Betreff
Antrag der FDP-Ratsfraktion vom 19.02.2015
hier: Kostensteigerungen beim Bauprojekt Kreisverkehr Flurstraße/Ginsterweg
Vorlage
66/014/2015
Art
Antrag

 

Mit der Anfrage vom 19.02.2014 stellt die FDP-Ratsfraktion folgende Anträge:

 

1.    Die Verwaltung wird aufgefordert, die Positionen, die zur Kostensteigerung des Bauprojekts Kreisverkehr Flurstraße/Ginsterweg beigetragen haben zu benennen und zu beziffern. Ebenso sind die Gründe für die Kostensteigerungen darzulegen.

2.    Da die Stadt Haan bei der Ausführung der Baumaßnahme im Auftrag des Kreises handelte, ist jeweils die Verantwortlichkeit für die kostensteigernde Maßnahme anzugeben.

 

Sachverhalt

In der Presse wurden in der vergangenen Woche Artikel veröffentlicht, die eine vermeintliche Kostenexplosion von nahezu 100 % bei der Errichtung des Kreisverkehrs K 16 Flurstraße/Ginsterweg thematisierten. Es wurde berichtet, dass der Kreis Mettmann als Bauherr der Maßnahme von den hohen Baukosten überrascht sei. Offenbar wäre nicht alles von Anfang an berücksichtigt worden. In der Projektplanung und –steuerung hätte man die höheren Kosten womöglich schon früher sehen können.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung.

 

 

Kommunikation mit dem Kreis Mettmann

Im Dezember 2013 unterzeichneten der Kreis Mettmann und die Stadt Haan die Vereinbarung über die Herstellung des Kreisverkehrs Flurstraße/Ginsterweg. Im Auftrag des Kreises sollte die Stadt den Kreisverkehr ausschreiben, vergeben, bauüberwachen und abrechnen. Für die Planungsleistungen wurde Namens und auf Rechnung des Kreises zusätzlich ein Fachbüro beauftragt. Der Auftrag beinhaltete sämtliche Leistungsphasen der HOAI, von der Grundlagenermittlung, bis hin zur Bauoberleitung.

Im Rahmen der Bauoberleitung obliegt dem Planungsbüro insbesondere die Aufsicht über die örtliche Bauüberwachung (hier die Stadt), Überwachen des Terminplans, die Kostenfeststellung, die Abnahme der Bauleistung, die Übergabe des Objekts sowie die gesamte Dokumentation des Bauablaufs und der Bestandsunterlagen.

Innerhalb dieses Dreieckverhältnisses –Kreis, Stadt, Fachplaner- wurden alle einzelnen Planungs- und später auch Ausführungsschritte protokolliert und kommuniziert. Der Kreis war somit permanent auf Sachstand. Ihm standen immer zwei Ansprechpartner zur Verfügung. Bei Rückfragen hätte sich der Kreis jederzeit bei der Stadt und/oder bei dem Planungsbüro melden können.

Die Chronologie des Projekts und die an den Kreis ergangenen Informationen sind der Tabelle im Anhang zu entnehmen.

 

 

Kostenentwicklung

Die ursprüngliche Kostenschätzung der Stadt Haan (Stand Oktober 2013) wurde auf Grundlage der Vorplanung des Büros Brilon Bondzio und Weiser angefertigt und deckt sich im Wesentlichen mit der Kostenprognose des Planungsbüros. Die damalige Planung sah einen Kreisverkehr mit einem Durchmesser d=30 m (Regelwert nach Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren) und einer gleichbleibenden Radverkehrsführung vor. Der Radfahrer sollte weiterhin auf einem gemeinsamen Geh-/Radweg geführt werden.

