hier: Kostensteigerungen beim Bauprojekt Kreisverkehr Flurstraße/Ginsterweg
Mit der Anfrage vom 19.02.2014 stellt die FDP-Ratsfraktion folgende
Anträge:
1.
Die
Verwaltung wird aufgefordert, die Positionen, die zur Kostensteigerung des
Bauprojekts Kreisverkehr Flurstraße/Ginsterweg beigetragen haben zu benennen
und zu beziffern. Ebenso sind die Gründe für die Kostensteigerungen darzulegen.
2. Da die Stadt Haan bei der Ausführung der
Baumaßnahme im Auftrag des Kreises handelte, ist jeweils die Verantwortlichkeit
für die kostensteigernde Maßnahme anzugeben.
Sachverhalt
In der Presse wurden in der vergangenen
Woche Artikel veröffentlicht, die eine vermeintliche Kostenexplosion von nahezu
100 % bei der Errichtung des Kreisverkehrs K 16 Flurstraße/Ginsterweg
thematisierten. Es wurde berichtet, dass der Kreis Mettmann als Bauherr der
Maßnahme von den hohen Baukosten überrascht sei. Offenbar wäre nicht alles von
Anfang an berücksichtigt worden. In der Projektplanung und –steuerung hätte man
die höheren Kosten womöglich schon früher sehen können.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.
Kommunikation mit dem Kreis
Mettmann
Im Dezember 2013 unterzeichneten der Kreis
Mettmann und die Stadt Haan die Vereinbarung über die Herstellung des
Kreisverkehrs Flurstraße/Ginsterweg. Im Auftrag des Kreises sollte die Stadt
den Kreisverkehr ausschreiben, vergeben, bauüberwachen und abrechnen. Für die
Planungsleistungen wurde Namens und auf Rechnung des Kreises zusätzlich ein
Fachbüro beauftragt. Der Auftrag beinhaltete sämtliche Leistungsphasen der
HOAI, von der Grundlagenermittlung, bis hin zur Bauoberleitung.
Im Rahmen der Bauoberleitung obliegt dem
Planungsbüro insbesondere die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung (hier
die Stadt), Überwachen des Terminplans, die Kostenfeststellung, die Abnahme der
Bauleistung, die Übergabe des Objekts sowie die gesamte Dokumentation des
Bauablaufs und der Bestandsunterlagen.
Innerhalb dieses Dreieckverhältnisses
–Kreis, Stadt, Fachplaner- wurden alle einzelnen Planungs- und später auch
Ausführungsschritte protokolliert und kommuniziert. Der Kreis war somit
permanent auf Sachstand. Ihm standen immer zwei Ansprechpartner zur Verfügung.
Bei Rückfragen hätte sich der Kreis jederzeit bei der Stadt und/oder bei dem
Planungsbüro melden können.
Die Chronologie des Projekts und die an den
Kreis ergangenen Informationen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.
Kostenentwicklung
Die ursprüngliche Kostenschätzung der Stadt
Haan (Stand Oktober 2013) wurde auf Grundlage der Vorplanung des Büros Brilon
Bondzio und Weiser angefertigt und deckt sich im Wesentlichen mit der
Kostenprognose des Planungsbüros. Die damalige Planung sah einen Kreisverkehr
mit einem Durchmesser d=30 m (Regelwert nach Merkblatt für die Anlage von
Kreisverkehren) und einer gleichbleibenden Radverkehrsführung vor. Der
Radfahrer sollte weiterhin auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg geführt werden.
Die von der Stadt angesetzten Flächen ergaben für die Fahrbahn 1530 m²,
für den Geh-/ Radweg 800 m², eine Mittelinsel mit 150 m² und drei
Fahrbahnteilern (zusammen 100 m²). Insgesamt betrug die geplante Umbaufläche
ca. 2.580 m². Die für die Kalkulation angenommenen Kostenansätze (Netto) waren
120 €/m² für den Fahrbahnbereich, 90 €/m² für den Gehwegbereich, 50 €/m² für
die Mittelinsel und 250 €/m² für die Fahrbahnteiler. Kosten, die durch
Leitungsverlegungen oder Grunderwerb entstehen, sowie das Bodenrisiko wurden
explizit nicht aufgenommen, weil diese nicht bekannt und kalkulierbar waren.
Aus der letzten Abrechnung der mit der
Ausführung beauftragten Fa. Strabag, ergeben sich ausgeführte Mengen von ca.
2250 m² im Fahrbahnbereich, und bisher ca. 1000 m² im Gehwegbereich, allerdings
ist hier noch nicht die komplette Fläche
abgerechnet. Voraussichtlich ergibt sich eine Gesamtmenge von ca. 1200 m² für
den Gehweg. Nicht berücksichtigt sind hier die Grünflächen und Verkehrsinseln.
