Sachverhalt:
Die SPD-Ratsfraktion beantragte unter dem
12.02.2015 für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 26.03.3015 einen
Tagesordnungspunkt „Therapeuten in integrativen Kindertagesstätten“.
Das System der Förderung für Kinder mit
Behinderungen in den Kindertageseinrichtungen („Therapeutenfinanzierung“) wird
sich spätestens mit dem Kindergartenjahr 2016/2017 (ab 01.08.2016) nach einer
Verlängerung der Übergangsfrist grundlegend verändern.
Bereits mit Wirkung ab 01.08.2014 wurde eine
für die Betreuung behinderter Kinder ein Förderbetrag von 5.000 € je
integrativen Platz / Kind eingeführt.
Zuvor wurde der Aufwand für die Betreuung
behinderter Kinder als Eingliederungshilfe aus Mitteln des Landschaftsverbandes
als überörtlicher Sozialhilfeträger für Kinder mit Behinderung in Einrichtungen
zur teilstationären Betreuung getragen.
In der Übergangsphase erfolgt die
Kostenübernahme unter Anrechnung der zum 01.08.2014 eingeführten Pauschale.
Im laufenden Kindergartenjahr 2014/2015
werden zwei integrative Kindertageseinrichtungen geführt (Käthe-Kollwitz-Str.
mit 5 und Bollenberger Busch mit 15 integrativen Plätzen). Darüber hinaus
erfolgt in zwei weiteren Einrichtungen Einzelintegration.
Die veränderte Finanzierungssystematik
erfordert vom Träger einen nicht unerheblichen Umstellungsaufwand und eine
(noch) nicht abschließend überschaubare finanzielle Auswirkung.
Grundsätzlich werden künftig therapeutische
Leistungen mit den Krankenkassen abgerechnet. Träger integrativer
Kindertageseinrichtungen können nach § 124 SGB V die Zulassung als
Leistungserbringer bei den Landesverbänden der Krankenkassen / Ersatzkassen
beantragen. Dieses Verfahren führt letztendlich dazu, dass regelmäßig nicht
mehr festangestellte Therapeuten in Einrichtungen eingesetzt werden bzw.
finanziert werden können.
Der Träger der beiden genannten integrativen
Kindertageseinrichtungen teilte auf Anfrage mit, der Träger setze
festangestellte Therapeuten städteübergreifend in Einrichtungen des Trägers
ein. Derzeit werde geprüft, ob ein Antrag nach den Bestimmungen über
„Härtefallregelungen“ für langfristig Beschäftigte gestellt werde. Beide
genannten Umstände sowie die Möglichkeit, die Pauschale von 5.000 € für den
therapeutischen Personalaufwand mit einsetzen zu können, könnte zu einer Entspannung der Situation
beitragen bzw. führen. Der Prüfungsprozess sei noch nicht abgeschlossen.
Die Verwaltung wird die weitere Entwicklung beobachten / bewerten.
Die von der SPD-Ratsfraktion gewünschte
Stellungnahme der Verwaltung betreffend u. a. „Pool-Bildung“, Beteiligung der
Krankenkassen, Klärung von Finanzierungs- /
Rechtsfragen ist im Hinblick auf den hohen Prüfungsaufwand und eventuell
eintretenden Folgen für den städtischen Haushalt durch den Ausschuss als
Auftrag zu beschließen.
Ausführliche, umfangreiche Informationen zu
dem komplexen Thema sind beim LVR Rheinland unter
eingestellt.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
unbekannt