Sachverhalt:
Inhalt
1.
Rechtsgrundlage
2.
Aufstellung des Stellenplans
2.1
Allgemeines
2.2 Entgeltordnungen
2.3 Altersteilzeitstellen
2.4 Eingruppierungsverordnung
2.5 Feuerwehr
2.6 Abschlagsfreie Rente ab 45
Beitragsjahren
2.7 Personalwirtschaftliche
Maßnahmen
2.7.1 Zuständigkeiten
2.7.2 Beförderungssperre
2.7.3 Wiederbesetzungssperre
2.7.4 Nachwuchsförderung
2.7.5 Organisatorische Maßnahmen
2.8 Bildung und Teilhabe
2.9
Entwicklung der Anzahl der Stellen
2.10
Umfang des Stellenplans
3. Tarif-/Besoldungsrechtliche
finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2015
4.
Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
4.2 Strukturdaten
4.3 Entwicklung der Personalkosten
5.
Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen
6.
Weiteres Verfahren
7.
Anlagen
1. Rechtsgrundlage
Nach § 79 Abs. 2, Satz 2, 2. Halbsatz, der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der Stellenplan für die Beamtinnen/Beamten und Tariflich Beschäftigten Anlage des Haushaltsplanes.
Gem. § 8 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen/Beamten sowie der Arbeitnehmer/innen, die über die Dauer eines Jahres hinaus eingestellt werden, getrennt für die einzelnen Teilhaushalte, nach Laufbahnen und Fachrichtungen sowie Besoldungs- und Entgeltgruppen auszuweisen.
2. Aufstellung des Stellenplans
2.1 Allgemeines
In der Vergangenheit wurden von der Politik
immer wieder Beschlüsse gefasst, nach denen Personalkosten durch Stellenreduzierungen
eingespart werden sollten.
Insbesondere durch steigende Fallzahlen
(z.B. Bauaufsicht, gesamter Sozialbereich, insbesondere Heranziehung, Asyl)
und der Wahrnehmung von Aufgaben im
Brandschutz (Brandschutzbedarfsplan) sowie zusätzlicher Aufgaben
(verantwortliche Elektrofachkraft, elektrotechnische Prüfungen) sind die gewünschten
Stellenreduzierungen nicht nur nicht zu realisieren, sondern es müssen
teilweise zusätzliche Stellen(anteile) ausgewiesen werden.
Die ebenfalls gewünschten Qualitätsstandards
können bei der zunehmenden Arbeitsverdichtung nicht erfüllt werden und gehen
sowohl zu Lasten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, als auch zu Lasten der
Bürgerinnen und Bürger.
Bei externen Stellenausschreibungen macht
sich weiterhin deutlich bemerkbar, dass aufgrund des demografischen Wandels es
immer schwieriger wird, geeignetes Personal zu finden.
Bereits heute finden sich unter den zehn am
stärksten besetzten Ausbildungsberufen in NRW keine typischen kommunalen
Ausbildungsberufe.
So ist zwar festzustellen, dass die
Bewerberzahl auf ausgeschriebene Stellen der Stadt Haan nahezu unverändert
bleibt, jedoch die Teilnahme an den schriftlichen Test rückläufig sind. Zudem
lässt die Qualität der Testergebnisse nach.
Dies könnten erste deutliche Signale für
eine verstärkte Nachfrage aus der Wirtschaft sein, die mit besseren
Verdienstmöglichkeiten und Aufstiegs-perspektiven verstärkt um gute
Nachwuchskräfte werben.
Die Gewinnung von geeignetem Personal,
dessen Fort- und Weiterbildung sowie die Bindung an die Stadt Haan müssen als
strategische Aufgabe wahrgenommen werden, wenn die Leistungsfähigkeit der
Verwaltung dauerhaft sichergestellt werden soll. Hierzu müssen nicht nur
günstige Arbeitsbedingungen, sondern auch Anreize wie Qualifizierungs- und
Aufstiegsmöglichkeiten geschaffen werden.
2.2 Entgeltordnungen
Zum 01.10.2005
wurde der BAT durch den TVöD ersetzt. Seit dieser Zeit wird zwischen den
Tarifvertragsparteien über eine neue Entgeltordnung verhandelt. Seit Oktober 2013 laufen die Verhandlungen in
den verschiedenen Verhandlungskommissionen (u.a. Meister/Techniker/Ingenieure,
IT/Datenverarbeitung und Rettungsdienst/Feuerwehr). Alle Gruppen haben 2014
mehrfach getagt, für die erste Jahreshälfte 2015 sind zahlreiche Termine
vorgesehen. Eine abschließende Verständigung soll nach Angaben der VKA in der
Tarifrunde 2016 möglich sein.
