Sachverhalt:
1. Aktuelle Entwicklung
Die politische Diskussion zu den bestehenden
U3-Ausbauoptionen ist unmittelbar mit dem Projekt „Neubau
Kindertageseinrichtung Bachstr. 64“ (bis zu 5 Gruppen) verbunden. In diesem
Zusammenhang wurde von der Politik die Darstellung von alternativen Finanzierungsmöglichkeiten
(5 Gruppen) gewünscht, die eine externe Beauftragung erforderte. Die benötigten
Mittel wurden in 2013 und 2014 auf Basis des Vergabeverfahrens im städt.
Haushalt bereitgestellt.
Die Beratungen im JHA am 20.11.2014 führten
zu folgenden Ergebnissen (Protokoll JHA v. 20.11.2014). „Im Gutachten
„Darstellung verschiedener Varianten für die weitere Nutzung / Vermarktung des
Grundstücks Bachstraße 64 – Grobkonzept“
sind die Ergebnisse unter VI. Beurteilung (S. 11-13) im Einzelnen
dargestellt. Die Ergebnisse machen deutlich, dass insbesondere die Variante1
(Bau Kita durch die Stadt) und Variante 3 (Bau Kita durch Förderverein der
Privaten Kindergruppe Haan e.V.)
annähernd gleich gute Ergebnisse
mit jedoch unterschiedlichen Stärken und Schwächen im Finanz- und Ergebnisplan
aufweisen. Bei Variante 2 (Bau Kita durch Investor) ist anzumerken, dass
aufgrund des Investitionsvolumens der Mietpreis in Höhe von 13 €/qm fragwürdig
und somit risikobehaftet ist.“.
Das Gutachten wurde auch allen Ratsmitgliedern
und JHA-Mitgliedern/Trägern zur Verfügung gestellt.
Auf Basis dieser Grundlagen fanden weitere
Beratungen im HFA (10.03.2015) und Rat (17.03.2015) statt und führten zu einer
Priorisierung der Variante 3a „Bau durch Förderverein der Privaten Kindergruppe
Haan e.V.“, so dass der Rat am 17.03.2015 Planungskosten in Höhe von T€ 70 und
Auszahlung an den Förderverein der Privaten Kindergruppe beschlossen hat.
Von der Verwaltung wurde in der Sitzung des
Rates am 17.03.2015 darauf hingewiesen, dass zwischenzeitlich eine Mitteilung
der Privaten Kindergruppe Haan e.V. vorliegt, wonach eine Viergruppigkeit
priorisiert wird (siehe Anlage).
Die nachstehend dargestellten finanziellen
Auswirkungen für eine viergruppige Einrichtung basieren auf Finanzangaben des
Fördervereins aus dem Jahr 2013 für den Neubau einer fünfgruppigen
Kindertageseinrichtung, die Basis für das externe Gutachten waren. Die in der
Zwischenzeit eingetretenen Preissteigerungen sind bei diesen Daten noch nicht
berücksichtigt worden. Die Verwaltung
geht deshalb davon aus, dass der aus dem Jahr 2013 für eine fünfgruppige
Einrichtung stammende Finanzplan dem Kostenrahmen zum Zeitpunkt der
Neubaurealisierung einer viergruppigen Einrichtung entsprechen wird. Die
bislang nicht konkretisierten Positionen betr. Außengelände, Einrichtung und
Stellplätze wurden neu in dieser Darstellung benannt. Dies betrifft auch die
Mietleistung des Trägers Private Kindergruppe Haan e.V. an den Förderverein auf
Grund verringerter Flächen.
Grundlage: Bau durch den Förderverein der
Privaten Kindergruppe Haan e.V., Variante 3a, Erbbaurecht:
· Belastung
Stadt Haan
- Erbbaurecht Bachstr. zugunsten des
Fördervereins
- Jährlicher Mietkostenzuschuss T€ 67
(konsumtiv, Ergebnisplan)
- Einmalige Zuschüsse
(T€ 70 Planungskosten +T€ 100 Baukosten) (investiv, Finanzplan)
- Abrisskosten T€ 275
(T€ 355 – T€ 80 Anteil Förderverein) (konsumtiv, Ergebnisplan)
-
Schuldendienstleistungen für Kreditaufnahme durch die Stadt Haan zur
Finanzierung der investiven Zuschüsse von zusammen T€ 470 (konsumtiv,
Ergebnisplan)
· Außengelände
mit Einrichtung / Belastung Stadt Haan
Erfahrungswert rd. 300 T€ für
Einrichtungskosten einschließlich Außengelände
· Baukosten für 4 Gruppen
2,5 Mio. €, dies entspricht dem
Kostenrahmen, der in 2013 vom Förderverein für eine 5-gruppige Einrichtung
benannt wurde
· Mietzins
- Veränderung des
Mietzinses (Träger an Förderverein) durch Verringerung der Mietfläche aufgrund
Verringerung von 5 auf 4 Gruppen. Die Mietbezuschussung durch den LVR richtet
sich nach der förderfähigen Mietfläche. In den bisherigen Berechnungen wurde
die Mietfläche für eine 5-gruppige Einrichtung angenommen.