Die von der Stadt angesetzten Flächen ergaben für die Fahrbahn 1530 m², für den Geh-/ Radweg 800 m², eine Mittelinsel mit 150 m² und drei Fahrbahnteilern (zusammen 100 m²). Insgesamt betrug die geplante Umbaufläche ca. 2.580 m². Die für die Kalkulation angenommenen Kostenansätze (Netto) waren 120 €/m² für den Fahrbahnbereich, 90 €/m² für den Gehwegbereich, 50 €/m² für die Mittelinsel und 250 €/m² für die Fahrbahnteiler. Kosten, die durch Leitungsverlegungen oder Grunderwerb entstehen, sowie das Bodenrisiko wurden explizit nicht aufgenommen, weil diese nicht bekannt und kalkulierbar waren.

Aus der letzten Abrechnung der mit der Ausführung beauftragten Fa. Strabag, ergeben sich ausgeführte Mengen von ca. 2250 m² im Fahrbahnbereich, und bisher ca. 1000 m² im Gehwegbereich, allerdings  ist hier noch nicht die komplette Fläche abgerechnet. Voraussichtlich ergibt sich eine Gesamtmenge von ca. 1200 m² für den Gehweg. Nicht berücksichtigt sind hier die Grünflächen und Verkehrsinseln.

Diese Mehrungen sind insbesondere auf den Wunsch des Kreises nach einer Durchmesservergrößerung auf 34 m und auf eine Verlängerung der Ausbaugrenzen infolge der veränderten Radverkehrsführung zurückzuführen. Diese Modifizierungen sollten die Befahrbarkeit für alle Verkehrsteilnehmer erhöhen und eine optimale Führung des Radverkehrs nach sich ziehen. Der Radfahrer sollte nunmehr auf der Kreisfahrbahn fahren. Dafür musste eine Möglichkeit geschaffen werden, den Radfahrer vor dem Kreisverkehr auf die Fahrbahn und dahinter wieder auf den Gehweg zu führen.

Bei der Größe der Mittelinsel und den Fahrbahnteilern hat es keine Veränderungen gegenüber den Ursprungsplanungen der Stadt gegeben. Die Differenzen entstanden im Fahrbahnbereich  (plus ca. 720 m²) und im Gehwegbereich (plus ca. 400 m²).

 

Aus der Abrechnung ergeben sich anhand der Einheitspreise folgende Werte (netto):

Fahrbahn:            Abbruch                                                                      ca.       22,- €/m²

                               Borde und Rinne                                                      ca.          8,- €/m²

                               Erdarbeiten                                                                ca.       10,- €/m²

                               Asphaltarbeiten                                                         ca.       52,- €/m²

                               Entwässerung                                                           ca.       13,- €/m²

                               Verkehrssicherung                                                   ca.       10,- €/m²

                               Baustelleneinrichtung auf die Fläche verteilt     ca.       10,- €/m²

                               Summe                                                                       ca.     125,- €/m²

 

Geh-/Radweg:     Abbruch                                                                      ca.       10,- €/m²

                               Erdarbeiten                                                                ca.       18,- €/m²

                               Pflasterarbeiten, inkl. taktilem Pflaster                 ca.       27,- €/m²

                               Randsteine                                                                ca.          5,- €/m²

                               Verkehrssicherung                                                   ca.       10,- €/m²

                               Baustelleneinrichtung                                             ca.       10,- €/m²

                               Summe                                                                       ca.       80,- €/m²

 

 

Die anhand des Leistungsverzeichnisses errechneten Quadratmeterpreise der Fa. Strabag unterscheiden sich demnach kaum von den in der Kostenschätzung angenommenen Preisen. Im Fahrbahnbereich liegt der Preis (Netto) bei ca. 125,- €/m², im Gehwegbereich bei ca. 80,- €/m².

Es ergeben sich zusätzliche Kosten im Fahrbahnbereich von 720 m² x 125 €/m² = 90.000,- €,  im Gehweg von 400 m²x 80 €/m² = 32.000,- €, also eine Kostensteigerung von insgesamt  122.000,- € (netto) allein durch die Mengenmehrung. Daraus resultieren auch erhöhte Planungskosten. Eine derartige Erhöhung der Herstellkosten steigert anhand der HOAI auch das Honorar des Planers um ca. 10.000,- € (netto).