In ihrer
Herbstsitzung 2014 hat der VKA einen Beschluss zu den Übergangsregelungen der
jetzt vorhandenen Beschäftigten in die neue Entgeltordnung gefasst. Demnach
sollen Herabgruppierungen ausgeschlossen werden. Höhergruppierungen sollen nur
auf Antrag der Beschäftigten erfolgen können. Damit soll verhindert werden,
dass die vorhandenen Beschäftigten durch die neue Entgeltordnung Lohnkürzungen
erleiden. Hierüber sind sich die Gewerkschaften und die
VKA-Mitgliederversammlung einig. Unabhängig davon ist der Kostenaspekt für die
kommunalen Arbeitgeber von zentraler Bedeutung. Im „Gemeinsamen Papier“ haben
Arbeitgeber und Gewerkschaften eine angemessene Kompensation vereinbart. Es
wurde darauf hingewiesen, dass die Entgeltordnung nicht zu Kostenschüben führen
darf.
Für die
Arbeitgeber ergibt sich in der Praxis in den Verwaltungen weiterhin kein
aktueller Handlungsbedarf; es verbleibt zunächst weiter bei den „alten“
Eingruppierungsvorschriften.
2. 3 Altersteilzeitstellen
Die Stellen, die von
Beamtinnen bzw. Beamten in
Altersteilzeit besetzt sind, müssen auch nach Ausscheiden aus der Arbeitsphase,
d.h. während der Freizeitphase bis zum Eintritt in den Ruhestand, mit jeweils
der Hälfte des ursprünglichen Stellenanteils im Stellenplan geführt werden.
Dies führt in Fällen, in denen die Stelle nach Ausscheiden des Stelleninhabers
nachbesetzt wird dazu, dass diese dann Stellenplantechnisch zweimal ausgewiesen
- und auch bezahlt - werden müssen (aktuell: Stellen 10/1 und 60/1). In anderen
Fällen werden die Stellen nach Ausscheiden des Stelleninhabers jedoch nicht
oder nur teilweise nachbesetzt (Stellen 21/1 und 51/60) und somit
Personalkosten eingespart.
Insgesamt
stellt sich die Altersteilzeitsituation aktuell wie folgt dar:
|
ATZ |
Förderung |
Aus- scheiden
2015 |
Aus- scheiden
2016 |
Aus- scheiden
2017 |
Aus- scheiden 2018 |
Aus- scheiden
2019 |
Beamte |
4 |
-* |
- |
- |
3 |
1 |
- |
Beschäftigte |
12 |
2** |
3 |
4 |
3 |
1 |
1 |
Gesamt |
16 |
2 |
3 |
4 |
6 |
2 |
1 |
*Förderungen sind bei Beamten grundsätzlich
nicht möglich.
** Förderungen sind bei Beschäftigten nur
dann möglich, wenn die Nachbesetzung mit Auszubildenden, Arbeitslosen oder
Empfängern von Arbeitslosengeld II erfolgt. Die Förderung dauert maximal drei
Jahre, wobei innerhalb dieses Zeitraums der Zuschussbetrag jeweils doppelt
sowohl aus der aktiven Phase und der Freizeitphase gezahlt wird.
An der Tabelle ist zu erkennen, dass sich die
Personalkosten durch das Ausscheiden von sechs ATZ’lern in 2017 ab diesem
Zeitpunkt in diesem Bereich deutlich verringern werden.