Diese Mehrungen sind insbesondere auf den Wunsch des Kreises nach einer
Durchmesservergrößerung auf 34 m und auf eine Verlängerung der Ausbaugrenzen
infolge der veränderten Radverkehrsführung zurückzuführen. Diese
Modifizierungen sollten die Befahrbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen
und eine optimale Führung des Radverkehrs nach sich ziehen. Der Radfahrer
sollte nunmehr auf der Kreisfahrbahn fahren. Dafür musste eine Möglichkeit
geschaffen werden, den Radfahrer vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn und
dahinter wieder auf den Gehweg zu führen.
Bei der Größe der Mittelinsel und den
Fahrbahnteilern hat es keine Veränderungen gegenüber den Ursprungsplanungen der
Stadt gegeben. Die Differenzen entstanden im Fahrbahnbereich (plus ca. 720 m²) und im Gehwegbereich (plus ca.
400 m²).
Aus der Abrechnung ergeben sich anhand der Einheitspreise folgende Werte
(netto):
Fahrbahn: Abbruch ca. 22,- €/m²
Borde
und Rinne ca. 8,- €/m²
Erdarbeiten ca. 10,- €/m²
Asphaltarbeiten ca. 52,- €/m²
Entwässerung ca. 13,- €/m²
Verkehrssicherung ca. 10,- €/m²
Baustelleneinrichtung
auf die Fläche verteilt ca. 10,- €/m²
Summe ca. 125,- €/m²
Geh-/Radweg: Abbruch ca. 10,- €/m²
Erdarbeiten ca. 18,- €/m²
Pflasterarbeiten,
inkl. taktilem Pflaster ca. 27,- €/m²
Randsteine ca. 5,- €/m²
Verkehrssicherung ca. 10,- €/m²
Baustelleneinrichtung ca. 10,- €/m²
Summe ca. 80,- €/m²
Die anhand des Leistungsverzeichnisses
errechneten Quadratmeterpreise der Fa. Strabag unterscheiden sich demnach kaum
von den in der Kostenschätzung angenommenen Preisen. Im Fahrbahnbereich liegt
der Preis (Netto) bei ca. 125,- €/m², im Gehwegbereich bei ca. 80,- €/m².
Es ergeben sich zusätzliche Kosten im
Fahrbahnbereich von 720 m² x 125 €/m² =
90.000,- €, im Gehweg von 400 m²x 80 €/m² = 32.000,- €, also eine Kostensteigerung von insgesamt 122.000,-
€ (netto) allein durch die Mengenmehrung. Daraus resultieren auch erhöhte
Planungskosten. Eine derartige Erhöhung der Herstellkosten steigert anhand der
HOAI auch das Honorar des Planers um ca. 10.000,-
€ (netto).
Rechnet
man die Mehrwertsteuer hinzu, ergeben sich allein durch die Änderungswünsche des
Kreises Mehrkosten in Höhe von
ca.
157.000,- €.
Darüber hinaus waren folgende zusätzliche
(Brutto)Kosten nicht zu vermeiden, die sich wie folgt aufteilen:
Nicht im Zuge der Gesamtmaßnahme entstandene
Kosten
·
Bei im
Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführten Erkundungen wurde ein schadhafter
Regenwasserkanal der Kreisstraße festgestellt. Die Sanierung war nicht
Bestandteil der Maßnahme, musste aber im Vorfeld durchgeführt werden und hätte in
jedem Fall zur Ausführung kommen müssen. Diese Sanierung wurde nicht in das
Leistungsverzeichnis für den Straßenbau aufgenommen, sondern vor Beginn der
Straßenbaumaßnahme mit dem Vertragsunternehmer der Stadt Haan abgestimmt, und
zu den günstigen Konditionen der jährlichen Ausschreibung, parallel zu den
Straßenbauarbeiten, durchgeführt.
Kosten: ca. 40.000,- €
Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme
entstandene Kosten
·
Trotz
erfolgter Voruntersuchung durch einen Bodengutachter wurde während der
Aufbrucharbeiten festgestellt, dass unterhalb der bestehenden Straße eine
weitere Fahrbahn vorhanden war, die PAK-belastete Asphaltschichten, sowie eine ebenfalls belastete Packlage enthielt. Diese
Kosten sind dem Bodenrisiko zuzuordnen.
Kosten: ca. 100.000 €
·
Wegen
der langen Rückstauungen forderte die Feuerwehr nachträglich die Installation
einer Feuerwehrschaltung für die Signalanlage
Kosten: ca. 14.000,- €.
·
Die Umlegung
des Hausanschlusses der Haaner Felsenquelle. Hier handelt es sich um Kosten,
die zu den Nebenentschädigungen im Grunderwerb gehören, aber durch das
Bauunternehmen mit erledigt wurden.
Kosten: ca. 16.000,- €.