 

Rechnet man die Mehrwertsteuer hinzu, ergeben sich allein durch die Änderungswünsche des Kreises Mehrkosten in Höhe von

 

ca. 157.000,- €.

 

 

Darüber hinaus waren folgende zusätzliche (Brutto)Kosten nicht zu vermeiden, die sich wie folgt aufteilen:

 

Nicht im Zuge der Gesamtmaßnahme entstandene Kosten

·        Bei im Vorfeld der Baumaßnahme durchgeführten Erkundungen wurde ein schadhafter Regenwasserkanal der Kreisstraße festgestellt. Die Sanierung war nicht Bestandteil der Maßnahme, musste aber im Vorfeld durchgeführt werden und hätte in jedem Fall zur Ausführung kommen müssen. Diese Sanierung wurde nicht in das Leistungsverzeichnis für den Straßenbau aufgenommen, sondern vor Beginn der Straßenbaumaßnahme mit dem Vertragsunternehmer der Stadt Haan abgestimmt, und zu den günstigen Konditionen der jährlichen Ausschreibung, parallel zu den Straßenbauarbeiten, durchgeführt.

Kosten:         ca. 40.000,- €

 

 

Im Zusammenhang mit der Gesamtmaßnahme entstandene Kosten

·        Trotz erfolgter Voruntersuchung durch einen Bodengutachter wurde während der Aufbrucharbeiten festgestellt, dass unterhalb der bestehenden Straße eine weitere Fahrbahn vorhanden war, die PAK-belastete Asphaltschichten, sowie eine  ebenfalls belastete Packlage enthielt. Diese Kosten sind dem Bodenrisiko zuzuordnen.

Kosten:         ca. 100.000 €

·        Wegen der langen Rückstauungen forderte die Feuerwehr nachträglich die Installation einer Feuerwehrschaltung für die Signalanlage

Kosten:         ca. 14.000,- €.

·        Die Umlegung des Hausanschlusses der Haaner Felsenquelle. Hier handelt es sich um Kosten, die zu den Nebenentschädigungen im Grunderwerb gehören, aber durch das Bauunternehmen mit erledigt wurden.

Kosten:         ca. 16.000,- €.

·        Herstellung der Sinkkästen zur Straßenentwässerung, die in der Ausschreibung nicht enthalten waren.

Kosten:         ca. 15.000,- €

 

·        Mit den Anliegern abgestimmte Ausführungsänderungen, Änderungen in der Verkehrsführung

Kosten:         ca. 20.000,- €

·        Tiefbauarbeiten für die Versorgungsträger und die Leitungsverlegung des Brunnens für die Haaner Felsenquelle. Diese Leistungen werden nach Abschluss der Maßnahme den Versorgungsträgern und der Haaner Felsenquelle in Rechnung gestellt. Daher hier nur nachrichtlich

Erstattungsfähige Kosten: noch nicht bezifferbar

·         In der ersten Kostenschätzung hat die Stadt die Kosten für die Beleuchtung mit 15.000,- € angesetzt. Letztlich haben sich die Kosten hier auf rund 45.000 € summiert. Dies hängt mit der besseren Ausleuchtung der Fußgängerüberwege und auch mit der Vergrößerung des auszuleuchtenden Bereichs zusammen.

Mehrkosten:            ca. 30.000,- €,

 

Die Kosten, die durch Umlegungen von Kanälen, bzw. Leitungen auf dem Gelände der Haaner Felsenquelle entstanden sind, können von Seiten der Stadt Haan nur teilweise aufgelistet werden. Welche Kosten durch die notwendigen Anpassungsarbeiten auf dem Privatgelände  u.a. durch die Verlegung der Brunnenleitung entstanden sind, ist der Stadt Haan nicht bekannt. Ebenso kann von hier nicht ermittelt werden, welche Veränderungen der Radiusvergrößerung zuzuschreiben sind. Gleiches gilt für die Kosten für den Grunderwerb der Flächen der Haaner Felsenquelle. Durch die Vergrößerung des Durchmessers resultierte eine erheblich größere Inanspruchnahme des privaten Geländes.