2. 4 Eingruppierungsverordnung
Gem. § 2 der Verordnung über die Eingruppierung der kommunalen Wahlbeamten auf Zeit sind die Ämter der Bürgermeister und der Beigeordneten nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde einzugruppieren. Nach den Vorbemerkungen von Anlage 1 Nr. 1.2 Abs. 1 der Landesbesoldungsordnung ist die zum 30.06. vom Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (IT.NRW) ermittelte Wohnbevölkerung jeweils vom Beginn des folgenden Kalenderjahres an maßgebend. Ab 30.001 Einwohner ist der Bürgermeister in die Besoldungsgruppe B 5 einzugruppieren. Am 30.06.2014 hatte die Stadt Haan 30.069 Einwohner, so dass die Voraussetzungen für die Eingruppierung vorliegen. |
Ab 30.001 Einwohner ist der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 2 einzugruppieren, wenn dieser Wahlbeamte in dasselbe Amt wiederberufen ist, in dem er eine ganze Amtszeit abgeleistet hat. Beide Voraussetzungen sind bei der 1. Beigeordneten erfüllt, so dass die Eingruppierung vorzunehmen ist. |
Mit mehr als 20.000 Einwohnern können Gemeinden das Amt des Kämmerers und eines weiteren Beigeordneten in die Höchstbesoldungsgruppe eingruppieren, die für die sonstigen Beigeordneten vorgesehen ist. Dies entspricht der Besoldungsgruppe A 16. Die Eingruppierung des technischen Beigeordneten kann somit vorgenommen werden. |
2.5 Feuerwehr
Für den aktuell vorgelegten
Brandschutzbedarfsplan ist ein zusätzlicher Stellenanteil von 5,0 vorgesehen.
Hiervon befinden sich jedoch schon zwei Rettungssanitäter (Stellen-Nr.: 32/99
und 32/100) bis zum 31.05.2015 in einem befristeten Arbeitsverhältnis, die im
Stellenplan bereits berücksichtigt wurden. Die Personalkosten für die beiden
Rettungssanitäter belaufen sich insgesamt auf 71.400 € in 2015 (72.800 € in
2016) wenn die Arbeitsverhältnisse unbefristet weitergeführt werden sollen. Die
Kosten für drei weitere Brandmeister belaufen sich für 2015 auf rund 75.000 €,
für 2016 auf rund 153.000 €.
Weitere
Personalkosten, die aufgrund von Antragsstellungen und somit als Prozessrisiko
zusätzlich in Ansatz zu bringen sind (nähere Erläuterungen siehe TOP 8 der
Vorlage zum UA OPC am 24.02.2015):
Pausenzeiten während der Rufbereitschaft*
85.746 €
Mehrvergütung statt Optout-Regelung** 18.000 €
Personalkosten,
die aufgrund von anhängigen Klageverfahren bereits im Haushalt berücksichtigt
wurden:
Mehrarbeit Feuerwehr (8 Klagen)* 164.180 €
Beförderungsansprüche (2 Klagen) 24.000 €
* Anmerkung zur Mehrarbeit Feuerwehr
Falls es zu einer Vergleichslösung kommt,
könnte sich die Forderung der Kläger nach derzeitigem Stand der Verhandlungen
auf 40% und somit auf 65.700 € reduzieren.
2. 6 Abschlagsfreie Rente ab 45 Beitragsjahren
Die von der
Bundesregierung beschlossenen Gesetzesänderungen zur abschlagsfreien Rente ab
45 Beitragsjahren können möglicherweise kurzfristig zum vorzeitigem Ausscheiden
einiger Beschäftigten führen. Eine seriöse Einschätzung, wie viele
Mitarbeiter/innen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können bzw. werden,
ist weder möglich noch zuverlässig.
In
Anlehnung an das Rentenrecht entfällt bei langen Dienstzeiten der Versorgungsabschlag
als Ausgleich für die Anhebung der Altersgrenze bei vorzeitiger Versetzung in
den Ruhestand auf Antrag ab dem 65. Lebensjahr und berücksichtigungsfähigen
Zeiten von 45 Jahren. Es zeichnet sich ab, dass Beamte von dieser Möglichkeit
Gebrauch machen werden.
2. 7 Personalwirtschaftliche Maßnahmen
2.7.1 Zuständigkeiten
Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Stadt Haan verändern, werden für Bedienstete in Führungsfunktionen (bei der Stadt Haan sind dies die Amtsleiter/innen) durch den Rat der Stadt Haan im Einvernehmen mit dem Bürgermeister (vgl. § 8 Hauptsatzung der Stadt Haan i. V. m. § 73 Abs. 3 GO NRW) getroffen.
Für alle anderen Bediensteten trifft der Bürgermeister die dienstrechtlichen und arbeitsrechtlichen Entscheidungen. Dabei ist der Stellenplan einzuhalten; Abweichungen sind nur zulässig, soweit sie aufgrund des Besoldungs- oder Tarifrechts zwingend erforderlich sind.
2.7.2 Beförderungssperre
Die bis einschließlich 2011 geltende Beförderungssperre wurde 2012 aufgehoben und würde nur im Falle eines nicht genehmigten Haushaltssicherungskonzeptes wieder gelten.
