Sachverhalt:

 

Die Verwaltung muss aufgrund von aktuellen Erkenntnissen zur Entwicklung der Gewerbesteuererträge den Entwurf der Haushaltssatzung 2009 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2012 ändern. Wegen Steuerausfällen (Abgänge gegenüber der Ansatzplanung) muss der Haushaltsansatz 2009 um 1,5 Mio EUR verringert werden. Auch 2010, 2011 und 2012 werden die eingeplanten Gewerbesteuererträge um jeweils 1,5 Mio EUR reduziert.

 

Zum Ausgleich des Ergebnisplanes 2009 -2012 werden eingesetzt:

- der noch verfügbare Restbetrag der Ausgleichsrücklage von 3,02 Mio EUR und
    darüber hinaus

-   in 2012 1,09 Mio EUR der allgemeinen Rücklage.

 

Der Haushalt gilt damit haushaltsrechtlich als ausgeglichen. Ein finanzwirtschaftlich ausgeglichener Haushalt wird dadurch natürlich nicht erreicht.

 

Für die Beratung des Entwurfes der Haushaltssatzung 2009 werden noch folgende Unterlagen vorgelegt:

 

Anlage1: Änderungen aufgrund eines Ratsbeschlusses, der Verwaltungsvorschläge für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.03.2009 und von sonstigen Verwaltungsvorschlägen.

 

Anlage2: Bericht der Verwaltung zur Don- Bosco- Schule (Ist- Situation der Schule, Anmeldestand an den OGS- Standorten, finanzielle Auswirkungen einer Aufstockung des Pavillons an der Don - Bosco - Schule).

 

 

Mit den in der Anlage1 ausgewiesenen Veränderungen zum Haushaltsplanentwurf 2009 werden / wird

 

 

 

die

bisherigen

fest-

gesetzten Gesamt-

beträge

 

 

EUR

 

 

 

 

erhöht um

 

 

 

 

EUR

 

 

 

 

vermindert um

 

 

 

EUR

 

und damit

der

Gesamtbetrag

des Haushalts-

planentwurfes

2009 auf

 

 

EUR festgesetzt

 

Ergebnisplan

 

Erträge

Aufwendungen

 

 

 

 

 

78.108.116

85.124.641

 

 

 

204.000

392.981

 

 

 

 

1.506.120

259.000

 

 

 

 

76.805.996

85.258.622

- 8.452.626

 

Finanzplan

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit:

 

Einzahlungen

Auszahlungen

 

aus Investitions-

und Finanzierungstätigkeit

 

Einzahlungen

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

68.663.393

74.663.339

 

 

 

 

12.126.937

12.666.764

 

 

 

 

 

204.000

432.981

 

 

 

 

-

-

 

 

 

 

 

1.506.120

259.000

 

 

 

 

-

-

 

 

 

 

 

67.361.273

74.837.320

 

 

 

 

12.126.937

12.666.764

 

 

-          auch weiterhin keine Kredite für Investitionen veranschlagt.

 

-          der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 22.080.000 EUR um 10.000 EUR erhöht und damit auf 22.090.000 EUR festgesetzt.

 

-          die Verringerung der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich des Ergebnisplanes gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 7.016.525 EUR um

1.436.101 EUR erhöht und damit auf 8.452.626 EUR festgesetzt.

 

-  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -  -

 

Mit den in der Anlage1 ausgewiesenen Veränderungen schließt der Gesamtergebnisplan 2009 - 2012 jetzt mit folgenden Fehlbedarfen ab:

 

2009    =            8.452.626 EUR     (Bisher:   7.016.525 EUR)

2010    =            5.101.081 EUR     (Bisher:   4.121.381 EUR)

2011    =            3.437.182 EUR     (Bisher:   2.619.382 EUR)

2012    =            2.559.107 EUR     (Bisher:   1.681.307 EUR)

                        19.549.996 EUR            (Bisher: 15.438.595 EUR)

 

Zur Deckung der Fehlbedarfe müssen nunmehr die gesamten Mittel der Ausgleichsrücklage (18,46 Mio EUR) und 2012 zusätzlich 1,09 Mio EUR der allgemeinen Rücklage eingesetzt werden.

 

Die Zahlungsmittelunterdeckung (Finanzmittelfehlbedarf) aus laufender Verwaltungs-tätigkeit (also ohne Investitions- und Finanzierungstätigkeit) erhöht sich im Gesamtfinanzplan 2009 - 2012 um 4,151 Mio EUR auf 10,405 Mio EUR. Hinzu kommen Tilgungsleistungen von 0,138 Mio EUR für zusätzliche Kredite und 0,010 Mio EUR für eine bereits veranschlagte Investitionsmaßnahme (zusammen also + 4,299 Mio EUR).

Der Finanzmittelfehlbedarf von 4,299 Mio EUR wird durch liquide Mittel finanziert, die bisher den Kreditbedarf gemindert haben. Der Kreditbedarf 2009 - 2012 steigt also um 4,299 Mio EUR auf 22,691 Mio EUR.

 

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Gemäß § 22 Abs. 4 der Gemeindehaushaltsverordnung NRW ist dem Rat eine Übersicht der Übertragungen von Haushaltsermächtigungen für investive Maßnahmen aus 2008 nach 2009 (kameraler Begriff: Übertragung von Haushaltsausgaberesten) zur Kenntnis vorzulegen (siehe Anlage 3)

Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2009 mit ihren Anlagen wird in der Fassung beschlossen, die sich aus dem Verwaltungsentwurf unter Berücksichtigung der Änderungsvorschläge aus der Sitzungsvorlage HFA / 20 / 008 / 2009  einschließlich Ergänzungen - Haushalt 2009 - und den Beratungsergebnissen des Haupt - und Finanzausschusses vom 17.03.2009 / 24.03.2009 sowie der Ratssitzung vom 31.03.2009 ergibt.

Finanz. Auswirkung:

 

siehe Ausführungen Sachverhalt