen erhöhen sich seit Inkraftreten des Kinderbildungsgesetzes 2008 um jährlich 1,5 Prozent (§ 19 Abs. 2 KiBiz). Fakt ist, dass seit mehreren Jahren die tariflichen Abschlüsse (auch wenn diese bei den einzelnen Trägern unterschiedlich ausfallen) ober­halb dieser prozentualen Steigerungen liegen.

Die Angelegenheit wurde in der Sondersitzung der „AG 78“ am 10.09.2014 thematisiert, mit den Trägern erörtert und in den folgenden Wochen teilweise in bilateralen Gesprächen mit Trägern konkretisiert.

Zwischenzeitlich gingen ergänzend zu den bereits zur Sitzung am 04.09.2014 vorliegenden Unterlagen - diese werden zur Vervollständigung in nachstehen­der Auflistung berücksichtigt - von verschiedenen Trägern folgende Schrift­stücke / Anträge ein (Anlagen 1.1):

·  Schreiben der Privaten Kindergruppe Haan vom 05.11.2014 sowie Schreiben vom 21.05.2014

Der Träger stellt dar, dass für die Einrichtungen in der Guttentag-Loben-Str. 10, Bachstr. 64 und dem Waldkindergarten in der Bachstr. 64 Defizite für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 von bis zu 50.000 € sowie für das kommende Kindergartenjahr 2015/2016 nach derzeitiger Einschätzung von 134.000 € entstehen. 

·  Schreiben des Waldorfkindergarten vom 25.09.2014

Nach einer Einschätzung des Trägers ergibt sich für die Einrichtungen in der Parkstr. 29 und Friedrichstr. 54 eine Defizit-Prognose für das laufende Kin­dergartenjahr 2014/2015 in Höhe von ca. 10.000 €.

·  Schreiben des Caritasverbandes im Kreis Mettmann e. V. vom 04.11.2014

Der Träger teilt mit, das für das laufende Kindergartenjahr 2015/2016 für die Einrichtung in der Düsselberger Str. 7 mit einem Fehlbetrag von ca. 20.000 € gerechnet wird.

·  Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH

Der Träger führt für die Einrichtungen Am Bandenfeld 110, Bollenberger Busch 29 und in der Käthe-Kollwitz-Str. 1 aus, der Personaleinsatz erfolge noch oberhalb der Mindestausstattung nach KiBiz. Befürchtet werde, dass der bisherige Standard nicht gehalten werden könne.

Zum jetzigen Zeitpunkt wird kein Fehlbetrag dargestellt.

·  Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 03.03.2015 sowie Schreiben vom 28.01.2013 und 15.08.2014

 

Der Träger führt aus, dass über die Trägeranteile hinaus folgende Mehrleis­tungen zu erbringen waren bzw. sind:

- Kindergartenjahr 2012/13:         122.320 €

- Kindergartenjahr 2013/14:           88.920 €

- Kindergartenjahr 2014/15:         166.552 €

 

Der Träger führt aus, die genannten Aufwendungen übersteigen das der Gemeinde Mögliche und beantragt den Ausgleich rückwirkend und für die Zukunft.

 

·  Schreiben der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten vom 09.03.2015

Der Träger schafft es aktuell, mit verschiedenen Maßnahmen den finanziel­len Ausgleich herbeizuführen. Eine Aussage für die Zukunft betreffend die Auskömmlichkeit des Finanzierungssystems vermag der Träger nicht aufzu­zeigen. In diesem Zusammenhang wird auf die künftige „Spitzabrechnung“ (Wegfall des 10 %igen Puffers) verwiesen.

 

Personalausstattung

Zum besseren Verständnis für die Problemstellung ist kurz auf die personelle Vor­gaben des Kinderbildungsgesetzes einzugehen.

In der Anlage 1 zu § 19 KiBiz werden die erforderliche Personalstunden für Fachkräfte (FK) und Ergänzungskräfte (EK) dargestellt.