2.7.3 Wiederbesetzungssperre
Die Wiederbesetzungssperre hat weiterhin Bestand.
Die seit Beginn des Nothaushaltes (01.07.2010) weggefallenen Stellen und die in den Folgejahren bis 2019 freiwerdenden Stellen (mögliches vorzeitiges Ausscheiden kann hier nicht berücksichtigt werden) und das weitere Vorgehen in Bezug auf diese Stellen sind aus der Anlage 4 ersichtlich.
2.7.4 Nachwuchsförderung
Bei der Stadt Haan werden bis 2019 nach derzeitigem Stand mindestens 16 Mitarbeiter/innen das Renten- bzw. Pensionsalter erreichen. Es soll versucht werden, einen Teil dieser Stellen durch qualifizierten Nachwuchs aus dem eigenen Hause zu besetzen und dabei Einsparpotenziale durch niedrige Erfahrungsstufen innerhalb der Entgelt- bzw. Besoldungsgruppen zu nutzen. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird die Stadt Haan weiterhin ihre Verantwortung für die Ausbildung von Jugendlichen wahrnehmen. Hierdurch kann dem zu erwartenden Fachkräftemangel entgegengewirkt werden (siehe auch 2.1).
In diesem Jahr soll ein/e Auszubildende/r zur/zum Verwaltungsfachangestellten eingestellt werden, entsprechende Mittel sind im Haushalt veranschlagt. Eine geeignete Bewerberin ist bereits ausgewählt.
Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens hat sich eine weitere Kandidatin beworben, die ebenfalls geeignet scheint. Aus sozialen Erwägungen heraus stellt sich die Frage, ob man ihr ggf. einen Teilzeitausbildungsplatz anbieten kann. Hierzu erfolgt eine separate Vorlage für den UA OPC, weil derzeit keine Mittel im Haushalt (12.000 € für 2015) für diese zusätzliche Ausbildungsstelle eingestellt sind.
2.7.5 Organisatorische Maßnahmen
Die Organisationsstruktur der Verwaltung wird im Hinblick auf eine Verschlankung weiterhin ständig überprüft. Die im AK Personal- und Organisationsentwicklung geführte und im Unterausschuss Personal, Organisation und Controlling begonnene Diskussion ist fortzusetzen. Die Ergebnisse sind - soweit nicht bereits geschehen - in die zukünftige Personalplanung (siehe Anlage 4) zu übernehmen. Ziel ist es, die Zahl der Ämter (Fachbereiche) in den nächsten Jahren auf insgesamt sieben zu verringern. Aktuell sollen die Ämter 10 und 23 zusammengeführt werden.
2.8 Bildung und Teilhabe
Für die
Fortführung der Schulsozialarbeit können nach einem neu auferlegten
Förderprogramm des Landes NRW befristet für die Jahre 2015 bis 2017 Landesmittel
beantragt werden. Antragsteller sind die kreisfreien Gemeinden und Kreise.
Letztere können die Mittel nach Abschluss vertraglicher Regelungen an die
kreisangehörigen Gemeinden weiter leiten. Hierzu finden in Kürze die notwendigen
Abstimmungen mit dem Kreis Mettmann statt. Nach bisherigen Erkenntnissen kann
die Stadt Haan mit einer jährlichen Refinanzierung der Personalkosten in Höhe von 84.931,29 €
rechnen. Hierbei ist vorgesehen, den bisherigen Stellenumfang von 1,89 Stellen
beizubehalten. Im vergangenen Jahr haben uns 1,89 Kräfte rund 113.500 €/Jahr
gekostet.
2.9 Entwicklung der Anzahl der Stellen
Jahr |
Anzahl der Stellen |
Abweichung zum Vorjahr v. H. |
||
Beamte |
Tariflich Beschäftigte |
Insgesamt |
||
1995 |
62 |
232 |
294 |
|
2000 |
66 |
219 |
285 |
|
2005 |
65 |
213 |
278 |
|
2006 |
68 |
209 |
277 |
-0,3 |
2007 |
68 |
212 |
280 |
1,0 |
2008 |
69 |
210 |
279 |
- 0,3 |
2009* |
69 |
198,2 |
267,2 |
|
2010 |
71 |
191,3 |
262,3 |
-1,8 |
2011 |
72 |
192,5 |
264,5 |
1,0 |
2012 |
71,3 |
190,8 |
262,1 |
-1,0 |
2013 |
70,4 |
191,4 |
261,8 |
-0,3 |
2014 |
72,4 |
193,6 |
266 |
+ 4,2 |
2015 |
71,9 |
198,8 |
270,7 |
+ 4,7 ** |
* Mit Einführung des NKF im Jahre 2009 erfolgte die
Umstellung auf eine Vollzeitverrechnung.