·
Herstellung
der Sinkkästen zur Straßenentwässerung, die in der Ausschreibung nicht enthalten
waren.
Kosten: ca. 15.000,- €
·
Mit den
Anliegern abgestimmte Ausführungsänderungen, Änderungen in der Verkehrsführung
Kosten: ca. 20.000,- €
·
Tiefbauarbeiten
für die Versorgungsträger und die Leitungsverlegung des Brunnens für die Haaner
Felsenquelle. Diese Leistungen werden nach Abschluss der Maßnahme den
Versorgungsträgern und der Haaner Felsenquelle in Rechnung gestellt. Daher hier
nur nachrichtlich
Erstattungsfähige Kosten: noch nicht
bezifferbar
·
In der
ersten Kostenschätzung hat die Stadt die Kosten für die Beleuchtung mit
15.000,- € angesetzt. Letztlich haben sich die Kosten hier auf rund 45.000 €
summiert. Dies hängt mit der besseren Ausleuchtung der Fußgängerüberwege und
auch mit der Vergrößerung des auszuleuchtenden Bereichs zusammen.
Mehrkosten: ca. 30.000,- €,
Die Kosten, die durch Umlegungen von
Kanälen, bzw. Leitungen auf dem Gelände der Haaner Felsenquelle entstanden
sind, können von Seiten der Stadt Haan nur teilweise aufgelistet werden. Welche
Kosten durch die notwendigen Anpassungsarbeiten auf dem Privatgelände u.a. durch die Verlegung der Brunnenleitung
entstanden sind, ist der Stadt Haan nicht bekannt. Ebenso kann von hier nicht
ermittelt werden, welche Veränderungen der Radiusvergrößerung zuzuschreiben
sind. Gleiches gilt für die Kosten für den Grunderwerb der Flächen der Haaner
Felsenquelle. Durch die Vergrößerung des Durchmessers resultierte eine
erheblich größere Inanspruchnahme des privaten Geländes.
Fazit:
·
Eine
regelkonforme Anlage hätte auch mit einem Kreisdurchmesser von 30 Metern und
unter Beibehaltung der durchgehend abseits der Fahrbahn angeordneten Radwege
hergestellt werden können.
·
Die in
der Kostenschätzung der Stadt Haan angesetzten Preise sind durch die Ergebnisse
der Ausschreibung bestätigt worden.
·
Durch
die vom Kreis Mettmann gewünschten und festgelegten Anforderungen kam es zu
einer erheblichen Vergrößerung der geplanten Kreisverkehrsanlage. Allein
hieraus resultieren Steigerungen der Bau- und Planungskosten in Höhe von
mindestens 157.000 €
·
Der Kreis
Mettmann war über den Stand der Planungen bzw. des Baufortschrittes, sowie der
Kostenstände jederzeit informiert und es bestand die Möglichkeit, vor
Ausschreibung wieder auf die ursprüngliche reduzierte Variante der Ausführung
zurückzugreifen, um die Kosten zu senken und den Rahmen des geplanten
Haushaltsansatzes einzuhalten.
·
Darüber
hinaus kam es während der Maßnahme zu unvermeidbaren Mehrkosten in Höhe von
rund 165.000 €.
·
Ein
schadhafter Kanal in der Kreisstraße wurde im Zuge der Maßnahme saniert. Die
Kosten in Höhe von 40.000 € können
nicht originär der Maßnahme zugeschrieben werden.
·
Welche
Kosten sich im Bereich des Grunderwerbs und der Nebenentschädigungen ergeben
haben, ist der Stadt Haan nicht bekannt.
·
Die
Kosten für die Tiefbauarbeiten der Leitungsträger werden dem Kreis auf Grundlage
des Straßen- und Wegegesetzes von den Versorgungsunternehmen erstattet. Eine
Abrechnung wird im Zuge der Bearbeitung der Schlussrechnung von der Stadt Haan
erstellt.
·
Im
Ansatz der Kosten für die Beleuchtung ist der Stadt Haan eine Fehleinschätzung
unterlaufen. Hier haben sich Mehrkosten von etwa 30.000 € ergeben, die aber teilweise auch der Vergrößerung der
Verkehrsanlage zuzurechnen sind.
Aktueller
Stand der Abrechnung
Zurzeit verhandelt die Verwaltung mit der
Fa. Strabag die eingereichten Nachtragsangebote. Eine Schlussrechnung liegt
daher noch nicht vor. Gleichwohl sind der Verwaltung damit die maximalen
Gesamtkosten des Kreisverkehrs bekannt. Weitere Kosten sind nicht zu erwarten.