Für eine fiktive Einrichtung (20 Plätze Typ Ic, 10 Plätze Typ IIb und 20 Plätze IIc) ergeben sich folgende Personalwerte:

- Mindestbesetzung (1. Wert):                                                          275   Std./Woche

- Mindestbesetzung plus Leitungsfreistellung (2. Wert):            300   Std./Woche

- Mindestbesetzung plus sonstige FK-Stunden (3. Wert)           336,5 Std./Woche

Aufgrund der Vereinbarung zwischen den Spitzenverbänden der Träger und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 26.05.2008 in der Fassung vom 01.01.2015 (“Personalvereinbarung“) können unter bestimmten Voraussetzun­gen Ergänzungskräfte im Rahmen von Fachkraftstunden sowie Berufsprakti­kantinnen / Berufspraktikanten sowie Personen, die eine praxisintegrierte Aus­bildung zur Erzieherin / Erzieher absolvieren (anteilig) anstelle der einer Ergän­zungskraft eingesetzt werden. Diese „Personalvereinbarung“ schafft die Mög­lichkeit, gegenüber der Anlage 1 zu § 19 KiBiz Personal modifiziert einzusetzen.

 

Die Träger arbeiten regelmäßig (bereits) mit dem Mindestwert (1. Wert) bzw. teilweise mit (anteiligen) Leitungsfreistellungen. Regelmäßig ist Einsparungs­potential durch Personalreduzierung nicht mehr, allenfalls noch geringfügig gegeben.

Die Mindestbesetzung (1. Wert), ggf. unter Berücksichtigung der „Personalver­einbarung“ darf nicht unterschritten werden.

 

Rücklagen

Nach § 20a KiBiz sind in einem Kindergartenjahr nicht verausgabte Mittel (ein­schließlich des sich aus § 19 Abs. 1 KiBiz ergebenden Trägeranteils) einer Rücklage zuzuführen. Die Rücklage ist zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Kinderbildungsgesetz zu nutzen. Die Rücklage ist in der Endabrechnung für ein abgelaufenes Kindergartenjahr darzustellen.

Die Rücklage dient z. B. für Maßnahmen zur Instandhaltung bzw. für Ersatzbe­schaffungen, aber auch zur Defizitabdeckung.

Für das Kindergartenjahr 2013/14 sind die Endabrechnungen durch die Träger regelmäßig noch nicht erstellt. Eine aktuelle Übersicht über vorhandene Rück­lagen steht noch nicht zur Verfügung.

Für das Kindergartenjahr 2012/2013 wurden mit Stand vom 31.07.2013 für drei Einrichtungen Rücklagen dargestellt, davon für zwei Einrichtungen im Umfang von insgesamt rd. 315.000 €. Für die dritte Einrichtung wurde eine Rücklage von rd. 14.000 € nachgewiesen. Für eine der drei Einrichtungen wurde eine defizitäre Betriebskostenentwicklung aufgezeigt.

 

Zusammenfassung

Mit Vorlage 51/051/2014 wurde die Stellungnahme der Landesarbeitsgemein­schaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014 anlässlich des Gesetzgebungsverfahrens zum KiBiz-Änderungsgesetz („2. KiBiz-Revision“) beigefügt, die die nicht konforme Entwicklung der KiBiz-Steige­rung und der Tarifsteigerungen  veranschaulicht. Die entsprechende Seite der Stellungnahme ist nochmals beigefügt (Anlage 1.2). Das zum 01.08.2014 in Kraft getretene KiBiz-Änderungsgesetz veränderte die Finanzierungssystematik nicht.

Aus Sicht der Fach-Verwaltung ist mit dem personellen Mindestwert nach KiBiz bzw. mit dem qualitativ modifizierten Personaleinsatz nach der „Personalver­einbarung“ der in § 3 KiBiz definierte Auftrag (Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsauftrag) und der sich daraus ergebende Anspruch für Kinder und Eltern, gerichtet an die Einrichtung bzw. den Träger sowie an den öffentlichen Träger der Jugendhilfe, nicht zu erfüllen. Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes wird betreffend die Personalausstattung mindestens der 1. KiBiz-Wert plus Freistellung für erforderlich gehalten. Dies umso mehr im Hinblick auf den gestiegenen administrativen Aufwand durch die 2. KiBiz-Revision.

Demgegenüber steht die problematische Finanzausstattung (Schere zwischen prozentuale Steigerung der Kindpauschalen und der Tarifabschlüsse geht seit Jahren weiter auf) durch den Gesetzgeber sowie die finanzielle Auswirkung / Belastung für die Stadt.

Für die auf Grund eingegangener vertraglichen Regelung zu leistenden Zuschüsse an die Träger (anteilige bzw. vollständige Übernahme der Träger­anteile) sind im Haushalt 2015 0,630 Mio. € eingeplant (siehe Haushaltsplan 2015, Seite 378, Nr. 15 und Seite 379, Erläuterung zu Nr. 15).