Dadurch ergibt sich eine Verringerung der
Stellen.
** ohne die Stellenanteile, die aufgrund eines bisher
fehlenden Ratsbeschlusses noch nicht im Stellenplanentwurf berücksichtigt wurden
(siehe TOP 8 der Tischvorlage zum UA OPC am 24.02.2015, nichtöffentlicher Teil)
2.10 Umfang des Stellenplans
Der Stellenplan (Anlage 1) umfasst in dieser Reihenfolge:
· Stellenplan Teil A: Beamtinnen/Beamte
· Stellenübersicht Teil A: Aufteilung nach der Gliederung
-Beamtinnen/Beamte-
· Stellenplan Teil B: Tariflich Beschäftigte
· Stellenübersicht Teil B: Aufteilung nach der Gliederung
-Tariflich Beschäftigte-
· Stellenübersicht Teil C: Dienstkräfte in der Ausbildungszeit
3. Tarif-/Besoldungsrechtliche finanzielle Veränderungen/Auswirkungen in 2015
· Für die Tariflich Beschäftigten gibt es im Jahr 2015 eine Erhöhung von 2,4% ab 01.03.2015.
· Für 2015 ist eine Besoldungserhöhung von 3% ab 01.01.2015 für die Beamten eingeplant.
Nachrichtlich: Stufenweise Erhöhung der leistungsorientierten Bezahlung von 1% der Monatsentgelte auf 1,25% in 2010, 1,5% in 2011, 1,75% in 2012 und 2% in 2013. Eine weitere Erhöhung des Leistungsentgelts für die kommenden Jahre wird ggf. im Rahmen der anstehenden Tarifverhandlungen vereinbart. Durch die Auszahlung der Leistungsentgelte im April des jeweiligen Folgejahres wirkt sich die Erhöhung immer erst im Folgejahr aus.
4. Personalhaushalt
4.1 Allgemeines
Die Personalausgaben umfassen die Besoldungen der Beamtinnen/Beamten und Entgelte der Tariflich Beschäftigten sowie die Abgaben und Umlagen.
Es sind ab 2009 durch die Einführung des NKF Mittel für die Rückstellungsbildung (Pensionen, Altersteilzeit usw.) einzuplanen. Es handelt sich für 2015 um einen Betrag von 1,705 Mio. €. Diese Aufwendungen bilden die voraussichtlichen zukünftigen Finanzbedarfe. Durch diese Darstellung wird der Ressourcenverbrauch transparenter.
Die Darstellung der Personalkostenentwicklung wurde ab dem Jahre 2009 entsprechend anders strukturiert (siehe Ziff. 4.3).
4.2 Strukturdaten (ohne Rückstellungen)
Der für das Haushaltsjahr 2015 vorgelegte Haushalt veranschlagt 16,985 Mio. €. Dies ist eine Erhöhung um 0,714 Mio. € gegenüber dem Ansatz 2014 in Höhe von 16,271 Mio. €. Dabei muss darauf hingewiesen werden, dass das voraussichtliche IST im Jahre 2014 den Ansatz von 2014 um 0,212 Mio. € übersteigt.
Die Veränderungen setzen sich wie folgt zusammen:
- Tariferhöhung bei den Tarifl. Beschäftigten (3%) ab 1.3. rd. 0,100 Mio. €
- Besoldungserhöhung bei den Beamtinnen/Beamten (3%) rd. 0,047 Mio €
- Beiträge zur Versorgungskasse rd. 0,030 Mio €
- Dienstalterssteigerungen/Höhergruppierungen rd. 0,040 Mio €
- Personalkosten
Freizeitphase Altersteilzeit rd.
0,165 Mio. €
- Zusätzliche
Stellen rd.
0,200 Mio. €
- Zusätzliche
Stellen/Überstunden Feuerwehr rd.
0,132 Mio. €
Gesamt: rd.
