Betreff
Satzung der Stadt Haan zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 12.02.2015
Vorlage
51/050/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

In dem Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA NRW) über die überörtliche Prüfung der Stadt Haan 2014 zur Elternbeitragsquote trifft die GPA folgende u. a. Feststellung / Empfehlungen:

®           Die Elternbeitragsquote in Haan ist gering. 75 Prozent der Kommunen haben eine höhere Quote.

®           Die Stadt Haan sollte die Erträge aus den Elternbeiträgen steigern.

®           Die Beitragssatzung der Stadt Haan bietet hinsichtlich der Elternbeiträge für die älteren Kinder sowie der Staffelung der Einkommen Optimierungspotenzial.

®           Die Einkommensstufen können auf über 100.000 Euro erweitert und in 10.000 Euro Schritten gestaffelt werden.

Die entsprechenden Passagen sind aus dem GPA-Bericht ersichtlich (siehe Vorlage 51/045/2015, Anlage 1, Seite 10 unten bis Seite 12).

In der vorgeschlagenen Satzungsänderung greift die Verwaltung die Empfehlungen der GPA auf. Im Wesentlichen erfolgt gegenüber der bisherigen Beitragserhebung die Steigerung der Beiträge in Abhängigkeit von den Wochenstunden. Die Beiträge für Kinder unter zwei Jahren werden verdoppelt auf der Grundlage der Beiträge für Kinder ab zwei Jahre. 

Im Wesentlichen:

·                Die Staffelung der Einkommen erfolgt in 10.000 Euro Schritten (Ausnahmen: Beginn der Beitragspflicht sowie die erste Beitragsstufe bleiben erhalten; neu „eingezogene“ Staffelungen ab 100.000 Euro erfolgen in größeren Schritten).

·                Oberhalb der bisherigen obersten Einkommens-Staffelung (75.000 Euro) werden zusätzliche Staffelungen bis 150.000 € „eingezogen“.

·                Die Steigerung der Beiträge erfolgt in Abhängigkeit von den wöchentlichen Betreuungsstunden. Die Beiträge für Kinder unter zwei Jahren werden verdoppelt auf der Grundlage der Beiträge für Kinder ab zwei Jahre.

Nicht aufgegriffen wurde die Empfehlung der GPA, die Gruppe der Kinder mit den höheren Beiträgen von derzeit null bis unter zwei Jahre auf Kinder bis unter drei Jahre auszuweiten. Der Jugendhilfeausschuss diskutierte intensiv in seiner Sitzung am 14.05.2009 die Einteilung der Gruppen in Kinder von unter und über zwei Jahren und empfahl dem Rat begründet eine entsprechende Satzungsänderung. Der Rat folgte dieser Empfehlung in seiner Sitzung am 23.06.2009.

 

Ist-Situation 2014

Auf die einzelnen Einkommensstaffeln verteilen sich die Beitragszahler wie folgt:

bis 17.500 Euro                    25,6 %

über 17.500 - 25.000 Euro    8,4 %

über 25.000 - 37.000 Euro 10,8 %

über 37.000 - 50.000 Euro 11,0 %

über 50.000 - 62.000 Euro    8,2 %

über 62.000 - 75.000 Euro    7,8 %

über 75.000 Euro                 28,2 %

Insgesamt                             100,0 %

 

Die Verwaltung geht davon aus, dass mit der vorgeschlagenen Satzungsänderung / Anpassung der Elternbeiträge eine Ertragsverbesserung von rd. 10 % erreicht wird. Diese Ertragsverbesserung ist im Verwaltungsentwurf zum Haushalt 2015 eingearbeitet.


 

Anlage 1

Satzung der Stadt Haan vom ……….

zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 12.02.2015

 

Auf Grund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666), des § 90 Abs. 1 Sozialgesetzbuch VIII in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.12.1998 (BGBl. I S. 3546) sowie der §§ 5 und 23 des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) – Viertes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII – vom 30.10.2007 (GV NRW S. 462) in ihren jeweils z. Zt. geltenden Fassungen hat der Rat der Stadt Haan in seiner Sitzung am …………  folgende Satzung beschlossen:

 

§ 1

 

1.      In § 2 Abs. 1 wird als letzter Satz eingefügt: „Mehrere Beitragspflichtige haften gesamtschuldnerisch.“

 

2.      In § 5 Abs. 1 wird als letzter Satz eingefügt: „Das Elterngeld bzw. Betreuungsgeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ist hinzurechnen unter Berücksichtigung von § 10 BEEG.