 

 

Fazit:

·        Eine regelkonforme Anlage hätte auch mit einem Kreisdurchmesser von 30 Metern und unter Beibehaltung der durchgehend abseits der Fahrbahn angeordneten Radwege hergestellt werden können.

·        Die in der Kostenschätzung der Stadt Haan angesetzten Preise sind durch die Ergebnisse der Ausschreibung bestätigt worden.

·         Durch die vom Kreis Mettmann gewünschten und festgelegten Anforderungen kam es zu einer erheblichen Vergrößerung der geplanten Kreisverkehrsanlage. Allein hieraus resultieren Steigerungen der Bau- und Planungskosten in Höhe von mindestens 157.000 €

·         Der Kreis Mettmann war über den Stand der Planungen bzw. des Baufortschrittes, sowie der Kostenstände jederzeit informiert und es bestand die Möglichkeit, vor Ausschreibung wieder auf die ursprüngliche reduzierte Variante der Ausführung zurückzugreifen, um die Kosten zu senken und den Rahmen des geplanten Haushaltsansatzes einzuhalten.

·        Darüber hinaus kam es während der Maßnahme zu unvermeidbaren Mehrkosten in Höhe von rund 165.000 €.

·        Ein schadhafter Kanal in der Kreisstraße wurde im Zuge der Maßnahme saniert. Die Kosten in Höhe von 40.000 € können nicht originär der Maßnahme zugeschrieben werden.

·        Welche Kosten sich im Bereich des Grunderwerbs und der Nebenentschädigungen ergeben haben, ist der Stadt Haan nicht bekannt.

·        Die Kosten für die Tiefbauarbeiten der Leitungsträger werden dem Kreis auf Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes von den Versorgungsunternehmen erstattet. Eine Abrechnung wird im Zuge der Bearbeitung der Schlussrechnung von der Stadt Haan erstellt.

·        Im Ansatz der Kosten für die Beleuchtung ist der Stadt Haan eine Fehleinschätzung unterlaufen. Hier haben sich Mehrkosten von etwa 30.000 € ergeben, die aber teilweise auch der Vergrößerung der Verkehrsanlage zuzurechnen sind.

 

 

Aktueller Stand der Abrechnung

Zurzeit verhandelt die Verwaltung mit der Fa. Strabag die eingereichten Nachtragsangebote. Eine Schlussrechnung liegt daher noch nicht vor. Gleichwohl sind der Verwaltung damit die maximalen Gesamtkosten des Kreisverkehrs bekannt. Weitere Kosten sind nicht zu erwarten.

 

 

 

 

 


Datum

Sachverhalt

Zugrunde gelegte Einheitspreise für die Bauausführung

Information an Kreis

 

 

€/m² (Brutto)

 

28.09.2012

Erste Kostenprognose für einen Kreisverkehr mit 30 m Durchmesser von Brilon Bondzio Weiser Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen GmbH im Auftrag der Haaner Felsenquelle. Die umzubauenden Straßenarme wurden mit Längen bis zu ca. 80 m berücksichtigt (Umbaufläche 2880 m²).

154,-

25.10.2012

 

 

 

 

Inhalt: Bau- und Planungskosten, ohne Baugrundrisiko, Leitungsverlegungen, Grunderwerb

 

 

 

 

 

 

25.10.2012

Erste Besprechung zw. Kreis, Stadt und ISR (Planer im Auftrag Römer) zum Thema Ausbau der Kreuzung. Einvernehmlich wird hier die Kreisverkehrsvariante favorisiert.