- Für die
Mietbezuschussung durch LVR muss die Miete/qm durch den Förderverein festgelegt
sein (Mietvertrag).
· Defizitabdeckung
der Stadt
Erhöhte
Baukosten führen voraussichtlich zu einer höheren Mietzahlung des Trägervereins
an den Förderverein. Hierdurch ergäbe sich eine höhere Defizitabdeckung durch
die Stadt.
Durch
den Rat sind zu beschließen:
1.
Festlegung
der Zahl der Gruppen
2.
Bestimmung
des Bauherrn (Förderverein der Privaten Kindergruppe Haan e.V.)
3.
Mittelveranschlagung
im städt. Haushalt
4.
Beauftragung
der Verwaltung zur Vorbereitung der Ratsbeschlüsse betreffend
Erbbaurechtsvertrag und Trägervertrag
Zur
Standortfrage beabsichtigt die Verwaltung eine Vorlage für die Sitzung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Verkehr (SUVA) am 30.04.2015
vorzulegen. Nach den bisherigen Beratungen sind die Standorte „Turnhalle“ und
„Schulpavillon“ für den Neubau der Kindertageseinrichtung geeignet. Die
Realisierung einer fünfgruppigen Einrichtung am Standort „Turnhalle“ erfordert
nach Ausführung des Trägers / Fördervereins eine zweigeschossige Bauweise.
2. Jugendhilfeplanung - Kindertagesstättenbedarfsplanung 2015/2016
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 03.02.2015 die Bedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2015/2016. Hiernach führt die Einrichtung in der Bachstr. 64 (ohne Waldkindergarten) folgende Gruppen:
- 1 Gruppe Ic 20 Kinder davon 4 - 6 Kinder U 3 (ab 2. Lbj.)
- 0,5 Gruppe IIb 5 Kinder U 3
- 0,5 Gruppe IIc 5 Kinder U 3
- 2 Gruppen IIIc 40 Kinder Ü3
Insgesamt 70 Kinder davon 10 Kinder U 3 und
4 - 6 Kinder U 3 ab 2. Lebensjahr
(insgesamt 14 - 16 U 3-Plätze,
insgesamt 54 - 56 Ü 3-Plätze)
Kennzahlen
Haan – West *) / Haan-Insgesamt (Kindergartenjahr 2015/2016):
Haan-West *) Haan-Insgesamt
- Anzahl Kinder unter 3 Jahre 241 698
- Anzahl Kinder über 3 Jahre bis Schulpflicht 290 769
- Anzahl Kita-Plätze U 3 56 267
- Anzahl Kita-Plätze Ü 3 203 781
- Kita-Bedarfsdeckungsquote U 3 23,1 % 38,2 %
- Kita Bedarfsdeckungsquote Ü 3 69,9 % 101,6 %
- Anzahl Tagespflegeplätze U 3 41 75
- Anzahl U 3-Plätze insgesamt 97 342
- Gesamtbedarfsdeckungsquote U 3 40,1 % 49,2 %
*) In den Kennzahlen ist die im Bau befindliche neue
Kindertageseinrichtung der Kath. Kirchengemeinde in der Hochdahler Str. 14
berücksichtigt (Inbetriebnahme voraussichtliche Jahresbeginn 2016)
3. Planung des Trägers
Mit Mail vom 13.03.2015 reicht der Träger eine konzeptionelle Unterlage (Anlage 1) an für eine viergruppige Einrichtung nach Errichtung eines Neubaus.
Die Planung beinhaltet:
- 2 Gruppen Ic 40 Kinder davon 8 - 12 Kinder U 3 (ab 2. Lbj.)
- 0,5 Gruppe Ic 10 Kinder davon 2 - 3 Kinder U 3 (ab 2. Lbj.)
- 0,5 Gruppe IIb 5 Kinder U 3
- 0,5 Gruppe IIc 5 Kinder U 3
- 0,5 Gruppe IIIc 10 Kinder Ü 3
Insgesamt 70 Kinder davon 10 Kinder U 3 und
10 - 15 Kinder U 3 ab 2. Lebensjahr
(insgesamt 20 - 25 U 3-Plätze,
insgesamt 45 - 50 Ü 3-Plätze)
Anmerkung der Verwaltung
Im Kindergartenjahr 2015/2016 stellt die viergruppige Einrichtung in der Bachstr. 64
· 14 - 16 U 3-Plätze und
· 54 - 56 Ü 3-Plätze
zur Verfügung.