0,714 Mio €
4.4
Entwicklung der Personalkosten
Jahr |
Haushaltsansatz in Mio. EUR |
Rechnungs-ergebnis in Mio. EUR |
Abweichung des
Rechnungs-ergebnisses zu dem des Vorjahres in % |
|
1995 |
11,35 |
11,14 |
|
|
2000 |
11,71 |
11,71 |
|
|
2005 |
12,25 |
12,36 |
|
|
2006 |
13,08 |
13,01 |
5,2 |
|
2007 |
13,13 |
12,99 |
-0,2 |
|
2008 |
13,84 |
13,56 |
4,3 |
|
|
ohne Rückstellungen |
mit Rückstellungen |
|
|
2009 |
14,254 |
15,239 |
13,87** |
2,3 |
2010 |
14,422 |
15,695 |
14,19** |
2,3 |
2011 |
14,360 |
15,399 |
14,23** |
0,2 |
2012 |
14,842 |
15,912 |
|
4,3* |
2013 |
15,345 |
16.855 |
|
|
2014 |
16,321 |
17,801 |
|
|
2015 |
16,984 |
18,631 |
|
|
2016 |
17,229 |
18,876 |
|
|
2017 |
17,663 |
19,339 |
|
|
2018 |
17,882 |
19,562 |
|
|
*) Steigerung
des Haushaltsansatzes gegenüber dem Rechnungsergebnis des Vorjahres
**) ohne
Rückstellungen
5. Stellenwertigkeiten, Stellenbewertungen
Die Stellen der Beamtinnen/Beamten sind aufgrund der beamtenrechtlichen Vorschriften sachgerecht zu bewerten. Die sachgerechte Stellenbewertung erfolgt hier nach dem jeweils aktuellen Stellenbewertungsgutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt). Bei verschiedenen Bewertungskriterien werden Punktwerte ermittelt, die Addition erbringt die Zuordnung zu einer Besoldungsgruppe.
In den Jahren 1988, 1993, 1998 und 2006 wurden sämtliche Stellen der Beamtinnen/Beamten bewertet.
Zu den Eingruppierungen der Tariflich Beschäftigten siehe Ziff. 2.2.
Die Ergebnisse der im Jahre 2014 auf Grund von Anträgen durchgeführten Stellenbewertungen sind, soweit sich Veränderungen ergeben haben, in den Stellenplanentwurf 2015 eingeflossen.
Die Bewertung der Stellen der Beamtinnen/Beamten und der Tariflich Be-schäftigten wird hier seit Mitte der 80er Jahre durch die Stellenbewertungs-kommission (als Empfehlung für den Verwaltungsvorstand) vorgenommen.
6. Weiteres Verfahren
Die "Einbringung" des Stellenplans als Anlage zum Haushaltsplan erfolgt in der Sitzung des Rates am 17.03.2015.
Es folgt die Beratung im Unterausschuss Personal, Organisation und Controlling 15.04.2015.
Entsprechend den Terminen für die Beratung bzw. Beschlussfassung über die Haushaltssatzung sowie den Haushalts- und Finanzplan (HFA am 21.04. und Rat am 05.05.2015) kann dann jeweils grundsätzlich in öffentlicher (bei Bedarf ergänzend in nichtöffentlicher) Sitzung die weitere Beratung bzw. Beschlussfassung erfolgen.
Personalrat und Gleichstellungsbeauftragte wurde der vorliegende Entwurf zugeleitet. Soweit noch Stellungnahmen erfolgen, werden diese umgehend nachgereicht.
7. Anlagen
Die
Anlagen 1 – 4 sowie ggf. die Stellungnahme(n) des Personalrats / der Gleichstellungsbeauftragten
sind nur für die nichtöffentliche Beratung bestimmt.
Anlage 1. Stellenplan
2015
2. Stellenverteilung
auf die einzelnen Produkte
3. Erläuterungen zu den Veränderungen gegenüber dem
Vorjahr
4. Weggefallene bzw. freiwerdende Stellen von Beginn des
HSK bis zum 31.12.2019
Beschlussvorschlag:
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2015 wird entsprechend dem in Anlage 1 beigefügten Verwaltungsentwurf verabschiedet. Darüber hinaus erfolgt eine Beschlussfassung über die aufgrund bisher fehlenden Ratsbeschlusses noch nicht im Stellenplan berücksichtigten Stellen nach Beratung (siehe Vorlage TOP 8 zum UA OPC am 24.02.2015).
Den unter 2.7 aufgeführten personalwirtschaftlichen Maßnahmen wird zugestimmt.
Der Ratsbeschluss vom 25.03.2014 (Vorlage 10/191/2014) wird aufgehoben, da bereits jetzt absehbar ist, dass die Einsparungen nicht erzielt werden können.