Bei Übernahme der von den Trägern dargestellten Defizite würde für die Stadt im Haushaltsjahr 2015 ein zusätzlicher Aufwand in Höhe von rd. 0,438 Mio. € ent­stehen.

Betreffend das Kindergartenjahr 2015/2016 ist anzumerken, dass auf Seiten der Träger noch nicht alle Kalkulationen abgeschlossen sind, eine wesentliche Situationsveränderungen ist jedoch nicht zu erwarten.

 

Kann die eine oder andere Gruppe oder Einrichtung durch einen freien Träger wegen finanzieller Unterdeckung nicht fortgeführt werden - die  Nachfragesitua­tion lässt aktuell und mittelfrist den Verzicht auf Betreuungs­plätze nicht zu -  müsste für die Sicherstellung des Betriebs ein anderer freier Träger gefunden werden - diese Option ist auf Grund der Trägermeldungen als schwierig zu betrachten - oder der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Stadt) müsste ersatzweise einspringen. Bei städtischer Aufgaben­wahrnehmung verringert sich die Refinanzierungsquote des Landes (Landeszu­schuss nach § 21 Abs. 1 KiBiz) von 36, 36,5 bzw. 38,5 Prozent bei den freien Trägern auf 30 Prozent beim öffentlichen Jugendhilfeträger.

 

Bei der Betrachtung der von den Trägern dargestellten Sachverhalte ist zu berücksichtigen, dass die finanziellen Voraussetzungen der verschiedenen Trä­ger unterschiedlich betrachtet / bewertet werden können.

 

Dargestellte Finanzierungsbedarfe der Träger im Einzelnen:

 

Träger

Vorjahr(e)

2015

(Kgj. 2014/2015)

Folgejahr(e)

Private Kindergruppe Haan e.V.

 

50.000 €

134.000 € + X

Waldorfkindergarten Haan e.V.

 

10.000 €

 

Caritasverband für den Kreis

Mettmann e. V.

 

 

20.000 €

Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH

 

derzeit unklar

Ev. Kirchengemeinde Haan

122.320 €

88.920 €

166.552 €

 

Ev.-ref. Kirchengemeinde Gruiten

 

derzeit unklar

Summen

212.240 €

226.552 €

 

437.792 €

 

Bei positiver Beschlussfassung entsprechend den von den Trägern  dargestell­ten Finanzbedarfen (Haushaltsjahr 2015: rd. 438.000 €) ist für die Planjahre 2016 ff. jährlich der für das laufende Kindergartenjahr 2014/2015 darge­stellte Finanzbedarf in Höhe von insgesamt 226.552 € zzgl. der erhöhte Bedarf der Privaten Kindergruppe in Höhe von 84.000 € (= insgesamt rd. 310.000 €) zu veranschlagen (Produktsachkonto 060110.531812 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an übrige Bereiche - freiwillige).

Ebenso sind bei positiver Beschlussfassung die Rahmenbedingungen / Grundlagen für die Gewährung der freiwilligen Zuschüsse festzulegen:

- Der Umfang des Personaleinsatzes ist zu definieren (Mindestbesetzung entsprechend „1. KiBiz-Wert“ oder Mindestbesetzung mit (ggf. anteiliger) Freistellung der Leitung = „2. KiBiz-Wert“).

- Bestehende Rücklagen sind vorrangig zur Defizitabdeckung einzusetzen.

 - Auftrag an die Verwaltung zur Erarbeitung vertraglicher Regelungen mit den Trägern und Vorlage der Verträge.

 

 

Beschluss zu den Anträgen der Träger („Defizitabdeckung“):

nach Beratung.

 

 

Elternbeiträge

Für die Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen sowie für die Tages­pflege werden Beiträge nach der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträ­gen vom 11.02.2015 erhoben. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Erhöhung um 10 %/Jahr eingearbeitet, für die Zeit ab 01.08.2015 (anteilig) (siehe Vorlage 51/050/2015).

Siehe Haushaltsplan 2015 zu

- Produkt 060110 Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Trä­ger), Seite 378, Nr. 4. und Seite 379, Erläuterung zu 4.

- Produkt 060120 Städt. Kindertageseinrichtung Alleestr., Seite 388, Nr. 4. und Seite 389, Erläuterung zu 4.

- 060125 Städt. Kindertageseinrichtung Bollenberg (neu), Seite 392, Nr. 4.

