Betreff
Steuerlicher Querverbund zur Optimierung des Betriebes des Haaner Hallenbades - Antrag der SPD vom 26.2.2015 - Beschluss im HFA am 10.3.2015
Vorlage
I/001/2015
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

 

1.)

Der HFA hat am 10.3.2015 nachstehenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzbarkeit und die finanziellen Auswirkungen sowohl für die Stadtwerke als auch für den städtischen Haushalt für folgende Optionen zu prüfen bzw. prüfen zu lassen:

 

  1. Städtischer Bäderbetrieb als Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft zur Stadtwerke GmbH,
  2. Ausgliederung des städtischen Bäderbetriebs auf eine Bad-GmbH als Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft zur Stadtwerke Haan GmbH
  3. Übertragung bzw. Verkauf des Bades auf die Stadtwerke bzw. Einbringung in die Gesellschaft,
  4. Verpachtung des Bades an die Stadtwerke Haan GmbH, die den Betrieb führt und den operativen Verlust trägt,

 

und die ermittelten finanziellen Auswirkungen gegenüber dem status quo zu ermitteln und dem Rat der Stadt vorzustellen.“

 

Mit diesem Beschluss sind denkbare Alternativen umschrieben, wie das Hallenbad Haan unter Nutzung sich bietender steuerrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten unter Herstellung eines steuerlichen Querverbundes in ggf. anderer Rechts- oder Organisationsform betrieben werden kann.

Dabei muss davon ausgegangen werden, dass das Defizit durch den Betrieb des Hallenbades zwar gesenkt, aber auch künftig nach wie vor ein Verlust im Konzern Stadt realisiert wird. Die Schaffung ggf. anderer Betreibermodelle des Hallenbades sind daher nur bei grundsätzlich bestehender Bereitschaft, das Hallenbad längerfristig zu erhalten, sinnvoll.

Aus Sicht der Verwaltung ist die Stadtwerke Haan GmbH der einzige Partner, mit dem sich andere Rechts- und Organisationsformen realisieren lassen.

Möglichkeiten der steuerlichen Optimierung zur Minimierung der Verluste bestehen ggf. in der Herstelllung einer steuerlichen Organschaft. Dies würde jedoch bedeuten, das Hallenbad auszugliedern und in einer Verbindung mit den Stadtwerken als GmbH zu führen. Dabei wäre eine Bad-GmbH der übergeordnete Organträger und die Stadtwerke GmbH als Organgesellschaft der Bad-GmbH mit bestehendem Ergebnisabführungsvertrag finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch verbunden. Ebenso ist es denkbar, das Bad als Sparte der Stadtwerke zu betreiben, d.h. durch Verkauf oder ggf. Verpachtung an die Stadtwerke zu übertragen.

Die Kapitalertragssteuer, die die Stadt Haan auf die Ausschüttung zu zahlen hat, und die Körperschaftssteuer, die die Stadtwerke zu zahlen haben, sind wesentliche Größen der steuerlichen Optimierung.

Aufgrund des Umfangs des Beschlusses, zur Schaffung einer validen Datenbasis und als tragfähige Entscheidungsgrundlage ist eine externe Begutachtung erforderlich.

 

2.)

Eine erste Anfrage zu den Kosten eines solchen Gutachtens ergab, dass dafür bis zu 40.000 € anfallen. Darin enthalten sind die Erhebung der Ausgangslage bezüglich des städtischen Bades und Herstellung eines steuerlichen Querverbundes und das Aufzeigen möglicher und geeigneter gesellschaftsrechtlicher Modelle sowie die Darstellung, Analyse und Bewertung der langfristigen finanziellen und strategischen Auswirkungen.

Die rechtliche und steuerrechtliche Begleitung einer Umorganisation wird mit rund 140.000 € angesetzt. Dies beinhaltet u.a. die detaillierte organisatorische, rechtliche und steuerliche Ausgestaltung, die Erarbeitung / Anpassung von Verträgen, die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und die Abstimmung mit dem Mitgesellschafter sowie die bilanzielle Abbildung des Organisationsmodells. Hinzu kämen ggf. weitere Kosten wie Notargebühren.

Bei möglicher Beauftragung durch die die Stadt Haan sind die Grundsätze des Vergaberechts zu beachten, d.h. es müssen mindestens drei Angebote eingeholt werden.

 

3.)

Unabhängig davon bleibt es Aufgabe, das Hallenbad so wirtschaftlich wie möglich zu betreiben. Dazu gehört nicht nur die Generierung zusätzlicher Einnahmen z.B. durch die Erhöhung der Eintrittspreise und die Ertragsoptimierung der Kurse, sondern auch die Verringerung der Ausgaben z.B. durch Einsparung von Stellenanteilen und durch die erklärte Bereitschaft der Vereine, zusätzliche Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen, um städtisches Personal zu entlasten. Auf die Beratungen im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vom 13.4.2015 mit der Vorlage 51/053/2015 wird insoweit verwiesen.

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird eine externe Begutachtung beauftragt. Die dafür erforderlichen 40.000 € sind vom Rat bereit zu stellen.

Es soll untersucht werden, wie im Konzern Stadt Haan die tragfähigste Ausgangsgrundlage zur Realisierung des steuerlichen Querverbundes hergestellt werden kann unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Netzregulierung bzw. der regulatorischen Risiken von Netzfinanzierungen, der Liberalisierung der Energiewirtschaft mit volatilem Marktverhalten und der unternehmens- und standortbezogenen Rahmenbedingungen der Stadtwerke Haan GmbH. Beihilferechtliche Vorschriften des EU-Rechts sind in die Begutachtung einzubeziehen.

 

 

Finanz. Auswirkung:

zunächst bis zu 40.000 € für ein externes Gutachten