Sachverhalt:
1.)
Der HFA hat am 10.3.2015 nachstehenden Beschluss gefasst:
„Die Verwaltung wird
beauftragt, die Umsetzbarkeit und die finanziellen Auswirkungen sowohl für die
Stadtwerke als auch für den städtischen Haushalt für folgende Optionen zu prüfen
bzw. prüfen zu lassen:
- Städtischer Bäderbetrieb als Organträger einer ertragsteuerlichen
Organschaft zur Stadtwerke GmbH,
- Ausgliederung des städtischen Bäderbetriebs auf eine Bad-GmbH als
Organträger einer ertragsteuerlichen Organschaft zur Stadtwerke Haan GmbH
- Übertragung bzw. Verkauf des Bades auf die Stadtwerke bzw.
Einbringung in die Gesellschaft,
- Verpachtung des Bades an die Stadtwerke Haan GmbH, die den Betrieb
führt und den operativen Verlust trägt,
und die ermittelten
finanziellen Auswirkungen gegenüber dem status quo zu ermitteln und dem Rat der
Stadt vorzustellen.“
Mit
diesem Beschluss sind denkbare Alternativen umschrieben, wie das Hallenbad Haan
unter Nutzung sich bietender steuerrechtlicher Optimierungsmöglichkeiten unter
Herstellung eines steuerlichen Querverbundes in ggf. anderer Rechts- oder
Organisationsform betrieben werden kann.
Dabei
muss davon ausgegangen werden, dass das Defizit durch den Betrieb des
Hallenbades zwar gesenkt, aber auch künftig nach wie vor ein Verlust im Konzern
Stadt realisiert wird. Die Schaffung ggf. anderer Betreibermodelle des
Hallenbades sind daher nur bei grundsätzlich bestehender Bereitschaft, das
Hallenbad längerfristig zu erhalten, sinnvoll.
Aus
Sicht der Verwaltung ist die Stadtwerke Haan GmbH der einzige Partner, mit dem
sich andere Rechts- und Organisationsformen realisieren lassen.
Möglichkeiten
der steuerlichen Optimierung zur Minimierung der Verluste bestehen ggf. in der
Herstelllung einer steuerlichen Organschaft. Dies würde jedoch bedeuten, das
Hallenbad auszugliedern und in einer Verbindung mit den Stadtwerken als GmbH zu
führen. Dabei wäre eine Bad-GmbH der übergeordnete Organträger und die
Stadtwerke GmbH als Organgesellschaft der Bad-GmbH mit bestehendem
Ergebnisabführungsvertrag finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch
verbunden. Ebenso ist es denkbar, das Bad als Sparte der Stadtwerke zu
betreiben, d.h. durch Verkauf oder ggf. Verpachtung an die Stadtwerke zu
übertragen.
Die
Kapitalertragssteuer, die die Stadt Haan auf die Ausschüttung zu zahlen hat,
und die Körperschaftssteuer, die die Stadtwerke zu zahlen haben, sind
wesentliche Größen der steuerlichen Optimierung.
Aufgrund
des Umfangs des Beschlusses, zur Schaffung einer validen Datenbasis und als tragfähige
Entscheidungsgrundlage ist eine externe Begutachtung erforderlich.
2.)
Eine
erste Anfrage zu den Kosten eines solchen Gutachtens ergab, dass dafür bis zu
40.000 € anfallen. Darin enthalten sind die Erhebung der Ausgangslage bezüglich
des städtischen Bades und Herstellung eines steuerlichen Querverbundes und das
Aufzeigen möglicher und geeigneter gesellschaftsrechtlicher Modelle sowie die
Darstellung, Analyse und Bewertung der langfristigen finanziellen und
strategischen Auswirkungen.
Die
rechtliche und steuerrechtliche Begleitung einer Umorganisation wird mit rund
140.000 € angesetzt. Dies beinhaltet u.a. die detaillierte organisatorische,
rechtliche und steuerliche Ausgestaltung, die Erarbeitung / Anpassung von
Verträgen, die Klärung arbeitsrechtlicher Fragen und die Abstimmung mit dem
Mitgesellschafter sowie die bilanzielle Abbildung des Organisationsmodells.
Hinzu kämen ggf. weitere Kosten wie Notargebühren.
Bei
möglicher Beauftragung durch die die Stadt Haan sind die Grundsätze des
Vergaberechts zu beachten, d.h. es müssen mindestens drei Angebote eingeholt
werden.
3.)
Unabhängig
davon bleibt es Aufgabe, das Hallenbad so wirtschaftlich wie möglich zu
betreiben. Dazu gehört nicht nur die Generierung zusätzlicher Einnahmen z.B.
durch die Erhöhung der Eintrittspreise und die Ertragsoptimierung der Kurse,
sondern auch die Verringerung der Ausgaben z.B. durch Einsparung von
Stellenanteilen und durch die erklärte Bereitschaft der Vereine, zusätzliche
Verantwortung und Aufgaben zu übernehmen, um städtisches Personal zu entlasten.
Auf die Beratungen im Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport vom 13.4.2015 mit
der Vorlage 51/053/2015 wird insoweit verwiesen.
Beschlussvorschlag:
Es
wird eine externe Begutachtung beauftragt. Die dafür erforderlichen 40.000 €
sind vom Rat bereit zu stellen.
Es
soll untersucht werden, wie im Konzern Stadt Haan die tragfähigste
Ausgangsgrundlage zur Realisierung des steuerlichen Querverbundes hergestellt
werden kann unter Berücksichtigung der energiewirtschaftlichen
Rahmenbedingungen der Netzregulierung bzw. der regulatorischen Risiken von
Netzfinanzierungen, der Liberalisierung der Energiewirtschaft mit volatilem
Marktverhalten und der unternehmens- und standortbezogenen Rahmenbedingungen
der Stadtwerke Haan GmbH. Beihilferechtliche Vorschriften des EU-Rechts sind in
die Begutachtung einzubeziehen.
Finanz. Auswirkung:
zunächst bis zu 40.000 € für ein externes Gutachten