- 060130 Kindertagespflege, Seite 400, Nr. 3. und Seite 401, Erläuterung zu 3.

 

  

2.2    Produkt 060210         Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von

Einrichtungen

 

Der Stadtjugendring beantragt mit Mail vom 13.03.2015 (Anlage 1.3)die Prüfung, ob die im Jahr 2011 vorgenommen 10 %ige Kürzung der Zuschüsse an den Stadtjugendring (zur Verteilung an die im Stadtjugendring zusammengeschlossenen Jugendverbände/-gemeinschaften) weiter bestehen muss oder ob eine Erhöhung um 10 % auf das vorherige Niveau möglich ist.

 

Im Haushaltsplan 2015 ist bei Produkt 060210 ein Zuschuss von 7.363 € eingestellt (siehe Haushaltsplan 2015, Seite 406, Nr. 15. und Seite 407, Erläuterung zu Nr. 15.).

 

Mit Beschluss des Rates am 29.03.2011 zum Haushalt 2011 und Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wurde als Haushaltssicherungs-Maßnahme der bisherige Zuschuss in Höhe von 8.181 € um 10 % auf 7.363 € in 2011 gekürzt (siehe Haushaltssicherungskonzept, Anlage 1 (Blatt 2), zu „Freiwillige Zuschüsse an Dritte (verschiedene Produkte)“. Dieser gekürzte Betrag wird seit 2011 fortgeschrieben.

 

Es handelt sich um einen freiwilligen Zuschuss und um eine Haushaltssicherungsmaßnahme. Bei Rücknahme der Kürzung und Erhöhung des im Haushalt 2015 eingestellten Betrags ist an anderer Stelle bei freiwilligen Leistungen eine entsprechende Kürzung vorzunehmen.

 

 

 Beschluss

nach Beratung.

 

 

2.3    Produkt 060310         Ambulante Hilfe (Haushaltsplan 2015, Seiten 417 - 422)

und

          Produkt 060320         Stationäre Hilfen (Haushaltsplan 2015, Seiten 423 - 428)

 

 

Die Darstellung der „Hilfen zur Erziehung“ auf der Ebene der Produktsachkon­ten mit  Haushaltsdaten und Fallzahlenentwicklungen wird fortgeschrieben.

 


 

Ambulante Hilfen

 

Fallzahlen 2014

Vorläu-figes Ergebnis 2014 (Stand: 25.02.15) EURO

Durchschnittswerte 2014

Planwerte

Produkt-sachkonto
(PSK)

Bezeichnung der Hilfearten
(die unter dem PSK zusammengefasst sind)

12/2013

Zugänge

Abgänge

12/2014

Anz. Leistungsmonate

Fall / Monat EURO

Fall / Jahr EURO

Ansatz 2015 EURO

Produkt 060310 Ambulante Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 4175 - 422

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.421110

Kostenbeitrag

2

0

2

0

 

128

 

 

1.000

060310.448200

Kostenerstattung

4

5

3

6

 

61.991

 

 

20.000

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060310.523200

§ 89 Kostenerstat­tung  [+ Psych. Beratungsstelle Hilden-Haan]

1

3

4

0

 

253.918

 

 

216.000

060310.531890

Zuschüsse SKFM u. Diakonie; Sozialpädago-gische Familienhilfe u. Sozialarbeit

2

1

3

0

 

70.272

 

 

70.272

060310.533110

§ 13 Jugendsozial­arbeit

0

0

0

0

 

0

 

 

5.000

060310.533114

§ 20 Notsituationen

0

1

1

0

 

165

 

 

1.500

060310.533116

§ 27 Abs. 3
Heilpädagogische Praxis

22

25

16

31

310

130.919

422

5.068

130.000

060310.533117

§ 29 soziale Gruppen­arbeit

0

1

1

0

1

132

132

1.584

1.000

060310.533118

§ 30 Erziehungs-beistandschaft

6

4

3

7

85

44.470

523

6.278

45.000

060310.533119

§ 31 Sozialpädago­gische
Familienhilfe

25

26

21

30

327

173.547

531

6.369

200.000

060310.533120

§ 32 Tagesgruppe

3

2

4

1

37

80.128

2.166

25.987

120.000

060310.533122

§ 35 Intensive sozialpädagogi-sche Einzelbe­treuung

0

1

0

1

2

800

400

4.800

5.000

060310.533123

§ 35a Eingliede­rungshilfe

25

16

10

31

317

163.961

517

6.207

180.000

060310.533124

§ 41 Volljährige

6

6

9

3

75

55.376

738

8.860

60.000

060310.533138

§ 27 Kinderschutzam-bulanz (Gutachten)

