Betreff
Therapeuten in integrativen Kindertagesstätten - Antrag der SPD-Ratsfraktion vom 12.02.1015
Vorlage
51/048/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

Die SPD-Ratsfraktion beantragte unter dem 12.02.2015 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.03.3015 einen Tagesordnungspunkt „Therapeuten in integrativen Kindertagesstätten“. 

 

Das System der Förderung für Kinder mit Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen („Therapeutenfinanzierung“) wird sich spätestens mit dem Kindergartenjahr 2016/2017 (ab 01.08.2016) nach einer Verlängerung der Übergangsfrist grundlegend verändern.

Bereits mit Wirkung ab 01.08.2014 wurde eine für die Betreuung behinderter Kinder ein Förderbetrag von 5.000 € je integrativen Platz / Kind eingeführt.

Zuvor wurde der Aufwand für die Betreuung behinderter Kinder als Eingliederungshilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes als überörtlicher Sozialhilfeträger für Kinder mit Behinderung in Einrichtungen zur teilstationären Betreuung getragen.

In der Übergangsphase erfolgt die Kostenübernahme unter Anrechnung der zum 01.08.2014 eingeführten Pauschale.

 

Im laufenden Kindergartenjahr 2014/2015 werden zwei integrative Kindertageseinrichtungen geführt (Käthe-Kollwitz-Str. mit 5 und Bollenberger Busch mit 15 integrativen Plätzen). Darüber hinaus erfolgt in zwei weiteren Einrichtungen Einzelintegration.

 

Die veränderte Finanzierungssystematik erfordert vom Träger einen nicht unerheblichen Umstellungsaufwand und eine (noch) nicht abschließend überschaubare finanzielle Auswirkung.

Grundsätzlich werden künftig therapeutische Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet. Träger integrativer Kindertageseinrichtungen können nach § 124 SGB V die Zulassung als Leistungserbringer bei den Landesverbänden der Krankenkassen / Ersatzkassen beantragen. Dieses Verfahren führt letztendlich dazu, dass regelmäßig nicht mehr festangestellte Therapeuten in Einrichtungen eingesetzt werden bzw. finanziert werden können.

Der Träger der beiden genannten integrativen Kindertageseinrichtungen teilte auf Anfrage mit, der Träger setze festangestellte Therapeuten städteübergreifend in Einrichtungen des Trägers ein. Derzeit werde geprüft, ob ein Antrag nach den Bestimmungen über „Härtefallregelungen“ für langfristig Beschäftigte gestellt werde. Beide genannten Umstände sowie die Möglichkeit, die Pauschale von 5.000 € für den therapeutischen Personalaufwand mit einsetzen zu können,  könnte zu einer Entspannung der Situation beitragen bzw. führen. Der Prüfungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.


Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung beobachten / bewerten.

 

Die von der SPD-Ratsfraktion gewünschte Stellungnahme der Verwaltung betreffend u. a. „Pool-Bildung“, Beteiligung der Krankenkassen, Klärung von Finanzierungs- /  Rechtsfragen ist im Hinblick auf den hohen Prüfungsaufwand und eventuell eintretenden Folgen für den städtischen Haushalt durch den Ausschuss als Auftrag zu beschließen.

 

Ausführliche, umfangreiche Informationen zu dem komplexen Thema sind beim LVR Rheinland unter

http://www.lvr.de/de/nav_main/jugend_2/kinderundfamilien/finanziellefrderungvontagesbetreuung/neue_foerderung_fuer_kinder_mit_behinderungen/test_2.jsp

eingestellt.

  

 

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss nach Beratung.

Finanz. Auswirkung:

 

unbekannt