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25.10.2012

 

 

 

 

 

 

 

25.09.2013

Abstimmungstermin der Verfahrensweise zur Errichtung des Kreisverkehrs zwischen den Beteiligten

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25.09.2013

 

 

 

 

15.10.2013

Kostenschätzung durch die Stadt für einen Kreisverkehr mit 30 m Durchmesser. Umbaufläche begrenzt bis ca. 30 m in die angebundenen Straßenarme (Umbaufläche 2580 m²).

140,-

15.10.2013

 

Inhalt: Bau- und Planungskosten, ohne Baugrundrisiko, Leitungsverlegung, Grunderwerb.

 

 

 

 

 

 

11.12.2013

Abschluss der Vereinbarung zw. dem Kreis, der Stadt, Herrn Römer und dem Handelshof zum Bau der Kreisverkehrsanlage. Der Kreis finanziert den Bau, die Stadt betreibt den Bau und die Privaten beteiligen sich kostenmäßig mit einem Pauschalbetrag.

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11.12.2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11.02.2014

Auftragserteilung an das Planungsbüro IPL für den Entwurf und die Kostenberechnung des Kreisverkehrs (Leistungsphasen 1 - 3 HOAI). Die an dem Wettbewerb zu beteiligenden Fachplaner wurden vorab mit dem Kreis abgestimmt.

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11.02.2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21.03.2014

Auftragserteilung zur Kamerauntersuchung der Regenwasserkanäle des Kreises

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unmittelbar

 

 

 

 

24.03.2014

Der Kreis ändert den geplanten Kreisdurchmesser auf 34 m, und legt die Führung der Radfahrer auf die Fahrbahn fest. Damit erhöht sich die umgebaute Fläche auf 4320 m².

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24.03.2014

 

 

 

 

 

 

 

02.04.2014

IPL legt den Erläuterungsbericht und die Kostenschätzung für die ausgewählte Variante vor.

123,-

02.04.2014

 

Inhalt: Baukosten, ohne Leitungsverlegungen, Grunderwerb und ohne Kanalsanierung.

 

 

 

 

 

 

17.04.2014

Übergabe des Ordners zur Kamerabefahrung an den Kreis

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17.04.2014

 

 

 

 

ab 28.04.2014

Diverse Voruntersuchungen, Vermessungsarbeiten, Gutachten als Grundlage für die Ausschreibung

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unmittelbar

 

 

 

 

08.05.2014

Die Stadt informiert den Kreis über die Sanierungsbedürftigkeit seiner Regenwasserkanäle.

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08.05.2014

 

 

 

 

09.05.2014

Auftragserteilung an das Planungsbüro IPL für die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphasen 4 - 6 HOAI).

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09.05.2014

 

 

 

 

 

 

 

09.05.2014

Auftragserteilung an das Büro IPL für die Mitwirkung der Vergabe, sowie der Bauoberleitung.

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09.05.2014

 

 

 

 

16.05.2014

IPL legt die erste Kostenberechnung vor.

134,-

16.05.2014

 

Inhalt: Baukosten und Leitungsverlegungen, aber ohne Grunderwerb und ohne Kanalsanierung.

 

 

 

 

 

 

02.06.2014

IPL bepreist das verfasste Leistungsverzeichnis und aktualisiert die Kostenberechnung.                                   Die Kanalsanierung soll separat beauftragt werden.

140,-

02.06.2014

 

 

 

 

 

 

 

01.07.2014

Submission der Ausschreibung. Die Fa. Strabag bietet das wirtschaftlichste Angebot an.

132,-

07.07.2014

 

 

 

 

07.07.2014

Übermittlung Prüfungs- und Submissionsergebnis, Preisspiegel und Wertungsschreiben an den Kreis.

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07.07.2014

 

 

 

 

21.08.2014

Auftragserteilung an die Fa. Aarsleff zur Sanierung des Regenwasserkanals des Kreises

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21.08.2014

 

 

 

 

17.09.2014

1. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der Kreis ist informiert.

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21.10.2014

2. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der Kreis ist informiert.

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27.10.2014

3. Nachtrag Fa. Strabag, wurde noch nicht abschließend verhandelt. Der Kreis ist informiert.

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