 

3.      Die Beitragsstaffeln nach § 4 Abs. 1 erhalten folgende Fassung:

 

Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 für Plätze in Kindertageseinrichtungen

 

Jahres-einkommen

Alle Gruppenformen

Kinder ab 2 Jahre

Kinder unter 2 Jahre

bis 25 Stunden wöchent-lich

bis 35 Stunden wöchent-lich

bis 45 Stunden wöchent-lich

bis 25 Stunden wöchent-lich

bis 35 Stunden wöchent-lich

bis 45 Stunden wöchent-lich

bis 17.500 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

über 17.500 € bis 25.000 €

24 €

32 €

40 €

48 €

64 €

80 €

über 25.000 € bis 30.000 €

36 €

48 €

60 €

72 €

96 €

120 €

über 30.000 € bis 40.000 €

48 €

64 €

80 €

96 €

128 €

160 €

über 40.000 € bis 50.000 €

66 €

88 €

110 €

132 €

176 €

220 €

über 50.000 € bis 60.000 €

99 €

132 €

165 €

198 €

264 €

330 €

über 60.000 € bis 70.000 €

132 €

176 €

220 €

264 €

352 €

440 €

über 70.000 € bis 80.000 €

150 €

200 €

250 €

300 €

400 €

500 €

über 80.000 € bis 90.000 €

165 €

220 €

275 €

330 €

440 €

550 €

über 90.000 € bis 100.000 €

180 €

240 €

300 €

360 €

480 €

600 €

über 100.000 € bis 125.000 €

225 €

300 €

375 €

450 €

600 €

750 €

über 125.000 € bis 150.000 €

285 €

380 €

475 €

570 €

760 €

950 €

über 150.000 €

330 €

440 €

550 €

660 €

880 €

1.100 €

 

 

Beitragsstaffel gemäß § 4 Abs. 1 für Plätze in der Kindertagespflege

 

Kinder ab 2 Jahre

Betreuungsstunden / Woche

Jahres-einkommen

ab

ab

ab

ab

ab

ab

ab

ab

15

20

25

30

35

40

45

50

bis 17.500 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

über 17.500 € bis 25.000 €

14 €

19 €

24 €

27 €

32 €

36 €

40 €

44 €

über 25.000 € bis 30.000 €

22 €

29 €

36 €

41 €

48 €

53 €

60 €

67 €

über 30.000 € bis 40.000 €

29 €

38 €

48 €

55 €

64 €

71 €

80 €

89 €

über 40.000 € bis 50.000 €

40 €

53 €

66 €

75 €

88 €

98 €

110 €

122 €

über 50.000 € bis 60.000 €

59 €

79 €

99 €

113 €

132 €

147 €

165 €

183 €

über 60.000 € bis 70.000 €

79 €

106 €

132 €

151 €

176 €

196 €

220 €

244 €

über 70.000 € bis 80.000 €

90 €

120 €

150 €

171 €

200 €

222 €

250 €

278 €

über 80.000 € bis 90.000 €

99 €

132 €

165 €

189 €

220 €

244 €

275 €

306 €

über 90.000 € bis 100.000 €

108 €

144 €

180 €

206 €

240 €

267 €

300 €

333 €

über 100.000 € bis 125.000 €

135 €

180 €

225 €

257 €

300 €

333 €

375 €

417 €

über 125.000 € bis 150.000 €

171 €

228 €

285 €

326 €

380 €

422 €

475 €

528 €

über 150.000 €

198 €

264 €

330 €

377 €

440 €

489 €

550 €

611 €

 

Kinder unter 2 Jahre

Betreuungsstunden / Woche

Jahres-einkommen

ab

ab

ab

ab

ab

ab

ab

ab

15

20

25

30

35

40

45

50

bis 17.500 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

über 17.500 € bis 25.000 €

28 €

38 €

48 €

54 €

64 €

72 €

80 €

88 €

über 25.000 € bis 30.000 €

44 €

58 €

72 €

82 €

96 €

106 €

120 €

134 €

über 30.000 € bis 40.000 €

58 €

76 €

96 €

110 €

128 €

142 €

160 €

178 €

über 40.000 € bis 50.000 €

80 €

106 €

132 €

150 €

176 €

196 €

220 €

244 €

über 50.000 € bis 60.000 €

118 €

158 €

198 €

226 €

264 €

294 €

330 €

366 €

über 60.000 € bis 70.000 €

158 €

212 €

264 €

302 €

352 €

392 €

440 €

488 €

über 70.000 € bis 80.000 €

180 €

240 €

300 €

342 €

400 €

444 €

500 €

556 €

über 80.000 € bis 90.000 €

198 €

264 €

330 €

378 €

440 €

488 €

550 €

612 €

über 90.000 € bis 100.000 €

216 €

288 €

360 €

412 €

480 €

534 €

600 €

666 €

über 100.000 € bis 125.000 €

270 €

360 €

450 €

514 €

600 €

666 €

750 €

834 €

über 125.000 € bis 150.000 €

342 €

456 €

570 €

652 €

760 €

844 €

950 €

1.056 €

über 150.000 €

396 €

528 €

660 €

754 €

880 €

978 €

1.100 €

1.222 €

 

 

§ 2

Die Satzung tritt mit Wirkung ab 01.08.2015 in Kraft.

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Satzung der Stadt Haan vom ………. zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen in der Stadt Haan und Kindertagespflege vom 12.02.2015 wird in der Fassung der Anlage 1 mit Wirkung vom 01.08.2015 geändert.

 

Finanz. Auswirkung:

 

Ziel der Satzungsänderung ist eine Ertragsverbesserung ab 01.08.2015 um rd. 10 % / Jahr (siehe hierzu Haushaltsplanentwurf 2015, Produkt 060110 – Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (fremder Träger), Seite 378, Nr. 4. und Produkt 060130 – Kindertagespflege, Seite 400, Nr. 4.