Nach der vorgelegten Konzeption sollen die U 3-Plätze auf 20 - 25 Plätze (= + 6 - 11 Plätze) gesteigert werden. Im Umfang der zusätzlichen U 3-Plätze werden Ü 3-Plätze abgebaut.
Die Gruppenstruktur ist kritisch. In Gruppenform I verlassen alle Kinder im Alter ab 2 bis unter 3 Jahre zeitgleich den U 3-Platz. In Gruppenform II ist davon auszugehen, dass erfahrungsgemäß bis zu 70 % der Kinder (= bis zu 7 Kinder, Alter ab 2. Lbj. bis unter drei Jahre) zeitgleich den U 3-Platz verlassen. Bei voller Ausschöpfung / Belegung aller U 3-Plätze (= 25 Plätze) bedeutet dies, dass für bis zu 22 Kinder jeweils in einem Kindergartenjahr ein freiwerdender Ü 3-Platz in der Einrichtung zur Verfügung stehen müsste. Diese wäre bei 45 Ü 3-Plätzen nicht (regelmäßig) möglich, da regelmäßig rd. 1/3 der Ü 3-Kinder („letzter“ Jahrgang) die Einrichtung verlassen.
Realistisch betrachtet wird in Gruppenform I regelmäßig nur die Mindestanzahl an U 3-Plätzen für U 3-Kinder genutzt werden können (= 10 U 3-Plätze). Zusammen mit der Gruppenform II ergäbe dies eine belegungsfähige Kapazität von 20 U 3-Plätzen.
4. Rahmenvorgaben
des Landesjugendamtes
Die derzeitige Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für die viergruppige Kindertageseinrichtung Bachstraße wurde durch das Landesjugendamt mit Schreiben vom 13.02.2014 weiterhin und bis 31.07.2015 befristet (siehe JHA 26.02.2014, nichtöffentliche Anlage 5). Das Landesjugendamt erwartet eine detaillierte Aussage zur Perspektive.
Das Landesjugendamt gibt Empfehlungen zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen. Hierbei handelt es sich um Mindeststandards. Bei der Berechnung der förderfähigen Mietfläche wird nach § 6 der Durchführungsverordnung KiBiz je Gruppe pauschal eine Fläche von 160 qm sowie für die Gruppenformen I und II jeweils zusätzlich 25 qm berücksichtigt. Bei der Kombination von Gruppenformen (wie nach der Planung des Trägers teilweise gegeben) werden je Kind in Gruppenform I 9,25 qm, in Gruppenform II 18,5 qm und in Gruppenform III 7 qm berücksichtigt. Bei der vom Träger dargestellten Gruppenstruktur ergäbe sich eine anerkennungsfähige Mietfläche von rd. 720 qm.
Die förderfähige Miete liegt aktuell bei 7,98 €/qm (Kindergartenjahr 2014/2015). Nach den derzeitig gültigen Bestimmungen erhöht sich die förderfähige Miete jährlich um 1,5 %. Die Förderung der Miete unterliegt der entsprechenden Quote nach dem Kinderbildungsgesetz (= 96 % Jugendamtszuschuss an den Träger und 38,5 % Landeszuschuss an das Jugendamt; vor Zuschussberechnung erfolgt ein Vorabzug von rd. 2.800 € je Gruppe).
Nach den genannten Empfehlungen (LVR) sind für das Außenspielgelände ca. 10 - 12 qm je Kind (= 700 – 840 qm) zu berücksichtigen.
Beschlussvorschlag:
Beschluss nach Beratung.
Finanz. Auswirkung:
Produkte
060110 - Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen (fremder Träger) und
160120 - Sonstige
Finanzwirtschaft
- Mietzuschuss an Trägerverein (pauschal) T€ 67
- Auflösung Planung/Baukostenzuschuss T€ 8,5 (T€ 170 über 20 J.)
- Auflösung Einrichtungszuschuss T€ 60 (T€ 300 über 5 J.)
- Schuldendienstleistungen für städt. Kreditaufnahme für investive Zuschüsse von insgesamt T€ 470
Investiv (Finanzplan)
- Planungs- und Baukostenzuschuss T€ 170 (Planung T€ 70/Bau T€ 100)
- Zuschuss Einrichtung/Herrichtung Außenspielgelände T€ 300