Datum |
Sachverhalt |
Zugrunde
gelegte Einheitspreise für die Bauausführung |
Information
an Kreis |
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€/m² (Brutto) |
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28.09.2012 |
Erste Kostenprognose für einen Kreisverkehr mit 30 m Durchmesser von Brilon Bondzio
Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen GmbH im Auftrag der Haaner
Felsenquelle. Die umzubauenden Straßenarme wurden mit Längen bis zu ca. 80 m
berücksichtigt (Umbaufläche 2880 m²). |
154,- |
25.10.2012 |
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Inhalt: Bau- und Planungskosten, ohne Baugrundrisiko,
Leitungsverlegungen, Grunderwerb |
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25.10.2012 |
Erste Besprechung zw. Kreis, Stadt und ISR (Planer im Auftrag Römer) zum Thema
Ausbau der Kreuzung. Einvernehmlich wird hier die Kreisverkehrsvariante
favorisiert. |
/ |
25.10.2012 |
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25.09.2013 |
Abstimmungstermin der Verfahrensweise zur Errichtung des Kreisverkehrs zwischen
den Beteiligten |
/ |
25.09.2013 |
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15.10.2013 |
Kostenschätzung durch die Stadt für einen
Kreisverkehr mit 30 m Durchmesser. Umbaufläche begrenzt bis ca. 30 m in die
angebundenen Straßenarme (Umbaufläche 2580 m²). |
140,- |
15.10.2013 |
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Inhalt: Bau- und Planungskosten, ohne Baugrundrisiko,
Leitungsverlegung, Grunderwerb. |
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11.12.2013 |
Abschluss der Vereinbarung zw. dem Kreis, der Stadt, Herrn Römer
und dem Handelshof zum Bau der Kreisverkehrsanlage. Der Kreis finanziert den
Bau, die Stadt betreibt den Bau und die Privaten beteiligen sich kostenmäßig
mit einem Pauschalbetrag. |
/ |
11.12.2013 |
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11.02.2014 |
Auftragserteilung an das Planungsbüro IPL für den Entwurf und die
Kostenberechnung des Kreisverkehrs (Leistungsphasen 1 - 3 HOAI). Die an
dem Wettbewerb zu beteiligenden Fachplaner wurden vorab mit dem Kreis
abgestimmt. |
/ |
11.02.2014 |
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21.03.2014 |
Auftragserteilung zur Kamerauntersuchung der
Regenwasserkanäle des Kreises |
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unmittelbar |
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24.03.2014 |
Der Kreis ändert den geplanten Kreisdurchmesser auf 34 m, und legt die Führung
der Radfahrer auf die Fahrbahn fest. Damit erhöht sich die umgebaute Fläche
auf 4320 m². |
/ |
24.03.2014 |
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02.04.2014 |
IPL legt den Erläuterungsbericht und die Kostenschätzung für die ausgewählte
Variante vor. |
123,- |
02.04.2014 |
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Inhalt: Baukosten, ohne Leitungsverlegungen, Grunderwerb und
ohne Kanalsanierung. |
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17.04.2014 |
Übergabe des Ordners zur Kamerabefahrung an den Kreis |
/ |
17.04.2014 |
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ab 28.04.2014 |
Diverse Voruntersuchungen, Vermessungsarbeiten, Gutachten als
Grundlage für die Ausschreibung |
/ |
unmittelbar |
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08.05.2014 |
Die Stadt informiert den Kreis über die Sanierungsbedürftigkeit
seiner Regenwasserkanäle. |
/ |
08.05.2014 |
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09.05.2014 |
Auftragserteilung an das Planungsbüro IPL für die Ausführungsplanung und die
Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI). |
/ |
09.05.2014 |
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09.05.2014 |
Auftragserteilung an das Büro IPL für die Mitwirkung der Vergabe, sowie der
Bauoberleitung. |
/ |
09.05.2014 |
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16.05.2014 |
IPL legt die erste Kostenberechnung vor. |
134,- |
16.05.2014 |
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Inhalt: Baukosten und Leitungsverlegungen, aber ohne Grunderwerb
und ohne Kanalsanierung. |
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02.06.2014 |
IPL bepreist das verfasste Leistungsverzeichnis und aktualisiert die
Kostenberechnung. Die
Kanalsanierung soll separat beauftragt werden. |
140,- |
02.06.2014 |
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01.07.2014 |
Submission der Ausschreibung. Die Fa. Strabag bietet das wirtschaftlichste
Angebot an. |
132,- |
07.07.2014 |
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07.07.2014 |
Übermittlung Prüfungs- und Submissionsergebnis, Preisspiegel und
Wertungsschreiben an den Kreis. |
/ |
07.07.2014 |
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21.08.2014 |
Auftragserteilung an die Fa. Aarsleff zur Sanierung des Regenwasserkanals
des Kreises |
/ |
21.08.2014 |
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17.09.2014 |
1. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der
Kreis ist informiert. |
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21.10.2014 |
2. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der
Kreis ist informiert. |
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27.10.2014 |
3. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der
Kreis ist informiert. |
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