2

1

0

3

 

 

 

 

10.000

060310.533140

§ 18 begl. Umgang

5

6

8

3

75

3.808

51

609

10.000

 


 

Stationäre Hilfen

 

Fallzahlen 2014

Vorläu-figes Ergebnis 2014 (Stand: 25.02.15) EURO

Durchschnittswerte 2014

Planwerte

Produkt-sachkonto
(PSK)

Bezeichnung der Hilfearten
(die unter dem PSK zusammengefasst sind)

12/2013

Zugänge

Abgänge

12/2014

Anz. Leistungsmonate

Fall / Monat EURO

Fall / Jahr EURO

Ansatz 2015 EURO

Produkt 060320 Stationäre Hilfen (siehe Haushaltsplan Seiten 423 - 428

 

 

 

 

 

Erträge

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.422110

Kostenbeitrag

42

 

 

 

 

170.821

 

 

130.000

060320.448200

Kostenerstattung

11

5

2

14

 

184.446

 

 

150.000

Aufwendungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

060320.523200

Kostenerstattung

11

12

16

7

 

390.676

 

 

200.000

060320.533210

§ 34 Heimerziehung

27

13

20

20

355

1.520.659

4.284

51.403

1.350.000

060320.533211

§ 35a Eingliede­rungshilfe

1

1

1

1

10

64.966

6.497

77.959

100.000

060320.533212

§ 41 Junge Volljäh­rige

4

8

3

9

65

221.600

3.409

40.911

400.000

060320.533213

§ 19 Mutter-Kind

2

0

2

0

16

72.872

4.555

 

80.000

060320.533214

§ 35 Intensive sozialpädagogi-sche Einzelbe­treuung

0

1

0

1

6

10.400

1.733

 

15.000

060320.533215

§ 33 Vollzeitpflege

27

15

5

37

397

342.600

863

10.356

280.000

060320.533216

§ 42 Inobhutnahme

0

5

5

0

5

19.630

3.926

47.112

20.000

 

 

 

3.      Beratung des Stellenplans 2015

 

 

          Beigefügt ist für den Bereich des Jugendamtes die Stellenverteilung auf Pro­dukte sowie eine Erläuterung für eine Veränderung.  (Anlage 2)

 

 

 

 

4.      Beratung des Haushaltssicherungskonzepts bis 2020

 

          Für die Beratung beigefügt ist die Fortschreibung des Haushaltssicherungskon­zepts bis 2020. (Anlage 3)

 

 


 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Haushaltsplan 2015

 

Anlagen 1.1:   Anlagen zur Finanzierung der Kindertageseinrichtungen

·      Schreiben der Privaten Kindergruppe Haan vom 05.11.2014 sowie Schreiben vom 21.05.2014

·      Schreiben des Waldorfkindergarten vom 25.09.2014

·      Schreiben des Caritasverbandes im Kreis Mettmann e. V. vom 04.11.2014

·      Schreiben der Arbeiterwohlfahrt Kreis Mettmann gGmbH

·      Schreiben der Evangelischen Kirchengemeinde Haan vom 02.03.2015 sowie Schreiben vom 28.01.2013 und 15.08.2014

·      Schreiben der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Gruiten vom 09.03.2015

 

Anlage 1.2      Auszug aus der Stellungnahme der Landesarbeitsgemein­schaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW vom 25.04.2014

 

Anlage 1.3      Mail Stadtjugendring vom 13.03.2015

 

Anlage 2:        Stellenplan 2015

 

Anlage 3:        Haushaltssicherungskonzept bis 2020

 

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Haushalt 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 1) unter Berücksichtigung der Bera­tungsergebnisse / der gefassten Einzelbeschlüsse beschlossen.

  

2.      Der Stellenplan 2015 für den Bereich des Jugendamtes wird entsprechend dem beigefügten Verwaltungsentwurf (Anlage 2) beschlossen.

 

3.      Das Haushaltssicherungskonzept bis 2020 wird, soweit Maßnahmen den Bereich des Jugendamtes betreffen, entsprechend dem beigefügten Verwal­tungsentwurf (Anlage 3) beschlossen.